Da steht aber auch, dass verschiedene Länder ihre ganz eigenen Definitionen haben.
Die nicht mehr verfügbare Diskussion bezog sich auf die Möglichkeit des Überholens im Gegenverkehr als Ausschlusskriterium.
Die Diskussion über die grundsätzliche Definition (u.a. mind. 2 kreuzungsfrei Anschlussstellen) fand bereits Anfang 2009 statt und das Ergebnis wurde Ende Juni im Wiki festgeschrieben:
Somit müssen also mindestens zwei solche Anschlussstellen bestehen, um den dazwischen liegenden Straßenabschnitt als Trunk kennzeichnen zu können. (Wiki-Version vom 22.06.2009)
Die Diskussion kann man ein Stück weit in der Versionsgeschichte selbst nachvollziehen, aber um es leichter zu machen, diese Diskussion ist hier verfügbar!
Dem stimme ich zu. Und so war es viele Jahre auch.