Ich fände minspeed:agricultural=40 usw. ein wenig eleganter
Ich bezweifle, dass definiert ist, was passiert, wenn motorroad=yes eine maxwidth definiert und agricultural=yes auch. Ich würde da sicherheitshalber die beiden impliziten Werte durch explizite klarstellen.
Die zulässige Breite und Höhe (samt Ladung) von landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist in §22 StVO festgelegt. Das Zusatzschild 1026-36 lässt diese Fahrzeuge auf der KFZ-Straße zu, lediglich mit der Einschränkung, dass die bauartlich bedingte Höchstgeschwindigkeit bei mindestens 40km/h liegt. Spezielle Zusatztags für die nach StVO zugelassene Höhe und Breite sind hier m.E. nicht erforderlich.
Mammi71
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Ich habe selber mal recherchiert, kann aber nichts “offizielles” was diese Aussage bestätigt oder widerlegt. Da weder Du noch ich eine offizielle Quelle noch Gerichtsurteile dazu finden und auch die Aussage auf dieser Website durch nichts weiter belegt wird, halte ich die Quelle zunächst einmal für eine Einzelmeinung. Einigkeit besteht bisher nur in dem Punkt, dass die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit für die Ausnahme landwirtschaftlicher Verkehr gelten soll, womit theoretisch der Bauer auch das Fahrrad zur Kontrolle der Erntereife auf dieser Straße benutzen dürfte.
Breite und Höhe mit Ladung tust Du jetzt überbewerten. Die 2,55 m Breite und 4 m Höhe gelten nicht nur auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, sondern allgemein (§ 22 StVO und § 32 StVZO). Warum das für diese beiden Straßentypen in § 18 nochmals gesondert angeführt wird, erschließt sich mir nicht. Vielleicht resultiert dies aus der Annahme, dass hier sowieso kein landwirtschaftlicher Verkehr (weil zu langsam) stattfindet. Wenn beschilderte Ausnahme, dann die Ausnahme vollständig, also mit allen Ausnahmen, die landwirtschaftlicher Verkehr sonst auch hat, auch hinsichtlich Breite und Höhe.
in der Konsequenz: Breite und Höhe sind keine besonderen Regelungen für Kraftfahrtstraßen (§ 18 StVO), sondern gelten allgemein (§ 22 StVO) für alle Straßen. Die Ausnahmen für Fahrzeuge, die für landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, mit größerer Breite und Höhe, gelten ebenfalls auf allen Straßen. Der Aspekt kann somit unbeachtet bleiben.
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Mammi71
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Wir müssen das glaube ich nicht zu spitzfindig sehen. Die Anordnung dieses ZZ erfolgt nur nach Einzelfallprüfung in seltenen begründeten Ausnahmen. Es ist jedem verständigen Menschen ersichtlich, dass sich “Landwirtschaftlicher Verkehr frei” nur auf die Zugangsbeschränkung (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) bezieht und nicht alle übrigen Regeln von Kraftfahrtstraßen für landwirtsch. Verkehr außer Kraft setzt. Insoweit ist auch motorroad:conditional=no @ agricultural folgerichtig, zumal es die Beschilderung otg abbildet und nicht, was wir meinen, was die zuständige Straßenbehörde gemeint haben könnte.
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Mammi71
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Diese Definition steht schon von Beginn an in Wiki, seit 2012 im deutschen und seit 2008 im engl. Ich gehe davon aus, dass zum damaligen Zeitpunkt sich niemand hat vorstellen können, dass man irgendwann mal sauber zwischen einem echten minspeed und einer erforderlichen bauartbedingten Höchtgeschwindigkeit unterscheiden muss. Das eine ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung (nach unten), die nur in definierten Ausnahmefällen unterschritten werden darf, und das andere ist eine Zugangsbeschränkung für bestimmte Fahrzeuge, von der es beschilderte Ausnahmen gibt.
Und erst recht hat sich niemand Situationen vorstellen können, wo das maxspeed deutlich unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit liegt.
Eigentlich gehört der zweite Punkt zumindest für das deutsche Wiki ersatzlos gestrichen. Wie es international aussieht, weiß ich nicht.
Similar for motorways/motorroads the Netherlands (vehicle must be capable of driving 60/50, not a minimum driving speed, theoretically the maximum driving speed can even be lower).
Perhaps we should begin using mintopspeed=* for what is currently the second meaning of minspeed=*.
Wo ist den nun eigentlich das Problem mit minspeed?
Tritt es zusammen mit motorroad oder motorway auf ist Fall 2 gemeint und sollte i.d.R. nicht explizit getaggt werden.
Tritt es auf sonstigen Straßen auf, ist Fall 1 gemeint und könnte ggf. mit source:minspeed=sign ergänzt werden.
In beiden Fällen muss ein Fahrzeug in der Lage sein die Geschwindigkeit dauerhaft zu fahren.
In beiden Fällen must man seine Geschwindigkeit den Verkehrsbedingungen anpassen.
In beiden Fällen darf man nicht ohne Grund so langsam fahren, dass der Verkehrsfluss behindert wird. (§ 3)
Vergehen gegen die Mindestgeschwindigkeit werden i.d.R. nicht gemessen.
Und wie oft kommt es bitte vor, das jemand auf Kraftfahrstaßen oder Autobahnen grundlos langsamer als 60 fährt? Die Fälle die mir da als erstes einfallen, fallen dann ggf. unter gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Ja, so steht es in der Ordnung. Im Umkreis von Hannover sieht es jedoch so aus: fast alle Kraftfahrstraßen sind freigegeben.
Schnellwegnetz in Hannover,
B6 Garbsen - Nienburg
B6 Laatzen - Hildesheim
Ortsumgehung Bad Münder
B217 Bad Münder - Hameln
Kraftfahrstraßen Hildesheim
B3 bei Elze
…
nicht freigegeben.
Bremer Damm nach Westen (ab Zentrum von Hannover)
Ein kleines Stück B65 nach Osten in Höhe der A7
Raschplatzhochstraße (im Zentrum von Hannover)
Wenn wir nicht sicher wissen was die Zeichenkombination bedeutet wäre es einzig richtig nur das Verkehrszeichen zu erfassen.
motorroad:conditional = no @ agricultural ist bereits eine Interpretation. Wir erwarten nicht, das alle Kraftfahrstr-Regeln durch den Zusatz aufgehoben sind. Ein Programm das nicht speziell für diesen Fall geschrieben wurde, wird dies aus der Syntax aber herauslesen.
Die Ausnahme ist, dass die Maximalbreite und -höhe auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen auch für den landwirtschaftlichen Verkehr gelten. Auf sonstigen Straßen gelten eben für den landwirtschaftlichen Verkehr 3 m und keine Höhenbegrenzung.
Also nach ein wenig Studium ist bei mir endlich der Groschen gefallen: agricultural=* bezieht sich ausschließlich auf den Fahrzeugtyp (langsamer als 25 km/h) und eben nicht um landwirtschaftlichen Verkehr (der wird mit access geregelt).
Demnach wäre ein agricultural=yes in diesem Fall falsch, denn diese Fahrzeuge sind ja nicht explizit, sondern nur implizit durch ihre Maximalgeschwindigkeit von maximal 25 km/h verboten.
Da es mittlerweile allerdings auch Traktoren gibt, die 40 km/h oder sogar 60 km/h fahren können, fallen diese gar nicht mehr unter agricultural=*
Die Beschilderung erlaubt z.B. auch das Befahren mit einem Moped, welches 40 km/h fahren kann, wenn es zu landwirtschaftlichen Zwecken unterwegs ist (Felder begutachten, usw)
Heißt was? agricultural in conditional expressions bezieht sich auf die Nutzungsart, nicht die Fahrzeugart. Also genau, was wir brauchen. Demnach ist das einzig korrekte Tagging, wie schon von @Langlaeufer geschrieben, 3 conditional restrictions.
Man bräuchte sowas wie vehicle:min_speed=60 und vehicle:min_speed=conditional = no @ agricultural
auf Kraftfahrstraßen sind nur Kraftfahrzeuge zugelassen, vehicle ist zu allgemein
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Mammi71
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Woher nehmt Ihr eigentlich immer die 40 km/h? Ich kann eine solche Einschränkung für dieses Schild nicht finden. Das OLG Celle hatte auch noch einmal klargestellt, dass bei “landwirtsch. Verkehr frei” es ausschl. auf den Zweck der Fahrt, nicht auf das Fahrzeug ankommt. Von einer bauartbed. Höchstgeschwindigkeit ist gar nirgends, außer auf der eingangs zitierten Website, die Rede.
Erstens aus dem Link im Eingangspost und dann gibt es z. B. noch so etwas oder das hier.
Allerdings steht z.B. hier nichts mehr von 40 km/h. Vermutlich ist die Regelung pro Kraftfahrstraße individuell. Einigkeit herrscht wohl nur darüber, dass die Fahrzeuge auch breiter oder höher sein dürfen.
Das Urteil bezieht sich auf einen Feldweg mit Durchfahrt verboten (OLG Celle, Beschluss vom 27.05.2015 - 322 SsRs 154/14 - openJur). Dazu gibt es einige Urteile. Die denke nicht, dass die sich einfach übertragen lassen.
Ansonsten siehe die Quellen die Nadjita aufgespürt hat.
Mammi71
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Beispiel 1, der Link im Eingangspost ist, wie bereits dargelegt, eine Einzelmeinung.
Beispiel 2, die B 303 ist mit Zusatzzeichen “Landwirtschaftlicher Verkehr ab 40 km/h frei” ausgeschildert (aber nicht gemappt):
Beispiel 3, Hochbrücke Brunsbüttel, ist mit Zusatzzeichen “Land- u. forstwirtsch. Verkehr ab 40 km/h bbH frei” ausgeschildert:
gemappt als:
traffic_sign=Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr ab 40 km/h bbH frei
vehicle:conditional=yes @ (agricultural and maxspeed >= 40); yes @ (forestry and maxspeed >= 40)
Beispiel 4, die Broschüre, beschreibt lediglich, dass mit dem "Zusatzschild „Landwirtschaftlicher
Verkehr frei“ … auf dieser Kraftfahrstraße
auch Traktoren mit Anhänger fahren [dürfen], die eine
geringere bbH von 60km/h aufweisen.
Wenn also otg nur diese Schilderkombination steht:
ohne weitere zusätzliche Informationen, dann darf da auch der 25 km/h Trecker oder der Bauer mit dem Fahrrad fahren, solange es landwirtschaftlicher Verkehr ist. Er darf sich auch die Mistgabel quer auf den Fahrradgepäckträger schnallen, solange diese nicht länger als 3 m ist.
Schließst du auch aus der Existenz Gehweg + “langsame Radfahrer frei” (Mapillary) , dass wenn "Gehweg mit “Radfahrer frei” man dort nicht Schrittgeschwindigkeit fahren braucht? Oder aus ein “Radfahrer frei” unter einem Durchfahrt für Kraftfahrzeuge aller Art verboten, dass man ohne Zusatzschild da als Radfahrer nicht langfahren darf? Es gibt immer mal erläuternde Beschilderungen.
Vielleicht können wir uns einfach darauf einigen dass wir nicht sicher wissen ob die 40 km/h gilt.
Wir sollten aber die bisher vertrauenswürdigste Quelle https://www.landwirtschaft.sachsen.de/download/Landw_Fahrzeuge_imStrassenverkehr_2020.pdf nicht einfach ignorieren und ohne juristische Kenntnisse Sachverhalte von Feldwegen auf Kraftfahrstraßen übertragen wo die Quellenlage das bisher überhaupt nicht hergibt.
Mammi71
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Nein, denn hierzu gibt es eine klare und ausdrückliche gesetzliche Regelung. Zudem ist diese konträer zur hier eigentlich diskutierten Regelung (Reduzierung maxspeed, statt minspeed)
Auch eine völlig andere Situation, weil das ZZ nur wiederholt, was das obere Schild bereits aussagt. Das ist nicht vergleichbar.
Dass sich Behörden der Wirkung des eingangs genannten ZZ bewusst sind, zeigen die Beispiele von der B 303 und der Hochbrücke Brunsbüttel mit dem entsprechenden erweiterten aber eindeutig(er)en Zusatztext.
einig
Habe ich ja nicht nicht - siehe Beispiel 4. Von 40 km/h bbH ist in der Broschüre verschiedentlich die Rede, aber nie im Zusammenhang mit Kraftfahrtstraßen oder besagten Zusatzzeichen. Wenn da also explizit eine Regelung mit 40 km/h auf Kraftfahrtstr. gewollt ist oder vorhanden ist, dann gehe ich davon aus, dass sie auch dort drin stehen würde. Ich habe bisher nix gefunden. Oder hast Du eine Textstelle, die Du zitieren kannst?