Es lohnt sich wirklich bei Unklarheiten ein Ticket zu erstellen! Außerdem verweise ich noch mal auf den Kommentar im CS Changeset: 136281225 | OpenStreetMap
Für Brandenburg dürfen wir hingegen die Daten der LGB nutzen. Im Gegenzug stellen wir dafür festgestellte mögliche Fehler der LGB zur Verfügung. Das wurde seinerzeit explizit so in den Geprächen vereinbart.
Genauso ist es! …und was, wenn nicht über den Geomaerker-Weg. Wer glaubt, daß das LGB solche Hinweise nicht bräuchte, der glaubt auch daran, daß Feuerfalter Feuer falten können… Sorry, aber so sehe ich das.
Ich bekam heute eine erste Rückmeldung vom LGB:
Auch wenn es mir selbst widerstrebt, einzelne Adressen, die eindeutig in einer bestimmten Gemeinde liegen, postalisch einem anderen Postort, bzw. Postleitzahl zuzuordnen. Die Deutsche Post macht das gar nicht mal zu selten. Das könnte im konkreten Fall damit zusammen, dass ein Postbote aus Falkensee “den kürzeren Weg” zur Adresse Dallgower Straße 100 hat, als der Postbote aus Dallgow-Döberitz. Im konkreten Fall sind die postalischen Infos exakt so abgebildet, wie die Deutsche Post diese an die LGB übermittelt hat. Ich habe dennoch unseren Gebietstopograhen vor Ort beauftragt, in den Gemeinde nachzufragen, unter welcher PLZ die Dallgower Straße 100 geführt wird.
Warten wir die Lösung ab.
In der Information steckt auch ein stückweit die Information drin, mit denen für uns Adressen nutzbar sind und wie ich diese Abbildung in OSM sehe… Das bestätigt mich in meiner Meinung oben.
Sven