OSM tags for routing/Access restrictions

Die OSM-Daten vom im anderen Thread verlinkten Feldweg sind: highway=track + tracktype=grade* - so wie von den allermeisten mir bekannten tracks.

Soll da also in Zukunft ein access=yes dran?

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Ich würde eher keins setzen.

Soll hier, 500m weiter ein vehicle=no dran? Ich trau mich wetten, da gibt dir auch die StVO kein Recht zu fahren.

Ich dachte eigentlich, wir hätten hinreichend belegt, dass Routern und QA Tools keine nationalen Unterschiede machen?

Wenn man möchte, dass Router einen highway=track nicht verachten, war das auch in Österreich schon immer nötig:

  • highway=track; tracktype=grade1; surface=asphalt: OpenStreetMap
  • highway=track; surface=unpaved; motor_vehicle=yes: OpenStreetMap

Wäre echt traurig, wenn man auf so einem Weg nicht Fahrrad fahren dürfte.

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Das Wegerl, dass man da noch erahnen kann liegt laut Grundstückskataster im selben Grundstück wie der Buchenweg weiter im Westen - ist also definitiv öffentlicher Weg. Ich würde also auch bei deinem verlinkten Weg davon ausgehen und wüsste nicht woraus ich hier schließen müsste, dass der Weg nicht von jedermann zu den gleichen Bedingungen benutzt werden kann?

Im Unterschied zu den andren beiden ist dieser Grad 5 Track in google maps sichtbar. Könnte also gut eine öffentliche Straße sein. Warum nur ist google da nicht durchgefahren?

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Gut, dieser Way: 1039834223 | OpenStreetMap Track ist in Google Maps nicht sichtbar (in StreetView kann man ihn aber erahnen, entgegen der OSM-Daten geht er aber offenbar sogar bis zur L1069 zurück, muss ich mal ausprobieren). Liegt aber auf demselben Grundstück wie das asphaltierte Stück, dass die L1069 mit der Sportplatzstraße verbindet - kann also auch nur öffentlicher Weg sein auf dem dann die StVO gilt und folglich fahren erlaubt wäre - wenn man denn wollen würde :wink: Solange solche Wege also klar öffentlich sind erwarte ich eigentlich irgendeine Form von Absperrung/Schild um private Wege erkennen zu können. Sieht die Rechtsprechung das anders?

Der erste wird übrigens wahrscheinlich deshalb in Google Maps sein, weil es ja quasi ein nie gebauter highway=residential ist. Der jetzt verlinkte hingegen ist definitv nur mehr ein track.

Wo der StreetView fährt halte ich aber für keinen sinnvollen Maßstab: Google Maps:wink:

Mir gehts im Prinzip nur darum, dass dieses generelle Wenn nicht anders angegeben dann ja in der Dokumentation durch etwas ersetzt wird, das der Realität näher kommt, will heißen: Nicht generell zu beantworten. Wenn es in Oberösterreich aber zutrifft, dann bleibt wohl kein anderer Weg als auf Bundeslandebene zu gehen.

Gut, dann würde ich sagen: Mich stört glaube ich an der Formulierung, dass “often lies on private property” und “some tracks in fact are public roads” – das hängt wahrscheinlich sehr stark von der Region ab. In manchen Regionen ist wohl >90% der Tracks eine Forststraße, in anderen >90% öffentlich zugänglich.

Die Frage ist für mich: worin liegt der Vorteil wenn wir uns auf so vage Defaults einigen statt dem bisherigen yes? Router machen ja jetzt eh schon ihr eigenes Ding, QA-Tools und deren Anwender sowieso. Im Endeffekt würde das also nur dazu dienen, dass wir Mapper stärker dazu aufrufen access-Tags auf tracks zu setzen?

es gibt auch einen Unterschied zwischen öffentlicher Straße (road) und öffentlichem Weg (in OpenStreetMap z.B. track), ein track ist keine „road“ (zumindest wenn man das mit Straße übersetzt)

Und was ist dieser Unterschied?

rechtlich. Öffentliche Straßen und öffentliche Wege.

Gehts jetzt um die unscharfe Übersetzung als “public road” oder worauf willst du hinaus?

Sache ist, es gibt nicht einmal ein Recht, das das Betreten erlauben würde. Freilich wird es landläufig toleriert. Mir ist aber auch schon passiert, dass man mich, zu Fuß unterwegs, von einem asphaltierten Track verweisen wollte mit Hinweis, dass an der Abzweigung ein Fahrverbotsschild stünde. Da ich aber durch den Wald dorthin gekommen bin hab ich das nicht gesehen. Und selbst dann wäre das Schild zu wenig. Da müsste nämlich ein Betreten verboten ausgeschildert werden. Das Erlebnis ging dann ohne Platzverweis aus. Rein rechtlich hätte ich da keine Handhabe dagegen.

Ich hab die Weisheit auch nicht mit Löffeln gefressen, aber dass das, was in OSM als track gemappt wird sehr oft auf Privatgrund liegt, da bin schon sehr sicher. Wenn etwas in google maps oder in mapillary - die Standardkarte ist dort ja ESRI und nicht OSM - nicht aufscheint, dann ist mir das ein Indiz dafür.

Auf das mit “tatsächlich öffentliche Straßen” sind hast du mich gebracht. Obwohl ich da glaub ich auch einen Rückzieher machen muss, denn:

Die StVO vergibt keine Rechte, sie ist nur gierig im Bereich ihrer Anwendung, und das zur Freude der VerkehrsteilnehmerInnen. Wenn von einer öffentlichen Straße ein privater Weg abzweigt, der gut ausgebaut ist, dann darf ich als Lenker eines Fahrzeugs davon ausgehen, dass der zum öffentlichen Straßennetz gehört. Wenn die EigentümerInnen eines solchen Weges mich dort nicht fahren lassen wollen, dann haben die gefälligst Schilder aufzustellen. Solche Abzocken, wie es sie manchmal bei Parkplätzen gibt sind daher nicht möglich.

Für die EigentümerInnen ist das ja nicht unproblematisch, wenn auf ihren Wegen die StVO gilt, das bedeutet für die ja Pflichten. Und dann erst die Wegehalterpflichten aus dem ABGB. Auf dem Grad 4 track reicht aber wie der aussieht, da brauchts kein Schild, zumindest nicht für den Autoverkehr :wink: Gut möglich, dass der google Pilot deswegen umgedreht hat, weil der seinen Augen mehr traute als der Karte.

Vage sind die defaults, weil die Sachlage so ist. Eben nicht “Ja bitte gerne”. Wenn Router Entwickler die track Zeile in der Tabelle ignorieren dann spricht das für ihren Verstand. Die Zeile gehört geändert, damit nicht weniger kluge Entwickler sich drauf herausreden können. Ich musste erfahren, dass selbst kluge Entwickler als erstes diese Tabelle erwähnen.

Ok, ich hab mir das nochmal angeschaut:
Zur Einleitung empfehle ich: https://www.facultas.at/zinfo/9783214012250/Puerstl_StVO_14A_LP.pdf

Erweiternd:

Mein Fazit:

  • Alles was highway=track und nicht gleichzeitig quasi tracktype=grade5+surface=grass ist, ist legal befahrbar sofern nicht abgesperrt oder klar beschildert. Keine Straße wäre es nur, wenn es quasi “hier ist 5 mal der Traktor drübergefahren und hat ein paar Spuren in der Wiese hinterlassen”… das ist dann aber imho auch kein highway=track mehr :wink:
  • Ausnahme von der obigen Regel sind: nicht als Forststraßen erkennbare Forststraßen die im Wald sind. Auf denen haftet dann zwar der Wegehalter wenn was passiert, das Befahren selbst wäre aber trotzdem verboten… Gibt es sowas so häufig?
  • Weitere Ausnahme ist alles was quasi als Sackgasse erkennbar ist - der Feldweg der nach 50 Metern aufhört und zum Feld wird dient nicht mehr dem öffentlichen Verkehr, weil dort keiner mehr hin will. Sowas wäre aber für Router sowieso irrelevant - die müssten mich ja dann in den Track hineinschicken, umdrehen lassen und zurückschicken was nie die beste Route sein kann :slight_smile:

Verwirrend finde ich in dem Kommentar von Pürstl, dass sich die Punkte E19 und E14 so bisserl unterscheiden: Alm- und Güterwege sind klar öffentlich, Feldwege nicht. Aha. Das beruht aber auf “7 Ob 512/77” woraus ich vermute, dass hier nur Feldwege gemeint sind, die baulich keine Straßen mehr sind sondern nur ein paar übergebliebene Traktorspuren - sobald aber etwas klar baulich hergerichtet wurde um dem Fahrzeugverkehr zu dienen und Verkehrsbedürfnisse befriedigen kann ists offenbar öffentlich.

Wenn wir uns Google Maps anschauen, dann ist der abgeschrankte und beschilderte Weg da klar ein Feldweg. Was soll er sonst sein?
In der Gegend gehört viel der Gutsverwaltung Hardegg – Wikipedia … ich vermute die stellen nicht aus Jux und Tollerei solche Schilder auf wo es ihnen möglich ist wenn die Wege auch ohne den Schildern gesperrt wären => Ohne Schilder/Absperrung ist viel erlaubt.

Zurück zu den Defaults:

  • die Menge an tracktype=grade5+surface=grass die eigentlich gar keine Straßen mehr sind sondern nur Fahrspuren ist glaub ich recht gering in Bezug auf alle highway=tracks.
  • Wie schauts bei den Forststraßen aus? Kenn mich in den bewaldeten Gebieten nicht so aus, aber fehlen dort so oft die access-Tags, dass wir dafür den Default ändern auf das was auf Forststraßen gilt? Das erscheint mir irgendwie nicht sinnvoll :confused:

Ja, das ist nicht unproblematisch - Wegehaltungspflichten sind für EigentümerInnen eine durchaus zache Geschichte. Durch Absperren oder korrektes(!) Beschildern als access=private aber handhabbar.

Zu deinem ursprünglich verlinkten “Feldwege sind untergeordnete Wege…”: RIS - 2Ob283/98a - Entscheidungstext - Justiz

Feldwege sind untergeordnete Wege, die nicht der Verbindung von Ortschaften, sondern der Erreichung einzelner Gehöfte und landwirtschaftlich genutzter Flächen dienen (RV 22 BlgNR 9. GP, abgedruckt in Messiner, StVO9 Anm 10 zu § 19; ZVR 1969/234; ZVR 1977/6 ua). Für die Lösung der Frage, ob eine Fläche als Feldweg im Sinne des § 19 Abs 6 StVO anzusehen ist, dürfen nur solche Kriterien herangezogen werden, die für die Benützer der betreffenden Fläche und die Benützer der Straße, in die sie einmündet, während ihrer Fahrt deutlich erkennbar sind (ZVR 1974/36; ZVR 1979/215; ZVR 1983/76; ZVR 1984/40; ZVR 1985/76). Maßgebend ist dabei, ob sich die in Betracht kommende Verkehrsfläche nach objektiven Kriterien ohne Rücksicht auf Ortskenntnisse der Benützer in ihrer gesamten Anlage eindeutig von sonstigen öffentlichen Straßen unterscheidet (ZVR 1984/289; ZVR 1985/76; ZVR 1992/115). Die Frage, ob die Verlängerung der Wiethestraße nach diesen Grundsätzen als Feldweg zu beurteilen ist, ist allerdings nicht näher zu prüfen, weil die Unfallstelle auch dann als Kreuzung anzusehen ist, wenn man die Verlängerung der Wiethestraße als Feldweg qualifiziert.

Anders als § 1 Z 1 StPolG bestimmt nunmehr § 2 Abs 1 Z 1 StVO, daß als Straße eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen gilt. Auch ein Feldweg ist für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmt.

Wozu Feldwege dienen hat erstmal nichts damit zu tun wozu ich sie verwenden darf. Das Urteil selbst beschäftigt sich aber damit ob/wann ich etwas als Feldweg erkenne und daher den Rechtsvorrang ignorieren kann. Daraus kann ich aber nicht schließen, dass asphaltierte Wege keine Feldwege sind oder so. In der Praxis haben gut ausgebaute Feldwege/Güterwege/Forststraßen deswegen durchaus auch mal ein Vorrang-Geben-Schild spendiert bekommen. Manchmal auch schlecht ausgebaute Feldwege die nur eine gute Anbindung haben :smiley: (Beispiel: Google Maps)

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genau, vielleicht wäre es besser, so was wie “thoroughfare” zu verwenden? Im Deutschen wird man jedenfalls nicht von “Straße” sprechen, wenn es z.B. ein Fahrradweg ist, ein Fußweg, eine Garagenzufahrt oder ein Feldweg.

Ich hab das nochmal genauer recherchiert und die Rechtsprechung sieht das genauso, wie von dir erwartet:

Steht eine Verkehrsfläche nach dem äußeren Anschein zur allgemeinen Benützung für den Fußgänger- und/oder Fahrzeugverkehr zur Verfügung, dann ist sie eine Straße mit öffentlichem Verkehr.

https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Uvs&Dokumentnummer=JUR_NI_20021120_SENAT_MD_1308_01_01

Auch bei Forststraßen und -wegen gilt sinngemäß das selbe:

Bei Prüfung der Frage der Erkennbarkeit einer unerlaubten oder widmungswidrigen Benutzung einer Forststraße (§ 1319a Abs 1 Satz 2 ABGB) kommt es darauf an, ob dem Benutzer der Straße aufgrund seiner optischen Wahrnehmungen erkennbar ist, die Straße widmungswidrig und unbefugt zu benutzen.

Es ist Aufgabe des Waldbesitzers, durch entsprechende Beschilderung Forststraßen von sonstigen öffentlichen Wegen eindeutig abzugrenzen;

https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19940519_OGH0002_0020OB00023_9400000_000&IncludeSelf=True

Die Formulierung 5. Access on tracks is not restricted unless prohibited by some sign or barrier. in den Default Access Restrictions entspricht damit nach meiner Einschätzung ziemlich genau diesen Rechtssätzen.

Die yes bei der Zeile track in der Tabelle sagt aus meiner Sicht auch nichts darüber aus, wie viele Tracks beschildert sind oder nicht - und wie zuvor schon angemerkt wurde, ist das in den verschiedenen Regionen Österreichs doch sehr unterschiedlich.

Eventuell wäre es gut, die beiden Rechtssätze auch im Wiki bei der 5. Fußnote als Quellenangabe zu verlinken?

edit: Falsch platziertes Zitat entfernt.

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Aufgepasst: Straße mit öffentlichem Verkehr heißt noch lange nicht, dass da Auto, Motorrad, Schwerlastfahrzeug usw. fahren dürfen. Vgl. Verkehrsrecht - Auch mit Fahrverbot ausgeschilderte Feld- und Waldwege und Privatstraßen sind Straßen mit öffentlichem Verkehr!

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Das beschäftigt auch Leute in anderen Foren. In NÖ gilt fürs Weinviertel scheints andres als fürs Mostviertel - Verbot Feldwege zu befahren - Sonstige Bikethemen - Bikeboard

Bei den oben zitierten Rechtsakten geht es aus meiner Sicht darum, dass es für den Benutzer erkennbar sein muss, dass eine Straße/Weg Beschränkungen unterliegt, damit er sich daran halten kann. Sind diese Beschränkungen (Schilder, Zäune, Mauern, Tore, Schranken,…) vorhanden, gelten diese sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich.

Ein guter Grund diese in OSM zu erfassen, damit auch die Router Bescheid wissen… :slight_smile:

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