Lizenzbestimmungen des DGM Österreich und Anwendbarkeit des Urheberrechtsgesetzes

Ist die Verwendung lizenzrechtlich zulässig?

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Bitte zuerst diese Frage klären:

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Die Frage sollte hier beantwortet werden: Land Oberösterreich - Datenschutz

https://www.geoland.at/site/geodata.html

Nach Datenschutz habe ich nicht gefragt.

Wenn man hier weiter nach Nutzungsbedingungen schaut ist die Lizenz cc by 4.0 und damit nicht kompatibel zu OSM, da nicht leistbar. Bleibt nur noch eine explizite Genehmigung für OSM. Das geht mir persönlich zu weit, dies für andere zu recherchieren. Vielleicht wissen die österreichischen Kollegen mehr. Solange das nicht grklärt ist würde ich davon abstand nehmen, Daten aus dieser Quelle zu verwenden.

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Off-Topic Alarm: Wenn ich aus dem DGM eine Höhenkote ablese, was wäre die Rechtsgrundlage, mich einzuschränken, was ich mit dem Wert anfange?

Da deine Frage allgemein formuliert ist, ist die allgemeine Antwort auch “Niemand”.
Das Digitale Geländemodell (DGM) in Österreich wird von den Österreichischen Ländern bzw. den Ämtern der Landesregierungen über die Plattform geoland.at veröffentlicht. Der Betreiber von geoland.at ist das Land Steiermark. Der Datensatz wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International herausgegeben.
Wenn du die darin enthaltenen Punkte beachtest, kann dir niemand die Nutzung untersagen oder einschränken. Diese wäre in Kürze:

  1. Namensnennung: Du musst angemessene Urheber- und Lizenzangaben machen, einen Link zur Lizenz bereitstellen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Die Angaben dürfen nicht in einer Weise erfolgen, die den Eindruck erweckt, dass der Lizenzgeber dich oder deine Nutzung besonders unterstützt.
  2. Keine weiteren Einschränkungen: Du darfst keine weiteren rechtlichen Bedingungen oder technologischen Maßnahmen ergreifen, die anderen rechtlich etwas verwehren würden, was die Lizenz bisher erlaubte.
  3. Kompatibilität mit anderen Lizenzen: Wenn du das lizenzierte Material bearbeitest oder darauf basierende neue Werke erstellst, kannst du diese unter einer anderen, aber kompatiblen Lizenz veröffentlichen.
  4. Verwendung für beliebige Zwecke: Du darfst das Material für jeden Zweck, auch kommerziell, nutzen. Die Lizenz selbst legt keine Einschränkungen hinsichtlich des Verwendungszwecks fest.
  5. Keine Gewährleistung: Das Material wird unter der Lizenz ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass der geoland.at nicht für etwaige Schäden oder Verluste haftet, die aus der Verwendung des Materials entstehen könnten.

Da wir uns hier jedoch im OpenStreetMap Forum befinden und es eventuell auch darum gehen könnte, kommt hier die Open Database License (ODbL) in Spiel, welche es ohne explizite Erlaubnis des Lizenzgebers nicht gestattet die Daten innerhalb von OpenStreetMap zu verwenden. Siehe dazu den ausführlichen Blogpost der OSMF: Benutzung von CC-BY 4.0 Daten in OpenStreetMap | OpenStreetMap Blog

Eine explizite Erlaubnis steht von geoland.at bzw. dem Land Steiermark nicht zur Verfügung und damit sind die Daten nicht innerhalb von OSM nutzbar.

@mcliquid Alles schön und gut, wie die Einschränken, was ich mit einem Datum machen kann. Mein Frage war aber: Auf welcher Rechtsgrundlage können die das?

A post was merged into an existing topic: Passstraßen in Österreich (Ein Neuer möchte sein erstes Projekt vorstellen)

Das Urheberrechtsgesetz und das Informationsweiterverwendungsgesetz.

Das musste ich nachschauen, das enthält die Verpflichtung, Daten in offenen Formaten bereitzustellen.

Wenn ich im tiris/doris/usw. eine Linie entlang einer Passstraße zeichne und den höchsten Punkt aus der 3D Abfrage als Passhöhe in OSM eintrage - was ist daran urheberrechtlich relevant?

Es regelt auch die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors und zielt darauf ab, die Wiederverwendung von Informationen, die von öffentlichen Stellen erhoben wurden, zu regeln. Konkret § 6 Anforderungen an den Weiterverwendungsantrag und dessen weitere Bearbeitung. Du musst einen schriftlichen Antrag stellen.

Die Höhendaten für die Abfrage entstammen einer Datenbank. Damit greift § 76c UrhG.

Der Paragraph regelt die Anforderungen an eine Datenbank, damit dieser Urheberrechtsschutz zusteht. Hier interessanter der Folgeparagraph 76d.

Also noch einmal meine Frage: Ist es urheberrechtlich relevant, wenn ich nach meinem Belieben eine Linie ziehe und die Kote eines von mir gewählten Punktes als Passhöhe in OSM eintrage? Ich kann das aus dem Paragraph nicht herauslesen.

PS: Topic splitten?

Ob es “urheberrechtlich relevant” ist, das weiss ich nicht, aber in OSM wollen wir nicht Grauzonen des Urheber- oder Datenbankrechts ausloten. Für uns gilt: Wenn es nicht 100% klar ist, dass der Veröffentlicher der Daten einverstanden ist - und diese Diskussion zeigt, dass es es nicht 100% klar ist - dann machen wir das nicht.

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Ist ja nicht so, als wäre das nicht schon oft gemacht worden. Ich sage jetzt nicht von wem und wofür. Urheberrechtlich relevant ist:

die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung, Rundfunksendung und öffentliche Wiedergabe von unwesentlichen Teilen der Datenbank […], wenn diese Handlungen der normalen Verwertung der Datenbank entgegenstehen oder die berechtigten Interessen des Herstellers der Datenbank unzumutbar beeinträchtigen.

Teilsatz eins trifft zu, Teilsatz zwei nicht. Trotzdem sicher besser wenn klar, dass keine berechtigten Interessen anliegen.

Jemand bereit beim Hersteller anzufragen ob die etwas dagegen haben, wenn Passhöhen für OSM aus dem DGM gelesen werden? Rechtssicherheit geht vor Grauzone :slight_smile: Die Quelle ist nämlich wirklich gut.

@Hungerburg Du hast es dir in der Vergangenheit schon einmal selbst beantwortet :slight_smile:

Eindeutig ein Fall für Wesentliche Teile :slight_smile: Nicht ein Punkt von einer Milliarde, alle gleich außer Koordinaten/Höhe → Unwesentlicher Teil.

Trotzdem, Nachfragen kann nicht schaden.

Wäre das nicht ein Fall fürs Local Chapter @ScubbX ? Eine Anfrage ans BEV/eines der Länder die das DGM erstellen:

Sehen Sie sich durch die Verwendung von Tiris/Doris/Sagis/usw. zur Ermittlung von Höhenkoten für OpenStreetMap PoIs unzumutbar beeinträchtigt darin, diese Ihre Daten normal zu verwerten?

Oder so ähnlich? Hab heut eine ele gelöscht, weil sie falsch war und keine richtige eingetragen. Vor zwei Wochen hab ich die falsche drin gelassen, weil sie auf der Hütte prangt. Ist auch sicher keine k&k Vermessung üdA.

Was ich sagen kann ist, die OSMF empfiehlt bzw. sagt bzw. vorschreibt Daten, die mit CC BY 4.0 vorliegen nicht ohne explizite Erlaubnis für OSM zu verwenden.
Für data.gv.at gibt es keine solche Erlaubnis nicht und es macht (leider) aktuell auch keinen Sinn da nachzufragen.

Entsprechend fällt das komplette data.gv.at aktuell für OSM leider heraus als Datenquelle.

Gern Korrektur durch @ScubbX

Im Ur-topic Passstraßen in Österreich (Ein Neuer möchte sein erstes Projekt vorstellen) wurde der Kataster angesprochen. Die Vermessungsfestpunkte sind dort mit Koordinaten hinterlegt. Die hab ich vorher nur im tiris gesehen und wie erwähnt mit privaten mappings von mir verglichen, aber nicht als Quelle verwendet, sondern den Fehler Fehler sein lassen – ist ja verschmerzbar – denn das Kopieren der Koordinaten wäre eindeutig vom Urheberrecht erfasst.

Der Festpunkt TP 131-118 K1 Kreuz Rumer Spitze liegt laut Kataster Koordinaten exakt dort, wo auf dem Luftbild der Sockel steht und der Schatten vom Kreuz abgeht. Der Höhenwert laut Tiris DGM Messung liegt um ungefähr so viel niedriger als der (auf die Adria bezogene) vom Kataster wie das Kreuz hoch ist, an dessen Spitze vermessen wird; und liegt etwa 50 m tiefer als auf das GPS Ellipsoid bezogen, ganz wie zu erwarten.

Ich hab daraufhin den Gipfelknoten der Rumerspitze, weil das Kreuz dort ja tatsächlich auf dem höchsten Punkt steht – nicht irgendwo, wo man es vom Tal gut sieht – an die Stelle gezogen, wo im Luftbild der Sockel deutlich erkennbar ist.

Muss ich nun ein schlechtes Gewissen haben, weil das Luftbild ist nämlich auch CC-BY?

Welches der tausenden von Luftbilder?