Bitte lass Dich nicht entmutigen und mache die Anfrage trotzdem.
In Brandenburg hat die LGB freundlicherweise diese Klarstellung in die AGB (§ 6.1) geschrieben:
Der Quellenvermerk muss nicht zwingend im unmittelbaren optischen Zusammenhang zur Datendarstellung eingebunden werden, wenn
- die Geobasisdaten im Folgeprodukt des Nutzers nur einen untergeordneten Anteil haben und
- dem Folgeprodukt mehrere Ausgangsquellen zugrunde liegen, so dass die Mehrfachnennung verschiedener Quellenvermerke das betreffende Kartenbild in nachteiliger Weise beeinträchtigen würde.
Es genügt in diesem Fall, den Quellenvermerk an anderer geeigneter Stelle, z. B. in einem textlichen Zusammenhang beizugeben.
Das war für die LGB eine gute Lösung, weil sie ihre AGB selbst ändern können und keine Änderung „weiter oben“ z.B. in der betreffenden Verordnung nötig war und weil sie keine explizite Ausnahme für OSM machen mussten und eine neutrale Formulierung gefunden haben.
Dieses Vorgehen wurde so ähnlich auch in Niedersachsen übernommen.
Vielleicht kannst Du sie mit Verweis auf diese erfolgreichen Vorbilder überzeugen, sich dem anzuschließen und ihre AGB ebenfalls in dieser Form anzupassen.