Nicht-StVO Straßenschilder

Was will das Schild sagen: Für landwirtschaftliche Bringung ist das

  • kein Privatgrund?
  • ist hier Fahren nicht verboten?

für Werksverkehr und Landwirtschaft gilt das Schritttempo nicht

Oder die OSM-Daten sind falsch bzw. nicht mehr aktuell:

Das ist aus meinem Kenntnis falsch. Es gibt sogenannte tatsächlich-öffentliche Flächen, wie den Supermarktparkplatz, wo immer die StVO gilt, auch wenn es Privatgrund ist. Oder öffentlich zugängliche Privatstraßen.

Zusammenfassung

Privatgelände: Hier gilt die StVO! Stimmt das? :

Grundsätzlich müssen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) - wie zum Beispiel die Vorfahrtsregeln - auf allen öffentlichen Verkehrsflächen beachtet werden. Zu diesen gehören alle Straßen, Wege und Plätze, die ausdrücklich dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Außerdem zählen aber auch private Flächen dazu, wenn deren Eigentümer sie für die Allgemeinheit zugänglich gemacht hat. In diesem Fall spricht man von tatsächlich-öffentlichen Verkehrsflächen. Voraussetzung ist, dass diese für eine unbestimmte Zahl von Nutzungsberechtigten offen zugänglich sind.

Zum Beispiel kann es sich dabei um eine allgemein nutzbare Privatstraße handeln oder um einen offen zugänglichen Parkplatz vor einem Einkaufszentrum. Dort darf jeder fahren, der will – ohne spezielle Erlaubnis oder direkte Beziehung zum Eigentümer oder Geschäftsinhaber. Hier gilt also die StVO - auch, wenn es sich strenggenommen um Privatgelände handelt.

Nicht als öffentliche Verkehrsflächen gelten dagegen zum Beispiel Parkplätze von Wohnanlagen, die nur für deren Mieter zugänglich sind. Dort ist die Nutzung auf einen klar abgegrenzten Personenkreis beschränkt, den der Eigentümer der Parkfläche auch kennt.

Auf sämtlichen Flächen, die nach diesen Kriterien als öffentliche Verkehrsfläche gelten, muss man sich an die StVO halten - und zwar auch ohne besonderes Hinweisschild.

Jemand eine Idee wie man solche Nicht-StVO Schilder als traffic_sign eintragen könnte? In Österreich gab es die Anregung:

Ich frag, weil ich ab und zu “Privatweg” vor Ort und StVO traffic_sign seh in den Daten.

Das ist nicht unbedingt ein Widerspruch. Es ist nicht verboten, auf einem Privatweg StVO-konforme Schilder aufzustellen.

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Du hast Recht. Ich ging bisher davon aus, dass das Straßenverkehrsrecht nicht die StVO beinhaltet, aber das stimmt nicht. Insofern: danke für die Korrektur.

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Die Schilder entstammen aber nicht der StVO, die kennt keinen roten Kreis mit “Privatweg” Eindruck im weißen Inneren. Die konformen Fahrverbot StVO Schilder mit Zusatztafel “Privatweg” lassen sich sauber abbilden, aber die mit “Privatstraße” im roten Kreis nicht. Das find ich nicht so toll.

wobei man auf einem öffentlich zugänglichen Weg vermutlich auch nicht beliebige Schilder aufstellen darf, insbesondere wenn sie aussehen wie die in der StVO.

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ist halt so, die Schilder zeigen an dass es ein Privatweg ist, das muss auch gar nicht so aussehen, man könnte auch Privatweg auf ein rechteckiges Schild schreiben und die Bedeutung wäre dieselbe, manche machen das auch.
ownership=private
https://taginfo.openstreetmap.org/search?q=private#values

https://taginfo.openstreetmap.org/tags/ownership=private#combinations
60% Verwendung mit highway.

oder vielleicht auch operator:type=private, insgesamt höhere Nutzung aber nur 10500mal mit highway, also ein Drittel.
https://taginfo.openstreetmap.org/tags/operator%3Atype=private#combinations

Je nach Land kann das z.B. bedeuten dass die Verkehrssicherungspflichten nicht bei der öffentlichen Hand liegen. Wenn du das Schild ganz genau wiedergeben willst ist ein schönes Foto am besten.

Soweit ging meine Recherche nicht. Dann ist es auch nicht auszuschließen, dass die Routen zwischenzeitlich einen anderen Weg gehen und der Eigentümer auch Fahrräder nicht auf seinem Weg will

Das ist aber auch nicht verboten

Ich kenne so einen Fall, wo eine Radwanderweg geplant und ausgeschildert wurde und auf einem Teilstück der Eigentümer das Radfahren nicht erlaubt. Ich glaube auch das Betreten. Das Problem bestand vor Kurzem auch seit Jahren.

Es gibt noch einen Aspekt, der in der bisherigen Diskussion unbeachtet blieb, der aber sehr wichtig ist: der Versicherungsschutz!

Wenn ein Weg mit “Privatweg” beschildert ist, besagt das in erster Linie, daß dieser Weg in privatem Besitz ist, und nicht von der öffentlichen Hand bewirtschaftet und gepflegt wird. D.h., daß z.B. das Ausbessern von Schlaglöchern und der Winterdienst nach freier Entscheidung des Eigentümers geschehen können, aber nicht müssen!

Im Winter kann es also sehr gut sein, daß der Weg durch den Schnee nicht von angrenzenden Gräben und Feldern zu unterscheiden ist.

Insbesondere hat dies Auswirkungen im Versicherungsrecht: wer einen “Privatweg” befährt, und dort einen Schaden erleidet, muss sich mit dem Eigentümer um die Regulierung streiten, die öffentliche Hand kommt dafür nicht auf! Das gilt auch, wenn Du als Radfahrer auf einem solchem Weg, also auf privatem Gelände, von einem freilaufenden Hund angefallen wirst! Selbst, wenn Dir ein Hase vors Rad läuft und Du hinfällst, kann Deine Versicherung die Regulierung ablehnen, da Du Dich auf privatem Gelände befunden hast.

Bei eindeutig zu erkennenden Zufahrten von Steinbrüchen oder anderen Unternehmen, auf denen auch oder überwiegend Schwerlastverkehr herrscht, sollte man es sich als besonders als Radfahrer aber sowieso sehr gut überlegen, ob man dort wirklich herfahren will.

Das ownership=private bzw. operator:type=private besagt jedoch nur, dass es sich um Privatbesitz oder einen privaten Betreiber handelt. Für das Vorhandensein eines Schildes bräuchte es dann noch einen zusätzlichen Tag wie z.B. traffic_sign=*, um das zu verdeutlichen.

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doch, genau das habe ich geschrieben, du kannst nicht einfach ein Autobahnschild auf dem öffentlich zugänglichen Feldweg aufstellen, auch wenn es deiner ist

die Krankenversicherung meinst du?

Es hat keine sonderliche Relevanz, aber ich möchte auch hier nochmal auf das Tag ownership hinweisen:
wiki.openstreetmap.org/wiki/Key:ownership
Das kann in einem solchen Fall meines Erachtens mit ownership=private gesetzt werden.
Edit: Ah das hatte Wolfgang8 schon erwähnt. OK, zu spät gesehen.

Dazu noch kurz meine Erfahrungen: Ein solches privat aufgestelltes Schild VZ250 mit der Aufschrift Privatweg sieht man ja leider zu dutzenden auf Waldwegen. Das ist sehr sehr schade, denn es weist - wie zuvor schon erwähnt - auf das Ansinnen des Besitzers hin, hier den Verkehr mit jeglichen Fahrzeugen zu untersagen, inkl. Fahrräder (was vielleicht nichtmal beabsichtigt ist und eher aus Unwissenheit geschieht). Mittlerweile hatte ich mit drei umliegenden Gemeinden Kontakt und alle schieben die Verantwortung von sich, mit der Begründung “kein öffentlicher Weg”. Hatte daraufhin mal die Polizei um Stellungnahme gebeten, da es im Falle eines Waldweges ganz offensichtlich widersprüchlich zum Bayerischen Forstwegegesetz ist (ja, ich weiß es heißt anders). Wie ich nun lerne, gilt das auch für andere Bundesländer. Die Rückmeldung seitens Polizei ist: Wird aus Gründen der Nichtigkeit nicht weiter verfolgt - man stimmt aber zu, dass es im Widerspruch steht.
Das führt aus meiner Sicht zu einer ganz unschönen Misere, denn was sollen wir hier mappen? Mit korrekterweise vehicle=no wäre hier das Rad-Routing untersagt. (Nebenbei: Komoot ignoriert ein vehicle=xxx übrigens vollständig, was ich sehr ärgerlich finde, denn es gibt Situationen, in denen es durchaus berechtigt ist. Anderes Thema. ). Es liegt also an uns Mappern, nun zu interpretieren - und sowas führt leider immer wieder zu Streitigkeiten…

Nebenbei: Es gibt diese Schilder auch in grün (statt rot) - das soll dann nochmal verschärft darauf hinweisen, dass es sich um ein privat aufgestelltes Schild handelt. https://www.allgaeu-humor.de/2008-wanderungen/vz_privatstrasse_gruen_gr.jpg

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Es gibt diese Schilder auch in grün (statt rot) - das soll dann nochmal verschärft darauf hinweisen, dass es sich um ein privat aufgestelltes Schild handelt. https://www.allgaeu-humor.de/2008-wanderungen/vz_privatstrasse_gruen_gr.jpg

das ist allerdings ein Schild das die Durchfahrt verbietet, steht unmissverständlich drauf.

Ist nur ein Beispiel. Gibt’s in mannigfaltiger Ausführung. War nur als nice2know Info gedacht.

Ich glaub nur einer hier versteht ein Schild Roter Kreis innen Weiß mit was auch immer “Wunschtext” nicht.

Kuriosum am Rande: Hierzulande glaubt ein Eigentümer sogar, so ein Schild mit “Privatstraße” im Roten Kreis würde gleich ein Betretungsverbot aussagen. Angeblich beschäftigt das sogar den Gemeinderat. Leider hab ich keine Spione dort, die das prüfen könnten.