Lustige Sachen :D

Ich nehme auch gerne Straßennamen in den Zwischenspeicher. Klappt mit ID aber bicht immer sofort.
Dann kommt sowas raus. :smile: :+1:t6:

:tophat: :ice_cube:

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Klar, macht vermutlich jeder, der eine gesamte Straße mit Adresstags pflastert, das geht mit copy und paste der kompletten Adresse natürlich viel schneller, als jede Adressfeld einzeln anzuklickern. Man darf nur nicht vergessen, jedes Mal die Hausnummer anzupassen und sollte sicher sein, dass der kopierte Eintrag auch stimmt, sonst darf man hinterher z.B. den Straßennamen aller Gebäude manuell korrigieren. Zum Glück passiert mir sowas ja nicht … :wink:

Wäre schön, die Reaktion der Person zu sehen, die die E-Mail mit dem Text „Danziger Straße“ bekommen hat… :grin:

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42 ist bekanntlich die Antwort auf alle Fragen, so auch auf die Frage, aus wievielen Nodes eigentlich ein Kreis in OSM bestehen sollte.

(Anzahl wird hier mit 43 angegeben, da der Endknoten doppelt gezählt wird, in JOSM wird die korrekte Anzahl angezeigt).

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Nachdem ich Tempo 30 “Radverkehr frei” leider nicht auf einem Foto habe hier mal:

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Heißt das, ich darf dort mein Fahrrad auf der Straße abstellen :heart_eyes:

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Heißt das, ich darf dort mein Fahrrad auf der Straße abstellen

hast du einen Bezug wieso man das allgemein nicht darf?

Man darf es allgemein durchaus, auf der Fahrbahn muss man es aber nachts wegstellen oder dauerhaft beleuchten, steht abseits des Park-§ 12 in der StVO im Licht-§ 17 (4) (Auf Park-/Seitenstreifen gilt das m.E. aber nicht).
Es war früher vor der Autowelle nach alten Bildern auch üblich, gerne mit Pedal auf dem Bordstein als Stütze statt Fahrradständer, die es wohl so noch nicht gab, ist angesichts des Parkdrucks und der leichten m.E. verbotenen Eigenmacht parkplatzsuchender Autofahrer (wegtragen) aber heute inzwischen unüblich geworden. Wird sich mit den häufiger werdenden schweren und großen Lastenrädern evtl. wieder ändern …

Ein benutzungsplichtiger Radweg und daneben ein freigegebener Fußweg, den man wegen ersterem eigentlich nicht benutzen darf.

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Ich persönlich finde so etwas mittlerweile eher traurig, weil in der " Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)" steht

Lässt sich ein Radfahrstreifen nicht verwirklichen, ist die Anordnung eines Schutzstreifens zu prüfen. Ergibt die Prüfung, dass die Anordnung eines Schutzstreifens nicht möglich ist, ist die Freigabe des Gehweges zur Mitbenutzung durch den Radverkehr zu prüfen. Zum Gehweg vgl. zu Zeichen 239.

Weil spannende Frage, wo läuft hier die Fahrradstraße entlang?

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:smile: sieht so aus als ob die nur an der Kreuzung existiert (oder das Schild im Vordergrund ist nur eine Wiederholung oder sie geht auch nach rechts und links)

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Sachen gibt´s, die gibt´s nur hier um die Ecke …

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Das Schild ist aber falsch angebracht.

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Ja, hab ich auch gedacht.

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Die Querstraße ist gemeint. Das Traurige daran ist, dass diese nicht rechtskonforme Beschilderung aus Kostengründen gemacht wird und weil es angeblich verständlicher ist. Sie ist kein Versehen, sondern Absicht.
Seitdem frage ich mich, bei solchen Beschilderungen wie auf deinem Photo, ob Schusseligkeit oder Absicht.

Die Schrauben hängen nun in der Luft.

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nur die beiden äußeren, die mittlere wurde nur gelockert, um das Schild drehen zu können.

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Zuviel Aufwand für den Gag :man_shrugging:

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Das geht schon. Hast Du keine Packung Luftdübel zuhause? :wink:

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Auch für sowas gibt es Ausnahmen für Radfahrer
https://twitter.com/JulesWarDa/status/1293506087250022400/photo/1

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