Ich hatte bereits im vergangenen Sommer bei der BEV angefragt, ob wir (OSM) das Österreichische Kataster nutzen dürfen. Der Dienst wurde über die Creative Commons CC BY 4.0 Lizenz veröffentlicht. Folgende Antwort kam nun nach ausführlicher Prüfung seitens des BEV:
Ihre Fragen haben zu grundlegenden Diskussionen im BEV geführt.
Quellenangabe
Die Lizenz CC BY 4.0 ist sehr offen und enthält keine Vorgaben hinsichtlich der Art der Platzierung des Lizenzhinweises. Eine Sondervereinbarung ist hier seitens des BEV nicht vorgesehen.
Digitale Rechte
Für das BEV stellt sich die Frage, ob es im Zusammenhang mit Ihrem Anliegen überhaupt ein Problem besteht, insbesondere für die Nutzung der Daten zur Verbesserung der Open Street Map Daten (keine Bereitstellung der Originaldaten für die Nutzer der Open Street Map Daten). Eine Sondervereinbarung ist auch hier - wie generell bei Daten mit der Lizenz CC BY 4.0 - nicht vorgesehen.
Ich hoffe, für Sie sind Nutzungsmöglichkeiten somit geklärt.
Die Antwort ist geschickt formuliert!
Eventuell kannst du darauf antworten, dass sich die OSM Community freut, dass die Daten für die OSM benutzt werden dürfen. Wenn dann keiner widerspricht, dann würde ich die letzte Kommunikation als PDF dokumentieren, hinterlegen und als abgesegnet betrachten.
Der Katasterdaten-Dienst sind leider Vector-Tiles, die kann man meines Wissens nach nicht in JOSM einbinden. (oder?)
Es gibt die Katasterdaten aber auch als Stichtagsdaten (maximal 6 Monate alt), die könnte man herunterladen, umtransformieren (weil viele kleine, einzelne Shapefiles) und als eigenes Service bereitstellen?
class org.glassfish.json.JsonArrayBuilderImpl$JsonArrayImpl cannot be cast to class javax.json.JsonNumber
Ganz so einfach ist leider doch nicht. Die Fehlermeldung kommt daher, dass JOSM nur eine sehr eingeschränkte Untermenge der Style-Sprache unterstützt. Wenn im Style Eigenschaften benutzt werden, die JOSM nicht versteht, dann erscheint entweder nichts auf der Karte oder es gibt solche Fehler.
Eine mögliche Lösung könnte sein, einen eigenen Stil zu schreiben, der nur Elemente benutzt, die in JOSM auch funktionieren.
Bitte leg dazu ein Ticket im JOSM issue tracker an (falls du das noch nicht gemacht hast): New Ticket – JOSM
Was nicht gemeldet wird kann auch nicht gefixt werden
Ah wieder mal ein Amt, dass die eigene Lizenz nicht kennt.
Ohne Waiver diese Quelle auf keinen Fall verwenden. Im Gegensatz zu nicht EU Ländern muss man in der EU davon ausgehen, dass die Lizenz tatsächlich vor Gericht bestand hätte.
Hat sich die OpenStreetMap einen Gefallen getan, als die ODbL als Lizenz ausgewählt wurde?
27 EU-Mitgliedsstaaten werden bis spätestens 2024 hochwertige Verkehrs- und Wetterdaten für die Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung stellen und (vermutlich) gar nichts davon ist für die Nutzung in OSM kompatibel, da in der EU-Verordnung "die Datensätze […] zur Weiterverwendung […] unter den Bedingungen der Lizenz Creative Commons BY 4.0 oder einer gleichwertigen oder weniger einschränkenden offenen Lizenz zur Verfügung gestellt werden".
Disclaimer: Das “vermutlich” steht in Klammer, da die CC BY 4.0 nur als “Mindestanforderung” gelistet ist und die Staaten die Datensätze auch mit der ODbL oder der CC0 veröffentlichen könnten. Aber ich befürchte, dass die CC BY 4.0 bereits jetzt der Standard für OGD ist.
Du hast da was falsch verstanden, das Problem besteht weil CC-BY restriktiver ist als die ODbL (die ODbL erlaubt zum Beispiel “parallel distribution”), nicht umgekehrt. Dies macht CC-BY auch inkompatibel mit fast allen kommerziellen Anwendungen.
Welche Probleme bzw. Nachteile hätte die OpenStreetMap wenn hier auch die CC-BY 4.0 im Einsatz wäre?
Und wie bekommt man die EU-Kommission (sowie viele hunderte andere öffentliche Stellen) davon überzeugt, dass sie eine “inkompatible” Lizenz verwenden?
Ähm, ich hätte mir als Antwort schon etwas erwartet, das mit den Zielen von openstreetmap zu tun hat, nicht nur zu einer technischen Spielerei.
Was genau findet man dazu im Kataster? Auf die Schnelle fällt mir ein, man kann dort nachschauen, ob ein Weg auf Privatgrund verläuft, oder ob dort eine Verkehrsfläche gewidmet ist. Das könnte eventuell Hinweise auf falsche access-tags geben, aber auch das nur bedingt.
Ich versuchs noch einmal: Welches Erkenntnisinteresse steht an? Wenn das erklärt wäre, dann lassen sich vielleicht auch Urheberrechtsfragen anders klären.
Das Kataster-Tool kannst du selbst unter folgendem Link besuchen und im Browser nutzen: https://kataster.bev.gv.at/
Dann bekommst du einen ersten Blick über die dort verfügbaren Informationen und Daten.
Im Tool selbst kannst du dann rechts oben auf “Statistik” klicken. Dort siehst du, welche Informationen vorhanden sind und auch wie viele.
Unter dem Punkt “Anleitung” und darin unter “Legende” ist auch eine grafische Erklärung gezeigt.
Hier ist noch ein Erklär-Video in einfacher Sprache:
Ich weiß nicht, welches “Erkenntnisinteresse” bei anderen Quellen “ansteht”, aber ich für mich persönlich ist es das Übertragen von relevanten Informationen in die OpenStreetMap-Karte.
Widmungen findet man leider im Kataster nicht, nur im Flächenwidmungsplan. Nur eine “Nutzung” ist im Kataster hinterlegt, diese muss aber nicht immer stimmen.
Eigentumsverhältnisse sind im Grundbuch eingetragen, nicht im Kataster, also auch dies Info kann man daraus nicht ziehen.
Du hast natürlich recht, andrerseits ist es (mir zumindest) nicht schwer erkennbar dass die Forststraße im Bild unten über Privatgrund geht und die Verkehrsfläche (die Schloßstraße aus einem andren topic) kein highway=unclassified ist
Ist das nicht einfach ein dual-Licensing Fall? Das BEV als veröffentlichende Stelle kann den selben Datensatz unter verschiedenen Lizenzen anbieten - und der Nutzer muss sich entscheiden, unter welcher der geladene Datensatz dann weiterverwendet wird.