Maps4BW und basemap.de

Wenn ich dort jeweils die Nutzungsbedingungen als PDF öffne (weiter unten verlinkt), ist der Zusatz zu “DL-DE->BY-2.0” aber da.

ja, ich meinte das deswegen nicht auf OSM bezogen sondern auf alle anderen

Genau. Da sehe ich für OSM kein Problem.

Stimmt, das sind sogar die basemap.de-Nutzungsbedingungen:
https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/lizenz/deu/Nutzungsbedingungen_basemapde.pdf

Wenn ich mir dann nochmal die Ergänzung ansehe, dann ist die Verwendung der 4 genannten basemap.de-Produkte “für die Pflege und Erweiterung der Daten des OpenStreetMap Projektes (…) ausdrücklich erlaubt”:

Ergänzung der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0“ für die Nutzung von Daten der Behörden durch das OpenStreetMap Projekt

https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/lizenz/deu/Datenlizenz_Deutschland_Ergänzungstext_Namensnennung.pdf

Also für mich sieht das jetzt (doch) nicht nach einem Schlupfloch aus, sondern ist genau so vom BKG gewollt.

Somit sollte das Hinzufügen des Lizenzhinweises in die “Liste der Mitwirkenden” ausreichen. Ist hierfür die LWG zuständig?
Die basemap.de-Karten könnten anschließend zum Mappen in die Hintergundbild-Quellen der Editoren hinzugefügt werden.

Entspricht übrigens im Wesentlichen dem vorgeschlagenen Musterlizenztext von FOSSGIS:

Mich wundert aber etwas, dass vom FOSSGIS bisher dazu öffentlich anscheinend bisher nichts bekannt gemacht wurde? Vielleicht sind wir hier einfach zu schnell?
Thema war das jedenfalls schon oft:
https://www.fossgis.de/wiki/BKG_und_OSM

Wie ich eben bemerkt habe, gibt es diese Ergänzung schon seit 2022:

Ergänzungstext ist veröffentlicht:

Quelle: https://www.fossgis.de/wiki/BKG_und_OSM/Protokoll_2022-05-31

Anfangs noch ohne englische Übersetzung (und ohne “x” in der URL bei “sgx”):
https://web.archive.org/web/20220721031807/https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/lizenz/deu/Datenlizenz_Deutschland_Ergänzungstext_Namensnennung.pdf

In einem ersten Aufschlag stellte das BKG Datensätze für die Community bereit. Mit der hierfür notwendigen Anpassung der dazugehörigen Lizenzvereinbarung ging ein weiteres Projekt zur besseren Vereinbarkeit von Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 und der Open Database License des OpenStreetMap-Projektes einher.

Quelle: https://www.fossgis.de/news/2022_04_13_kooperation_zwischen_bkg_fossgisev/

Bezieht sich dieser Ergänzungstext dann doch nur auf die genannten BKG Datensätze und nicht auch auf die basemap.de-Daten?
:thinking:

Dort steht dann auch:

Das BKG und der FOSSGIS e.V. sind sich darüber einig, dass das BKG in die „Contributor List“ von OSM aufgenommen wird.

Quelle: https://github.com/fossgis/open-data/blob/main/bkg/README.md

Das ist aber bisher, nach fast 2 Jahren, noch nicht geschehen. :thinking:

In den DE:Permissions ist es mittlerweile drin.
Wie kommt es denn auf OpenStreetMap ?

Weil es grad eine wichtige Frage ist:

Das OpenData Portal des Landes RLP hat stand jetzt noch keine Hinweise auf eine Nutzbarkeit ihrer Daten für unsere Zwecke und in den Pernissions ist auch noch nichts aufgeführt.

Nur zur Klarstellung daher meine Frage: die oben genannte Freigabe des BKG hat (leider) keinen Einfluss auf die Freigaben der einzelnen Landesämter, korrekt? RLP muss also eine eigene Freigabe erteilen, richtig?

1 Like

Du meinst vermutlich https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors#Germany?
https://wiki.openstreetmap.org/w/index.php?title=Contributors&diff=2649487&oldid=2649485

Meinst du die Daten der Länder, welche über deren jeweilige Geoportale zur Verfügung gestellt werden? Hierfür wären eigene Freigaben notwendig. Für die 4 genannten basemap.de-Produkte (welche auch Daten der Länder enthalten) gelten hingegen die Bedingungen des BKG:
https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/lizenz/deu/Nutzungsbedingungen_basemapde.pdf

Genau.

Danke.

Ärgerlich für den Nutzer, der da gepatzt hat (und die DWG)

nochmal zum Verständnis, darf man jetzt innerhalb OSM Deutschland die Daten aus basemap.de verwenden für Straßennamen, Nummern und Hausnummern oder ist es weiterhin offen ?

Blicke bei dem ganzen hin und her nicht durch was nun “final” ist :see_no_evil:

5 Likes

Ich finde die Nummer ja zu heiss irgendwie.

Denn so wie ich die Rechtslage und das Gesetz des BKG [1] verstehe haben die so gut wie keinerlei rechte irgendwelche Lizenzen auf irgendwas zu kleben weil das Urheberrecht immer bei den Ländern liegt und das BKG lediglich zur Erfüllung ihrer Aufgaben für Bundesbehörden als aggregator der Landesdaten fungiert.

D.h. letztendlich müssten die Länder dem zustimmen und ihre Lizenzen ändern oder?

Sie offenbaren das ja auch in dem auf basemap verlinkten “OpenData” Seite in der sie darstellen welche Länder eben die Daten als OpenData unter möglicherweise offenen Lizenzen veröffentlichen, und welche das Eben nicht tun. (Siehe auch klage gegen Markus Drenger Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!: Die janusköpfige Open-Data-Politik Bayerns – netzpolitik.org)

Und eben selbst “offene” Linzenzen wie CC-BY-SA oder dl-de/by-2-0 sind meiner Kenntnis nach mit unserer ODbL inkompatibel.

Ja - die Ausnahme der Namensnennung für OpenStreetmap bzw deren nennung als generischer Contributor könnte für Datensätze eben unter dl-de/by-2-0 reichen. Aber reicht uns das in einer API verlinkte “dünne” Statement des BKG?

Gibts da mehr vom BKG als das PDF das generisch von

“Das BKG stellt diesen Datensatz für kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung […]”

Da wird nichtmal definiert welchen Datensatz. Müssen wir dann nachweisen das es mal einen Bezug von irgendwelchen Daten auf dieses exakte PDF gab?

In der generischen Lizenzbedingungen für die Basemap fehlt ja der Hinweis auf die OpenstreetMap Ausnahme:

https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/lizenz/deu/Nutzungsbedingungen_basemapde.pdf

Finde nur ich das Wirr?

Bisher habe ich immer großen Abstand von basemap.de gehalten und werde das auch weiterhin tun.

Flo

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/bgeorg/BJNR108100012.html

vielleicht sollte man mal explizit beim BKG nachfragen?

1 Like

Nachfolgend versuche ich die Zusammenhänge darzustellen, so wie ich diese verstanden habe:

basemap.de ist ein Projekt der “Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen
der Länder der Bundesrepublik Deutschland” (AdV), siehe Impressum:
https://basemap.de/datenschutz_impressum/
Also nicht ein Projekt des “Bundesamt für Kartographie und Geodäsie” (BKG), welches dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstellt ist.

In der AdV sind alle Bundesländer, das “Bundesministerium des Innern und für Heimat” (BMI), das “Bundesministerium der Verteidigung” (BMVg) und das “Bundesministerium für Digitales und Verkehr” (BMDV) vertreten:
https://www.adv-online.de/Wir-ueber-uns/Organisation-Organigramm/

In den Nutzungsbedingungen ist oben links das BKG und oben rechts GeoBasis-DE aufgeführt:
https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/lizenz/deu/Nutzungsbedingungen_basemapde.pdf

GeoBasis-DE

Die zentralen Vertriebsstellen der amtlichen Vermessung Deutschlands treten gemeinsam durch das Kennzeichen GeoBasis-DE in ihren Produktinformationen in Erscheinung.

GeoBasis-DE vermittelt Sicherheit und Transparenz, denn es steht für die Amtlichkeit der Daten. Zusätzlich wird GeoBasis-DE als Copyright-Vermerk bei der länderübergreifenden Lizenzierung der Geobasisdaten und Geobasisdienste verwendet.

Quelle: https://www.adv-online.de/Startseite/broker.jsp?uCon=54b7027d-f98d-3441-e08d-c73172e13d63

Folglich werden die Bundesländer hoffentlich ihre Zustimmung zum Projekt basemap.de und dessen Lizenzierung erteilt haben.

Ich sehe basemap.de als Vorbereitung/(Teil-)Umsetzung zur am 9. Juni 2024 in Kraft tretenden EU-Verordnung zu hochwertigen Datensätzen (High Value Datasets), welche die EU-Staaten verpflichtet diese Daten kostenlos und in einer offenen Lizenz zur Verfügung zu stellen:

Siehe auch die Präsentation “Die Durchführungsverordnung zu den hochwertigen Datensätzen – Geobasisdaten bald Open Data?”, dort geht es auch um basemap.de:
https://www.adv-online.de/Veroeffentlichungen/Vortraege-Praesentationen/INTERGEO/binarywriterservlet?imgUid=4685001c-0e0f-1b81-c017-2bc609c18f09&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111

Da hast du einen interessanten Punkt genannt. Der Ergänzungstext ist vom BKG (und liegt auch auf dessen Server) und nicht vom AdV. Also spricht das BKG hier möglicherweise nur von ihren eigenen Datensätzen, nicht von denen des AdV bzw. der Länder!

Wahrscheinlich ist das gar nicht so wirr. Vielleicht wurde hier einfach zu viel in diesen Ergänzungstext des BKG hinein interpretiert. Denn das BKG ist lediglich über das BMI an der AdV beteiligt, das BKG ist aber nicht gleich der AdV und auch nicht Eigentümer des Projekts basemap.de. Oder sehe ich das falsch?

Unklar ist auch welche Behörden im Ergänzungstext gemeint sind:

Nutzung von Daten der Behörden

Wobei das BKG eigentlich nur eine einzige Behörde ist. Welche Behörden sind dann noch gemeint? Die der Länder?

Das ist eine gute Entscheidung und ich habe die basemap.de bisher auch nicht für OSM-Zwecke verwendet. Die Sache bedarf weiterer Klärung.

2 Likes

Das ist ja auch nicht die Frage. Die Frage ist ob die Länder dem ADV - nicht dem BKG - die sublizensierungsmöglichkeit zu einer für OSM Nutzbaren Lizenz gegeben haben. Nach der verlinkten Bestimmung ist das nicht so.

Dazu will ich hier nur hinweisen das “kostenlos und in einer offenen Lizenz” nicht heissen muss das die OSM kompatibel ist.

Vor allem weil die Lizenzbestimmungen die auf basemap.de verlinkt sind (Du hast die ja nochmal erwähnt) ganz klar nur CC-BY-SA oder eben DL-DE->BY-2.0 vorsehen, welche beide OSM inkompatibel sind.

Flo

In Österreich gibt schon länger eine basemap. Die ist sogar CC-BY, nicht CC-BY-SA. CC-BY jedenfalls reicht aus, sie in einem OSM Editor als Hintergrund einzublenden mit Erwähnung in einem Eck. JOSM und iD bieten das auch an, vollkommen korrekt.

Niemand hier (in AT) ist noch auf die Idee gekommen von dort Hausumringe (meist Dächer von Software für Mustererkennung), Straßen- oder Flussverläufe abzupausen.

Die CC-BY Lizenz benötigt ebenfalls Namensnennung. Für sich allein gebommen würde das nicht reichen. Es gibt aber für die basemap.at eine offizielle und ausdrückliche Permission to Incorporate basemap.at Into OpenStreetMap, das macht den entscheidenden Unterschied zur basemap.de

3 Likes

Das ist vielleicht ein andrer topic (Moderator?):

Die deutsche basemap enthält Daten von Openstreetmap ohne dass das erwähnt würde, hier basemap.de Viewer sieht man die Arnspitzüberschreitung als Steig, und da trau ich mich wetten, die ist in sonst keiner Karte und wenn dann nicht mit exakt dieser Geometrie.

(Ist außerhalb Deutschlands, die OSM Wege in Österreich schließen auch nicht genau an die in DE. In Luftbild und Strava sieht man gleich einen Fehler in Deutschland, bei der Hütte unten. Der Fehler ist nicht in OSM.)

Die deutsche basemap enthält Daten von Openstreetmap ohne dass das erwähnt würde, hier basemap.de Viewer sieht man die Arnspitzüberschreitung als Steig, und da trau ich mich wetten, die ist in sonst keiner Karte und wenn dann nicht mit exakt dieser Geometrie.

(Ist außerhalb Deutschlands, die OSM Wege in Österreich schließen auch nicht genau an die in DE. In Luftbild und Strava sieht man gleich einen Fehler in Deutschland, bei der Hütte unten. Der Fehler ist nicht in OSM.)

in Italien auch OpenStreetMap Daten, laut Attribution TopPlusOpen aber keine Lizenznennung oder link.

1 Like

Bei TopPlusOpen… dann:

In dem Produkt werden unter anderem freie amtliche Geodaten des Bundes und der Open-Data-Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen präsentiert. Darüber hinaus stellen Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Kooperationsvertrages ihre amtlichen Geodaten für die TopPlusOpen zur Verfügung, sodass auch diese Länder ausschließlich durch amtliche Daten dargestellt werden.
In den übrigen Bundesländern und im Ausland werden in den entsprechenden Zoomstufen im Wesentlichen OSM-Daten verwendet, die aus Sicht des BKG alle Qualitätsansprüche erfüllen und sich beinahe nahtlos mit den amtlichen Daten kombinieren lassen.

Nein, basemap hat den WebAtlasDE abgelöst und soll, so zumindest der Plan, auch die Topografischen Karten ablösen. HVD hat damit nichts zu tun.

Absolut richtig.

Definitiv nicht.

Ihm Rahmen der Umsetztung der HVD-Richtlinie wird sich einiges tun. Einen kleinen Vorgeschmack gibt es hier.