Liebe Alle!
Das Programm “Bergwelt Tirol - Miteinander erleben” (BTME), für das ich tätig bin, wurde 2014 von der Tiroler Landesregierung ins Leben gerufen um Konflikte zwischen Erholungssuchenden (SportlerInnen) und anderen NaturnutzerInnen (GrundeigentümerInnen, Jagd, Forst, …) zu verhindern. Dies soll durch Schaffung von ausreichendem Angebot und entsprechenden Besucherlenkungsmaßnahmen erfolgen. Im Mittelpunkt dabei steht der DIALOG mit allen Interessensvertretungen. Da die hier stattfindende Diskussion also ganz im Sinne von BTME ist möchte ich mich aufrichtig für euer Engagement und eure Anregungen bedanken!
Die Arbeit mit der OSM ist für uns neu und ein logischer Schritt bei unseren Maßnahmen der digitalen Besucherlenkung. Von Seiten des Landes stellen wir beispielsweise seit mehreren Jahren OGD Webservices für die Themen Mountainbike und Skitouren mit tagesaktuellen, qualitätsgeprüften Inhalten zur Verfügung. Da OSM für uns ein neues Arbeitsgebiet darstellt sind “Anfängerfehler” hoffentlich verzeihbar und wir versprechen Besserung. Darunter fällt zum Beispiel unsere Bearbeitung des “access” Tags, welche zweifelsfrei falsch war.
Das Thema Mountainbiken in österreichischen Wäldern wurde in unzähligen Publikationen und Gerichtsurteilen ausreichend behandelt. Ich empfehle beispielsweise PECHTL (2022): Freier Zugang zur Natur. Betreffend der Bestimmungen des Forstgesetzes ist anzumerken, dass bereits 1992 der VwGH feststellte, dass Mountainbikes als Fahrräder vom Verbot des Befahrens des Waldes, und somit auch von Forststraßen, erfasst sind. Das bedeutet, dass es jedenfalls die Zustimmung der Grundeigentümerinnen bzw. Wegehalterinnen notwendig ist.
In Tirol sind wir in der glücklichen Lage, dass mit dem “Mountainbike Modell Tirol” schon sehr früh eine Vorgangsweise gefunden wurde um Forststraßen für den Radsport zu öffnen. Somit steht derzeit ein MTB-Routennetz von ca. 6.500 km legal zur Verfügung. Wichtigster Bestandteil des MTB-Modells ist die vertragliche Freigabe des Weges. Dieser Vertrag wird meistens zwischen WegehalterIn und Tourismusverband oder Gemeinde abgeschlossen und ist auch die Grundlage für einen Landesbeitrag (Förderung) um die Einschränkungen im Eigentumsrecht und die Bewirtschaftungserschwernis zu kompensieren. Nur wenn ein solcher Vertrag existiert kommunizieren wir von Seiten des Landes eine legale Mountainbikeroute und sie wird im Gelände entsprechend beschildert.
Besonders am Beginn einer Forststraße, also am Übergang einer öffentlichen Straße in eine nichtöffentliche Straße ist eine Kennzeichnung mit einem entsprechenden Schild notwendig. Bei allen offiziellen MTB-Routen sollte daher unter dem allgemeinen Fahrverbotsschild eine Zusatztafel “Ausgenommen Radfahrerbetonter Text zwischen 1.4. und 31.10.” hängen, zudem dann noch die offizielle, blaue MTB-Routenbeschilderung. Wenn keine Fahrverbotstafel hängt, dann wurde diese entweder schlichtweg vergessen, oder der Wegehalter duldet das Radfahren. Letzterer Fall ist nach unserer Erfahrung recht selten, kommt - wie beim Beispiel Birgitzer Alm - aber auch vor.
Wir werden unsere OSM-Aktivitäten einstweilen auf Forstraßen und Wege beschränken bei denen es Konflikte gibt, bzw. wir uns betreffend Freigabe sicher sind. Zudem sind wir sehr gespannt wie die Diskussion hier weiter verläuft und sind für konstruktive Vorschläge weiterhin dankbar! Bei einem der angesprochenen Punkte kann ich jedenfalls entwarnen: Wir werden definitiv keine Wege löschen um sie für RadfahrerInnen “unsichtbar” zu machen!