Frage an CT-Ablehner

Daran hindert dich nichts, könntest du genau so machen. Du hast einen trivialen OSM-Datenauszug genommen und weder die OSM-Daten verändert, noch OSM-Daten zur Veränderung irgendwelcher anderen Daten eingesetzt.

Du erstellst keine abgeleitete Datenbank, folglich unterliegst du keinen Share-Alike-Auflagen.

(Du musst noch erwähnen, dass die Kartendaten von OSM unter der ODbL stehen, aber um das Detail ging es dir wahrscheinlich nicht.)

Die Unterscheidung wäre unter CC BY-SA noch nötig, weil man das Foto links unten wohl auch bisher schon mit einem Kopierverbot ausstatten könnte. Unter ODbL ist es kein Problem, das gesamte Bild unter eine proprietäre Lizenz zu stellen.

Diese Koordinaten-Quellen-Angabe bezieht sich nur auf die aus OSM entnommenen Daten; diese Daten kann und darf sich jeder von OSM besorgen. Die Koordinaten der Fledermaus-Höhlen und Fuchsbauten fallen nicht darunter. Die musst du nicht weitergeben.

Ich hatte das auch nur aus dem Kopf und ohne ganz genaue Prüfung geschrieben. Ich meinte oben auch die DbCL, nicht die CDbL, was aber die Sache auch nicht wirklich viel richtiger macht. Unter http://www.osmfoundation.org/wiki/License/About_The_License_Change ist eigentlich alles gut zusammengefasst, auch der Sinn der DBCL, den ich erst nicht in der Form gefunden oder überlesen hatte und mir dann versucht habe, den Sinn aus dem Lizenztext abzuleiten.

Gnerell kann ein reines Overlay, bis auf die geforderte Atributierung, beliebig lizensiert werden. Der Rest der ODbL “schläft”, so lange es sich um ein “Produced Work” handelt. Die ODbL für die “irgendwas anderes”-Daten ist erst verpflichtend, wenn eine Vermischung statgefunden hat.

Ich schreib das mal gleich für das Fuchsbaubeispiel.

  1. “Produced Work” auf Basis von OpenStreetmap, also Atrributierung im Sinne von “Openstretmap Contributors, ODbL” reicht.
  2. SRTM, ist kein Problem, da PD.
  3. Da die Fledermauslöcher und Fuchsbauten als Overlay hinzugefügt wurden und die beiden Datenbanken somit nicht gemischt wurden, muss diese Datenbank nicht unter ODbL freigegeben werden (=Sammelwerk). Das wäre aber zum Beispiel der Fall, wenn du auch noch den Einzugsbereich der Füchse um ihren Bau für die Nahrungssuche, mit maximalen Radius von 1 km und unter der Berücksichtigung des Faktes, daß sie nur im Wald Nahrung finden können, eingezeichnet hättest. Da dann die Lage des Fuchsbaus mit den Daten der Waldgrenze zusammengeführt werden muß, muß die Naturschutzdatenbank unter ODbL freigegeben werden.

In dem Fall das du den Fuchsbau und die paar Fledermauslöcher mal eben schnell selbst gemappt hast und für diese neuen Naturschutzdaten nicht die ODbL gelten soll die das ganze zu einer abgeleiteten Datenbank macht, kannst du die Daten unter die DbCL stellen,. Da wird auf die Datenbankrechte an den eigenen Daten verzichtet und somit ist das was für die PD-Freunde hier.

  1. Das Bild unten links ist ein komplett eigenständiges Werk, das nichts mit den Kartendaten und deren Lizensierung zu tun hat, auch wenn es in die Karte eingebaut wurde, nur könnte man im Zweifelsfall bei CC-BY-SA noch streiten, ob jetzt durch die Lizenz-Beschriftung die in dem Beispiel das Bild mit umfaßt, dieses jetzt damit auch unter CC-BY-SA gestellt wurde. Ich hatte den Text zum Beispiel rechts hochkant an die Seite geschrieben, dann ist es eindeutigen, das das CC-BY-SA definitiv nicht für das Bild gilt.

Nichts, in dem Fall ist es OK, nur das dein eigenes Foto durch die unglückliche Lizenztextplazierung quasi auch unter CC-BY-SA steht.

Herzlichen Dank für all die schnellen Antworten, ich bin echt beruhigt, dass Ihr das auch so seht.

Übrigens sind die Löcher frei erfunden und das Foto wollte mir doch keiner abkaufen, das kann ruhig mit unter cc-by-sa stehen :wink:

Der Söldnertrupp von Edwin bestehend aus sadistischen Genozidfachkräften aus Nordafrika die alles für den nächsten Kokainkick tun.

Eine ganz blöde Frage zu Nr.4 dem Kartenauschnitt aus Openstreetmap.
Auch wenn es Haarspalterei ist…
Da er ja nicht mit dem orginalen Datenbank arbeitet sondern mit einem Extrakt / Teilauschnitt müsste doch dafür die “Abgeleitete Datenbank” zutreffen.
Dann müsste doch der reinen Lehre nach 4.6 der Lizenz zutreffen. Oder sehe ich das falsch?

Gruß
Isla

Moin,

???
Posting Nr. 4 hat keinen Kartenausschnitt und Nr. 4 beim Kartenausschnitt bezieht sich auf das Bild …

Mal überlegen:
Macht es Sinn, OSM den vorher entnommenen (unveränderten) Extrakt zwingend wieder zur Verfügung stellen zu müssen?

Siehe auch die Definition der Derivative Database:
“Derivative Database” – Means a database based upon the Database, and includes any translation, adaptation, arrangement, modification, or any other alteration of the Database or of a Substantial part of the Contents.
Ein Extrakt beinhaltet noch keine Veränderungen und ist demzufolge keine “Derivative Database”.

Gruß
Georg

Der MapComposer dürfte aber Probleme bekommen. Der erstellt genau so eine “Derivative Database” aus den originalen OSM-Daten und Höhendaten und nimmt noch ein paar Modifikationen an den Daten vor.

kann man das nicht dadurch heilen, dass diese gemischte Datei am Ende wieder gelöscht wird? Dann wäre es ja nur eine temporäre Datei, die ähnlich wie bspw die Windows-Auslagerungsdatei angesehen werden könnte.

In der Lizenz steht ja “Database” – A collection of material (the Contents) arranged in a systematic or methodical way and **individually accessible ** by electronic or other means offered under the terms of this License."

Na wenn das keine Derivative Database wäre, dann könnte ich sie ja auch unter CC0 stellen… :wink:

Es ist überhaupt kein Problem, die modifzierten Daten wieder bereitzustellen. Der Nutzen davon ist allerdings fraglich.

Temporäre Daten - werden gelöscht. Gelöschte Daten sind weg und logischerweise keine Datenbank.

bye
Nop

Das dürfte zu einfach sein.
Dann könnte ich ja auch OSM-Daten nehmen, importiere lokal meine proprietären Daten, mache eine Render-DB daraus, rendere meine Karte und lösche die DB wieder, ohne die Daten frei zugeben.

Die Lizenz verpflichtet den Anwender dazu, die Derivative Database freizugeben, löschen und nicht freigeben wäre dann ein Lizenzverstoß.

Bei dem Nutzen wäre ich mir nicht so sicher…die Höhendaten (wenn nicht Standard-SRTM) oder andere zusätzliche Daten könnten durchaus interessant sein.

die Frage ist, ab wann es eine Datenbank ist. Irgendwann müssen ja die Daten mal zusammengeführt werden wenn man ein Produced Work erstellt. Wenn die Datenmenge hinreichend groß ist, lässt sich das im RAM nicht darstellen und man muss eine “temporäre” Datei anlegen. Ich persönlich würde die aber nicht als Datenbank bezeichnen…mir fehlt die Nachhaltigkeit dabei. Ansonsten würde die Erstellung eines Produced Works aus größeren Datenmengen ja unmöglich sein.
Das Thema ist meiner Meinung nach sehr undankbar. Ein DE wurde von einem Gericht eine gedruckte Karte als “analoge Datenbank” bezeichnet. Dem folgend müsste jede aus OSM Daten gewonnenen und mit eigenen proprietären Daten angereicherte Karte wieder an OSM zurück fliessen. Zum Glück zählt deutsches Recht nicht.
Aber ich mappe lieber als mir über sowas den Kopf zu zerbrechen :slight_smile:

Nein, es ist nicht unmöglich. Laut Lizenz muss man entweder die DB freigeben oder aber das “Strickmuster”, also den Weg zur DB hin und die zusätzlichen Daten.

Beim Composer wäre das dann entweder zusätzliche Daten (bspw. korrigierte Küstenlinien) + Composer-Konfigurationsdateien oder die fertige DB.

Sicherlich ist das Thema sehr undankbar, nur für alle, die eben den Composer nutzen ist es recht relevant.

Das ist nicht Composer-spezifisch. Jeder, der Höhenlinien in seiner Garminkarte will, muß sie früher oder später mal einbringen.

bye
Nop

Das spielt für uns aber hoffentlich keine Rolle, weil die ODbL eine eigene Defintion von “Database” und “Produced Work” einführt und klarstellt, dass z.B. ein Bild letzteres ist. Selbst wenn ein Jurist also in einem anderen Zusammenhang ein Bild als “Datenbank” bezeichnen würde - solange es um die Anwendung der ODbL geht, dürfte die Begriffsverwendung aus der Lizenz selbst gelten.

Die Frage ist eigentlich sehr interessant: Gibt es Ausnahmen von der Offenlegungspflicht bei “trivialen” abgeleiteten Datenbanken, in denen einfach nur bestimmte Objektkategorien gelöscht wurden? Ich befürchte fast, dass eine solche Ausnahme nicht existiert, denn der Begriff “Derivative Database” umfasst der Definition zufolge auch Datenbankauszüge, ohne dass dieser Begriff irgendwie eingeschränkt würde.

Auch wenn es lästig wäre: Machbar ist eine Erfüllung der Anforderung dann durchaus. Selbst eine informelle Beschreibung der Art “ich lösche alles außer natural=water, landuse=forest […] aus der OpenStreetMap-Datenbank” müsste zur Erfüllung von 4.6 nämlich m.E. ausreichen. Alternativ veröffentlicht man eben direkt sein Skript, seine Osmosis-Befehlszeile o.ä.

Gibt es eingentlich für sowas ein Schaubild? Ich stelle mir ein Diagramm vor, wo in einen “Verarbeitungskasten” (z.B. Renderer) Daten aus der OSM und andere Daten reingehen, dort verarbeitet werden und eine abgeleitete Datenbank bzw. Karten (Produced Work?) rauskommen. Evtl. gibt es für den “Verarbeitungskasten” noch Parameter (etwa ein Kartenstyle) etc.
Mit unterschiedlichen Farben könnte dann deutlich werden, was unter welcher Lizenz steht / stehen muss.

Ein Bild sagt ja bekanntlich mehr als tausend Worte, ich weiß allerdings nicht, ob das hier auch zutrifft.

Um es mal auf die Spitze zu treiben. Ich erstelle heute ein Rendering anhand eines extraktes (abgeleitet datenbank). Und veröffentliche das Bild ein Jahr später dann müsste ich den Extrakt als abgeleitete Datenbank mitanbieten ODER einen Genauen weg wie ich diese Datenbank reproduzieren kann. Wenn in dem Gebiet seitdem massiv editiert wurde stelle ich mir das als nicht praktikabel vor. Also muss ich für jede veröffentlichung die abgeleitete Datenbank behalten…

Du hast m.E. den falschen Teil hervorgehoben. Nicht die Änderung ist relevant, sondern dass “Database” oder “subtantial Part” ( = Extrakt?!) gleichgestellt sind.

Interessant finde ich …

… denn macht nicht schon jeder Renderer einen solchen inhaltlichen Teilauszug, also eine derivated database, indem er nur ganz bestimmte key/value-Paare rendert und davon auch nicht alle (keine überlappenden POI, wenn’s zu eng wird etc.) und den Rest wie foo=bar weglässt, weil nicht in den Rendererregeln vorkommend? Osmarender mindestens mal hat als Zwischenprodukt eine derart abgeleitete “SVG-Datenbank”, ist ja auch eine Form von XML wie das Original …