Stimmt. Da auch die Ausnahme zur Namensnennung erst nach der Anfrage von Kai in die AGNB aufgenommen wurde, werden wir auch hier wohl nicht darum herumkommen.
@kmpoppe: Hast du noch weiteren Schriftverkehr mit dem LGLN bzw. einen Kontakt dort den du ggf. nach dem “DRM-Verbot” fragen kannst? Sie scheinen mit der Verwendung ja grundsätzlich kein Problem zu haben (wobei eine explizite Freigabe für OSM natürlich am besten wäre).
Hier gibt es DOP20 aus Niedersachsen, für die angeblich keine Bedingungen gelten (auf der Seite steht:
“Nutzungsbedingungen: Es gelten keine Bedingungen”
“Zugriffsbeschränkungen: Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen”,
aber ja, ich weiß, vermutlich bin ich da auf dem Holzweg…
Unter der URL selbst stehen aber die Lizenzbedingungen:
Es gelten die Lizenzbedingungen “Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)” bzw. “cc-by/4.0” (Deed - Attribution 4.0 International - Creative Commons) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist “LGLN”, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
ich habe die Mails vom LGLN, die wir hin und her geschrieben hatten, nicht mehr.
Wenn ich mir das Organigramm anschaue, müsste die Antwort, die ich im Wiki zitiert habe, vom Fachbereichsleiter FB 22 (Eckhard Bartscht) gekommen sein, ich kann das aber nicht mehr rekonstruieren.
Leider wird mir aus der Diskussion hier nicht klar, wie und was ich überhaupt zielgerichtet nachfragen könnte, wo mir schon für die erste Einschätzung im Juli die Lizenzrechtliche Interpretationsfähigkeit fehlte um eine passende Ja/Nein Entscheidung zu treffen .
Wenn jemand eine Ahnung hat, ob’s wissende Justiziare in der FOSSGIS e.V. gibt, dann immer raus damit!
Die Licensing Working Group hat die Kompatibilität der CC-BY-4.0 bewertet und empfiehlt eine schriftliche Bestätigung für zwei Punkte, um auf der sicheren Seite zu sein: