Definition autobahnähnlicher Straßen

Im Wiki ist die autobahnähnliche Straße (trunk) beschrieben http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Map_Features#Wege Allerdings wird da erst einige Zeilen um den heißen Brei herumgeredet, um dann darauf zu kommen, dass das eindeutige Merkmal einer solchen Straße die Kreuzungsfreiheit (Höhenfreiheit) ist. Wäre es im Sinne einer einheitlichen Anwendung nicht sinnvoller und deutlicher, das ganze als “Kreuzungfreie Straße” oder “Höhenfreie Straße” zu deklarieren und dann erst die weiteren Erklärungen der Autobahnähnlichkeit anzubringen? Höhenfreiheit würde ein Vorhandensein von Auf- und Abfahrten an Abzweigungen und Kreuzungen zwingend nach sich ziehen.

Ich habe noch einmal weiter geforscht. In der englischen Beschreibung http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:highway%3Dtrunk steht, dass eine solche Straße als Oneway gekennzeichnet werden muss. Weiter ist dort zu lesen: Germany: Kraftfahrstraße (StVO Zeichen 331) / Schnellstraße no speed limit while lanes are separated; recommended maxspeed 130 km/h Die Kraftfahrstraße ist meines Erachtens nicht die richtige Definition, weil sie keine Aussagen zum Ausbauzustand macht. Sie sagt lediglich aus, dass dort Fahrzeuge bauartbedingt langsamer als 60 km/h nicht fahren dürfen. Deswegen sind auch enge Brücken und Tunnel so gekennzeichnet, um den langsamen Verkehr da herauszuhalten. Der zweite Satz würde aber auf jeden Fall eine gelbe Autobahn voraussetzen. http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn%C3%A4hnliche_Stra%C3%9Fe#Gelbe_Autobahn In OSM findet man aber auch Bundestraßen im “2 + 1 System” http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn%C3%A4hnliche_Stra%C3%9Fe#2-zu-1-System , die als “trunk” in grün gekennzeichnet sind. Zum Beispiel wäre das die Bundesstraße 210 bei Jever. Bei solchen 2+1 Systemen sind die Fahrbahnen meist aber nicht baulich, sondern nur durch eine Mauer oder einen Doppelstreifen getrennt. Das Befahren der Gegenfahrbahn ist also jedoch verboten. Die Straßen bieten einen guten Überholkomfort. Könnte man daher den “trunk” in Deutsch formulieren, wie folgt?: Schnellstraße, autobahnähnliche Straße (Wikipedia). Voraussetzungen für die Einordnung in diese Kategorie sind kreuzungsfreie (höhenfreie) (Wikipedia)) Straßen, die nicht als Autobahn beschildert sind, und das Befahren der Gegenfahrbahn verboten ist . (Soweit die Definition, jetzt weitere Erläuterungen:) Dazu gehören die sogenannten “gelben Autobahnen” (Wikipedia) mit baulich voneinander getrennten Fahrtrichtungen mit jeweils zwei Fahrspuren. Ebenso dazu gehören die Straßen im “2 +1 System” (Wikipedia). Es handelt sich dabei um kreuzungsfreien Straßen mit Fahrverbot auf der Gegenfahrbahn . Die Fahrtrichtungen verlaufen im Wechsel für ca. 1,5 bis 2 km zweispurig, während die Gegenrichtung nur eine Spur besitzt. Alle Straßen dieser Kathegorie haben wegen der Höhenfreiheit autobahnähnliche Auf- und Abfahrten. Gruß Tirkon

Ganz sporadisch gibt es auch “vorläufig” nur “halb” ausgebaute Autobahnen, d.h. nur eine Seite mit je 1 Spur je Richtung (vielleicht auch 2+1), aber kreuzungsfrei. In .de war das letze mir bekannte Beispiel die A70 vor vielen Jahren vor Fertigstellung einer 2. Tunnelröhre. In .ch wohl heute noch die A13 südlich Thusis. In solchen seltenen Fällen wäre oneway=no angebracht entgegen einem solchen “muss”.

Wenn auf die Freiheit von der Geschwindigkeitbegrenzung abgestellt werden soll, gehört m.E. die 2+1 nicht dazu, denn in § 3 StVO steht:

Es mangelt am “mind. 2 je Richtung.” “340” ist sogar nur die gestrichelte Linie. Kreuzungsfreiheit wäre dagegen keine Voraussetzung für diesen §. Demnach wären diverse Straßen in .de von 100 befreit. An solchen findet man dann oft explizite 100-Schilder… Das mit dem Tempo wäre aber sowieso eine nicht internationale Spezialität… Daher würde ich mich eher am Ausbauzustand orientieren. Guck doch mal, wie andere Länder trunk auf ihre nationalen Verhältnisse übertragen haben, ob da das Kriterium kreuzungsfrei oder das Kriterium getrennte Fahrbahnen überwiegt. Entsprechend würde ich es hier in .de klarer formulieren. Die Kraftfahrstraße hat da aber in der Tat nichts verloren. Extra Baustelle, wofür motorroad dokumentiert werden sollte… Gibt es das auch in anderen Ländern?

Vielen Dank für Deine Antwort. Versuchen wir das Problem, einmal detailliert aufzudröseln. Zählen wir zunächst einmal die “Qualitäts”-Merkmale deutscher Autobahnen auf, als da wären: 1) unbeschränkte Geschwindigkeit 2) Höhenfreiheit, welche bei Kreuzungen und Abzweigungen Auf- und Abfahrten zwingend erforderlich macht. 3) keine Verkehrsampeln 4) mehrere Spuren je Fahrtrichtung 5) baulich getrennte Richtungsfahrbahnen Anhand dieser Merkmale kann der Grad der Autobahnähnlichkeit für andere Straßen bemessen werden, wobei bei der Trennung der Richtungsfahrbahnen in Deutschland drei Graduierungen möglich sind. Insgesamt kommen wir also auf folgende Beurteilungsmerkmale für Autobahnähnlichkeit: 1) unbeschränkte Geschwindigkeit 2) Höhenfreiheit, welche bei Kreuzungen und Abzweigungen Auf- und Abfahrten zwingend erforderlich macht. 3) keine Verkehrsampeln 4) mehrere Spuren je Fahrtrichtung 5) Fahrtrichtungstrennung in drei Graduierungen: a) baulich getrennt (gelbe Autobahn), also streng getrennte Richtungsfahrbahnen. Nur diese Variante erlaubt nur in Deutschland unbeschränkte Geschwindigkeit b) nicht überfahrbare Markierung, doppelte Linie, also auch hier streng getrennte Richtungsfahrbahnen c) überfahrbare Markierung, gestrichelte Linie, also nicht streng getrennte Richtungsfahrbahnen

Damit könnte die Forderung “unbeschränkte Geschwindigkeit” nach Punkt 1) ersatzlos entfallen. Ansonsten gäbe es im Ausland keinen einzigen Trunk. Nicht einmal die Autobahnen in anderen Ländern könnten diesen Status erreichen. Auch was die anderen Punkte angeht, sind die deutschen Anforderungen verglichen mit dem Ausland deutlich zu hoch gesteckt. Beispiel Niederlande: Ein “Autoweg” http://nl.wikipedia.org/wiki/Autoweg (N-Straßen) ist hier per Definition ein Trunk. Hier zeigen die Photos, dass Straßen mit nur einer Spur pro Fahrtrichtung ohne Fahrtrichtungstrennung schon in die Kategorie Trunk fallen. Das Bild der N7 http://nl.wikipedia.org/wiki/Rijksweg_7 bei Groningen zeigt, dass sogar Ampeln möglich sind. Beispiel UK: A-Straßen sind dort per Definition trunks. Man schaue sich die Bilder der A58 http://en.wikipedia.org/wiki/A58_road an. Demnach würde so manche normale deutsche Bundesstraße mit nur einer Spur je Fahrtrichtung als trunk durchgehen. Genügend andere A-Straßen sind auch nicht besser. Dies setzt sich in vielen anderen Ländern so fort. Wenn man für Deutschland angeben würde, dass Höhenfreiheit, Ampelfreiheit und strikte Trennung der Richtungsfahrbahnen entweder durch bauliche Einrichtungen oder durch Doppelstreifen für einen Trunk vorausgesetzt werden, so hätte man immer noch Standard, der im Vergleich zu anderen Ländern komfortabel ist. Die Höhenfreiheit erzwingt dabei den Anschluss anderer Straßen durch Auf- und Abfahrten. Die strikte Trennung der Fahrspuren erfordert Übelholmöglichkeiten. Diese Bedingungen wären dann durch die gelben Autobahnen und das 2+1 System erfüllt. Zudem entspricht das im Großen und Ganzen der derzeit gepflegten Praxis bei OSM. Dieses ist auch für deutsche Verhältnisse leicht zu fassen. Jeder andere Umfang wäre hier schwierig umzusetzen, da es keine vergleichbare Einordnung, wie die A-Straßen in UK und die N-Straßen in den Niederlanden gibt. Die nächste fassbare Kategorie unterhalb der Autobahn wären die Bundesstraßen, die aber keine Aussage zum Ausbauzustand abgeben. Andererseits gibt es Landes- und Kreisstraßen, die einer gelben Autobahn entsprichen. Gru0 Tirkon

Fuer mich sind Trunk Roads in Autostraßen (Oesterreich). Sprich verbot von Fahrraedern, Traktoren, Mofas, etc… Mindestgeschwindigkeit der Fahrmittel muss 60km/h sein. Sollte 4 spurig ausgebaut sein, aber auch o.k. wenn in Tunneln oder abschnittsweise nur 2 spurig. Keine Ampeln fuer Querverkehr (also o.k. bei Mautstellen, Tunneln, etc…) und Vorfahrt zu niederrangigeren Straßen. Kein generelles Tempolimit, sektorell wie auf Autobahnen natuerlich moeglich. LKW Mautpflichtig und Autobahnvignette erforderlich. So wird es in .at zumindest umgesetzt. Denke dass dies auch so in Deutschland sinnvoll waere (evtl Tempo 100 Beschraenkung?)

Da gibt’s aber auch mind. zwei Variationen: a) absolut kreuzungsfrei b) eingeschränkt kreuzungsfrei, dies wäre z.B. in ASCII-Malkunst:

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     |\___ 
     |/   \
     |    |
____|||___/\__ 
    ||| 
     | 
     |

sprich: Linksabbieger kreuzen

Dort steht: “Een autoweg is een weg waarop het rijden alleen is toegestaan voor snel gemotoriseerd verkeer.” Holprig übersetzt: “Ein Autoweg ist ein Weg worauf das “Reiten” alleine ist zugestanden für schnellen motorisierten Verkehr.” Genau unsere Kraftfahrstraße, ist auch dasselbe Schild abgebildet. Und Kraftfahrstraßen sagen auch bei uns erstmal nix über den Ausbaugrad aus. Daher auch Ampeln theoretisch möglich. Das gleiche für die österreichische Version, die im Beitrag nach Dir beschrieben wurde. Auch nur eine Kopie der deutschen Kraftfahrstraße: mind. 60, nur motorisiert, keine Aussage über Ausbauzustand, der zwischen gelber Autobahn und besserer Überlandstraße variieren kann.

Wenn ich so in div. US-amerikanische Definitionsversuche im WIki schaue, scheint man dort eher auf Zustand abzuheben (kreuzungsfrei etc.) als auf Klassifikation.

Übel? :wink: Die wären bei 2+1 eben nicht durchgängig gegeben. Nicht ganz unwichtig.

Mir fallen spontan nur zwei 2+1 ein (eine ist es hoffentlich noch, die fuhr ich schon ewig nicht mehr: von der A8 nach Rottenburg rein. Und die B212 an der Unterweser), die sind beide primary. Mir wären 2+1 schon deutlich zu untrunkig… Alles zu eng da… Meistens sind es ja aufgeblasene Ex-primarys, wo man billig zwei Streifen mit Standstreifen zu 2+1 ohne aufgebohrt hat…

OK.: Halten wir die möglichen neuen Messlatten in der Übersicht fest: 1) unbeschränkte Geschwindigkeit 2) Höhenfreiheit, welche bei Kreuzungen und Abzweigungen Auf- und Abfahrten zwingend erforderlich macht. a) absolut kreuzungsfrei b) eingeschränkt kreuzungsfrei, sprich: Linksabbieger kreuzen 3) keine Verkehrsampeln 4) mehrere Spuren je Fahrtrichtung 5) Fahrtrichtungstrennung in drei Graduierungen: a) baulich getrennt (gelbe Autobahn), also streng getrennte Richtungsfahrbahnen. Nur diese Variante erlaubt nur in Deutschland unbeschränkte Geschwindigkeit b) nicht überfahrbare Markierung, doppelte Linie, also auch hier streng getrennte Richtungsfahrbahnen c) überfahrbare Markierung, gestrichelte Linie, also nicht streng getrennte Richtungsfahrbahnen Eine Fahrtrichtungstrennung nach 5a) oder 5b) schließt dabei den Punkt 2b) aus.

Ich stehe im Moment auf dem Schlauch und weiß nicht, was Du mir damit sagen willst.

Also halten wir einmal fest: Große Teile des Auslandes beziehen den Trunk auf das deutsche Pendant zur “Kraftfahrstraße”. Genau deswegen hat der Trunk in OSM eine grüne Farbe, denn in England (dem Geburtsland von OSM) sind solche Straßen mit einem grünen Schild gekennzeichnet. US-Amerika ist mit seiner Forderung nach kreuzungsfrei vergleichsweise schon recht progressiv.

Das verstehe ich jetzt nicht. Verglichen mit dem Ausland, ist die Forderung nach 2a) Höhenfreiheit mit absoluter Kreuzungsfreiheit + 3) keine Verkehrsampeln + 5a) oder 5b) Fahrtrichtungstrennung verglichen mit dem Ausland schon recht hochgesteckt. Irgendwas verstehe ich da jetzt vollkommen miss. Könntest Du mir das noch einmal aufdröseln? Zumal Du selbst schriebst:

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Hier gibt es zwei 2+1er. Eine war die komplette Neuanlage einer vorher nicht vorhandenen Straße. Die andere wurde bei langer Vollsperrung grundsaniert und auf 2+1 umgebaut. Beide sind vollkommen entspannt zu befahren und vermitteln zumindest mir ein autobahnähnliches Gefühl. Gruß Tirkon

Teilweise schon unerreichbar hoch. Wir sind da fast schon unverschämt verwöhnt. Aufgeblasene ex. Main Roads sind in manchem Ausland schon Spitzenautobahnen. Sie haben Kreuzungen, Ampeln, gehen mitten durch Wohngebiete ohne Fußweg direkt am Haus vorbei, haben Abschnittsweise nur eine Fahrbahn mit jeweils einer Spur pro Richtung, sind nicht baulich getrennt und jeder hat seine private Ausfahrt. Hier würde man manches vergleichsweise mit Tertiary oder gar Track taggen. Echte komplett internationale Vergleiche sind hier zwecklos, zu unterschiedlich ist die Quallität der Infrastruktur.

Ausdrücklich zustimm. Ich erinnere mich da an die Dauerfernsehserie “Dallas”, in welcher der U.S. amerikanische Ölmilliardär J. R. Ewing sich auf seinen Besuch in Deutschland exakt deswegen freute :wink:

Dieser Diskussionsthread zielte eigentlich darauf ab, endlich http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:highway%3Dtrunk mit einem hilfreichen Text zu versehen. Trotz der derzeit offenen und wenig besuchten Diskussion habe ich jetzt Nägel mit Köpfen und einen Anfang gemacht. Wikipedia sagt dazu: “Sei Mutig” :wink: Ich hoffe, die hier offenen Punkte der Diskussion dort richtig herausgearbeitet zu haben. Eine der sicherlich wichtigsten Fragen wird gleich ohne Herumdrucksen im ersten Satz beantwortet. Nur die strittigen Fälle werden aufwendiger erläutert und möglichst umfassende Handhabe zur Entscheidung gegeben. Gruß Tirkon

Nachdem deutsche autobahnähnliche Straßen in den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen beschrieben sind, wäre es sehr sinnvoll, wenn OSM die tatsächlich existierende schwarz-gelbe bzw. schwarz-weiße Beschilderung (runterscrollen) als Ausweis der amtlichen Bestimmung einer Straße als autobahnähnliche Straße übernimmt. Das entspräche dem hier üblichen Verfahren, die Daten vor Ort zu ermitteln.

Gruß
Tirkon

Nein - weiss nicht ob Deutschland mit Österreich diesbezüglich vergleichbar ist.
Hier in D gibt es einige von den “gelben” Autobahnen die nahezu die gleiche Reisegeschwindigkeit wie bei den echten Autobahnen ermöglichen.
Diesen sollte “trunk” vorbehalten bleiben.

Garry

Die amtliche Klassifizierung lässt sich auf die OSM Highway-Klassifizierung nicht übertragen.
Bin mir nicht sicher ob alle autobahnähnlich ausgebauten Strassen so beschildert sind. “Trunk” sollten sie deswegen aber auf jeden Fall sein.

Garry

Richtig, es ist nicht sicher, ob alle amtlich als “autobahnähnliche Straßen” klassifizierten Straßen auch als solche beschildert sind. Es handelt sich ja nur um eine Richtlinie und ist somit kein “Muss”. Du hast natürlich recht damit, dass zumindest alle so beschilderten Straßen amtlich als autobahnähnlich klassifiziert und somit zweifelsfrei ein “trunk” sind. Schon die autobahnähnliche Art der Beschilderung mit Ausfahrtankündigung etc. weist ja schon darauf hin, dass hier ein guter Fahrkomfort zu erwarten ist. Bei solchen Straßen, die diese Beschilderung nicht haben, muss das dann eben der Mapper einschätzen.

Im Hinblick auf eine Routenplanung ist es natürlich sehr sinnvoll, zumindest die amtlich als leistungsfähig beschilderten Straßen als trunk zu taggen, da der Routenplaner zunächst einmal nach Autobahnen, dann nach trunks und dann nach primary sucht.

Gruß
Tirkon

Vielleicht sollte noch der Hinweis auf das Tag motorroad im Fall von Kraftfahrstraßen eingebaut werden? Denn wenn Trunk auch für Nicht-Kraftfahrstraßen verwendet wird, besteht bei Kraftfahrstraßen das Problem, dass das für Kraftfahrstraßen bestehende Benutzungsverbot für Fahrzeuge < 60 hm/h nicht erkennbar ist.

“Depending on interpretation, highway=trunk may imply motorroad=yes” - schon das heißt ja nichts gutes, da der Kartennutzer nicht sicher erkennen kann, ob es jetzt eine Kraftfahrstraße ist, oder nicht (mal davon abgesehen, ob es sinnvoll ist, als z.B. Radfahrer solche ausgebauten Straßen, die nicht Kraftfahrstraßen sind, zu nutzen). Oft kommt das Tag derzeit leider nicht vor.

Eine solche Unterscheidung (Straße ist gut ausgebaut und ist Kraftfahrstraße/Straße ist gut ausgebaut und ist keine Kraftfahrstraße) bietet derzeit kein Kartendienst. Insbesondere für Radfahrer wäre diese Information aber sehr nützlich, da sie eine Nicht-Kraftfahrstraße ohne weitere “Verbot für…”-Beschilderung ja befahren dürften.

Sehe ich auch so. Allerdings:

Wenn die Diskussionsbeiträge in diesem Thread bisher auch spärlich sind; ich verstehe sie so, dass für Deutschland ein Trunk, der nicht gleichzeitig Kraftfahrstraße ist, schlichtweg indiskutabel ist. Somit wäre hier der “Trunk” grundsätzlich als “Motorroad” zu taggen und so wollte ich es eigentlich in die Trunkdefinition für Deutschland hineinschreiben.

Amtlich autobahnähnlich beschilderte Straßen sind nach meinen Recherchen bei drei Landesstraßenbauämtern ohnehin Kraftfahrstraßen, zum größten Teil sogar Gelbe Autobahnen. Alles Andere wäre bei Straßen sinnlos, die Überholspuren haben und schon von der Beschilderung her autobahnähnlich aufwändige Ein- und Ausfahrten aufweisen. Es würde IMHO fast an eine Tötungsabsicht grenzen, wenn diese für Radfahrer zugelassen wären. Ein baulich deutlich getrennter Radweg wäre für mich das höchste der Gefühle.

Gruß
Tirkon

Ja, so ist es teilweise umgesetzt, aber leider nicht verlässlich. Die B 448 ist vierspurig (zwei Richtungsfahrbahnen, baulich getrennt) und mit Höchstgeschwindigkeit 120 km/h beschildert. Sie ist (zumindest im Sommer 2007) aber weder als Kraftfahrstraße (vermutlich wegen der niveaugleichen Kreuzung mit der Schönbornstr. in Hausen) noch mit „Verbot für Radfahrer“ o.ä. beschildert. Die Straße ist derzeit als primary getaggt (war früher mal trunk). Dort mit dem Rad zu fahren, ist natürlich überhaupt keine gute Idee, auch wenn ich noch immer nach einer Vorschrift „Radfahrer haben nur für sie geeignete Wege zu nutzen“ suche. Aber die Unterscheidung Kraftfahrstraße/keine Kraftfahrstraße ist durch die Mindestgeschwindigkeit ja noch für andere Fahrzeuge von Relevanz.

Andere Straßen dieser Art sind wiederum als trunk (ohne motorroad=no) getaggt, mithin derzeit also nicht wirklich unterscheidbar.

So etwas irgendwann einmal aus einer Karte erkennen zu können, wäre schon super. Dazu muss dann natürlich genau definiert sein, ob trunk immer die Kraftfahrstraße (also eine Benutzungsrestriktion) impliziert oder lediglich den Ausbauzustand und ggf. das schnelle Vorankommen darstellt.

Dann gibt es noch Straßen, die baulich alles andere als autobahnähnlich, aber trotzdem Kraftfahrstraßen sind. Aber das ist ein anderes Thema (tag motorroad eben). Das Icon in JOSM für trunk verleitet natürlich auf ein zusätzliches Tagging mit motorroad zu verzichten.

Mal paar Beispiele aus dem Karlsruher Raum:

Südtangente:
Kommt aus der Pfalz als A65 an, an der letzten Ausfahrt vor der Rheinbrücke wird sie zur B10, KEINE Kraftfahrstraße, überquert so den Rhein, erst ab der 3. Ausfahrt wird sie zur Kraftfahrstraße, wechselt irgendwann von Bundes- auf Kreisstraße(!), ändert aber bis zur A5 praktisch nicht den Ausbauzustand. Dementsprechend durchgehend trunk in OSM, aber motorroad=no auf entsprechendem Rheinbrückenabschnitt. Radler haben dort einen Radweg. Entscheidend ist der Unterschied aber für andere Kfz mit bauartbedingter Geschwindigkeit unter 60 km/h, weil die kommen anders nicht über den Rhein. Es gibt Warnschilder vor Trecker…

Kreuzung B10/B3 zwischen Karlsruhe-Durlach und -Grötzingen. Sieht aus B10-Perspektive wie ein Autobahnkreuz aus, geht als autobahnähnliche Straße nach Westen weiter, nach Osten kreuzungsfreie Ausfädelung vor Tunnel, hat also trunk verdient, ist aber aus Richtung Pfinztal (Osten) KEINE Kraftfahrstraße bis zur Ausfahrt zur B3. Radfahrer aus dem Pfinztal müssten sich frühzeitig für eine abgelegene Radroute entscheiden. Das will man aber nicht immer, daher habe ich diese Nichtkraftfahrstraßeneigenschaft schon des öfteren genutzt und bin aus Grötzingen raus nach dem Tunnel kurz da drauf geradelt und auf schnellem Weg auf die B3 statt irgendwo anders rumzugurken…

Also Beispiele, dass es wichtig ist, sauber zwischen gutem (autobahnähnlichem) Ausbauzustand und der Eigenschaft Kraftfahrtstraße zu trennen.

Wie hatten wir uns eigentlich bzgl. 2+1 (oder 1+1) Strecken mit (autobahnähnlicher, also linksabbiegerfreier) Kreuzungsfreiheit geeinigt?

Hintergrund des Hochschiebens des threads, siehe aktuelle, von mir angestoßene Diskussion auf der Mailingliste, siehe Archiv:
http://lists.openstreetmap.org/pipermail/talk-de/2009-June/thread.html#47088
samt Nebenzweig der Diskussion
http://lists.openstreetmap.org/pipermail/talk-de/2009-June/thread.html#47133

Es werden durch den User “Kraftfahrstraßen” massenhaft Kraftfahrstraßen zu trunks umgetaggt unabhängig vom Ausbauzustand, also auch mehrere “stinknormale” Landstraßen, also 1+1, tw. ohne Trennung, oft mit normalen Kreuzungen… Lediglich ein Kraftfahrstraßenschild scheint dort überall zu stehen. Grund “Kraftfahrstraße sieht man ja nicht in den karten” und ähnliches (was für Osmarender nicht mehr stimmt…)

Hallo Mueck,
dieser User scheint bundesweit sein Unwesen zu treiben. Auch hier im Mittelhessischen Raum (B 49) war er schon am Werk. Habe ih damals angeschrieben und nach seinen Beweggründen gefragt, habe die gleichen patzingen Antworten bekommen, wie sie auch in der ML genannt wurden.
Georg

Hier in der Gegend haben wir solche Problemfälle nicht. Es ist daher gut, dass Du mit den Erfahrungen aus Deinem Bereich den ensprechenden Zusatz im Wiki angebracht hast.

Ich war oben darauf eingegangen, aber Du hast nicht mehr geantwortet. Nach meinen Recherchen bei drei Landesstraßenbauämtern, nämlich NDS, NRW und Hessen, sind fast alle autobahnähnlich beschilderten Straßen “Gelbe Autiobahnen”. Nur wenige 2+1 sind so beschildert. Diese sind dann aber auch besonders gut ausgebaut und dem Verkehrsaufkommen z.B. im ländlichen Bereich gut gewachsen. Zudem sind die Spuren breiter, als bei einer aufgebohrten. Ampeln oder normale Kreuzungen gibt es nicht, so dass insgesamt verläßliche Sicherheit und Komfort hier gegeben ist. Ich kann das anhand zweier hier existierender so beschilderter 2+1 Straßen nur bestätigen. Ein Radweg ist hier baulich getrennt. Sie sind nicht aufgebohrt, sondern speziell als 2+1 errichtet worden. Eine 2+2 wäre gemessen am Aufkommen wirklich überdimensioniert und selbst bei dem hohen deutschen Ausbaustandard weder finanziell noch vom Flächenverbrauch zu vertreten. Für diesen Landstrich ist es also genau der “richtige und angemessene trunk”. Die Einschätzung der Straßenbaubehörde für ein entspanntes Fahren kann ich also nur als goldrichtig bestätigen. Nur selten wird man für bis zu 1,5 km von einem LKW aufgehalten. Die mögliche Reisegeschwindigkeit ist nur unwesentlich geringer als bei einer Autobahn. Nur bei getrennten Richtungsfahrbahnen sind autobahnähnliche Beschilderungen sinnvoll. Damit gibt es auch getrennte Richtungsfahrbahnen und keine Linksabbieger. Wenn man also bei den 2+1 den trunk streng an diese autobahnähnliche Beschilderung mit Ankündigung und Ausfahrtsschild koppelt, macht man sicher nichts verkehrt. Im Sinne des Routenplaners, der zunächst nach Autobahnen, dann nach trunks und dann nach primary sucht, ist das ebenfalls höchst sinnvoll. Denn die Nutzung einer derart gut ausgebauten ortsumgehenden 2+1 hat erhebliche Vorteile gegenüber einer 1+1, die sich mitten durch die Orte zieht, in denen der Fernverkehr unerwünscht ist.

Vor Einführung der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen gab es auch 1+1 Straßen, die autobahnähnlich beschildert waren. Den befragten Straßenbaubehörden zufolge werden diese seit deren Einführung nicht mehr als autobahnähnlich eingestuft. Man ging unisono davon aus, dass die Beschilderung im Einklang mit den RWBA in anderen Bundesländern ebenso sei und entsprechende Altbeschilderungen abgebaut seien.

Es bleibt die Frage, wie sich der Inhaltes von http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:highway%3Dtrunk in Kurzform (so wie auf http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:highway%3Dtrunk unter “German”) nach http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Map_Features übertragen lässt. Ich habe da kein Schreibrecht. Wo kann ich nachlesen, wer auf dieser Seite Schreibrecht hat?

Diese verstreuten Diskussionen auf OSM sind fürchterlich: Wiki, Forum, Mailing Liste, Privatbootschaft in der Mapping Oberfläche (sonst noch was?). Bei Wikipedia konzentriert sich dies alles im Wiki. Das empfinde ich als erheblich besser.

OSM ist erstmal eine Datenbasis. In dieser kann die Kraftfahrstraße eindeutig mit “motorway” gekennzeichnet werden. (Punkt, Atemholen …)

Um diese Datenbasis herum entwickelt sich allerlei Software. Die dazu gehörenden Renderer werden als Servicebeigabe angeboten und interpretieren diese Datenbasis. Interpretation ist Geschmackssache und “Fehler” gibt es daher nicht. Mit dem gleichen Recht könnte jeder Andere diejenigen Dinge umtaggen, die nicht im Renderer dargestellt werden. Da macht der Abwasserkanalwärter alle Gullideckel plötzlich zu Denkmälern. Oder aber Autobahnen werden runtergestuft, nur weil eine Begrenzung auf 80 km/h nicht im Renderer sichtbar ist. Somit ist also eine Nichtdarstellung von Kraftfahrstraßen IMHO nicht der Datenbasis auszulasten. Wenn ihm die derzeitigen Renderer nicht genügen, soll er das bei deren Entwicklern bemängeln oder sich einen eigenen schreiben (lassen). Zudem kann man auch mit dem Renderer durch die Aktivierung der “Data”-Option den Motorway sichtbar machen.

Letztendlich läßt sich mit dieser Argumentation jede Ordnung auf OSM zunichte machen und es wird damit vollkommen nutzlos.

Gruß
Tirkon