Luftbilder aus Baden-Württemberg

Habe nun doch eine Rückmeldung vom LGL erhalten. Das mit dem Faulenzen und Donut essen möchte ich hiermit gern zurücknehmen. War ein blöder Kommentar. Hier die Rückmeldung:

vielen Dank für Ihr Interesse an unseren entzerrten Luftbilder (Digitale Orthophotos)

Die DOPs sind in BW noch kostenpflichtig.

Es erfolgt eine Umstellung auf Open Data zum 09.06.2024.


Präsentationen (Screenshots) im Geoportal-BW sind unter der OpenData-Lizenz DLD2.0 frei.

(mit Ausnahme Fachdaten und AG62-Lika-Daten der Stadt Mannheim).

www.geoportal-bw.de

 

Das derzeitige Open Data-Angebot des LGL finden Sie unter https://www.lgl-bw.de/Produkte/Open-Data/

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Das klingt doch vieversprechend! Hoffentlich gibt’s dann nächstes Jahr die Möglichkeit, die Orthobilder in iD, JOSM, etc. einzubinden.

Open Data heißt leider nicht automatisch verwendbar für OSM. In der Regel scheitert es an der Namensnennung.

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Das ist wirklich eine sehr interessante Information. Danke für deine Anfrage!

Da das Datum (9. Juni 2024) für die Umstellung ein Sonntag und der Tag der Europa-Wahl ist, hat mich das aufmerksam werden lassen und ich habe herausgefunden, was es mit diesem Datum noch auf sich hat:

Die EU-Kommission hat eine Liste besonders hochwertiger Datensätze (High Value Datasets) veröffentlicht, die öffentliche Stellen kostenlos und in einer offenen Lizenz zur Verfügung stellen muss. Nach einer Übergangszeit von 16 Monaten kommt die Verordnung am 9. Juni 2024 zur Anwendung.

Quelle: Hochwertige Datensätze - GovData

Somit müssen EU-weit alle entsprechenden hochwertigen Datensätze (u.a. Luftbilder, Höhenmodelle, Verwaltungseinheiten, Flurstücke, Adressen, Gebäude) von öffentliche Stellen als OpenData kostenlos im Internet per API und Massen-Downloads veröffentlicht werden.

Hochwertige Datensätze werden unter den Bedingungen der „Creative Commons Public Domain“ (CC0) oder alternativ der Lizenz „Creative Commons BY 4.0“ (CC-Namensnennung) oder einer gleichwertigen oder weniger einschränkenden offenen Lizenz gestellt. Die „Creative Commons Public Domain“ (CC0) ermöglicht eine uneingeschränkte Weiterverwendung.

(…)

Nach einem Hinweis auf Mastodon wurde klarer formuliert, dass die Lizenz CC0 eine uneingeschränkte Weiterverwendung ermöglicht. Vorher wurde dies auch für die Lizenz CC-BY angegeben (so steht es in der Durchführungsverordnung), was aber am Beispiel Open Street Map nicht stimmt. Daten unter CC-BY dürfen nicht zur Verbesserung der Open Street Map verwendet werden.

Quelle: Hochwertige Datensätze - GovData
(Hervorhebung von mir hinzugefügt.)

Hier noch der Link zur Durchführungsverordnung der EU zur Richtlinie (EU) 2019/1024.

Es bleibt also abzuwarten, wie @Mammi71 schon angesprochen hat, welche Lizenzen die öffentlichen Stellen jeweils wählen werden, bzw. ob diese ggf. zur Erfüllung der Namensnennung die Nennung auf der Contributors-Seite für ausreichend erachten.

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@whb das sind doch mal interessante Neuigkeiten. Das verbessert zumindest ein wenig die Ausgangslage. Argumentativ bleibt dann fast nichts mehr übrig, auf direkte Namensnennung auf einer OSM-Karte zu bestehen.

wenn Du @rene78 schon Kontakt hast, vielleicht kannst Du noch mal freundlich anfragen, ob die Daten unter CC0 veröffentlicht werden. Und wenn eine negative Antwort kommt (also eine Veröffentlichung unter CC-BY), dann die bereits hier genannte Lösung anregen. Das LGL BaWü möge sich doch gern an den positiven Erfahrungen anderer Bundesländer orientieren.

Werde ich machen. Ich melde mich mit der Antwort, sobald sie vorliegt.

Leider keine Antwort mehr erhalten (bis jetzt).