Ich habe auf Nachfrage beim LGLN in Niedersachsen mit Darstellung des Beispiels von Brandenburg darum gebeten, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen so anzupassen, dass diese für OpenStreetMap nutzbar werden.
Ich habe den Mailverkehr und die (meiner Meinung nach) relevante Passage aus den AGBN im Wiki dokumentiert.
Das Problem: Ich bin kein Jurist und schon gar kein Experte für OpenData Lizenzen.
Findet sich hier jemand der die jetzt vorliegende AGBN in Zusammenschau mit dem Mailverkehr bewerten kann um zu klären, ob wir die Daten künftig ähnlich Brandenburg nutzen dürfen?
Das sind doch fantastische Neuigkeiten! Vielen Dank für Deinen Einsatz und die Initiative.
Ich bin auch kein Jurist. Ich war lediglich in einer sehr untergeordneten Rolle an den Verhandlungen in Brandenburg beteiligt.
Nach meinem Verständnis hat das LGLN jetzt die gleiche Lösung wie in Brandenburg gewählt. Der einizige Unterschied in der Formulierung ist doch bei einer Internetpräsentation, oder? Ist heutzutage nicht alles irgendwie im Internet ? Ich würde mir darum keinen Kopf machen und das so interpretieren wie in Brandenburg: Es genügt, wenn der Quellenvermerk am Changeset und einmal pauschal im Wiki erfolgt.
Steht der Quellenvermerk nicht in unmittelbarem Zusammenhang zur Darstellung, ist die Nutzung der Geodaten dem LGLN anzuzeigen.
Vielleicht könntest Du ihnen abschließend noch einmal glasklar schreiben, was wir jetzt vorhaben:
Nennung des LGLN als Quelle an den Änderungssätzen, so dass nachvollziehbar ist, welche LGNL-Daten in OSM einfließen
Weiterverbreitung der Daten gemeinsam mit anderen Geodaten unter einer anderen Open-Data-Lizenz ODbL. Dritte Nutzer der OSM-Daten sind nicht mehr an die AGB des LGLN gebunden.
Nutzer der OSM-Daten sind verpflichtet wenn möglich auf https://openstreetmap.org/copyright zu verlinken und von dort wiederum wird indirekt auf das LGLN als – eine unter vielen – Quellen hingewiesen.
Wenn sie damit nicht einverstanden sind, hätten sie noch eine Gelegenheit zur Klärung.
Gibt’s hier Neuigkeiten? Hat das LGLN erklärt, dass es so reichen würde? Ist die Attributierung mittlerweile im Wiki? Wenn nein, halte ich die Füße gerne weiter still, aber die Daten wären schon sehr praktisch
Hallo KMPoppe,
vielen Dank, dass Du diese Anfrage an LGNL gerichtet hast. Ich habe gerade die Daten in :basemap.de Viewer gesichtet (das scheint von der LGNL gehostet zu sein.)
Das ist der Hammer. wenn wir diese Daten als Hintergundbild in JOSM einbetten könnten, wäre zumindest uns in Niedersachsen sehr geholfen.
Liebe Grüße
Moin Kai,
gibt es hier schon was Neues? (Wenn ich das richtig sehe haben sie ja allerdings kein ALKIS auf dem Portal, diese Daten wären in der Nutzung ja noch viel interessanter als die Orthophotos.)
Aus der Antwort, die im Wiki dokumentiert ist, würde ich jetzt vorsichtig interpretieren, dass die in OSM gehandhabte Attribuierung in Ordnung ist. Dies ist allerdings auch nur in den Bedingungen auf der extra Seite enthalten, im Portal selber ist das in den Nutzungsbedingungen nicht vermerkt.
Hi, so wie alle Katasterverwaltungen in anderen Bundesländern wohl auch, wird das LGLN nächsten Monat am 9. Juni 2024 viele weitere Geodaten kostenlos zur Verfügung stellen. Wurde auf der letzten FOSSGIS in Hamburg auch beiläufig erwähnt und hier im Forum gelegentlich. Wollte es hier nochmal hervorheben. Und ab 2025 soll Niedersachsen alle zwei Jahre neue Luftbilder bekommen, also jedes Jahr die Hälfte von Nds. wird beflogen, aber wohl weiterhin nur in 20 cm Auflösung (DOP20).
Vermutlich wird allerdings die CC-BY 4 genommen und keine CC0 und dann haben wir wieder ein ähnliches Problem wie jetzt: Wir müssen fragen, ob wir die Daten so, unter unserer Lizenz in OSM nutzen dürfen.
Ja, die Daten sind jetzt alle (also auch die schon vorher unter der Version 2 veröffentlicht worden sind) unter der CC-BY 4 veröffentlicht, mit ALKIS und Hausumringen etc.
In den AGNB ist die ursprüngliche Regelung unter 7.2 allerdings unverändert enthalten. Damit sollte hoffentlich eine Erwähnung z.B. unter Contributors - OpenStreetMap Wiki ausreichen (Die Regelung zu Berlin ist meiner Meinung nach gleich zu den Regelungen in den AGNB, siehe dazu auch die entsprechenden Ausführungen in der Antwort der Senatsverwaltung).
Am besten wäre natürlich eine schriftliche Bestätigung analog zu der Situation in z.B. Berlin.
Ja, bei Ausschließlich CC-BY 4 ist das der Fall. Maßgeblich dürften hier allerdings die verlinkten Nutzungsbedingungen sein, die eine besondere Regelung für das BY in bestimmten Fällen enthalten:
Der Quellenvermerk muss bei einer Internetpräsentation nicht zwingend im unmittelbaren optischen Zusammenhang zur Datendarstellung eingebunden werden, wenn
die Geodaten im Folgeprodukt der Lizenznehmerin oder des Lizenznehmers nur einen untergeordneten Anteil haben und
dem Folgeprodukt mehrere Ausgangsquellen zugrunde liegen, so dass die Mehrfachnennung verschiedener Quellenvermerke das betreffende Kartenbild in nachteiliger Weise beeinträchtigen würde.
Es genügt in diesem Fall, den Quellenvermerk an anderer geeigneter Stelle, z. B. in einem textlichen Zusammenhang beizugeben. Steht der Quellenvermerk nicht in unmittelbarem Zusammenhang zur Darstellung, ist die Nutzung der Geodaten dem LGLN anzuzeigen.
Das ist tatsächlich interessant. Wir sollten uns trotzdem absichern und nachfragen, ob eine Nennung auf https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors#Germany ausreicht. So weit ich mich entsinne, wurde das damals explizit so gewünscht bei BY-Lizenzen, um wirklich wasserdicht zu sein.
Das bezieht sich auf die Namensnennung. Das von @milet angesprochene “DRM-Verbot” nach 2(a) (5)(B) wird dadurch aber nicht aufgehoben?
Keine Beschränkungen für nachfolgende Empfänger. Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen fordern oder das lizenzierte Material mit solchen belegen oder darauf wirksame technische Maßnahmen anwenden, sofern dadurch die Ausübung der lizenzierten Rechte durch Empfänger des lizenzierten Materials eingeschränkt wird.
allerdings auch nur wenn dadurch die Nutzung zu den Lizenzbedingungen nicht eingeschränkt wird (man muss das Material unverschlüsselt parallel zur Verfügung stellen)
Der zweite Grund ist, dass die Lizenz ein striktes Verbot enthält, CC-BY-Daten über DRM-geschützte Formate oder Transportkanäle zu verteilen. Die ODbL enthält zwar eine ähnliche Einschränkung, erlaubt aber die Verteilung von “abgeleiteten Datenbanken” (Derivative Databases). Der Vertrieb von aus ODbL hervorgegangenen Arbeiten (“Produced Works”, z.B. Karten) enthält diese Einschränkung nicht. Um diese Inkompatibilität zu vermeiden, brauchen wir einen expliziten Verzicht auf die in Section 2a5B definierten “Technological Effective Measures” in der CC-BY 4.0.
Vielleicht meint die LWG damit auch nur den mehr oder weniger direkten Import von Geodaten. Nicht klar ist mir also, ob damit ebenfalls die Verwendung von Luftbildern oder DGM-Daten zum Mappen gemeint ist.