Frage an CT-Ablehner

Kenne ich nicht, fände ich aber gut. Daher hier mein erster Versuch: englisch, deutsch.

Das Diagramm ist noch eine recht direkte Abbildung der Lizenz und nicht auf einen konkreten Workflow (z.B. Rendering) angewendet - die Details hängen natürlich von den verwendeten Werkzeugen ab. Ein Rendering-Programm könnte z.B nur den Übergang zum Produced Work (Bild aus Datenbank, das eigentliche Rendering), aber durchaus auch einen oder beide “Verarbeitungs”-Schritte (z.B. das Einfügen von Icons aus bereits vorliegenden Bilddateien) erledigen.

Übrigens kann diese Grafik durchaus auch komplett falsch sein, IANAL. :wink:

Ob das praktikabel ist, braucht dich eigentlich nicht interessieren. Du hast eine ODbL-Datenbank erhalten (die OSM-Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt). Deine Verpflichtung ist, die Herstellung deiner abgeleiteten Datenbank aus der ODbL-Datenbank, die du erhalten hast, zu ermöglichen - es geht um die Unterschiede zur Ursprungsdatenbank. Aber es ist nicht deine Verpflichtung, dafür zu sorgen, die dauerhafte Verfügbarkeit dieser Ursprungsdatenbank sicherzustellen.

Danke, sieht gut und verständlich aus. Die Detailfragen wurden im Forum ja schon ausführlich diskutiert, aber diese grundlegenden Zusammenhänge waren mir bisher nicht so klar.

Ja, auch von mir Danke… Durch diese grafische Darstellung wird es doch noch ein bisschen klarer.

vielleicht wäre es auch sinnvoll, diese Grafik irgendwo im wiki zu veröffentlichen.

können “andere Werke” und “andere Datenbank(en)” sich beliebig gegenseitig ersetzen, ohne dass das Bild seine Aussagekraft verliert? So hatte ich es bisher verstanden.

Da habe ich nichts dagegen, aber ich möchte erst einmal abwarten, ob hier nicht noch gleich jemand einen Fehler findet oder Verbesserungsvorschläge hat.

Dazu müsste ja eine direkte Kombination von Bild und Datenbank stattfinden. Ich würde einfach mal behaupten, dass das prinzipiell nicht möglich ist, ohne zwischendurch entweder das Bild zu einer Datenbank oder die Datenbank zu einem Bild zu machen. Und sei es intern in irgendeiner Anwendung.

Woher diese nicht von der ODbL betroffenen Zutaten kommen (ob also z.B. ein “anderes Werk” von Hand gemalt oder seinerseits auch aus einer Datenbank generiert wurde), spielt für die Lizenzierung doch keine Rolle?

Wenn ich mir Deine Grafik anschaue und statt “anderes Werk” “andere Datenbank” schreibe, verändert sich die Aussage nicht, oder?

Ein Firmenlogo als anderes Werk (bspw Sparkassenlogo) lässt sich bestimmt leicht in die OSM Daten streuen und damit eine abgeleitete Datenbank erzeugen. Okay, es wäre etwas umständlich das zu tun. Wir wäre es georeferenzierte Bilder zusammen mit den OSM Daten in einer DB zu speichern? Aber eigentlich hatte ich bei meiner Frage eher den erstgenannten Punkt im Kopf.

Dann muß dem eben beigebracht werden, das er die Daten aus zwei getrennten Tabellen holt, bzw. darf man dann die damit erzeugten Karten nicht veröffentlichen, weil die Lizenz verlangt ja die Herausgabe der modifizierten Datenbank, also kann man die nur löschen, wenn das daraus erstellte “Produced Work” nur für einem selbst ist.

Doch. Lösung: Erst die Landuses malen, dann die Höhenlinien drüber, dann die Wege, Label und POIs.

Edit: Nee, geht doch nicht, wegen evtl. Labelkollisionen mit den Höhenlinien.

Das Thema ist weiter oben schon durch. Es reicht nach §4.6b die modifzierten OSM-Daten + einen Link auf die verwendeten Höhendaten und ggf. noch den Algorithmus bereitzustellen.

bye
Nop

Was eine Datenbank ist, ist ja extra im ODbL-Lizenzvertrag definiert. Im Allgemeinen stehen, so weit ich weiß, vertragliche Vereinbarungen über den, vom Gesetz vorgegebenen Regelungen, solange sie nicht gegen die Gesetze verstoßen. Also gilt erst der ODbL-Lizenzvertrag und wenn der (teilweise) nicht greift, dann in DE das nationale und europäische Datenbank- und Urheberrecht.

Da eine Datenbank (Definition mal schnell so aus dem Kopf) in Grunde nur eine systematische Anhäufung von Daten ist, für deren Erstellung ein erheblicher Aufwand getrieben werden mußte, ist auch eine Bild von einer Karte, dessen Daten mit hohem Aufwand gesammelt wurden, eine Datenbank.

Damit mal aber die “Produced Works” anders lizensieren kann und sie nicht automatisch unter das Datenbankrecht und die ODbL fallen, werden die ja extra per Definition von der Datenbank abgegrenzt. Alles was in der ODbL bei “Produced Work” steht ist also definitiv eines, und wo die Unterscheidung Datenbank ↔ “Produced Work” nicht eindeutig ist, dürfen dass dann Richter fallweise interpretieren.

Also ist ein “Produced Work” immer auch eine Datenbank (Achtung: Aber nur, solange es aus einem “substanziellen Extrakt” erstellt wurde, andernfalls nicht!), es geht nur darum, ob die in der ODbL gemachte Ausnahme für “Produced Works” gilt.

Zu anderen “Werken”: Ja, das hinzugefügte “Werk” kann, neben z.B einem Foto/Bild euch eine andere Datenbank sein, die für die Ausgabe/Darstellung passend umgewandelt wurde. Das ist ein eigenes “Werk” (sofern die Schöpfungshöhe erreicht wird) und für das gelten auch dessen Nutzungsbedingungen. Nur wenn man die (Bild)Datenbank mit der anderen Datenbank mischt, ist das eine “abgeleitete Datenbank”.
Evtl. Bild- bzw. Markenrechte gelten dann übrigens ggf. noch zusätzlich zum Datenbankrecht.

Das ist zumindest meine Interpretation der Lizenz als Nichtanwalt.

Die ODbL gilt nur für das Datenbankrecht. Andere Rechte sind dann noch extra.

Und genau wegen dieser Unklarheiten, die hier ja auch zum Tragen kamen, habe ich nach anwaltlichem Rat abgelehnt. Mit drei Karten in einer Broschüre von 60 Seiten in einer Auflage von 500 Stück wird man nicht reich. Die werten das Buch auf. Niemand wird deswegen Vertragsstrafen von mehreren 1000 Euro riskieren. Deswegen habe ich abgelehnt, so schlecht ich das persönlich auch finde.

Imho ist das Problem, das sich bei Lizenzerstellung niemand so richtig Gedanken um die Datenverwendung gemacht hat. Das ist alles unausgegoren. Daten werden aber nicht um ihrer selbst willen gesammelt. Irgendwer macht was daraus. Und diese Möglichkeiten in den Standardverwendungen hat die Lizenz eindeutig zu beschreiben. Und genau das tut sie nicht. Leider.

Gruß

Dieter

Schade! Die Wahrscheinlichkeit, dass die ohnehin überlastete OSMF mit Kanonen auf Spatzen schießt und ausgerechnet Dich verklagt, ist praktisch gleich 0! Die Aufrüstung mit großen, überdimensionierten Kanonen wirkt natürlich gerade für kleinere Verleger bedrohlich, soll aber eigentlich große Konkurrenten wie Google abschrecken. Bis jetzt hat die OSMF noch keine einzige Klage erhoben und so, wie es derzeit läuft, wird die OSMF auch in absehbarer Zeit aus organisatorischen Gründen (“Lizenzwechsel-Chaos”) nicht in der Lage dazu sein, da sie es noch nicht einmal geschafft hat, alle Partnerprojekte (z.B. UMP in Polen) schriftlich zu kontaktieren.

Wie sieht es mit der umgekehrten Klagerichtung aus? Würdest Du die OSMF wegen des Lizenzwechsels verklagen? (Das ist ja der eigentliche Grund für die Datenlöschung der Nichtzustimmer, obwohl 95% der Nichtzustimmer absolut keinen Bock auf eine juristische Auseinandersetzung haben, sollen deren Daten prophylaktisch gelöscht werden!)

Deine selbst gesammelten Geodaten gehören weiterhin Dir allein, die OSMF darf sie nutzen, aber Dir keine Nutzung verbieten (“nicht-exklusive Lizenz”). Solange Deine (zusätzlichen) Geodaten auf Deinem privaten Computer bleiben, brauchst Du sie auch nicht unter der ODbL veröffentlichen! Karten sind auch nicht von der ODbL betroffen. Ein offenes Problem bleibt die Frage, was mit den Geodaten geschieht, falls die Karte abgescannt wird, aber das ist nicht Dein Problem!

Ich selbst finde es außerordentlich blöd, dass die OSMF sich noch nicht bereiterklärt hat, die Vertragsbedingungen (Was ist ein geringfügiger Datenbankextrakt? Wer darf bei einem Lizenzwechsel wählen?) gemeinsam mit den Mappern auszuarbeiten und genauer zu präzisieren. Dieses Demokratie- und Transparenzdefizit ist lästig, aber es wäre unfair gegenüber den anderen Mappern, deshalb eine Löschung meiner Daten einzufordern.

Gruß FK270673

Die OSMF verbietet ja auch keinem, dass er seine Daten nicht frei nutzen darf. Aber die OSMF wird die Daten auf ihrem Server nicht weiter nutzen und sie ist auch keine Verpflichtung eingegangen, dass sie die Daten, die man auf den Server geladen hat dort auf ewig bereithalten muss. Sprich wer seine Daten selber nutzen möchte, muss sich selber um die Vorhaltung seiner Daten kümmern.

Ich denke mal, dass ist noetig, um irgendwelchen Nutzern ein Mindestmass an Sicherheit in die neue Lizenz bieten zu koennen. Denn schliesslich muesste ein Ablehner ja nicht zwingend die OSMF verklegen (da ist ja Geld maessig auch nichts zu holen), er koennte ja auch sein Glueck versuchen und einen Datenverwerter verklagen, wenn dieser aufgrund unsauberer Datenbank alte CC-by-SA Daten nutzt aber nur entsprechend der neuen Lizenz kennzeichnet.

Gruss
Torsten

Als Ziel für eine (Muster-)Klage kommen also erstmal nur die Downloadanbieter Cloudmade und Geofabrik in Frage. Deshalb wohl die Panik mit den voreiligen großflächigen Löschaktionen!

Wer darf dann überhaupt klagen?

  1. Nichtzustimmer, die ihre Beiträge als PD kennzeichnen, wegen der Nichtkennzeichnung ihrer Beiträge als PD (“Copyfraud”)?
  2. Zustimmer, die ihre Beiträge als PD kennzeichnen, wegen der Nichtkennzeichnung ihrer Beiträge als PD (“Copyfraud”)?
  3. CC-by-Quellen wegen der Nichtkennzeichnung ihrer Beiträge als CC-by (“Copyfraud”). Deren Einbindung in eine unter ODbL stehende Datenbank (“Sammelwerk”) ist kein Problem, deren Nichtkennzeichnung als CC-by-Quelle und Nichtextrahierbarkeit schon!
  4. Zustimmer/Nichtzustimmer/Enthalter wegen Zerstückelung ihres Datenbestandes, die eine Verletzung des Urheberrechts darstellt. Wer hat denn nun das Urheberrecht im Falle von verschobenen Knotenpunkten - der Erstersteller oder der Letztbearbeiter?

Man sieht: Der Streit geht oft nur um ein einziges Byte! Man könnte alle PD-Beiträge mit copyright=0 kennzeichnen, alle CC-by-Beiträge mit copyright=1, alle ODbL-Beiträge mit copyright=2, alle ODbL-Beiträge von Importeuren mit Vetorecht mit copyright=3, alle CC-by-sa-Beiträge mit copyright=4 usw. Dann wäre man, gerade im Falle von PD-Anhängern, auf der absolut sicheren Seite und müsste keine Klage seitens der Importquellen wegen Urheberrechtsverletzung fürchten! PD-Beiträge unter ODbL-Lizenz zu stellen ist hingegen Betrug! (“Copyfraud”)

Tatsache ist: Derzeit hat noch niemand einen Plan, welchem Knotenpunkt bzw. Weg welcher Copyright-Status zugeordnet wird. Die LWG hat auf Anregungen und Vorschläge nicht reagiert und bis jetzt noch KEINERLEI Definitionen geliefert, welche (Trivial-) Beiträge als urheberrechtlich unbedenklich einzuordnen sind. Bislang sind alle Aktionen (ODbL-Karte, ODbL-Liste) von der Gemeinschaft selbst und nicht von der völlig überlasteten und kommunikationsunfähigen LWG entwickelt worden! Sollen wir jetzt auch noch selbst die Definition eines trivialen (d.h. urheberrechtlich unbedenklichen) Edits entwickeln, oder sollen wir das den Irren da oben überlassen?

Gruß FK270673

So weit muss man das gar nicht aufsplitten. Derzeit sind alle Daten CC-by-SA, egal ob der User jetzt PD ja/nein sagt. Das ist nur seine persönliche Einstellung. Mit dem Lizenzwechsel werden alle Daten der Zustimmer OdBL, egal ob der User PD ja/nein angekreuzt hat. PD ist also unerheblich. Daten der Nichtzustimmer fallen raus. [traum]Oder vielleicht auch nicht. [/traum]

Hallo, geht’s noch? Hier geht es um einen Vertrag und Verträge werden erst dann gültig, wenn beide Vertragspartner einen übereinstimmenden Willen haben! Wenn der Mapper die Daten unter PD veröffentlichen will und der Endnutzer die Daten unter PD nutzen will, dann hat die OSMF hier überhaupt kein Recht, die ODbL als gültige Lizenz für solche Daten zu bezeichnen. Ein Copyright für Daten zu beanspruchen, an denen man kein Urheberrecht hat (z.B. unveränderte TIGER-Daten) ist reiner Betrug! (“Copyfraud”)

@Wolfgang B: So sehe ich das auch. Ich verstehe gar nicht, warum alle so viel über die Lizenzen (= um Kaisers Bart) herumdiskutieren. Das wirkliche Problem ist, dass die Nichtzustimmerdaten nicht einfach so gelöscht werden können, weil sie mit den Zustimmerdaten zu sehr verflochten sind. Daher denke ich, dass dein [traum/] sich bewahrheiten kann. Das einzige, was von der Umstellung Realität geworden ist, ist dass Nichtzustimmer nicht mehr editieren können. Die Daten sind alle noch da und für die Löschungen gibt es kein Konzept.

Wer in OSM editieren will, muss der CC-BY-SA und seit mind. 1 Jahr auch der oDBL zustimmen. Es ist nicht möglich, Daten NUR unter PD hochzuladen.

PD bedeutet, gemeinfrei = jeder kann damit machen, was er möchte ohne zu sagen, woher er es hat. U.a. kann jemand also auch PD-Daten unter ODbL stellen.

Wenn der Mapper seine Daten unter PD veröffentlichen will, kann er das gerne tun, nur bei OSM kann er das eben nicht und konnte es auch noch nie.