Freigabe des Österreichischen Kataster für OSM

Das ist es, worauf ich da hinaus will :slight_smile: Die leidige Sache mit den Grenzen wäre dann geheilt. Aber noch einmal Achtung: Für den Kataster gilt das nicht!

UPDATE, wegen meiner Zweifel dran, dass das so einfach geht: Laut https://www.inspire.gv.at/dam/jcr:6c884faa-2717-481d-968c-3cb79e9c9558/INSPIRE-AT_Metadatenerfassungsleitfaden_v3.7.pdf Punkt 4.3.7 Ist die Kombination CC-BY und noConditionsApply ungültig, oder vielleicht auch nicht.

Vielleicht mag sich ja eines der hiesigen Schwergewichte das antun und das BEV um Aufklärung bitten, was denn nun bei diesem Datensatz gelte: noConditionsApply oder CC-BY? Am Besten gleich mit Hinweis drauf, dass nur eines der beiden die Nutzung der Daten in OSM und wohl einer Menge anderer Anwender unmöglich macht…

Fragen ist immer gut. Habe mal geschrieben:

Sehr geehrtes Kundenservice!

Im Rahmen der Diskussion, wie und ob sich die BEV-OGD Daten in der OpenStreetMap verwenden lassen könnten, ist die Frage aufgekommen, welche der bei beispielsweise den Verwaltungsgrenzen (https://data.bev.gv.at/geonetwork/srv/ger/catalog.search#/metadata/6854e2a0-166e-4679-9426-98c9d7a0a41d) hinterlegten "Rechtlichen Einschränkungen" zutrifft?

<screenshot.png>

"Für den Zugriff und die Nutzung gelten keine Bedingungen" (in der INSPIRE Registry mit https://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/ConditionsApplyingToAccessAndUse/noConditionsApply hinterlegt) widerspricht der CC-BY-4.0, welche Bedingungen nennt.

Können wir uns auf den INSPIRE Registry Eintrag beziehen, mit welchem eine Verwendung in der OpenStreetMap möglich wäre?

Ehrlich gesagt, ich befürchte, jetzt wird warscheinlich der Eintrag “Für den Zugriff und die Nutzung gelten keine Bedingungen.” verschwinden.

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Meinst da könnte noch ein Zweiter nachfragen?

Wenn du dem Link in deinem Beitrag (Nummer #22) folgst, findest du dort auf der rechten Seite ein “Feedback-Formular”, das über ein Mail-Symbol geöffnet werden kann. Außerdem findest du in der letzten Zeile der ersten Tabelle hinter dem Text “Vermessungsämter” eine direkte E-Mail-Adresse.

Das Formular lässt sich zwar ausfüllen, dann aber nicht senden. Also an kundenservice@bev.gv.at eine Mail geschickt. Mal sehen wie viele es braucht. Das betrifft ja nicht nur OSM. Nach hinten los gehen kann das wohl nur, wenn das BEV Kunden hat die für diesen Datensatz löhnen.

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Das hat nicht lange gedauert, und dem Betreff der Mail nach ist das schon die abschließende Antwort auf meine Frage. Ich denke ich darf draus zitieren:

Nachdem die Bedingungen mit CC-BY-4 bekannt sind, muss “no conditions to access and use” und nicht “conditions to access and use unknown” in den Metadaten angegeben werden. Die XML Codierung sieht “otherConstraints” vor, welche für die Angabe zur geltenden Lizenz CC-BY-4.0 verwendet wurde: […] Wir sind bemüht gemeinsam mit der Europäischen Kommission eine eindeutige Lösung zu finden.

Schaut nicht gut aus. Ideen wie eine Änderung auf CC0 anleiern?

Genau deshalb wären wir ja mit der ursprünglichen CC-BY-SA-Lizenz viel besser dran, denn dann könnten wir problemlos sämtliche Open Data unter CC-BY und CC-BY-SA ohne Lizenzprobleme einbinden. Mit der ODbL sind wir ja nicht einmal mit Wikipedia kompatibel.

Unsinn. Sie müßten sich nur an die CC-BY bzw. CC-BY-SA-Lizenz halten. Mit kommerziellen Anwendungen inkompatibel sind nur die unfreien CC-NC-Lizenzen, die ohnehin nicht zur Debatte stehen. Die ODbL hingegen erlaubt kommerziellen Anbietern, Renderings aus unseren freien Daten proprietär zu machen und zu verkaufen, ohne irgendeine Gegenleistung. Der Share-Alike-Gedanke der CC-BY-SA wurde durch die Umstellung de facto zerstört. Die ODbL ist kein wirksamer Copyleft-Schutz.

Aus beiden oben genannten Gründen: Hätte es damals eine realistische Chance gegeben, die Lizenzumstellung zu verhindern, hätte ich dieser sicher nicht zugestimmt. Aber es gab de facto nur die “Wahl” zwischen einer Zustimmung einerseits und der Löschung und Verbannung aus der OpenStreetMap andererseits (wovon weder ich noch die OSM etwas gehabt hätte). (Daß der Fork unter CC-BY-SA keine Zukunft haben würde, war auch von Anfang an klar.) Würde eine Rückumstellung auf CC-BY-SA zur Abstimmung gelangen, würde ich auf jeden Fall dafür stimmen.

Der Punkt ist natürlich nicht, dass du hier gerne die Uhr mehr als ein Jahrzehnt zurückdrehen willst und den massiven Erfolg den OSM in der Zeit hatte kleinredest, sondern dass CC BY generell als Datenlizenz für die Ziele die die EU mit offenen Daten erreichen will ungeeignet ist (OSM != die EU).

Der einzige Grund wieso das nicht mehr Konflikte gibt liegt daran, dass CC BY auch die weitherum am meisten ignorierte Lizenz ist (Aussage von Luis VIlla, ehemaliger Anwalt bei der WMF, aber das wird in der Praxis auch bestätigt).

Ich wollte keineswegs den Erfolg, den OSM seit dem Lizenzwechsel hatte, kleinreden (Die vorher-nachher-Bildvergleiche, die es immer wieder gab, sprechen für sich!), sondern habe nur meine Zweifel an der Behauptung, dieser Fortschritt habe in irgendeiner Weise mit dem Lizenzwechsel zu tun bzw. wäre ohne diesen nicht passiert. Die direkt nachvollziehbaren Effekte des Lizenzwechsels auf die Einpflegung von Daten waren ja allesamt negativ:

  • Die ersten Monate lang gab es massive Datenlücken durch den “redaction bot”. (Zum Glück konnten diese Lücken behoben werden und sind schon lange nicht mehr erkennbar.)
  • Einige Mitwirkende wurden für immer verloren, weil sie dem Lizenzwechsel nicht zugestimmt haben.
  • Datenquellen unter CC-BY-SA und CC-BY, die vorher zweifellos kompatibel waren, wurden auf einmal zum Problem und können nur noch mit Sondergenehmigung verwendet werden. (Wobei ursprünglich nur von CC-BY-SA die Rede war. Bei CC-BY gingen eigentlich alle davon aus, diese sei mit der ODbL kompatibel, bis eine genauere Analyse zur gegenteiligen Schlußfolgerung kam. Ich vermute, die Abstimmung wäre möglicherweise anders ausgegangen, wäre das von Anfang an allen klar gewesen. Und dabei ging es auch jahrelang nur um die Form der Attribution, für die mit vielen Datenquellen relativ einfach eine Klarstellung vereinbart werden konnte. Das viel tiefgreifendere Problem mit der Anti-DRM-Klausel kam erst viel später auf.)

Ich möchte auch keinesfalls “die Uhr mehr als ein Jahrzehnt zurückdrehen” (was für mich ein komplettes Revert der Datenbank bedeuten würde, das wäre absoluter Wahnsinn!), sondern würde lediglich eine Lizenzänderung auf CC-BY-SA 4.0 unter Abschnitt 3 der Contributor Terms befürworten.

Da der dafür notwendige OSMF-Beschluß (damit es überhaupt zu einer Urabstimmung unter den aktiven Mitwirkenden kommen kann, bei der dann eine ⅔-Mehrheit notwendig wäre) aber eher unwahrscheinlich ist, und das österreichische Forum für so eine globale Entscheidung auch nicht der richtige Ort ist, können wir diese Diskussion hier von mir aus auch an dieser Stelle beenden. Ich wollte nur nicht die Anschuldigung auf mir sitzen lassen, die Fortschritte der OSM in den letzten Jahren “kleinzureden”.

Meine Korrespondenz mit dem BEV bestätigt das eindrücklich. INSPIRE sagt wortwörtlich “No Conditions Apply” - Ich mag die Antwort des BEV nicht ausführlicher hier wiederholen, die vorgebrachte Logik ist beschämend. So viel sei verraten: Das BEV ist bemüht, die EU zu einer Änderung der angebotenen Ontologie zu bewegen. Dabei wäre im amtlichen Handbuch, das die Leute anleiten soll, die Lösung bereits abgedruckt, aber da sollen sie selber drauf kommen.

Mitunter kann das auch Grund dafür sein, dass das OGD Portal nicht gerade von Teilnehmern überquillt, die die Daten weiterverarbeiten, wofür es ja ausdrücklich wirbt.