Luftbilder aus Baden-Württemberg

Hallo Mirko,
du hast leider Recht, diese Erfahrung habe ich / wir dienstlich machen müssen. Sogar von einer Behörde zur anderen sollten die Orthophotos eine riesen Stange Geld kosten.
Ein “Umdenken” muß ganz einfach von oben herab verordnet werden, sonst tut sich da gar nichts. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt…
Georg

Hab mal an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) geschrieben und folgende Antwort erhalten. Da werd ich nicht schlau draus.

*Nun zur Nutzung unserer Geobasisdaten für Openstreetmap. Entsprechende Anfragen haben wir und andere Landesvermessungsämter auch schon früher erhalten. Die freien Mitarbeiter von Openstreetmap wollen z.B. Luftbilder nutzen, um mit Hilfe von Editoren darin Landschaftsobjekte (Seen, Straßen, usw.) auszuwerten und neue, noch nicht aufgenommene Objekte lagerichtig einzutragen. Die so gewonnenen Kartenobjekte sollen dann in Openstreetmap öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies könnte als privater Eigengebrauch gesehen werden, ist es aber nicht. Alles, was der eigenen beruflichen Tätigkeit und natürlich auch der geschäftlichen Tätigkeit (Behörde) oder kommerziellen Tätigkeit (Unternehmen) dienen soll, ist kein privater Gebrauch mehr. Auch die Nutzung zu dem Zweck der Veröffentlichung bzw. öffentlichen Zugänglichmachung im Internet ist kein privater Gebrauch, auch wenn sie von Privatleuten in ihrer Freizeit ausgeübt wird. Die Nutzung von Geobasisdaten für den Zweck des OpenStreetMapping, als der Erzeugung und Veröffentlichung von Kartenobjekten, ist kein privater Gebrauch. Für diese Tätigkeit bedarf es einer (verwertungs-)entgeltpflichtigen Lizenz. *

Steht doch klar und deutlich da. Da OSM auch kommerziell genutzt werden darf, ist es kein privater Gebrauch mehr und damit gilt das was auch in den AGB steht. Kommerzielle Anbieter müssen die Luftbilder kaufen. Nur die rein private Nutzung ist kostenlos.

Oder kurz. Es bleibt alles beim altem, die Luftbilder dürfen nicht für OSM abgezeichnet werden. Abzeichnen kannst du zwar schon, aber eben nicht öffentlich zugänglich machen, sprich die von den Luftbildern abgezeichnetet Daten bei OSM hochladen.

Du kannst die Luftbilder zur Kontrolle und Lokalisierung nutzen, jedoch keine Daten für OSM daraus gewinnen.

Mag gar nicht wissen, wie viele OSMler an die jeweiligen Vermessungsämter schon Emailanfragen gestellt haben lol

Und da hat er noch Glück überhaupt eine Antwort bekommen zu haben. Manch LVA scheint Mails mit den Worten günstiger oder kostenlos gleich automatisch in die Ablage P zu verschieben. :laughing:

Das muss schon so wie von Georg gesagt von oben herab laufen. Da muss die Staatskanzlei oder ein anderer übergeordneter überzeugt werden, der dann eine entsprechende Weisung nach unten durchgibt. Bei den LVA wird sich jeder Sachbearbeiter an die eigenen AGB halten und eine entsprechende oder eben auch keine Auskauft erteilen. Die können oder wollen auch auch garkeine Freigabe erteilen. Von daher sind solche Anfragen überflüssig, die Antwort wird die gleiche bleiben.

Mit Glück wird vielleicht das eine oder andere LVA Bayern folgen und die gerade so brauchbaren 200er bis 250er Orthos freigeben. Richtig interessant wären aber die 20er oder teilweise auch vorhanden 10er. Auf denen kann man selbst Briefkästen zweifelsfrei identifizieren. Ich habe 10er von einigen Bahnanlagen. Auf denen kann man selbst PZB Magneten (die gelben kleinen Kästen in den Gleisen) super lokalisieren. Aber solche Leckerlies wird es mit Sicherheit nicht geben. Es sei denn man gibt irgendwann veraltete ab, mit denen man nix mehr verdienen kann.

Das würde uns ja schonmal reichen. Die meisten Dinge die man gerne Abzeichnen würde befinden sich eh schon seit Ewigkeiten an der selben Stelle.

Sorry, dass ich hier einen uralten Thread wieder aufmache, aber hat sich da seit 2009 eigentlich irgendwas getan? Baden-Württemberg macht jährlich Bildflüge - von Steuergeldern wohlgemerkt. Kann man die als Vorlage zum Kartografieren benutzen? Falls nein - wieso? Geht doch im Kanton Zürich der Schweiz und in anderen Regionen auch. Wurde bestimmt schon anderweitig diskutiert. Ich konnte bloss nichts finden.

Die Abdeckung mit Bing, Esri und Mapbox ist inzwischen gut bis sehr gut, ebenso die Lagegenauigkeit.
Bei landeseigenen Geodaten ist BaWü leider sehr restriktiv. Auch nachden Maps4BW einfach so abgeschaltet wurde. Hervorragende und aktuelle Luftbilder kenne ich nur von der Landeshauptstadt Stuttgart, die werden auch in den Editoren eingebunden.

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Habe dem LGL vor 2 Wochen mal eine freundliche Anfrage über das Kontaktformular geschickt. Die machen sich nicht mal die Mühe zu antworten :grin:. Der Sachbearbeiter ist wahrscheinlich damit beschäftigt, seinen Donut zu essen und im Internet zu surfen…

Die Abdeckung ist schon gut. Die Aufnahmen von der Befliegung sind jedoch im Normalfall deutlich aktueller und die Auflösung ist auf nem komplett anderen Niveau, nämlich viel besser! Geht mal auf die Seite Geoportal Raumordnung, aktiviert dort die Luftbilder für Ba-Wü und zoomt dann an eine beliebige Stelle.

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Ich hatte letztens einen Edit in einer Kleinstadt, gelegen in einem steilen Albtal im Kreis Sigmaringen, da musste ich die Bing-Karte erstmal um über 20 m lageverschieben. Blöd halt für Sofamapper, die das nicht beachten :stuck_out_tongue:

Die Lagekorrektur/Entzerrung bei den Luftaufnahmen basiert auf einem Höhenmodell und das ist im “Consumerbereich” bei bergigem Gelände halt (da im Dezimeterbereich) zu ungenau.
Daher mein Rat, immer wieder mal auch auf andere Luftbilder zu schauen, sofern sie nicht auf den selben Daten basieren, da die dann oft andere Offsets haben und man so ein Gefühl für die Zuverlässigkeit bekommt.
Des weiteren vor allem auch mit Trackbündeln vergleichen, so vorhanden.
Der Abgleich mit Gebäudeumrissen in Maps4BW ist ja leider Geschichte :frowning_face:.

Deswegen ist die Quellenangabe so hilfreich, denn so ist es möglich die früher mit Maps4BW erfassten Gebäude zum Abgleich zu verwenden. :smiley:

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Frage an die Juristen: Wäre es erlaubt, LGL-Daten nur für den Abgleich des Kartenbildes zu verwenden (also z.B. die Bestimmung des x/y-Offsets der Bing-Luftbilder)? Solange die LGL-Daten nicht in der OSM verewigt, also gemappt, werden, dürfte da doch kein urheberrechtliches Lizenzgedöns dagegen sprechen, oder?

Habe nun doch eine Rückmeldung vom LGL erhalten. Das mit dem Faulenzen und Donut essen möchte ich hiermit gern zurücknehmen. War ein blöder Kommentar. Hier die Rückmeldung:

vielen Dank für Ihr Interesse an unseren entzerrten Luftbilder (Digitale Orthophotos)

Die DOPs sind in BW noch kostenpflichtig.

Es erfolgt eine Umstellung auf Open Data zum 09.06.2024.


Präsentationen (Screenshots) im Geoportal-BW sind unter der OpenData-Lizenz DLD2.0 frei.

(mit Ausnahme Fachdaten und AG62-Lika-Daten der Stadt Mannheim).

www.geoportal-bw.de

 

Das derzeitige Open Data-Angebot des LGL finden Sie unter https://www.lgl-bw.de/Produkte/Open-Data/

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Das klingt doch vieversprechend! Hoffentlich gibt’s dann nächstes Jahr die Möglichkeit, die Orthobilder in iD, JOSM, etc. einzubinden.

Open Data heißt leider nicht automatisch verwendbar für OSM. In der Regel scheitert es an der Namensnennung.

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Das ist wirklich eine sehr interessante Information. Danke für deine Anfrage!

Da das Datum (9. Juni 2024) für die Umstellung ein Sonntag und der Tag der Europa-Wahl ist, hat mich das aufmerksam werden lassen und ich habe herausgefunden, was es mit diesem Datum noch auf sich hat:

Die EU-Kommission hat eine Liste besonders hochwertiger Datensätze (High Value Datasets) veröffentlicht, die öffentliche Stellen kostenlos und in einer offenen Lizenz zur Verfügung stellen muss. Nach einer Übergangszeit von 16 Monaten kommt die Verordnung am 9. Juni 2024 zur Anwendung.

Quelle: Hochwertige Datensätze - GovData

Somit müssen EU-weit alle entsprechenden hochwertigen Datensätze (u.a. Luftbilder, Höhenmodelle, Verwaltungseinheiten, Flurstücke, Adressen, Gebäude) von öffentliche Stellen als OpenData kostenlos im Internet per API und Massen-Downloads veröffentlicht werden.

Hochwertige Datensätze werden unter den Bedingungen der „Creative Commons Public Domain“ (CC0) oder alternativ der Lizenz „Creative Commons BY 4.0“ (CC-Namensnennung) oder einer gleichwertigen oder weniger einschränkenden offenen Lizenz gestellt. Die „Creative Commons Public Domain“ (CC0) ermöglicht eine uneingeschränkte Weiterverwendung.

(…)

Nach einem Hinweis auf Mastodon wurde klarer formuliert, dass die Lizenz CC0 eine uneingeschränkte Weiterverwendung ermöglicht. Vorher wurde dies auch für die Lizenz CC-BY angegeben (so steht es in der Durchführungsverordnung), was aber am Beispiel Open Street Map nicht stimmt. Daten unter CC-BY dürfen nicht zur Verbesserung der Open Street Map verwendet werden.

Quelle: Hochwertige Datensätze - GovData
(Hervorhebung von mir hinzugefügt.)

Hier noch der Link zur Durchführungsverordnung der EU zur Richtlinie (EU) 2019/1024.

Es bleibt also abzuwarten, wie @Mammi71 schon angesprochen hat, welche Lizenzen die öffentlichen Stellen jeweils wählen werden, bzw. ob diese ggf. zur Erfüllung der Namensnennung die Nennung auf der Contributors-Seite für ausreichend erachten.

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@whb das sind doch mal interessante Neuigkeiten. Das verbessert zumindest ein wenig die Ausgangslage. Argumentativ bleibt dann fast nichts mehr übrig, auf direkte Namensnennung auf einer OSM-Karte zu bestehen.

wenn Du @rene78 schon Kontakt hast, vielleicht kannst Du noch mal freundlich anfragen, ob die Daten unter CC0 veröffentlicht werden. Und wenn eine negative Antwort kommt (also eine Veröffentlichung unter CC-BY), dann die bereits hier genannte Lösung anregen. Das LGL BaWü möge sich doch gern an den positiven Erfahrungen anderer Bundesländer orientieren.

Werde ich machen. Ich melde mich mit der Antwort, sobald sie vorliegt.

Leider keine Antwort mehr erhalten (bis jetzt).