Lizenzbestimmungen des DGM Österreich und Anwendbarkeit des Urheberrechtsgesetzes

Also was das Urheberrecht betrifft würde ich mal die Kirche im Dorf lassen… Vorweg: ich bin kein Jurist und natürlich muss jede/r selbst verantworten, aus welchem Workflow man Daten für OSM generiert, oder sich entsprechend fachkundigen Rat holen. Aber wenn das Urheberrechtlich geschützte “Werk” ein 3D-Modell mit Millionen von Punkten ist, sind einzelne spärliche daraus abgeleitete Höhenangaben wohl schwerlich eine Reproduktion dieses Werkes, noch kommt diesen alleine eine für den urheberrechtlichen Schutz notwendige Schöpfungshöhe zu. Auf Fakten bzw. aus der Natur ableitbaren Gegebenheiten besteht kein Urheberrecht, lediglich gegebenenfalls auf die zu einem Werk zusammengestellte Gesamtheit von Fakten. Das Urheberrecht zielt dann aber wieder auf dieses Gesamtwerk ab, nicht auf seine “atomaren” Bestandteile.
Noch einmal, ich bin kein Jurist und das ist auch keine Rechtsberatung, aber wenn ich hier lese “das Kopieren der Koordinaten wäre eindeutig vom Urheberrecht erfasst” dann kann man das in dieser Eindeutigkeit wohl auch nicht so stehen lassen. Mir kommt das so vor, als würde man sich z.B. nicht trauen, eine Telefonnummer anzugeben, nur weil die im (urheberrechtlich geschützten) Telefonbuch steht, oder dass man Angst hat, wenn man mit dem Color Picker den Farbcode eines einzelnen Pixels eines (urheberrechtlich geschützten) Bildes extrahiert.
Vielleicht können juristisch ausgebildete Personen meine Argumentation unterstützen (oder gerne auch widerlegen, sollte ich damit tatsächlich am falschen Dampfer unterwegs sein)?

Hallo Flo, auch kein Jurist hier, nur interessierter Laie. Dein Beitrag ganz meine Rede. Wenn ich mich auch irreführend zitiert sehe, weil ganz so auf die leichte Schulter wie Du kann ich das Urheberrecht nicht nehmen. Also ausführlicher - eine Liste mit Handlungen, alle hier bereits angesprochen wurden:

  1. Hunderte wenn nicht Tausende Hydrantenstandorte aus einer Drittanbieterdatenbank importieren.
  2. Ab und zu ein beim Herumstreunen angetroffenes Stangensignal mit den Koordinaten aus dem Kataster statt nach GPS eintragen.
  3. In tiris/doris/sagis/usw. ein paar Linien ziehen und aus den 3D Profilen den Höhenwert vom höchsten Punkt einer dieser als Passhöhe einsetzen.
  4. Einen Farbklecks auf einem Luftbild im Hintergrund vom OSM Editor als Sockel vom Gipfelkreuz erkennen und den Gipfelknoten an diese Stelle schieben.

Wer außer mir erkennt da noch ein “Relevangefälle”, so nenn ich das einmal?

Wenn die Drittanbieterdatenbank keine kompatible Lizenz oder explizite Freigabe erteilt hat - unzulässig!

Wenn Du das für eine Handvoll Punkte für Dich privat machst (und das ggf. auch wieder veröffentlichst, dürfte das unwesentlich sein.

Wenn Du das allerdings in OSM einträgst, und der Flo auch, auch der Mammi und der Negreheb und einige tausend andere Mapper in Österrreich und auf der ganzen Welt und OSM diese Daten öffentlich zugänglich hält, dann sind das nicht mehr nur ein paar unwesentliche Punkte, sondern in Summe ein größerer Datensatz. Und wenn es dann auch nicht nur irgendwelche wahllosen Punktesind, sondern Höhenangaben von Gipfeln und Pässen, dann hat es auch inhaltlich eine Relevanz, die nicht mehr unwesentlich ist. Und da Hungerburg nicht weiß, was Mammi für einzelne unwesentliche Datenpunkte abkupfert und umgekehrt, und von den anderen tausenden Mappern ganz zu schweigen, gilt für OSM der Grundsatz: im Zweifel lieber nicht!

Ich weiß ja immer noch nicht, welcher Editor und welches Luftbild (meine obige Rückfrage ist noch unbeantwortet), aber wenn Du einen der Standard-Editoren und eines der in diesen Editoren standardmäßig verfügbaren Luftbilder verwendest, dann kannst Du davon ausgehen, dass eine explizite Erlaubnis zur Verwendung dieser Luftbilder für diese Zwecke vorliegt. Dann ist das vollkommen ok.

Das verunsichert mich nun. Vielleicht ist das Gefälle gar nicht stetig abfallend?

PS: Die Menge der Leute die Stangensignale erfassen halte ich für überschaubar.

PPS: Passhöhen oder Gipfel kommen wohl meist eh aus andren Quellen als DGM Abfragen. Weit weniger saubren, wenn man mich fragt.

Gut, ja. Das ist der Schlüssel: Warum Punkt 2) in der Liste oben oder die von @Flo_Ledermann angeführte einzelne Telefonnummer sich von 1) nicht unterscheidet.

Ich bleib aber dabei, 3) und 4) sind anders. Erstens weil, die Information die gemappt wird, wie hoch ist der Pass, wo ist der Gipfel, in der Datenbank nicht vorhanden ist. Zweitens, weil die Datenbank Millionen Datenpunkte enthält, da ändert es auch nichts dran wenn wir zehn Hanseln die systematisch abgrasen, die Entnahmen werden immer unwesentlich bleiben und Entnahmen daher grundsätzlich frei, wie die Urheberrechtsjuristen das nennen.

Also noch einmal die Einladung ans Local Chapter @ScubbX da nachzufragen, ob die hiesigen Ämter eventuelle Wettbewerbsbedenken hegen, Entwurf meinerseits siehe oben.

Dummerweise finde ich das nicht mehr, was mir in Erinnerung blieb, was Juristen dazu Kund gaben:

  • Luftilder sind als Lichtbilder leistungsgeschützt
  • DGMs sind als Datenbanken leistungsgeschützt

Merke: Weder Lichtbildwerke noch Datenbankwerke. Kurios: Luftbilder hätte ich als Geodaten eingestuft, weil die Farbe vom PIxel ist ja geocodiert, scheints andre nicht.

PS: Hier Seite 16 https://dvw.de/sites/default/files/landesverband/bayern/anhang/beitragskontext/2016/roesler_goy.pdf