Tagging von Parkraum bei Diskrepanz physisch/rechtlich

Wie sind Parkplätze (direkt an der Straße) zu taggen, wo auf/halb auf den Gehwegen geparkt wird, ohne dass es erlaubt ist? Wenn ich nach den rein physischen Eigenschaften gehe, dann als on_kerb bzw. half_on_kerb, aber mir scheint es auch nicht richtig, nicht erlaubtes Verhalten so zu taggen.

Illegales Parken gehört nicht in OSM.

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Also einfach als =lane taggen, obwohl auf dem Gehweg geparkt wird?

Wenn da keine ausgewiesenen Parkplätze sind, sollten auch keine Parkplätze in OSM eingetragen werden.

Vielleicht stehe ich auf einfach auf dem Schlauch… Es ist eine Situation wie unter DE:Street parking#Schnelleinstieg 1. Bild „Beispiel für physische Tags (Position und Ausrichtung der parkenden Fahrzeuge) […]“, wo ich auch keine separates Ausweisen erkennen kann, nur mit dem Unterschied, dass bei mir auf dem Gehweg geparkt wird. Ausgewiesen ist weder das Parken auf dem Gehweg noch auf der Straße.

Schubsversuch:
Wenn man dort nicht parken darf, dann ist das eben nicht so, wie auf den genannten Bildern. Da ist es erlaubt. Man braucht dafür kein extra Schild, das ergibt sich aus der StVO.
Wenn man jede Fläche, auf der man physikalisch parken könnte, dann müsstest Du auch jede Wiese am Straßenrand oder den Standstreifen einer Autobahn als Parkplatz (mit access=no :speak_no_evil:) erfassen. Und das kann niemand ernsthaft wollen.
(Warum manche den Ehrgeiz haben, normales innerörtliches Parken am Straßenrand erfassen zu wollen, ist mir persönlich allerdings schleierhaft. Bitte nicht versuchen, mir den Sinn zu erklären.)

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Auf einem Gehweg darf nur dann geparkt werden, wenn es explizit erlaubt ist, also durch Beschilderung und/oder Markierungen. Da, wo es keine explizite Beschilderung gibt, also weder Erlaubnis, auf dem Geweg zu parken, noch ein Parkverbot für die Straße, darf zwar geparkt werden, aber eben nur am Fahrbahnrand, also “lane”.

Auch wenn es eine bundesweit verbreitete Unsitte ist, an entsprechenden Straßen halb auf dem Gehweg zu parken und damit ggf. Rollstuhlfahrer und Kinderwagenschieber zu nötigen, auf die Fahrbahn auszuweichen, entbehrt dies der legalen Grundlage und sollte daher nicht als eine Art “Gewohnheitsrecht” getaggt werden.

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Ich stimme zu, dass ordnungswidriges Parken im Allgemeinen nicht erfasst werden sollte (wenn die Straße breit genug ist, dann ja, als lane-Parking). Der on-the-ground nicht erkennbare Parkbereich wiegt hier meist schwerer als die on-the-ground erkennbaren Fahrzeuge. Wir haben darüber in unserer lokalen Community (Berlin) schon regelmäßig diskutiert und waren uns meist einig.

Es gibt aber Fälle, in denen ich diese Einigkeit nicht erkenne bzw. entsprechendes Mapping nachvollziehbar finde, dann im Idealfall mit parking:*:informal=yes versehen. Das hängt für mich vom Grad der Duldung ab, den man oft nur mit lokalem Wissen einschätzen kann. Wenn seit 20 Jahren auf einem (dann nicht mehr) Grünstreifen geparkt wird, ohne Sanktionierung, dann kann und sollte man das mMn auch mappen. In einigen Städten wie Bremen (? glaub ich kürzlich gehört zu haben) wird der von dir geschilderte Fall von de jure ordnungswidrigem, aber faktisch nicht sanktioniertem Gehwegparken viel diskutiert, da er so häufig und selbstverständlich auftritt. Vielleicht solltet ihr einfach vor Ort entscheiden, wie ihr damit umgehen wollt.

Aber damit bleibt es doch weiterhin untersagt. Erinnert mich an die Diskussion, dass das Zeichen 250 anders gemeint sein könne und daher anders eingetragen wird.

Dann müsste man auch Straßen die nicht als Durchfahrt freigegeben sind aber faktisch (von einigen) so genutzt werden auch als Durchfahrt taggen usw.
Ich fürchte wenn man damit beginnt eigene Rechtsdeutungen zu machen, wird die Diskussion über die Grenzen endlos.

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als Parkplatz würde ich das sicher in keiner Form eintragen, aber man könnte es vielleicht auf dem Fußweg als Hindernis eintragen, wenn das regelmäßig vorkommt. obstacle=parked_cars oder so.

Bremen wurde durch Gerichtsurteil aufgefordert, dieses Parken zu ahnden. Das Parken auf einem Gehweg, wenn nicht erlaubt, ist eine Ordnungswidrigkeit. Die mit 55 Euro zu Buche schlägt. Ab einer Stunde sind es 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Für die 55 Euro reicht, dass man stehen bleibt.

Ich habe hier der Stadt ein Bild mit einem zugestelltem Gehweg geschickt. Die Antwort war, wir können nicht alles kontrollieren. Weil es immer dieselben Autos waren, habe ich einfach mal Ordnungswidrigkeitenanzeigen geschrieben. Nach ein paar Wochen war es deutlich ruhiger. Die Stadt nimmt das Geld gerne.

Soll heißen, weil eine Stadt nichts tut, toleriert sie nicht zwangsläufig. Die Städte sind schlichtweg von dem Ausmaß des Phänomens Gehwegparken überfordert.

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Das stimmt so meiner Erfahrung nach nicht, zumindest nicht in allen Städten. Aus kommunalpolitischer Erfahrung weiß ich, dass das leider teils “gewollt” (also geduldet) ist. Das hängt eben immer vom Willen der Ordnungsbehörden oder deren politischer Spitze ab.

Aber wie auch immer: Eigentlich ging es mir in meiner Argumentation weniger um solche offensichtlich “grenzüberschreitenden” Fälle, also Falschparken mit Eingriff z.B. in den Fußverkehr. Sondern eher um Fälle, in denen auf wie auch immer gearteten, verkehrlich ungenutzten Bereichen neben der Fahrbahn geparkt wird, die dann bald zu informellen “Seitenstreifen” werden. Ich kenne genügend Fälle, in denen in solche informellen Parkbereiche durch bauliche Maßnahmen oder Verkehrszeichen regulatorisch eingegriffen wird, um das informelle Parken in irgendeiner Form zu steuern (aber nicht zu unterbinden). Dadurch entstehen Graubereiche, in denen de jure Parken weiterhin ordnungswidrig sein kann, aber durch die Gestaltung eine Duldung zum Ausdruck gebracht wird.

In dem Zusammenhang vielleicht auch kurz der Hinweis, dass das illegale Gehwegparken enorme Schäden verursacht.

Die Gehwege sind zumeist nicht auf diese Lasten ausgelegt. Das erkennt man an gebrochenen Platten, Löchern, Absenkungen usw.
Und auch Rasenflächen über die Zeit zu zerstören dürfte keine wünschenswerte Betätigung sein.

Egal ob die zuständige Kommune also ahndet oder nicht wäre es (meiner Meinung nach) falsch Bereiche als Parkmöglichkeit einzuzeichnen, die rechtlich gesehen keine sind. (Bezogen auf die zuvor entstandene Überlegung im Allgemeinen.)

Aber was passiert wenn Menschen nach „Bauchgefühl“ Dinge eintragen oder auch wieder entfernen sieht man doch in diversen anderen Diskussionen.
Denn früher oder später wird dann sicher jemand kommen, der erkennt, dass das parken dort ordnungswidrig ist und entsprechende Eintragungen in OSM (korrekter Weise) entfernen. Oder es werden Flächen eingezeichnet, von denen man dies meint oder gerne hätte, jedoch die eigene Wahrnehmung falsch ist.

Du würdest also in dieser Situation einen einzelnen privaten Stellplatz für die Person mit Schwerbehindertenausweis mappen und links und rechts davon nichts…? Oder hier nur die gepflasterte Fläche als “Parkbucht” und den Rest nicht?

Jetzt wird es etwas klarer. Hier gibt rs keinen Gehweg, der rechtswidrig beparkt wird. Es ist “nur” ein Grünstreifen, der keiner mehr ist. Und einer der Parkplätze ist sogar offiziell ausgeschildert. Diese Situation stellt sich nun etwas anders dar, als zuvor diskutiert.

Also der weiße Mercedes, der da quasi mitten im Busch steht, ist schon echt frech, so direkt unterm Halteverbotsschild…

Bei so etwas würde ich bei der Kommune anfragen. Wenn die nicht antwortet, nur das als Parkplatz mappen, was eindeutig ist. (Wobei eindeutig sehr, sehr subjektiv ist oder nur ein anderes Wort dafür ist.)

Das ist, wie @Mammi71 schon erwähnte, nicht die Situation, wie ich (und offensichtlich auch andere) sie vor Augen hatte.

Das hat nichts mehr mit Grünstreifen und noch weniger mit Gehwegparken zu tun. Hier wäre dann rechtlich zu diskutieren, ob es ohne eindeutige Beschilderung überhaupt noch ein ordnungswidriges Parken ist. Insbesondere, da es auf diesem Bild vor dem weißen Transporter ja ein einzelnes Halteverbotsschild (Zeichen 283) gibt. Dieses Verbot impliziert oder zumindest suggeriert, dass es auf dem Rest nicht verboten ist. Denn dann wäre ein zusätzliches Verbot nicht notwendig.

Also ja, bei Bewertung der verlinkten Bilder würde ich dies (als Außenstehender) als Parkfläche identifizieren. Aber eben nicht als (ehemalige) Grünfläche oder gar Gehweg.

Suchte gerade nach Flächen die ich meine, finde aber bei Mapillary leider noch keine passenden Fotos.

Also ich sehe da nach meiner Erfahrung eine kaputtgefahrene und illegal beparkte Grünfläche, bis auf der Bereich, wo dies durch das Parkschild gekennzeichnet ist. *
Das ist wiedermals ein grandioses Beispiel von “Gewohnheitsrecht”, es meckert ja keiner, also kann ich hier mein PKW hinstellen…
Da es nach Bußgeldkatalog ein extra Tatbestand von “unzu­lässige Nutzung des Grün­streifens” gibt, ist das für mich, solange nicht ausgeschildert abseits der Fahrbahn ohne Befestigung klar ein Grünstreifen, der nicht beparkt werden darf.

Da haben wir dann wieder die subjektive Wahrnehmung, die ich zuvor meinte.
Dinge wie die erwähnte Beschilderung des Halteverbotes sprechen argumentativ ja wieder dagegen, dass es grundsätzlich verboten ist. Und ein Grünstreifen sieht naturgemäß anders aus. Bepflanzung wäre z.B. hilfreich. :wink:

So ist es ein Seitenstreifen aber eben nichts grün.