Was entscheidet eher über Rad-access: Verkehrschild oder Vorhandensein in Radkarte?

BItte um eure Meinung, es geht um folgende Note:

Am Beginn der Straße steht ein Schild “Allgemeines Fahrverbot” mit Zusatztafel “ausgenommen Anrainer”. Der Weg ist derzeit in der OSM mit “access=private” getaggt. Meiner Meinnung nach passt das fast, richtiger wäre wohl “vehicle=private”.

(Ein Info: In Österreich wird zwiwschen “Anrainer”=nur Grundstückeigentümer und “Anrainerverkehr”=Grundstückeigentümer+deren Besucher und Lieferdienste unterschieden)

Der Note-Ersteller besteht aber darauf, dass der Weg zumindest für Fahrräder in der OSM freigeben wird, weil der Weg in einer MTB-Karte eingetragen ist, und somit das Verkehrssschild “übertrumpft” (siehe Details dazu seine Note)

Wie seht ihr das?

(Geht es hier nicht um die [rechts]Lage in Österreich? Ich frage für eine passende Einordnung des Themas im Forum)

Nein, es geht um eine grundsätzliche Frage, die genauso auch für Deutschland gilt. Darf man einen Weg in OSM für Radfahrer erlauben wenn sie in einer Radkarte eingetragen ist, aber das Verkehrszeichen dem eigentlich widerspricht. Anrainer ist das selbe wie Anlieger.

Solche Situationen kommen manchmal bei Waldwegen vor, wo an dessen Beginn ein “allgemeines Fahrverbot” steht, der Weg aber im weiteren Verlauf in einer Radkarte als Radroute oder sogar vorort durch Schilder der Radroute beschildert ist.

Siehe Abschnitt: DE:Verkehrszeichen in Österreich - OpenStreetMap Wiki
Die Zusatzzeichen hier: DE:Verkehrszeichen in Österreich - OpenStreetMap Wiki

Die Beschilderung wäre eine Kombination aus § 52.1 und Z 25. Laut Gesetz also vehicle=private. Es gibt auch Z 32 mit der Aufschrift “ausgenommen Anrainer und Radfahrer”, wurde hier aber offensichtlich nicht verwendet.

Was manchmal hilft: Bei der Gemeinde nachfragen. Ich habe aber auch oft geantwortet bekommen: “Radfahrer sind hier gar nicht gemeint”.

Alles klar. Danke für die Ausführung :slight_smile:

Bis jetzt bin ich (noch) im Lager “Wenn das Schild sagt vehicle=no/private, dann ist das für uns so und muss erst mit der Behörde geklärt werden, bevor wir da bicycle=yes taggen”

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Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun. Ein Weg kann Teil eine Radroute sein und der Gesetzgeber kann anordnen, dass er nicht befahren werden darf. Ist zwar eine unglücklich Kombination. Der Anwender der OSM-Daten kann sich dann frei entscheiden, was ihm wichtiger ist. Wesentlich ist, dass OSM die Daten nicht hinbiegt. Denn dann kann sich der Anwender nicht mehr frei entscheiden.

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Routen können manchmal die Beschilderung widersprechen, entweder aus Naivität (da ) oder aber nach dem. Jedenfalls gibt es in Mainz einige Radrouten (z.B. Way: 35338961 | OpenStreetMap), dessen Verlauf wegen des Fehlens von “Fahrrad frei” bzw. durch die Nutzung von DE:250 (Verbot für alle Fahrzeuge) anstelle von DE:252 (Verbot für Kraftfahrzeuge) eigentlich illegal ist (ggf. könnte man dies der Behörde melden, wenn so etwas auftritt).
Die Rechtlage steht hier jedenfalls eher hinter den Schildern als den Radrouten.

Mal davon abgesehen: Anlieger-/Anreinerverkehr wird grundsätzlich als vehicle=destination und nicht vehicle=private getagt, da letzteres für mich eher wie Privatwege (die der Öffentlichkeit nicht zugänglich) klingen anstelle von Wege, die man nur als Ziel und nicht für Durchfahrten verwenden kann, einige Sonderfälle mal abgesehen.

Das ist völlig korrekt. In Österreich wird jedoch nochmals zwischen Anrainer und Anrainerverkehr unterschieden:

  • Anrainer sind die Rechtsbesitzer der Grundstücke, die sich neben der Straße befinden, einschließlich der Eigentümer, Mieter und Pächter.
  • Anrainerverkehr bezieht sich auf den Verkehr von Dritten zu Anwohnern, wie zum Beispiel Besuchern, Gästen, Lieferanten und Angestellten.

Auf dem Schild in diesem Fall steht nur “Anrainer” und ist somit vehicle=private, da der Ziel- und Quellverkehr für Dritte untersagt ist. An diesem Schild muss sogar das Postzustellauto und die Müllabfuhr stehen bleiben. (Das würde sich nur mit dem Zusatzzeichen Z 29 umgehen lassen, auf dem steht: “ausgenommen Zustelldienste und Anrainer”.)

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In so einem Fall könnte man auch bicycle=dismount erfassen. Ist zwar im diskutieren Beispiel nicht ganz OTG (soweit ich das verstanden habe), aber zum Beispiel woanders. Dort steht ein entsprechendes Schild DE:239 plus F absteigen (aus Sicherheitsgründen, damit niemand ins Wasser fährt, sondern nur fällt :see_no_evil:
(Jemand wollte das damals auch unbedingt als cycleway sehen - was er definitiv nicht ist.) Router, wie Valhalla kommen damit klar :slight_smile:

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Wenn das wie das Deutsche “Anlieger frei” ist ist aber private falsch. Denn hier ist auch Lieferdienste, Besuch etc mit inkludiert.

Also bei einem “Gesperrt für Kraftfahrtzeuge aller Art” (Deutsch Z260) + “Anlieger frei” wäre das motor_vehicle=destination nicht private.

Flo

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Es ist nicht wie das Deutsche “Anlieger frei”. Das wäre in Österreich “Anrainerverkehr frei”.

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Gut zu wissen (und sollte zum Wiki hinzugefügt werden).

Ich vertrete bei dem Thema gern eine gegensätzliche Meinung, da ich von OSM lieber vernünftige Daten erwarte statt die Dokumentation der Inkompetenz einer lokalen Verkehrsbehörde. Zumindest in offensichtlichen Fällen wie diesem würde ich daher immer mindestens zu bicycle=permissive tendieren (jaja, jetzt kommt gleich wieder jemand, dass man da auch schieben kann…):

Die Frage ist natürlich, ab wann sowas “offensichtlich” ist. (DE) Zeichen 250 image statt 260 image ist ja ein Klassiker, aber genau kann man das natürlich nicht wissen. Oft gehts da auch um Fingerspitzengefühl oder lokales Wissen (ich kenne Fälle, da werden Beschilderungen nicht “korrigiert” mit der Begründung, dass sich sowieso niemand dran hält…). Im Zweifelsfall würde ich ebenfalls sagen, dass ein Hinweis an die Kommune mit Bitte um Klarstellung der beste Weg ist, aber wenn da nichts passiert oder man das gerade nicht kann, dann mMn lieber funktionales Tagging und fürs Verkehrsschild gibt’s ja noch traffic_sign.

Im konkreten hier diskutierten Fall würde ich mir vermutlich die Frage stellen, was genau das für eine Radkarte ist: Wer gibt die heraus, wie “offiziell” ist die, wie alt etc…

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Wenn eine Radroute drüber liegt, kann sich der Router ja immer noch bewusst dazu entscheiden, das vehicle=no zu ignorieren oder nur sehr milde zu bestrafen.

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@PPete2 ,

die Eintragung in einer MTB-, Wander- oder sonstwas-Karte übertrumpft in meinen Augen kein Verkehrsschild. Also, wie von Dir angemerkt, wäre dies hier in Österreich wohl vehicle=private.

Bei ausgeschilderten Routen kann man das bei inkonsistenter Beschilderung: eine Seite mit der weitgehenden Einschränkung, andere Seite ohne diese Einschränkung gegebenenfalls anders sehen. Wie bereits geschrieben, kann eine Anfrage an die Zuständigen für die Ausschilderung helfen, es kann aber auch die Antwort kommen:

In solchen Fällen würde ich bicycle=yes nehmen mit note:bicycle=“Von der Gemeinde auf Anfrage so bestätigt”.

Dass es gegebenenfalls anders sein kann, das zeigt in meinen Augen Markieren eines gesperrten Weges über einen Bauernhof (X28). Ganz sicher ist der Weg so noch in Karten enthalten und noch so ausgeschildert. Wie im Beitrag #28 zu lesen ist:

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Bereits im Wiki vorhanden und auch hier verlinkt worden:

Ich meine auf der Seite access=destination, da es ja letzten Endes nur die Rechtlage bzw. Regelungen in Deutschland in nicht in Österreich beschreibt.

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Möglicherweise ist das schon überholt, aber es gibt dazu ein OGH Urteil aus dem Jahre 1984, wonach bei Zusatztafeln nicht zwischen “Anlieger frei” oder “Frei für Anlieger” und “Anliegerverkehr frei” zu unterscheiden ist.

ris.bka.gv.at
jusline.at

Der Noteersteller, hat heute ja noch eine weitere Mehrdeutigkeit in der Note erwähnt: Angeblich steht nur an einer Zufahrt auf die Straße das Fahrverbotschild, an den anderen beiden Zufahrten keines.

Ich habe ihm nun empfohlen: Er soll bitte mit der für diese Fahrverbot zuständigen Stelle, nämlich der Gemeinde (Kommune) klären, was denn nun genau Sache dort ist. Bis zur Klärung gilt aber im Zweifelsfall das ausgeschilderte Fahrverbot auch für Fahrräder.

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Auch dort gibt es bereits eine Ergänzung seit dem 4. Dezember 2018 19:36 Uhr, welche hier zu finden ist.

Das ist auch korrekt, aber auch hier liegt wieder die Schreibweise auf “Anlieger”, nicht auf “Anrainer”. Ich verweise auf diesen Post sowie diesen Post im Forum. Ergänzend dazu: Anrainer + Anrainerverkehr in der StVO