Erfassen von Naturwaldreservaten

ich möchte ein Thema hier fortführen, was im alten Forum hier begonnen hat: * Erfassen von Naturwaldreservaten…

Es geht um die Shapefiles des Bayerischen Landesamtes für Umwelt kurz LfU, die unter der CC BY 4.0 Lizenz zur Verfügung gestellt werden. Da diese Lizenz nicht zu 100% kompatibel mit ODbL ist, bedarf es einer ausdrücklichen Genehmigung der Behörde.

Es hat etwas gedauert, aber diese Genehmigung liegt mir jetzt als PDF Datei vor:
Anschreiben Nutzung von Schutzgebietsdaten
Permission to Incorporate CC BY Data to OpenStreetMap

Wo soll diese Genehmigung veröffentlicht werden, bzw. wem muss ich diese Genehmigung weiterleiten?

Auf jeden Fall denke ich, muss ein Eintrag hier erfolgen: Contributors - OpenStreetMap Wiki
in welcher Form auch immer. Dies kann ich übernehmen.

Gibt es noch irgendwelche Fallstricke, die einer Nutzung dieser Daten entgegenstehen?

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Du solltest die Kommunikation/Freigabe zusätzlich noch hier dokumentieren:

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Permissions

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Ich finde dein Anschreiben an das Landesamt super! Hast du das selbst formuliert?
Falls ja, könntest du ja mal überlegen, ob du es hier noch im Wiki einfügen willst:
DE:Werbung - OpenStreetMap Wiki

So könnten andere Nutzer dein Anschreiben als Vorlage in ähnlichen Fällen nutzen.

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Kontakt mit dem LfU hatte ich erstmal über deren Kontaktformular auf ihrer Webseite. Es kam dann irgendwann mal eine E-Mail, dass die Bearbeitung länger dauert. Dann Monate später landete meine Anfrage beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Die Vorlage für das Anschreiben an Regierungsdirektor Herrn Dr. Strobl habe ich aus dem Blogbeitrag von Peter Barth

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Ich hoffe es ist nun alles richtig dokumentiert:

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors#Germany
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Permissions#ab_2022
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Werbung#Musteranschreiben_mit_Verzichtserklärung_zur_Benutzung_von_CC-BY_4.0_Daten_in_OpenStreetMap

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Es wurden also alle Schutzgebiete des Naturschutzes (Bayern) freigegeben und nicht nur die Naturwaldreservate, wie der Titel des Themas vielleicht vermuten lassen könnte.
Wird oder wurde denn schon irgendwie die Übernahme der Schutzgebiete nach OSM geplant oder diskutiert?

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das ist richtig. Die Shapefiles folgender Schutzgebiete in Bayern wurden freigegeben:

  • Biosphärenreservate
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Nationalparke
  • Naturparke
  • Naturschutzgebiete
  • Nationale Naturmonumente

Den Titel des Themas habe ich vom ursprünglichen Thread im alten Forum übernommen, wie eingangs erwähnt. Allerdings habe ich die drei Punkte … vergessen, die andeuten, dass es sich nicht nur um Naturwaldreservate handelt.

Meines Wissens ist ein Import aller Daten nicht geplant und wurde auch noch nicht diskutiert. Ich für meinen Teil habe insgesammt 59 Naturschutzgebiete hauptsächlich in Oberfranken eingetragen bzw. korrigiert bis zu dem Zeitpunkt, als ich auf die Lizenzproblematik angesprochen wurde. Dann habe ich erstmal meine Arbeit ausgesetzt.

Jetzt herrscht erstmal Rechtssicherheit für alle, die diese Daten in OSM verwenden wollen.

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das Problem das sich halt immer stellt bei Abweichungen ist, welche Version besser ist. Auch in offiziellen Daten sind mal Fehler drin, aus verschiedenen Gründen, einer ist, dass offizielle Daten immer ein bisschen der Realität hinterherlaufen, weil sie verschiedene Schritte durchlaufen bis sie als open data veröffentlicht werden, und weil es ggf. auch ein bisschen dauert, bis Gesetzesänderungen/Verordnungen in den Daten sind (je nach Effizienz dauert das länger oder kürzer, hierzulande sind es teils Jahre, aber das kann in Bayern auch schnell sein). Andere Fehlerquellen bestehen darin, dass die offiziellen Daten zur Freigabe als open data normalerweise umgewandelt/exportiert werden und dabei teilweise Fehler passieren können, oder auch, dass in den offiziellen Daten Fehler sind. Ist vielleicht nicht so häufig, kommt aber immer wieder vor. Bei Ungereimtheiten und Abweichungen ist es immer eine Möglichkeit, die Bearbeiter vor einem anzuschreiben, ob die vielleicht noch Zusatzinformationen haben. Wenn man sich nicht ganz sicher ist sollte man immer die “Variante nach osm” behalten und ggf. ein fixme dran.

Nein, bei Schutzgebietsgrenzen spielt es kaum eine Rolle, welche der beiden Versionen besser ist. Ich schreibe bewusst von zwei Versionen. Es gibt nur zwei Versionen: Die eine ist die Rechtsverbindliche Version, die so nur im jeweilgen Schutzgebietskataster in den Kartenanlagen zur Rechtsverordnung ist und (bei jüngeren Ausweisungen) auf zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung gültige Liegenschaftskarten basieren. Die zweite Version ist eine, die an Luftbild und DTK angepasste Grenzversion ist und sich möglichst nah an die rechtsverbindliche Version annähert. Letztere wird immer mal an neuere Kartenstände angepasst und ist die, die durch Behörden herausgegeben werden und sie wir bekommen. So ist mein Wissen und meine Beobachtung zu den Thema, welches mich seit 15 Jahren beruflich direkt hier in Brandenburg begleitet. Ich stehe dienstlich im engen Kontakt zu den entsprechenden Bearbeitern der verantwortlichen Stellen.

Darum wäre ich auch strengstens gegen einen direkten Grenzimport. Eine Nutzung dieser Daten durch uns stellt eh niemals eine rechtsverbindliche Aussage dar. Darum bin ich ausschließlich für eine Neuerfassung im Sinne der OSM-Interpretation unserer Daten und unter Nutzung der und verarbeitbaren Sachdaten des Schutzgebietes.

Ja, das stmmt zum Teil. Hier in Brandenburg hatten wir man einen Aktualisierungszyklus von einem viertel Jahr, das ist aber 3-4 Jahre her. Jetzt hat man bei NSG-Grenzen (wenn man Glück hat) 1 Jahr. Teilweise wurden zur Überbeitung der veröffentlichten Grenzen nicht mehr aktuelle DTK’s benutzt! Zur Interpretation einer Grenze muß man andererseits auch immer ältere Kartenwerke zu Rate ziehen (hier z.B. TK10 vorläufige Ausgabe), wenn die Grenze noch nicht aktualisiert ist. Das erfordert auch immer etwas Nachdenken!

Ergo: es ist immer ein Stück weit Interpretation, Kartenwissen und Nachschlagen in den Verordnungen selbst, sofern man letztere zur Verfügung hat.

Trotzdem: Eine solche Datenfreigabe würde ich mir für Brandenburg auch wünschen, ich scheue mich da aber. Ich könnte auch schreiben, ich sehe mich ob meiner beruflichen Tätigkeit als befangen an.

Sven

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Was die Genauigkeit der Shapefiles angeht, wird auf der Webseite des LfUs folgendes angemerkt:

Rechtsverbindliche Schutzgebietsgrenzen sind bei der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde einzusehen. Die hier angegebenen Flächenangaben sind digital berechnet und können von der jeweiligen Verordnungsfläche abweichen.

Meines Erachtens sind diese Daten aber hinreichend genau und lassen sich mit relativ wenig Aufwand in OSM übernehmen. Der tatsächliche Verlauf lässt sich in der freien Natur auch nicht wirklich überprüfen. Hin und wieder gibt es zwar Schilder, die auf das Naturschutzgebiet hinweisen, aber beim Grenzverlauf kann man nur annehmen, dass er an Waldrändern, Flussläufen oder Wegen entlang geht. Grenzsteine oder Zäune wird man vergeblich suchen. Die Rechtsverbindlichkeit ist aus meiner Sicht nur wichtig, wenn es um private Grundstücksgrenzen geht und private Grundstücke werden in OSM “noch” nicht erfasst.

Wobei die privaten Grundstücksgrenzen aktuell bis 31.01.2023 im BayernAtlas wegen der Grundsteuerreform öffentlich einsehbar sind, inkl. aller Daten wie Gemarkungsnummer, Flurstückszähler, amtl. Fläche usw. Vielleicht kann ja jemand mal anfragen, ob diese Daten übernommen werden dürfen :smiley: aber das ist jetzt off topic.

Trotzdem: Eine solche Datenfreigabe würde ich mir für Brandenburg auch wünschen, ich scheue mich da aber. Ich könnte auch schreiben, ich sehe mich ob meiner beruflichen Tätigkeit als befangen an

solange du nicht selbst über die Freigabe entscheiden wirst (oder doch?) ist es ja egal ob man “befangen” ist, oder wie meinst du das? Ist ja nicht wirklich zu deinem persönlichen Vorteil.

Ansonsten danke für deine Ergänzungen, die gut erklären wieso es praktisch zwangsläufig zu geringen Lageabweichungen kommen muss. Stimme dir voll zu wenn du schreibst “Darum bin ich ausschließlich für eine Neuerfassung im Sinne der OSM-Interpretation unserer Daten und unter Nutzung der und verarbeitbaren Sachdaten des Schutzgebietes.”

Ja genau! Die uns und der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Grenzen sind angepasste Grenzen. Für uns müssen wir die aber nach bestem Wissen und gewissen wiederum auch anpassen, so daß sie einerseits zu unseren Daten passen, andererseits die Kernaussage der Grenze gegeben ist.

OT. Liegenschaftsgrenzen sind hier in Brandenburg OSM-verwendbare Daten! So unterschiedlich kann es sein! Sinnvoll lassen die sich aber nicht nutzen.

Sven

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Erst kürzlich bin ich auf Digitze the planet (https://content.digitizetheplanet.org/static/docs/DtP_Platform_UsersGuide_20220621.pdf) gestoßen, die sich mit der Detaillierung von Schutzgebieten beschäftigen. Hat schon jemand Erfahrung damit gesammelt?

schoka

Digitize the Planet erstellt eine Datenbank zur Besucherlenkung, welche dann von Anbietern genutzt werden kann. 1. Vorsitzender ist der Gründer und Geschäftsführer von Outdooractive.
So weit ich sehe, ist diese Datenbank weitgehend getrennt von OSM:

Das System von Digitize the Planet basiert auf einer Geodatenbank, in welcher sämtlichen Aspekte der Schutzgebiete, Regeln, Gesetzesgrundlagen, Outdoor-Aktivitäten, etc. abgebildet werden. Das System erlaubt es verifizierten Nutzern Regeln zu Schutzgebieten zu erfassen und zu verwalten. Die Schutzgebiete und deren Regeln werden auf der Website sichtbar gemacht und frei zur Verfügung gestellt. Über eine entwickelte API werden sämtliche Information zu Schutzgebieten und Regeln als Schnittstelle zu anderen Systemen zur Verfügung gestellt. Dies beinhaltet, neben den Attributen zu Regeln und Vorschriften, sowohl die Geometrien und weitere Metainformationen als auch Verknüpfungen zu anderen Datenbanken, wie etwa zu OpenStreetMap (OSM).

Quelle: wirmachen_datenplattform - Homepage Digitize the Planet e.V.

Wie diese Verknüpfungen zu OSM aussehen, ist mir nicht ersichtlich.

Das hilft uns bei OSM vermutlich erstmal nicht.

SUUUPERRR Leistung ! Bravo und Danke.

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Hallo in die Runde,
erstmal freut es mich, dass die offizielle Erlaubnis des Ministeriums nun zur Verfügung steht. Wir haben in der Sache auch schon einige Male mit dem Ministerium gesprochen bzw. mit einigen Schutzgebietsverwaltungen.
Kurz zum Verein und unserem Arbeitsstand bzgl. auch OSM:
Im Moment hinterlegen bzw. verlinken wir Schutzgebietsgrenzen direkt von den Schutzgebietsverwaltungen oder hinterlegen die OSM-ID und WDPA soweit vorhanden. Hinzukommen entsprechende Regeln für Freizeitaktivitäten bzw. Betreten, Befahren, Feuer, Zelten etc. Ziel ist, dass diese Daten in Tourenplattformen (Outdooractive, Komoot, Alltrails, Begfex etc.) implementiert werden und den Nutzern dann bei Routenplanung/Auswahl zur Verfügung stehen.
OSM ist in den meisten Fällen die Datengrundlage dieser Plattformen und in einigen Fällen können oder wollen sie keine anderen Daten nutzen. Daher ist der Wunsch von Naturschutzverwaltungen, Parks und Verbänden natürlich eine Integration in die OSM Datenbank. Das lässt sich aber nicht ohne weiteres umsetzen.

  1. Datenimporte sind aufgrund der Beschränkungen und Fehleranfälligkeit derzeit kein Thema
  2. Es lassen sich nicht alle Regelungen 1:1 in OSM abbilden bzw. werden die Daten teils zu sehr aufgeblasen (Feedback, das wir bekommen haben)
  3. Überprüfbarkeit/Darstellung von Regeln )
    Hier sehen wir eine ähnliche Problematik, die wir aber dadurch lösen, dass zu jedem Schutzgebiet die rechtsverbindliche Verordnung/Gesetz hinterlegt werden muss.

Dennoch sind wir sehr daran interessiert in den Möglichkeiten von OSM Daten zu überprüfen und Hilfestellungen für Schutzgebietsverwaltungen anzubieten. Das Problem im Moment sind die sehr unterschiedlichen Kompetenzen bzw. Wissenstände zu OSM. In einigen Tagungen/Fachkreisen sehen wir immer wieder, dass einige Verwaltungen bereits sehr gut mit OSM umgehen können und im Austausch stehen, andere dagegen hören im Moment das erste Mal von OSM oder mappen wild drauflos und begehen die typischen Fehler (Wege löschen, Relationen verändern etc.). Das Thema nimmt auf jeden Fall sehr an Fahrt auf und birgt Gefahren für die OSM Daten bzw. kann eine Menge Arbeit/Konflikte schaffen.
Im Moment können Verwaltungen in unserem System einen Abgleich von OSM und unseren Daten vornehmen:

  1. Ist das Schutzgebiet auf OSM vorhanden (WDPA, Geometrie Abgleich)
  2. Welche Attribute sind hinterlegt
  3. Wie könnten die DtP Regeln in die OSM Syntax übertragen werden (Vorschlag)

Aus den vielen Gesprächen mit Nationalen Naturlandschaften, Verband Deutscher Naturparke und weiteren Verbänden und Schutzgebieten werden wir versuchen auf der Fossgis 2023, dass Thema und die Möglichkeiten beispielsweise einer koordinierenden Stelle und evtl. eines Vorschlages für einen Editor basierend auf unserem derzeitigen Vergleichs/Vorschlagstool zu diskutieren.

Ich hoffe, dass ich ein wenig Klarheit schaffen konnte in Bezug auf unsere Arbeit und OSM. Gerne aber fragen oder wir stellen die bisherige Plattform und unseren OSM Abgleich vor.

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@Digitize_the_Planet ist jetzt ja etwas weg vom eigentlichen Thema, aber habt ihr schon beim BfN angefragt, ob die ihre Shapes für OSM freigeben könnten. Dann wäre Zumindest die Datenverfügbarkeit kein Problem mehr.
Was das Eintragen der Regeln in OSM betrifft, würde ich schon sagen, dass das geht. Es müssen ja nur die für Privatpersonen relevanten Regeln, wo darf ich Laufen, Radfahren, Autofahren, Baden, Drohne fliegen, Pilze sammeln, eingetragen werden. Welche Behörde Arbeiten an Abwasserleitungen im Schutzgebiet genehmigt muss ja nicht in OSM eingetragen sein, dafür kann man die Verordnung verlinken.

Hat das BfN überhaupt die Rechte an den Daten? Naturschutzgebiete fallen erstmal in die Zuständigkeit der Länder. Wenn die Länder dem BfN nicht entsprechende Rechte übertragen haben, könnte das vermutlich schwierig werden?

meines Wissens nein. Die Rechte müssten bei den Ländern liegen.
Ich bin mir mit der Aktualität und dem Grenzkorrekturstand auch nicht sicher, wie aktuell das ist…

Sven

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Die Daten des BfN stammen zwangsläufig von den für die Schutzgebietsausweisung und -verwaltung zuständigen Ländern, und das BfN hat sicher nicht die Rechte, alle zugelieferten shapes weiterzugeben. Die Daten werden zudem IIRC bestenfalls einmal jährlich aus den (auch nicht zwingend tagesaktuellen) Länderdaten aktualisiert. Ausserdem findet für die Weitergabe ans BfN ggf. (nicht sicher…) eine Generalisierung auf den Maßstab 1:25.000 statt.
Obwohl es mühsam ist, spricht daher alles dafür, bei den Schutzgebieten auf die von den Ländern betriebenen Informationssysteme zuzugreifen bzw deren Daten zu importieren und sich dazu um die entsprechenden Rechte zu bemühen.

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