Ich bin wieder einmal über die Unterscheidung “Anrainer” vs “Anrainerverkehr” gestolpert und bei näherer Recherche dann auch wieder auf den OGH-Entscheid und schließlich diesen Thread, weshalb ich das Wiki einmal um folgenden Abschnitt ergänzt habe:
Nachdem ich in letzter Zeit vermehrt darauf geachtet habe, habe ich auch den Eindruck, dass die Unterscheidung in der Praxis nicht nur bei den “durchschnittlichen Verkehrsteilnehmern” sondern schon bei der Beschilderung nicht wirklich gemacht wird, sondern meistens völlig synonym angesehen wird und die enge Auslegung oft keinen Sinn ergeben würde, wie auch schon Miflo geschrieben hat:
Ein anderes Problem besteht offenbar auch darin, dass eine Ausnahme für Anrainerverkehr verordnet wird aber ein “Ausgenommen Anrainer” Schild aufgestellt wird bzw die Beschriftung der Zusatztafel frei gewählt wird
Zur deutsch/englisch-Diskussion möchte ich noch ergänzen: seit einem halben Jahr findet sich bei destination auch im englischen Wiki folgender Absatz, der dem “Ausgenommen Anrainer” entsprechen würde und in der deutschen Version fehlt:
Note that “access only for residents” is private (for example vehicle=private when applied only to vehicles).