Maps4BW und basemap.de

Es sind mehrere Ämter die jeweils ihre Daten und Datenbanken unter unterschiedlichen Lizenzen veröffentlichen.

NRW hat früh alles Freigegeben und ist vorbildlich was OpenData und wirklich CC0 angeht. Bayern möchte den zug bis zuende reiten alles “geheim” zu halten und jeden zu verklagen der es anders macht.

Föderalismus - Yeah !

Ich wüsste nicht, woran ich erkennen soll, dass der auf der BKG-Seite beschriebene Datensatz kein “eigener” Datensatz des BKG ist. Auch als Quelle soll schließlich auch nur das BKG genannt werden, oder?

Ich fände es gut, das BKG mit unseren Erkenntnissen zu konfrontieren, um ggf. Missverständnisse auf allen Seiten auszuräumen. Sonst stößt irgendwann der nächste Mapper drauf und fängt auch wieder von vorne an.

Ich würde dir, flohoff, den Vortritt lassen, da du Mitglied der FOSSGIS AG Open Data bist. Wenn du das nicht machen möchtest, übernehme ich das auch gerne selbst.

Folgende Angabe wird verlangt:

Quellenvermerk: © GeoBasis-DE / BKG

GeoBasis-DE ist dann letztendlich die Quellenangabe für die Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungen der Länder:
https://www.adv-online.de/Startseite/broker.jsp?uCon=54b7027d-f98d-3441-e08d-c73172e13d63
Somit wird nicht nur das BKG als Quelle genannt.
Das BKG ist erstmal auch nur ein Lizenznehmer der Geobasisdaten der Länder. Dies ist u.a. im “Vertrag über die kontinuierliche Übermittlung amtlicher digitaler Geobasisdaten der Länder zur Nutzung im Bundesbereich (V GeoBund)” zwischen dem BKG und den Ländern geregelt:

D.h. das BKG darf über die Daten der Länder nicht völlig frei verfügen.
Darüber ob bzw. welche Zusatzvereinbarungen die Länder mit dem BKG bzgl. basemap.de geschlossen haben, konnte ich keine Informationen finden.
Folglich ist zumindest unklar ob der Ergänzungstext des BKG sich auch auf die Daten der Länder bezieht, zumal hier nicht genannt wird, welcher Datensatz und welche Behörden genau gemeint sind.

Für basemap.de haben das BKG und die Länder (GeoBasis-DE) die “Nutzungsbedingungen und Quellenvermerk basemap.de”, wie es scheint, ausgehandelt.
Ob das BKG eine Ergänzungstext für OSM veröffentlichen dürfte, welches auch die Daten der Länder umfasst, ist ungewiss. Ich hätte eher erwartet, dass hier in irgendeiner Form auch GeoBasis-DE bzw. die Länder erwähnt werden, da dies in den Nutzungsbedingungen für basemap.de auch der Fall ist.

Es wäre hilfreich vom BKG zu erfahren, für welche Datensätze (auch für basemap.de?) dieser Ergänzungstext wirksam ist.

Wobei mir aufgefallen ist, dass dieser Ergänzungstext nur von TopPlusOpen unter Nutzungsbedingungen verknüpft ist. Von anderen Kartendiensten bzw. Datensätzen des BKG (GeoBasis etc) habe ich das noch nicht verlinkt gesehen. Man muss also bei jedem einzelnen Produkt in die Nutzungsbedingungen schauen.

Der Ergänzungstext ist auch bei “Karten des BKG” verlinkt (siehe [1]):

Weiter unten findet sich dann ein Link zu den “Karten des BKG” und dort ist dann auch die basemap.de verfügbar.
Folglich könnte zunächst der Eindruck entstehen, dass basemap.de auch eine der Karten des BKG ist, zumal im Quellenvermerk auch “BKG” steht (aber eben nicht nur), für den dann evtl. auch der Ergänzungstext gelten würde. Bei näherer Betrachtung gibt es dann aber Zweifel an dieser Interpretation, da das Projekt basemap.de nicht (alleine) vom BKG ist.

[1] Maps4BW und basemap.de - #58 by johsin18

Irgendwie blicke ich hier nicht mehr durch. Ich würde wirklich gerne basemap.de oder geoportal-bw.de nutzt verwenden. Je nach Karte auf dem Portal ist die Lizenz anders aber zumindest für die Liegenschaftskataster und Landschaftvermessungen werden unter DL-DE->BY-2.0 herausgegeben.https://www.geoportal-bw.de/nutzungsbedingungen
Ich bin jetzt echt verunsichert aber würde diese Daten auch echt gerne nutzen. Irgendwelche neuen Ideen?

selbst die Verwirrung ist verwirrt

In der aktuellen zfv ist ein Artikel zu basemap.de. In 3-4 Wochen wird dieser kostenfrei lesbar sein. Dort findet sich folgende Aussage:

Sämtliche basemap.de Produkte werden bundesweit unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 und der Creative Commons Namensnennung 4.0 kostenfrei bereitgestellt.

Der Autor des Artikels ist Leiter der Arbeitsgruppe Smart Mapping, aus welchem basemap.de als Produkt hervorgeht.

Ja, das ist ja eben das Problem. OSM kann die Namensnennung nicht garantieren.

doch, aber halt gesammelt, “garantieren” ist bei einem Wiki zwar relativ, aber da schauen schon ein paar drauf, und wenn da weggenommen anstatt hinzugefügt wird, dann ist es sicherlich von sehr kurzer Dauer (hoffentlich lehne ich mich nicht zu sehr aus dem Fenster, das ist keine Rechtsberatung sondern nur meine unverbindliche Meinung)

Es gibt auch noch diese Seite (kein Wiki und nicht von Mappern veränderbar):
https://www.openstreetmap.org/copyright
Damit kann OSM selbst die Namensnennung erstmal garantieren. Das Problem ist dann aber, dass OSM die Daten unter einer anderen Lizenz weiter gibt, welche diese Namensnennung nicht mehr erfordert, die Pflicht zur Namensnennung ginge somit unzulässigerweise bei den Lizenznehmern der OSM-Daten verloren.
Wenn ein “DL-DE->BY-2.0”-Lizenzgeber erklärt, dass ihm die alleinige Nennung auf der oben genannten Seite ausreicht, ohne dass die weiteren Datenverwender ebenfalls zu einer Namensnennung verpflichtet sind, dann wären die “DL-DE->BY-2.0”-Daten für OSM nutzbar.

Inzwischen stehe ich mit einem Mitarbeiter des BKG in Kontakt. Dieser hat mir per E-Mail bestätigt, dass dieser Ergänzungstext, der OSM bzgl. der Namensnennung kompatibel macht, auch für Basemap gilt. Er wollte dahingehend den Ergänzungstext auch auf oben genannter Basemap-Webpage verlinken. Das ist bisher nicht geschehen, aber ich bleibe weiter dran.

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Das Problem ist dann aber, dass OSM die Daten unter einer anderen Lizenz weiter gibt, welche diese Namensnennung nicht mehr erfordert

die ODbL erfordert dass OpenStreetMap genannt wird und OpenStreetMap sagt was ihre Quellen sind. Diese Quellen können auch wieder unterschiedliche Quellen haben, etc.

Zur Kompatibilität von “DL-DE->BY-2.0”-Daten und OSM gibt es ein rechtliches Kurzgutachten:

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Gut, unter “kurz” verstehe ich jedoch was anderes.
:wink:
Zusammenfassung: cc-by-dl 2.0 und odbl 1.0 sind leicht inkompatibel. Lösen lässt sich das indem der Datenbereitsteller erklärt, dass er die Namesnennung zB. in den Changesets als ausreichend betrachtet.

Zur Herstellung der Kompatibilität zwischen Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (dl-de-by 2.0) und der Open Database License (ODbL) hat das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) gemeinsam mit dem FOSSGIS e.V. eine ergänzende Erklärung erarbeitet.

Die entsprechende Erklärung wird im Vortrag vorgestellt und die Hintergründe erläutert.

(…)

Die öffentliche Verwaltung setzt bei ihren Daten im Wesentlichen auf die Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (dl-de-by 2.0). Diese ist nicht ohne Weiteres mit der Open Database License (ODbL) des OpenStreetMap-Projekts kompatibel.

(…)

Der Vortrag stellt die ergänzende Lizenzerklärung und ihre Funktionsweise vor.

Siehe Vortrag “Herstellung der Kompatibilität der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 zur Open Database License”:

Auch auf YouTube verfügbar:

Somit gehen sowohl die Behörden als auch der FOSSGIS davon aus, dass die zusätzliche Erklärung/Ergänzung (siehe oben) notwendig ist.

Eine Person die mit an Basemap.de arbeitet hat eine auf der 2024 FOSSGIV Konferenz kurz erwähnt, dass die Daten ca. ab dem 6. Juni als Open Data verfügbar seien könnten. Wie seht ihr das?

1 Like

Ab dem 9. Juni 2024:

Die basemap.de-Karten sind jetzt schon Open Data (CC BY 4.0 und dl-de/by-2-0):

Diese Lizenzen sind aber ohne Zusatzerklärung, wie hier schon diskutiert, nicht mit OSM kompatibel.
Unter welcher offenen Lizenz die Daten von Baden-Württemberg (unabhängig von basemap.de) ab dem 9. Juni 2024 veröffentlicht werden und ob diese mit OSM kompatibel ist bzw. ob es hier ggf. eine Zusatzerklärung gibt, ist mir nicht bekannt.

Blockquote[quote=“johsin18, post:94, topic:6762, full:true”]
Inzwischen stehe ich mit einem Mitarbeiter des BKG in Kontakt. Dieser hat mir per E-Mail bestätigt, dass dieser Ergänzungstext, der OSM bzgl. der Namensnennung kompatibel macht, auch für Basemap gilt. Er wollte dahingehend den Ergänzungstext auch auf oben genannter Basemap-Webpage verlinken. Das ist bisher nicht geschehen, aber ich bleibe weiter dran.
[/quote]

Dieser Mitarbeiter hat leider inzwischen einen Rückzieher gemacht und behauptet plötzlich das Gegenteil. Naja, wie üblich weiß bei den Behörden die linke Hand nicht was die rechte tut.

Wäre schön, wenn sie die FOSSGIS-Arbeitsgruppe OpenData trotzdem dafür einsetzt, dass wir Basemap (oder etwas entsprechendes) irgendwann mal einsetzen dürfen.

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Im oben verlinkten Vortrag wird ab 23:24 folgendes gesagt:

Dann gibt’s gute Kooperationen mit dem BKG die Wirkbetriebsbereitsteller sind, aber denen natürlich die Daten nicht gehören.

Quelle: basemap.de Aktuelles und Ausblick - media.ccc.de

Der Rückzieher ist also nicht verwunderlich, denn die Daten gehören (wie hier schon mehrfach angemerkt) den Bundesländern und nicht dem BKG.