Tagging von Parkraum bei Diskrepanz physisch/rechtlich

Insbesondere am Stadtrand von Berlin sieht es vielerorts so aus - dort wird mehr oder weniger informell und “gewohnheitsrechtlich” auf unbefestigten (oder vielleicht mal vor Ewigkeiten beim Straßenbau verdichteten) Bereichen geparkt. Wie es woanders aussieht, weiß ich nicht. Ich denke, das wichtigste ist, das man vor Ort einen Konsens dazu findet, wenn man systematisch Parkraum erfassen will und solche Stellen mindestens mit parking:*:informal=yes kenntlich macht.

Aber in der Tat hat sich dieses Thema nun etwas vom ursprünglichen Anliegen des Thread-Erstellers entfernt, denn da ging es ja tatsächlich um (ordnungswidriges/nicht ausgewiesenes) Gehwegparken. Ich denke, da gibts einen Konsens, dass das eher nicht als Straßenparken im OSM-Sinne erfasst werden sollte. Auch wenn es sich mMn für systematische Analysen lohnen könnte, über eine spezielle Form der Erfassung nachzudenken – z.B. mit einem Prefix – wenn dieses Phänomen an einem Ort flächendeckend auftritt.

Jetzt ist die Frage, ist das wirklich so informell? In Frankfurt ist das Radfahren laut Satzung in den Grünanlagen erlaubt. Die Satzung hängt aber nicht an den Eingängen der Grünanlagen. Ich weiß jetzt nicht, wie viele Frankfurter wissen, warum sie da radeln dürfen. Soll heißen, hat dieses Parken vielleicht mit Eigentumsrechten, Satzungen oder sonst etwas zu tun?

Ja, denn die StVO verbietet das Parken dort. Im §12 StVO steht:

(4) 1Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Ein Grünstreifen gilt nicht als ausreichend befestigt.

Ein Grünstreifen gilt nicht als ausreichend befestigt.

wenn es nicht ausreichend befestigt wäre könnte es kaum ein Behindertenparkplatz sein, oder?

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Wieso ein einzelnes Zeichen 283 wenn die gesamte Fläche als Grünstreifen und damit unbenutzbar gewertet wird?

Ich stelle ja kein Halteverbot auf wenn bereits das befahren untersagt ist.

Die gegenüberliegende Seite ist auch nicht besser befestigt. Aber zwischen den parkenden Autos gibt es dann tatsächlich noch wieder Flächen die grün sind. Zumeist um Bäume herum.

Ein alleiniges VZ 283 untersagt nur das Halten und Parken auf der Fahrbahn.

Es bedarf ein Zusatzzeichen, das es sich somit zusätzlich (62.1) oder ausschließlich (62.2) auf den Seitenstreifen beziehen würde. Da dieses Schild auch keine Pfeile enthält, gilt es rechtlich gesehen bis zur nächsten Straßeneinmündung.

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Innerorts darf man auf Straßen auf der Fahrbahn parken überall dort, wo es nicht ausdrücklich verboten ist und wo der fahrende Verkehr noch genügend Platz hat. Das kann bedeuten, dass - wenn am rechten Straßenrand ein Fahrzeug parkt, links keines mehr parken darf, weil die Straße für beidseitiges Parken nicht breit genug ist. Wie sowas bitteschön in OSM eintragen? Ich jedenfalls halte gar nichts davon, das pauschal innerörtlich auf der Fahrbahn zulässige Parken irgendwie in OSM zu erfassen. Wo man nämlich gerade parken darf, hängt von der aktuellen Situation ab und kann somit nicht pauschal erfasst werden.

Etwas anderes ist das bei auf der Fahrbahn farblich markierte Parbereiche oder durch Beschilderung ausgewiesenes Parken auf der Fahrbahn. Nur so etwas würde ich als “lane” in OSM eintragen.

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Danke für die Klarstellung, dass sich das Zeichen 263 an sich nur auf das Parken auf der Fahrbahn bezieht und nicht auf den Grünstreifen.

Proplem: Per Augenschein dürfte oft nicht erkennbar sein, ob es sich um einen ausreichend befestigten, lediglich mit Gras überwachsenen Seitenstreifen handelt oder um eine Grünanlage, also ob Parken zulässig ist oder nicht. Auch aus dem Umstand, dass dort geparkt wird, kann nicht gefolgert werden, dass es zulässig ist. Im Zweifelsfall sollten wir meiner Meinung nach eher davon ausgehen, dass es sich um einen Grünstreifen handelt, dessen Befahren verboten ist. Und wenn das Befahren verboten ist, ergibt sich zwingend daraus, dass auch das Parken auf dem Grünstreifen verboten ist. Denn das Auto wird ja nicht mit einem Kran dort hingehoben.

Mir ist es lieber, wir überlassen in Zweifelsfällen den Fahrern die Entscheidung, ob das Parken auf dem betreffenden Seiten- oder Grünstreifen für zulässig halten als dass wir sie durch OSM vielleicht in die Irre leiten und sie - sich auf OSM verlassend - ein Knöllchen bekommen. Was in OSM steht, sollte entweder vor Ort klar ersichtlich sein oder sich aus Hintergrundquellen eindeutig ableiten lassen. Beides erscheint mit in dem hier diskutierten Fall nicht gegeben zu sein.

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parking:both=lane
parking:both:staggered=yes

Wobei das natürlich wieder sehr Auto-spezifisch gedacht ist. Motorräder und/oder Fahrräder kann man sicher schon nebeneinander parken. Von daher fände ich es besser, das ausschließlich von der Straßenbreite herzuleiten, aber da steh’ ich vermutlich allein auf weiter Flur :wink: Ja, ich nutz’ es auch, wollte das nur mal loswerden :grin:

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Wenn ich ein auf OSM-Daten basierendes Routing nutze, möchte ich zu echten Stellplätzen geleitet werden und da würde es meines Erachtens eher irritieren, wenn mir dazu alle nicht als Parkstreifen gekennzeichneten Straßenränder als Parkmöglichkeit angezeigt werden. Dazu kommt - wollte man das korrekt eintragen, müsste man an jeder Grundstückseinfahrt im Grunde die Straßenlinie unterbrechen um einzutragen, dass man auf diesem Abschnitt auf dieser Straßenseite nicht parken darf.

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Das kann Software automatisch rausrechnen indem sich die entsprechende Geometrie angeschaut wird, Micromapping ist nicht notwendig um weitesgehend detaillierte Daten herauszubekommen.

Soweit ich weiß macht https://parkraum.osm-verkehrswende.org/project-vector-tiles/ das so.

Es gibt ja noch mehr Anwendungsfälle als nur Routing. Kennst Du diesen Beitrag?