Erfahrungen mit OpenGovData unter Lizenz DL-DE BY-2.0?

Vor einiger Zeit hat mich @skyper darauf hingewiesen, dass Open Government Data unter der Lizenz DL-DE BY-2.0 nicht in OSM genutzt werden dürfen(?)/sollen, weil die dort geforderte Art der Namensnennung nicht garantiert werden kann, wenn diese Daten übernommen würden und nachfolgend Dritte die OSM-Daten verwenden. (Den Thread dazu kenne ich inzwischen.)

Nun gibt aber z.B. das Freiburger Vermessungsamt jährlich aktualisierte Orthofotos vom Stadtgebiet (und weitere Open Government Data) unter DL-DE BY-2.0 heraus, die für die Verwendung in OSM super hilfreich wären.

Deshalb habe ich mal das Vermessungsamt angeschrieben und um folgendes gebeten (wie andere anderswo auch schon praktiziert haben):

  1. Eine explizite Genehmigung, dass dem Datengeber die generelle bzw. übergeordnete Darstellung der geltenden Lizenzbedingungen in der Contributors List / Liste der Beitragenden von OSM ausreicht. So empfiehlt es ja auch das hier wohl einschlägig bekannte Rechtsgutachten. [1] Den dort auf S. 25 genannten Textvorschlag habe ich abgewandelt mitgeliefert.
  2. Zusätzlich eine inhaltlich gleiche Ergänzung unter den Nutzungsbedingungen “5. Open Government Data” des Geodatenkatalogs, damit neue OSM-Beitragende gleich dort auf die korrekte Angabe der Datenquelle samt Lizenz stoßen.
  3. Ergänzung des gleichen Zusatzes in der Beschreibung/den Metadaten jedes einzelnen OpenGov-Datensatzes des Geodatenkatalogs.

Inzwischen hat ein Mitarbeiter wohlwollend signalisiert, dass sie das unterstützen und nach Freigabe durch das Justiziariat ggf. auch umsetzen – zumindest 1) und 2). Weil 3) natürlich für die Mitarbeiter dort einen relativ großen Aufwand bedeutet.

Hat jemand Erfahrung mit andren Vermessungsämtern, an die man sie ggf. bei Rückfragen verweisen kann? Ich habe gesehen, dass Aachen da mal aktiv geworden ist. Gab es irgendwelche weiteren Hürden zu beachten?

Denn eigentlich zeigt das Amt durch die Vergabe der DL-DE-Lizenz ja schon, dass ihnen an der freien Verwendung der Daten gelegen ist. Nur bräuchte es eben den o.g. Zusatz. War das irgendwo eine Hürde?

[1]: Datenlizenzen Datenlizenzen für Open Government Data. Rechtliches Kurzgutachten. Handreichung zu den Nutzungsrechteregelungen gebräuchlicher Open Data Lizenzen und Empfehlungen für ihren Einsatz, Düsseldorf 2019, online

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Hallo und willkommen im Forum!
Ich finde es sehr lobenswert, dass du den bürokratischen Schritt mit der Stadt Freiburg aufgenommen hast!

Disclaimer: Meine Erfahrungen basieren ausschließlich auf der Kommunikation mit österreichischen Behörden.

Nach meinem Verständnis ist in der Diskrepanz zwischen ODbL und CC-BY 2.0 / 4.0 und DL-DE nur der erste von dir genannte Punkt für eine Verwendung der Daten in OpenStreetMap relevant. Siehe auch: Licence/Licence Compatibility - OpenStreetMap Foundation

Die OSMF stellt dafür in diesem Blog-Post die entsprechenden Dokumente zur Verfügung.

Relevant scheint für mich nur dieser Absatz zu sein, der von dem jeweiligen Amt unterschrieben werden muss:

With respect to [dataset], [entity] agrees to the following:

  1. Attribution by OpenStreetMap and its users through
    Contributors - OpenStreetMap Wiki is sufficient to provide attribution to [entity] in a
    “reasonable manner” that is “reasonable to the means and medium” in accordance with
    Section 4(b) of the CC BY 2.0 license.
  2. OpenStreetMap’s method of providing references to the original dataset and original
    license terms through Contributors - OpenStreetMap Wiki satisfies the
    requirements of Section 4(b) of the CC BY 2.0 license. OpenStreetMap users satisfy the
    requirements of Section 4(b) of the CC BY 2.0 license by referencing
    Contributors - OpenStreetMap Wiki in accordance with OpenStreetMap’s attribution
    requirements. [Entity] waives any limitation in Section 4(a) of the CC BY 2.0 license on
    OpenStreetMap and its users using effective technological measures on OpenStreetMap
    data with the understanding that this waiver has no impact on [Entity]’s right or ability to
    distribute or license [dataset] on any terms it wishes.

Ein Beispiel dazu aus Österreich: https://wiki.openstreetmap.org/w/images/1/1d/Permission_to_Incorporate_basemap.at_Into_OpenStreetMap_.pdf

Ein deutsches Anschreiben dazu findet sich hier: DE:Permissions/LGV Hamburg 2021 - OpenStreetMap Wiki

Die größte Hürde ist meiner Erfahrung nach die Auseinandersetzung mit den Lizenzen selbst. Auch wenn der/die Mitarbeiter/in im Amt hoch motiviert ist und die Daten sehr gerne für OSM zur Verfügung stellen möchte, scheitert es oft an der Unterschrift auf dem Dokument. Meist ist die Person, mit der man den ersten Kontakt hat, nicht zeichnungsberechtigt. Dann geht das Dokument an den Abteilungsleiter, der wiederum nur “Lizenz” liest und die ganze Angelegenheit an die interne Rechtsabteilung weiterleitet. Die Rechtsabteilung sieht in erster Instanz keinen Sinn in der Anfrage, da die Daten bereits “offen” sind und lehnt die Prüfung ab. Oder sie sagen, sie prüfen, tun es aber nie oder man wartet Jahre auf eine Antwort.


Die Punkte 2 und 3 betrachte ich als “optional”. Ich würde behaupten, dass die meisten Nutzer der oben genannten Luftbilder nach einer etwaigen Freigabe diese Daten unbewusst über die OSM-Editoren nutzen. Dafür ist zumindest für OSM selbst kein Hinweis auf die Ausnahme in den OGD-Portalen notwendig.

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Ich weise wieder mal darauf hin, dass Luftbilder keine Daten sind die wir in OSM integrieren (bei der Darstellung der Bilder in Editoren werden in der Regel ja die Lizenzbedingungen erfüllt). Wenn es auch nicht schadet, dass ein CC-BY Waiver organisiert wird (es könnten ja auch tatsächlich irgendwelche andere Daten erhältlich sein, für die ein Import etc. in frage kommt).

Aber es gibt keinen Grund anzunehmen, dass durch manuelle Vektorisierung erstellte OSM Daten irgendwelche Rechte des Luftbildanbieters tangieren (wenn wir den Zugriff zu offenen Bedingungen haben), mit anderen Worten es ist sinnvoller eine Bestätigung wie hier Licence/Waiver and Permission Templates/Template text for aerial imagery waivers - OpenStreetMap Foundation anzufordern.

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Erstmal danke für Eure Hinweise, @mcliquid und @SimonPoole.

Dann lagen wir ja doch nicht ganz falsch. Interessant finde ich, dass es die oben verlinkten Vorlagen immer nur für die CC-Lizenzen gibt, aber nicht für die DL-DE. Sicher, weil das Problem das gleiche ist. Aber als juristischer Laie halte ich mich einfach mal an den Textvorschlag aus dem Gutachten.
Und mit den englischen Waiver-Vorlagen könnte es sein, dass die Behörde nur deutsche Texte nutzen will. Aber das sehen wir nach deren Reaktion.

Die größte Hürde ist meiner Erfahrung nach die Auseinandersetzung mit den Lizenzen selbst.

Probleme mit dem Justiziariat (bzw. Liegenlassen des Themas) erwarte ich eigentlich auch – aber warten wir die Reaktion ab!

Die Punkte 2 und 3 betrachte ich als “optional”.

Gut! Dann könnten wir ja mit der Nutzung schon starten, wenn wir eine positive Reaktion auf den ersten Punkt haben (Bereitschaft zur Aufnahme in Contributors List).

Ich weise wieder mal darauf hin, dass Luftbilder keine Daten sind die wir in OSM integrieren

Das ist super hilfreich, danke für diese Klarstellung @SimonPoole! Wenn wir nun aber den Waiver (Klarstellung, Befreiung …) für alle Daten aus dem Freiburger Geodatenkatalog bekommen können, die schon unter DL-DE stehen, wäre das natürlich noch besser. (Wenn ich es richtig verstehe).

Ich berichte hier gern über den Fortgang.

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Warum dürfen dann die Orthofotos (DOP 20) aus Baden-Württemberg und Bayern nicht in die Editoren eingebunden werden?

Siehe auch:

Die OpenStreetMap Foundation, die die Inhalte bereitgestellt hat, hat ihren Sitz im Vereinigtes Königreich. Ich gehe davon aus, dass es bisher niemanden gegeben hat, der die Dokumente rechtssicher ins Deutsche übersetzt hat.

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Das war natürlich sinngemäss gemeint, da CC BY auch das Problem mit dem Quellenhinweis hat, sprich das in dieser Hinsicht gleiche Problem (CC BY hat noch viele andere Probleme die die DL-DE BY-2.0 nicht hat).

Aus Vorsicht? Einer dieser Bundesländer ist ja als speziell klagefreudig bekannt. Das Problem ist ja auch nicht, dass man ein Quellenhinweis macht, sondern, dass man implizit den Ländern Rechte an den Daten die durch Transformation (.-))/manuelle Vektorisierung aus den Luftbilder entstehen zugesteht.

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@krja: Erst einmal auch hier öffentlich ein herzlichen Dank, dass Du Dich dem Thema angenommen hast.

Als ich mir die Daten angeschaut habe, ist mir recht schnell klar geworden, dass es sich bei dem Angebot der Stadt Freiburg nicht ausschließlich um Luftbilder handelt, sondern, dass da von Katasterdaten und Stadtplan bis zu anderen Informationen wie Stellflächen von CarSharing und Veloverleihstellen vorhanden sind.

Allein die WMTS unter JOSM mit wmts:https://geoportal.freiburg.de/mapcache/wmts/1.0.0/WMTSCapabilities.xml eingebunden geben eine Auswahl, wo es wesentlich besser ist noch einmal nach zu fragen und am Ende dann hoffentlich alle benutzen zu können und nicht Acht geben zu müssen, was jetzt als Quelle und was nur als Abgleich verwendet werden darf.
Bei den WMS gibt es eine Strukturierung mit jeweils unterschiedlichen Adressen je Typ.

Nebenbei, wie kann ich WFS in einen Editor einbinden? Dieser wäre ja zumindest als Abgleich interessant.

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Da war wohl @krja gemeint.

Ja, Danke, habs korrigiert.

Also ich habe ja das Amt bisher nur nach einer zusätzlichen Freistellung/Waiver/Berechtigung (wie auch immer man das nennt) für alle Daten gebeten, die ohnehin schon unter DE-DL veröffentlicht werden.
Das sind diese im Geodatenkatalog.
Da steht aber die von Dir, @skyper, genannten WMTS nicht drin. Das heißt, da dürfen wir bisher nicht nutzen.

Als ich mit dem Mitarbeiter telefonierte, fragte er auch, welche Daten den OSM-User vor allem nutzen würden. Es scheint also ein Interesse zu bestehen, die OSM-Nutzenden zu verstehen. Wenn wir da ansetzen würden: Welche zusätzlichen Daten wären denn vor allem von Interesse?

Unter User mappt viele Biogasanlagen - #11 by Negreheb möchte ein Nutzer auf jeden Fall mal Daten aus der SEANA in die OSM bringen und einiges aktualisieren.

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Guter Hinweis, dass das Problem auch bei anderen Datenquellen besteht. (Im dortigen Fall aber inzwischen gelöscht.

Das war leider etwas unpräzise von mir: Die Nachfrage bezog sich nur auf OpenGovData im Geodatenkatalog der Stadt Freiburg. Aber ich nehme das trotzdem als Antwort mit!

Zusätzlich zu den Luftaufnahmen und den Stadtpläne (jeweils auch ältere), fände ich noch ALKIS (Gebäude), den digitalen Stadtplan und Grenzen interessant.

Das ist recht merkwürdig. Auf der WMTS-Seite führt ein Link unter Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen zu Inspire. Das ist zumindest für mich eine Sackgasse. Darunter befindet sich noch ein Link zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen. Dort finde ich dann:

Auf der ALKIS (WMS) Seite und beim digitalen Stadtplan sieht es genauso aus. @krja: Eventuell kannst Du ja mal bezüglich ALKIS nachfragen.

Scheint es bisher noch nicht zu geben: JOSM Ticket 16880

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Ich nehme es mit, sozusagen als nächsten Schritt.