Luftbilder aus Baden-Württemberg

Gibt es eigentlich auch gute Luftbilder aus BW oder gibt es ein Projekt ähnlich wie das in Bayern wo Daten zur Verfügung gestellt wird.

Yahoo bietet in meinem Wohnort leider keine guten Karten, ne Alternative wäre nicht schlecht.

Nein leider wohl nicht, dass was du in Yahoo findest dürfte derzeit alles sein. Aber es besteht ja Hoffnung das die Bayern ihre Kollegen in den anderen Bundesländern überzeugen :slight_smile:
Georg

Gallo Georg,

Nein - andersrum wird ein Schuh daraus:

Die Baden-Würtemberger Kollegen müssen den Bayern nacheifern wollen…

Und die Mapper vor Ort können sie davon überzeugen helfen.

Gruss, Markus

Hallo Markus,
von mir aus auch so herum Hauptsache es wird was aus der Freigabe der Bilder. :slight_smile: Die Reaktion auf das Pilotprojekt war doch durchweg positiv, wenn ich das richtig gelesen habe.
Georg

Die riesen Hoffnungen würde ich mir da nicht machen. Vor einigen Jahren habe ich selber ab und an mal Luftbilder eingekauft. Selbst als zahlender Kunde waren da Wartezeiten von Monaten normal. Und Nachlass für gemeinnützige Forschung Fehlanzeige. Deswegen bin ich dann auch auf Privateinstätze und Selfmade umgestiegen.

Service steht bei einigen ganz hinten und Umsatz ganz vorne. Die Argumente müssten also gewaltig sein damit einige ihre heilige Kuh zum gratis melken bereit stellen. Bei BaWü könnte das noch klappen, die stehen nach den Bayern doch finanziell ziemlich gut da und könnten sich ebenso wie Bayern sowas erlauben. Weiter nördlich sieht das aber schlecht aus, die müssen damit Geld verdienen.

Hallo Mirko,

Das Geld verdienen sie mit den hochaufgelösten Bildern.
Die Idee ist, Luftbilder in 2m-Auflösung freizugeben, um damit neugierig zu machen auf die hochaufgelösten.
Und uns reichen 2m allemal (die Oberpfalzbilder hatten real etwa 3m)…

Dafür könnte man vielleicht tatsächlich einen bundesweiten Konsens finden.
(aber um das zu erreichen dürfen wir nicht mehr fordern, sonst schiessen wir ein Eigentor).

Gruss, Markus

Hallo Mirko,
du hast leider Recht, diese Erfahrung habe ich / wir dienstlich machen müssen. Sogar von einer Behörde zur anderen sollten die Orthophotos eine riesen Stange Geld kosten.
Ein “Umdenken” muß ganz einfach von oben herab verordnet werden, sonst tut sich da gar nichts. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt…
Georg

Hab mal an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) geschrieben und folgende Antwort erhalten. Da werd ich nicht schlau draus.

*Nun zur Nutzung unserer Geobasisdaten für Openstreetmap. Entsprechende Anfragen haben wir und andere Landesvermessungsämter auch schon früher erhalten. Die freien Mitarbeiter von Openstreetmap wollen z.B. Luftbilder nutzen, um mit Hilfe von Editoren darin Landschaftsobjekte (Seen, Straßen, usw.) auszuwerten und neue, noch nicht aufgenommene Objekte lagerichtig einzutragen. Die so gewonnenen Kartenobjekte sollen dann in Openstreetmap öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies könnte als privater Eigengebrauch gesehen werden, ist es aber nicht. Alles, was der eigenen beruflichen Tätigkeit und natürlich auch der geschäftlichen Tätigkeit (Behörde) oder kommerziellen Tätigkeit (Unternehmen) dienen soll, ist kein privater Gebrauch mehr. Auch die Nutzung zu dem Zweck der Veröffentlichung bzw. öffentlichen Zugänglichmachung im Internet ist kein privater Gebrauch, auch wenn sie von Privatleuten in ihrer Freizeit ausgeübt wird. Die Nutzung von Geobasisdaten für den Zweck des OpenStreetMapping, als der Erzeugung und Veröffentlichung von Kartenobjekten, ist kein privater Gebrauch. Für diese Tätigkeit bedarf es einer (verwertungs-)entgeltpflichtigen Lizenz. *

Steht doch klar und deutlich da. Da OSM auch kommerziell genutzt werden darf, ist es kein privater Gebrauch mehr und damit gilt das was auch in den AGB steht. Kommerzielle Anbieter müssen die Luftbilder kaufen. Nur die rein private Nutzung ist kostenlos.

Oder kurz. Es bleibt alles beim altem, die Luftbilder dürfen nicht für OSM abgezeichnet werden. Abzeichnen kannst du zwar schon, aber eben nicht öffentlich zugänglich machen, sprich die von den Luftbildern abgezeichnetet Daten bei OSM hochladen.

Du kannst die Luftbilder zur Kontrolle und Lokalisierung nutzen, jedoch keine Daten für OSM daraus gewinnen.

Mag gar nicht wissen, wie viele OSMler an die jeweiligen Vermessungsämter schon Emailanfragen gestellt haben lol

Und da hat er noch Glück überhaupt eine Antwort bekommen zu haben. Manch LVA scheint Mails mit den Worten günstiger oder kostenlos gleich automatisch in die Ablage P zu verschieben. :laughing:

Das muss schon so wie von Georg gesagt von oben herab laufen. Da muss die Staatskanzlei oder ein anderer übergeordneter überzeugt werden, der dann eine entsprechende Weisung nach unten durchgibt. Bei den LVA wird sich jeder Sachbearbeiter an die eigenen AGB halten und eine entsprechende oder eben auch keine Auskauft erteilen. Die können oder wollen auch auch garkeine Freigabe erteilen. Von daher sind solche Anfragen überflüssig, die Antwort wird die gleiche bleiben.

Mit Glück wird vielleicht das eine oder andere LVA Bayern folgen und die gerade so brauchbaren 200er bis 250er Orthos freigeben. Richtig interessant wären aber die 20er oder teilweise auch vorhanden 10er. Auf denen kann man selbst Briefkästen zweifelsfrei identifizieren. Ich habe 10er von einigen Bahnanlagen. Auf denen kann man selbst PZB Magneten (die gelben kleinen Kästen in den Gleisen) super lokalisieren. Aber solche Leckerlies wird es mit Sicherheit nicht geben. Es sei denn man gibt irgendwann veraltete ab, mit denen man nix mehr verdienen kann.

Das würde uns ja schonmal reichen. Die meisten Dinge die man gerne Abzeichnen würde befinden sich eh schon seit Ewigkeiten an der selben Stelle.

Sorry, dass ich hier einen uralten Thread wieder aufmache, aber hat sich da seit 2009 eigentlich irgendwas getan? Baden-Württemberg macht jährlich Bildflüge - von Steuergeldern wohlgemerkt. Kann man die als Vorlage zum Kartografieren benutzen? Falls nein - wieso? Geht doch im Kanton Zürich der Schweiz und in anderen Regionen auch. Wurde bestimmt schon anderweitig diskutiert. Ich konnte bloss nichts finden.

Die Abdeckung mit Bing, Esri und Mapbox ist inzwischen gut bis sehr gut, ebenso die Lagegenauigkeit.
Bei landeseigenen Geodaten ist BaWü leider sehr restriktiv. Auch nachden Maps4BW einfach so abgeschaltet wurde. Hervorragende und aktuelle Luftbilder kenne ich nur von der Landeshauptstadt Stuttgart, die werden auch in den Editoren eingebunden.

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Habe dem LGL vor 2 Wochen mal eine freundliche Anfrage über das Kontaktformular geschickt. Die machen sich nicht mal die Mühe zu antworten :grin:. Der Sachbearbeiter ist wahrscheinlich damit beschäftigt, seinen Donut zu essen und im Internet zu surfen…

Die Abdeckung ist schon gut. Die Aufnahmen von der Befliegung sind jedoch im Normalfall deutlich aktueller und die Auflösung ist auf nem komplett anderen Niveau, nämlich viel besser! Geht mal auf die Seite Geoportal Raumordnung, aktiviert dort die Luftbilder für Ba-Wü und zoomt dann an eine beliebige Stelle.

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Ich hatte letztens einen Edit in einer Kleinstadt, gelegen in einem steilen Albtal im Kreis Sigmaringen, da musste ich die Bing-Karte erstmal um über 20 m lageverschieben. Blöd halt für Sofamapper, die das nicht beachten :stuck_out_tongue:

Die Lagekorrektur/Entzerrung bei den Luftaufnahmen basiert auf einem Höhenmodell und das ist im “Consumerbereich” bei bergigem Gelände halt (da im Dezimeterbereich) zu ungenau.
Daher mein Rat, immer wieder mal auch auf andere Luftbilder zu schauen, sofern sie nicht auf den selben Daten basieren, da die dann oft andere Offsets haben und man so ein Gefühl für die Zuverlässigkeit bekommt.
Des weiteren vor allem auch mit Trackbündeln vergleichen, so vorhanden.
Der Abgleich mit Gebäudeumrissen in Maps4BW ist ja leider Geschichte :frowning_face:.

Deswegen ist die Quellenangabe so hilfreich, denn so ist es möglich die früher mit Maps4BW erfassten Gebäude zum Abgleich zu verwenden. :smiley:

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Frage an die Juristen: Wäre es erlaubt, LGL-Daten nur für den Abgleich des Kartenbildes zu verwenden (also z.B. die Bestimmung des x/y-Offsets der Bing-Luftbilder)? Solange die LGL-Daten nicht in der OSM verewigt, also gemappt, werden, dürfte da doch kein urheberrechtliches Lizenzgedöns dagegen sprechen, oder?