Im ländlichen Raum gibt es für Kraftfahrstraßen (DE:Key:motorroad - OpenStreetMap Wiki) ggf. eine Freigabe für landwirtschaftlichen Verkehr (“landwirtschaftlicher Verkehr frei”) Das kommt insbesondere im Großraum Hannover ziemlich häufig vor.
Das bedeutete: "Erlaubnis für langsame Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge oder Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen). Das ist allerdings nicht was das Schild ausdrückt.
Aber nun scheint bei den Kraftfahrstraßen die Bedeutung des Zusatzschildes etwas unterschiedlich zu der Verwendung unter Durchfahrt verboten zu sein.
Es geht um Aufweichung dieser Regel aus §18 StVO
Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein.
Die Bedeutung der Schilderkombi wird hier (in nicht zuverlässiger Quelle) erläutert:
Bei Kraftfahrstraßen mit landw. Verkehr frei dürfen Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Anhänger mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von unter 60 km/h fahren. Fahrzeuge und Ladung höher als 4 m sein. Die Gesamtbreite mit Ladung darf bis 3 m (statt 2.55) betragen.
Einige (nicht zitierfähige) Quellen erwähnen eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h (Lof-Verkehr frei | LU-Web)
Eine gesetzliche Reglung zu der Schilderkombination gibt es nicht.
Wie soll das korrekt getaggt werden?
Eigentlich ist das ja eine Aufweichung der mit motorroad=yes impliziten minspeed, maxwidth und maxheight.
In der Doku steht stattdessen: DE:Conditional restrictions - OpenStreetMap Wiki
“Es ist nicht immer klar, welcher Beschränkungswert gilt, wenn keine Bedingung zutrifft. In solchen Fällen sollte ein Standardwert mit Hilfe des Schlüssel ohne :conditional festgelegt sein.”
Das ist in diesem Fall stecken die Standardwerte in motorroad=yes.
Trifft es aber eigentlich auch nicht, da ja nicht alle Regeln der Kraftfahrstraße für landwirtschatlichen Verkehr aufgehoben werden. Ist also eigentlich genauso falsch wie das einfachere agricultural=yes
Auf Kraftfahrstraßen gilt keine Mindestgeschwindigkeit, das ist ein häufiger Irrglaube.
Kraftfahrstraßen führen (anders als Autobahnen) nicht automatisch zum Wegfall des Tempolimits. Es gelten, sofern die Straße nicht besonders ausgebaut ist (bauliche Trennung oder mindestens zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung) grundsätzlich die normalen Tempolimits, das kann innerorts auch Tempo 50 sein. “Mindestens Tempo 60” und “höchstens Tempo 50” ist bereits rein logisch unmöglich.
Schaue einfach in die StVO. Die Mindestgeschwindigkeit bedeutet auch nicht das du das Tempo fahren musst sondern dein Fahrzeug es dauerhaft fahren können muss
Aus https://de.wikipedia.org/wiki/Mindestgeschwindigkeit_(Straßenverkehr): “Das Zeichen 275 gebietet, nicht langsamer als mit der angegebenen Mindestgeschwindigkeit zu fahren, sofern nicht Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse dazu verpflichten. Es verbietet, mit Fahrzeugen, die nicht so schnell fahren können oder dürfen, einen so gekennzeichneten Fahrstreifen zu benutzen.”
Das heißt, ein unterschreiten der Mindestgeschwindigkeit ist auch bei Anordnung durch Zeichen 275 genauso wie bei einer Autobahn oder Kraftfahrstraße erlaubt.
Im Übrigen gilt §3 Absatz 2 StVO
“Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.”
Vielleicht mag ein @mods-germany mal den Faden zu Mindestgeschwindigkeit abtrennen?
Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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“Mögen” sicher nicht.
Nicht nach der mehrfachen verbal-schriftlichen Schelte, hier gäbe es eine “Übermoderation” und Moderatoren würden zu oft und zu schnell eingreifen. Du kannst es ja gern demokratisch abstimmen lassen
Wie wir auch immer die minimale bauartbedingte Maxgeschwindigkeit nennen wollen - kommen wir vielleicht mal zurück zum eigentlichen Thema. Wie lässt sich das “landw. Verkehr frei” hier möglichst einfach aber korrekt taggen.
Und ich gebe zu bedenken: auch andrer Schilderkombination wie “Gehweg mit Radverkehr frei” taggen wir nicht so, dass es die dort geltenden Verkehrsregeln vollständig abbildet.
Ist als motorroad:conditional = no@agricultural eine akzeptable Lösung?
Das müsste dann halt im Kontext interpretiert werden.
Das ist das daraus resultierende Tagging, sehe ich genauso. Nur kann Mann das :conditional wohl durch :agricultural vereinfachen.
Wir haben in letzter Zeit doch immer wieder den Fall, das häufig benutztes Tagging eigentlich falsch ist:
Überholverbot gilt eigentlich nur für mehrspurige Fahrzeug
Überholverbot aufgehoben für Traktoren wird so getagt, als gelte es nicht für landwirtschaftlichen Verkehr
Höchstgeschwindigkeit durch geschlossene Ortschaften gilt nicht pauschal für Fahrräder
Fahrräder auf Gehweg+Fahrräder frei müsste noch maxspeed=walk haben, usw.
Das ist jetzt nur ein weiteres Problem in der Liste. Meiner Meinung nach brauchen wir einen Satz von benannten Standardfällen, die sich nur komplex taggen lassen, die wir dann referenzieren können, ähnlich wie zone:traffic. Auch wenn jetzt 1% der Deutschen Mapper wissen, wie man das korrekt erfasst, werden es 99% weiterhin falsch erfassen, weil sie ahnungslos sind, mit dem traffic sign plugin taggen, oder einfach Tagging kopieren, welches bereits falsch ist.
Wir gehen teilweise davon aus, dass Routing-Software mit all diesen Dingen umgehen kann, weil sie “das irgendwie anhand von irgendwelchen internen Tabellen” auf magische Weise selbst weiß und verbauen und damit vielleicht die Chance, dass es Spezial-Router geben könnte, die auf genau diese Information angewiesen wären.
Mit zeigt es einmal mehr, wie extrem wichtig es ist, immer auch die Verkehrszeichen zu erfassen, damit man, wenn man feststellt, dass etwas bisher falsch erfasst wurde, auch die betroffenen Wege/Knoten/Relationen leicht findet.