Zufahrten (highway=service): Wann ist service=driveway angebracht?

Genau, auf Parkplatzzufahrten muss ganz anders gefahren werden, als auf einer Zufahrtsstraße, die zu einem Hof oder einem Wanderparkplatz führt, auf der man durchaus 100 km/h fahren darf. Aber wie machen wir das deutlich, wenn wir dafür jedesmal highway=service verwenden?

Hatte gerade diesen Fall in Arbeit und habe einen (imho verunglückten) track zu highway=unclassified aufgepimpt:
https://www.openstreetmap.org/way/945571163

Auf einer einspurigen Straße (egal ob asphaltierte Feldweg oder Nebenstraße) Tempo 100 fahren halte ich in den meisten Fällen für überhöhte Geschwindigkeit. Denn neben der außerörtlichen Höchstgeschwindigeit von 100 km/h - die übrigens nur auf öffentlichen Straßen gilt - gibt es allgemeine Regeln. Man muss z.B. in der Lage sein, bei einer zweipurigen Straße innerhalb der Sichtweite anzuhalten, bei einer einspurigen Straße innerhalb der halben Sichtweite… und wenn ein solche Weg Kurven macht und teilweise rechts und links Büsche stehen (hinter denen sich ggf. eine Einmündung verbirgt, aus der jemand herauskommen könnte), ergeben sich deutlich niedrigere Höchstgeschwindigkeiten.

Was du schreibst, sehe ich auch so.
Das ist aber für OSM irrelevant. In die Datenbank wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingegeben, sonst nichts. Für alles andere ist der Fahrer verantwortlich, das kann ihm kein Router abnehmen.

Ja, das ist richtig.

Wir hatten erst kürzlich über Zufahrten zu Parkplätzen diskutiert: Parking_aisle bei Parkplatz mit nur einer Fahrgasse

Hier nun ein konkretes Beispiel einer Zufahrt zu Reihenhäusern und deren Garagen. Wie würdest Ihr die drei Abschnitte der Zufahrt (A,B, C) taggen (service/driveway)?

Ich würde wahrscheinlich A,B und C als driveway taggen.

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Dito

Füllerei dumdidum :angry:

Wenn jedes Haus ein einzelnes Grundstück wäre, dann würde ich A+B es nur als service mappen.

Ich würde jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit annehmen, dass es sich um EIN Grundstück mit 6 (oder mehr) Reihenhäusern (Eigentümergemeinschaft) handelt - dann wären A+B driveway.

C würde ich gar nicht mappen.
Dafür würde ich jedoch die Garagen als solche mappen (entweder einzeln als building=garage oder als Garagenzeile building=garages) und, wenn wir schon bei Details sind, die Reihenhäuser den Tatsachen entsprechend jeweils leicht versetzt anordnen.

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Hallo

das wäre

highway=service

wie schon @Protoxenus schrieb ist

highway=service
service=parking_aisle

der Weg von dem du auf deinen Stellplatz abbiegst.
Hier das WIKI:

Die wichtigsten Straßen innerhalb des Parkplatzes sollen eingetragen werden als highway=service. Straßen auf Parkplätzen, die ausschließlich als Zufahrt für die angrenzenden Parkflächen verwendet werden, und nicht als Durchfahrt, werden eingetragen als highway=service mit dem zusätzlichen Tag service=parking_aisle.

Gruß
Danfost

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Ok, magst du das erläutern, warum? Als Mapper weiß ich i.d.R. nicht ob zwei Häuser auf einem gemeinsamen Grundstück stehen oder nicht.

Mir hat kürzlich jemand auch erzählt, dass er ein neues Haus gebaut hat und als Auflage hatte, dass das neue Haus mit dem bereits vorhandenen Haus (auf dem selben Grundstück) durch eine Mauer verbunden sein muss, damit beide Gebäude als ein Gebäude zählen. Da wurde dann einfach eine sinnlose kleine Mauer zwischen beiden Gebäuden gezogen. Aber solche rechtlichen Aspekte interessieren doch das OSM-Projekt nicht, oder doch? Jedenfalls sind beide Häuser als zwei buildings erfasst.

Ja, klar, dort gibt es einiges zu tun. Bin dran. :wink:

25 Jahre Berufserfahrung :wink:

Aber letztlich nur eine Vermutung, die rechtliche Gestaltung kann sehr vielseitig sein:
Variante A: Jedes Reihenhaus steht auf einem eigenen Grundstück. Dagegen spricht jedoch die enge Bebauung und die Lage der Garagen (die dann auch einzelne Grundstückchen sein sollten) sowie der hinter bzw. neben den Garagen befindlichen Grünflächen. Erfahrungsgemäß ist es eher so, dass dann die Garagen als Einzelgaragen direkt auf den RH-Grundstücken lägen. Die Zuwegungen wären dann zumeist öffentlich.
Variante B: die Reihenhäuser (und auch Garagen) sind Teileigentum innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Die Zuwegungen wären dann Gemeinschaftseigentum, aber eben innerhalb des gemeinsamen Gesamtgrundstücks. Das ist rechtlich relativ einfach und sauber zu lösen und es gibt innerhalb des Ganzen keine Grundstücksgrenzen (wo Abstandsflächen, Baulasten und/oder Grunddienstbarkeiten benötigt würden)
aber es gibt auch noch
Variante C: die jeweiligen RH und Garagen stehen einerseits auf separaten Grundstücken und nur der Weg (als Privatweg) bildet eine Grundstücksgemeinschaft nach BGB, an der alle RH-Eigentümer beteiligt sind.

Nein, wissen tut man das nur wenn man die Katasterdaten hat, und auch da muss man zwischen Grundstücken und Flurstücken unterscheiden, d.h. mehrere Flurstücke können durchaus ein Grundstück bilden.

Diese Argumentation halte ich für nicht richtig. Natürlich können das zwei Gebäude sein, auch auf einem Grundstück. Und sinnlos ist die Mauer auch nicht, Stichwort Brandmauer.

Danke für die ausführliche Antwort. Habe ich Dich richtig verstanden, dass es Dir bezüglich driveway Ja/Nein darum geht, ob der Weg/die Zufahrt öffentlich ist oder auf Privatgrund liegt?

Ja

PS: steht am Weganfang irgendein Schild “Privatweg …” deutet es eher auf Variante B oder C und damit driveway hin.

Ein Aspekt ist zwar in der Ausgangsfrage enthalten, scheint aber in der Diskussion nicht beachtet worden zu sein:

Sind die Fahrwege von, auf und zu Tankstellen nun highway=service mit oder ohne service=driveway?
Ich frage, weil ich es seit Jahren nur ohne driveway kenne (und im deutschen wiki zu amenity=fuel immer noch so dokumentiert ist), im engl. Wiki aber plötzlich Anfang 2020 service=driveway auftaucht.
Wurde das diskutiert? Was ist der Grund dafür?
Oder ist das wieder ein Alleingang eines bekannten Wiki-Bearbeiters?

Keiner eine Idee oder eine Meinung?

Meine Meinung: driveway :fuelpump:

Ich mutmaße mal vorsichtig, dass das im Wiki dokumentiert wurde, weil Tankstellelgelände Privatgelände sind und damit kam man dann wohl auf den driveway…

Ich kenne die Handhabung ehrlich gesagt derzeit auch nur ohne den driveway-Tag.

Wenn man diesen Gedanken weiterspinnt müsste man die Zufahrten zu großen Supermarkt-Parkplätzen auch als driveway mappen, das sind i.d.R. auch alles Privatgelände.

Aber seit wann unterscheiden wir denn Straßenkategorien nach dem Eigentümerstatus?

Na ja, keine Ahnung…

Aus dem OsM-Wiki:
" service=driveway beschreibt eine untergeordnete Ein- oder Auffahrt zu einem Wohn-, Geschäfts- oder Firmengrundstück"

Ein Tankstellengelände wurde dann wahrscheinlich als “Geschäftsgrundstück” identifiziert und damit kam der driveway…

Was ich davon halten soll, weiß ich nicht. Für mich fehlt einem Tankstellengelände so’n bisschen der “Privatchrakter”. Ich meine, es ist ja keine Grundstückszufahrt in dem Sinne, dass da einzelne Kunden, Bewohner, Mitarbeiter oder Lieferanten zu einer bestimmten Adresse wollen (so wie das OSM-Wiki driveway beschreibt).
Sondern da fahren Leute drauf, um zu tanken. Zumal die Wege oft gar nicht mal so klein, sondern vielbefahren, zum Teil für LKW ausgelegt, sind. So ähnlich wie eine (größere) Parkplatzzufahrt, die ja aich nur das highway=service ohne Zusätze erhalten sollte.
Tja, man kann es so oder so sehen.

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