Altbauten im Ortskern - wie unterscheiden?

Beim detaillierten Mappen von Gebäuden auf dem Land hat man das Problem, dass man häufig nicht erkennen kann, ob ein Haus baulich eine, zwei oder auch mehr Wohnungen beherbergt. Vor allem in den alten Ortskernen, wo jedes Haus viele Male angebaut, umgebaut oder aufgestockt wurde, angebaute Scheunen nachträglich zu Wohnraum umgestaltet wurden usw., ist es oft unmöglich, dies von aussen zu erkennen, auch an der Ausstattung nicht. Eine 3-fach Klingel heißt z.B. nicht, dass auch wirklich 3 Wohnungen existieren und ein einzelner Briefkasten bedeutet nicht, dass nur eine Partei dort wohnt.

Da diese Häuser ursprünglich im Normalfall immer für eine (Groß)familie gebaut wurden, wäre mein Vorgehen, diese Gebäude grundsätzlich als “Einfamilienhaus” zu mappen, (“detached” oder “house”), es sei denn, es ist klar zu erkennen, dass es mindestens 3 annähernd gleichartige Wohnungen enthält, also

  • Größe und Aufteilung muss passen
  • mindestens 3 Klingeln
  • mindestens 3 Briefkästen

Erst ab dieser Mindestgröße dann als “apartements”.

Das würde sich mit dem deutschen Baurecht decken, in dem Mehrfamilienhäuser erst bei 3 gleichwertigen Wohneinheiten anfangen. Alles darunter sind “Häusle”, bei denen baurechtlich niedrigere Anforderungen z.B. beim Brand- und Schallschutz gelten.

Da es im Häusle-Segment ohnehin drunter und drüber geht - z.B.werden

  • Einfamilienhäuser manchmal in 2 Wohnungen unterteilt
  • 2 Wohnungen dagegen auch schon mal zusammengelegt,
  • Keller oder Dach nachträglich gerne zu Einliegerwohnungen ausgebaut u.s.w. -

würde ich grundsätzlich davon absehen, Zweifamilienhäuser separat zu mappen. Das beinhaltet zwar eine gewisse Unschärfe, aber immer noch besser als das überwiegend verwendete building=yes. Bei echten Mehrfamilienhäusern gibt es diese Probleme eher selten.

In der Wiki finde ich unter Gebäude/building dazu keine eindeutige Aussage.

Wie handhabt Ihr das?

Diese Frage quält mich auch schon lange. Die Problematik besteht nicht nur in alten Ortskernen. Ich sehe das wie Du. Ich habe für mich auch entscheiden, dass ich Häuser als building=detached/house erfasse, auch wenn evtl. zwei Parteien dort wohnen. Die Mühe das zu prüfen mache ich mir persönlich nicht (mehr). Oftmals unterscheiden die sich äußerlich von der Bauart gar nicht und man kann es wirklich nur an der Anzahl Klingeln und Briefkästen erkennen. Ab drei Parteien fängt bei mir auch building=apartments an.

Möchte man sich nicht festlegen gibt es für ein Wohngebäude auch das generelle building=residential.

ich benutze “building=house” auch für alte Wohngebäude in Dörfern, wo evtl. mehrere Wohnungen vorhanden sind (typisch sind 2-3 Stockwerke). Detached sind die allerdings in meiner Umgebung so gut wie nie, die sind fast immer angebaut, während detached bedeutet dass sie rundum freistehend sind.

Apartments fängt für mich dort an, wo sich ein Designelement (oder mehrere) musterartig wiederholt. Die Bilder zu den Außenfassaden auf https://en.wikipedia.org/wiki/Apartment leiten gut an. Das geht von “dezent” bis Geschosswohnungs-Plattenbau (da ist jede Etage äußerlich eine Kopie der nächsten - und im Extrem ist sogar jede Wohnung gleich).

Ein Wohnhaus mit Fachwerk in einer dörflichen Struktur, wo 3+ Parteien wohnen, ist nicht notwendigerweise building=apartments (nicht ohne intensive Nachforschungsarbeit).

Genau um diese Häuse geht es hier auch … allerdings findet man ab und zu auch mal ein freistehendes darunter, meistens die Gutshäuser der reicheren Landbesitzer am Rand der zusammengequetschten Häusle/Scheunen/Schuppen/Remisen/Viehstall-Konglomerate im Ortskern.

Ich sehe, dass diesbezüglich weitghehend Einigkeit herrscht … eine Restunschärfe bleibt natürlich, aber damit muss man bei OSM ja immer leben …:).
Danke auf jeden Fall für Eure Stellungnahmen!

Nö. Hier im Forum gibt es auch andere Meinungen: https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=69452

Dankr fürs Wiederfinden, das erspart mir eine ausführlichere Antwort und ich verweise auf meine bereits damals vertretene Ansicht.

Oh je. Ich hatte brav residential verwendet und wollte es dann überprüfen, nun ist das schon alles apartments obwohl der Stadtteil im späten 19. Jhd erbaut wurde und die drei- bis vierstöckigen Altbauten alle Einfamilienhäuser über mehrere Etagen waren. Jetzt darf ich erneut nach den Neubauten ab spätestens dem Ende des 2. Weltkriegs Ausschau halten, denn diese sind häufig dann doch apartments und nicht house mit mittlerweile vier eigenständigen Wohneinheiten.
:rage: :frowning:

Hmmm, das hätte mich jetzt auch echt gewundert …:wink:

Also baurechtlich zählen als Mehrfamilienhaus Wohnhäuser ab 3 annähernd gleichgroßen/gleichwertigen Wohnungen (insofern ist die Beichnung zwar irreführend, aber dennoch korrekt). Wenn es 2 gleiche Wohnungen und ein kleines Appartement im Souterrain oder Dachgeschoss ist, wird es kein MFH sondern bleibt baurechtlich ein Häusle. Das geht auf jeden Fall in die Richtung, die jengelh beschrieben hat:

Ich bleibe also vorerst dabei: Alles, was nicht ganz eindeutig zumindest ein 3-Familienhaus ist und auch so aussieht, mappe ich als “house” bzw. “detached/semidetached”.

@OSM_RogerWilco
Ich habe vor Eröffnung dieses Topics nach “Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus und Mehrfamilienhaus” gesucht, aber nix gefunden. An “Mehrfamilienhäuser” habe ich nicht gedacht. Sorry … sonst hätte ich natürlich Dein Topic von 2019 noch mal aufgegriffen.

für deutsche Städte wäre es sicherlich interessant, Gebäude schonmal grob nach Epochen einzuteilen auch ohne dass man die Details kennt, z.B.
vor Gründerzeit (z.B. bis 1850)
Gründerzeit bis 1. WK (1918)
Zwischenkriegszeit 1918-1945 (ok, der Name passt nur halb)
Nachkrieg

weiterhin wären in nächster Annäherung das Jahrzehnt interessant, zwanziger Jahre, fünfziger Jahre, 60er, 70er, 80er, 90er etc. Da muss man auch nicht der große Experte sein um das grob zu unterscheiden.

Alternativ oder parallel machen ggf. auch Stilepochen Sinn, vor allem bei herausragenden Bauten, z. B. Kirchen und öffentliche Bauten

Die Kriegsjahre habe ich mal mit reingenommen, könnte man auch noch extra machen.

Die Zeit vor 1850 oder auch 1870/71 (Reichsgründung) kann man natürlich auch noch vielfältig zerteilen, aber aus der Zeit gibt es keine große Masse, und das müsste man dann bei Bedarf nachholen. Vielleicht sind da andere Unterscheidungen auch den Leuten noch wichtiger, z.B. Fachwerk oder Mauerwerk . Das “was” haben wir ja schon prominent im Building-Wert (Stall oder Schloss)

Ja, die Forensuche nervt mich auch. Hoffentlich kommt bald was Neues. Deine Frage bezieht sich ja auch auf eine spezielle Art von Häusern (Altbauten im Ortskern).

kannst Du bitte mal angeben, in welchem Baurecht Du das gefunden hast. Ich kenne eine solche Definition bislang nicht.

Also, ich habe hier eine etwas saloppe, dem OSM-Sprachgebrauch angepasste Formulierung gewählt, die dementsprechend natürlich eine gewisse akademische Unschärfe enthält. Korrekter wäre sicher die Formulierung “rechtliche Grundlagen rund um das Bauwesen” gewesen.

Die Angaben entsprechen meinem Wissensstand nach 20 Berufsjahren im Dienste einer großen Baufirma (bis 2002), ohne dass ich dafür im Detail Gesetzestexte nachgeschlagen hätte, wobei ich nicht beanspruche, dass mein Wissen fehlerfrei ist. Fest steht, dass die Unterscheidung der Gebäude in Wohnhäuser bis maximal 2 Wohneinheiten und ab minimal 3 Wohneinheiten über Gebäudeklassen erfolgt und Auswirkungen auf die Anforderungen an Brandschutz und Schallschutz, Baugenehmigungsverfahren etc. hat. Eine kurze Übersicht siehe hier:

https://www.baunetzwissen.de/brandschutz/fachwissen/grundlagen/gebaeudeklassen-3134967/gallery-1/1

Meine Frage betraf aber nicht so sehr die relativ wenigen eindeutig als solche von außen erkennbaren echten Zweifamilienhäuser (bei denen man aber auch nicht immer sicher sein kann, dass dort tatsächlich [noch] 2 separate Wohneinheiten vorhanden sind, wie oben ausgeführt), sondern speziell die Situation im dörflichen Altbaubereich, wo eine eindeutige Feststellung der Wohneinheiten pro Gebäude oftmals nur möglich ist, indem man klingelt und nachfragt.

Betrachtet man den aktuellen Ist-Zustand beim Mapping der dörflichen Bebauung (zumindest hier in unserer Gegend), nämlich

  • dass mindestens 50% der Gebäude überhaupt nicht erfasst sind und kleine Dörfer häufig nur aus leeren Hüllen bestehen,
  • dass die erfassten zum großen Teil nur anhand von Luftbildern grob eingezeichnet und mit building=yes getaggt sind,
  • dass auch gerne mal aus dem Luftbild interpretiert wird building=house oder building=barn oder building=garage, was sich bei lokaler Überprüfung dann öfters als Fehlinterpretation herausstellt und korrigiert werden muss,
  • dass Einrichtungen, Hausnummern, POI zum großen Teil fehlen,

dann ist die Erfassung der dörflichen Wohngebäude pauschal mit building=house/detached/semidetached + korrekter Hausnummer + korrekter Erfassung der Wirtschaftsgebäude etc. + Erfassung der fehlenden Einrichtungen, Geschäfte, POI sicher ein Riesenschritt in Richtung bessere OSM-Daten, oder?

(Fehlendes h im weblink ergänzt)

Interessante Idee, stelle ich mir aber schwierig vor, da gehört schon eine Menge Fachwissen dazu … und wer sollte das alles machen? In den großen Städten könnte man sich das noch vorstellen, da gibt es vermutlich genug Mapping-Kapaziäten, aber hier auf dem Land liegen die Herausforderungen noch auf der untersten Ebene. Ein großer Teil aller Gebäude, Geschäfte, Einrichtungen, POI ist überhaupt noch nicht (oder mangelhaft) erfasst und Mapper, die mit dem GPS durch die Dörfer wandern und lokales Wissen sammeln, sind wohl eher Mangelware.

Und zumindest die historisch interessanten Bauwerke lassen sich über Wikipedia bereits verlinken, häufig schon mit Foto. Ich denke, viel mehr ist hier auf dem Land nicht drin an Detailinformationen, zumindest aktuell nicht.

Noch eine Frage am Rande dieses Themas:

Wenn sich ein Nebengebäude (z.B. eine Garage oder ein Hofladen, der als separates Gebäude auf dem Grundstück existiert) eindeutig einem Wohngebäude zuordnen lässt, nehmt ihr dann die Adresse samt Hausnummer für das Nebengebäude mit auf (weil es eindeutig zu dem Hauptgebäude gehört), oder nicht, weil sich am Nebengebäude selber normalerweise kein Hausnummerschild befindet??

Interessant. Ich habe in der Praxis oft genug mitbekommen, dass zwischen Ein- und Zweifamilienhäusern einerseits und Mehrfamilienhäusern andererseits unterschieden wird, dass ich auch davon ausging, dass es da auch eine rechtliche Unterscheidung gäbe. Ich habe gerade mal nachgeschaut (Google macht’s möglich) und konnte weder im Baugesetzbuch noch in der Baunutzungsverordnung was finden. (Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer habe ich mir mal geschenkt.) Das einzige, was ich gefunden habe, ist § 181 Abs. 2 BewG, aber das Baubewertungsgesetz (dass ich bis jetzt nicht mal kannte) würde ich nicht als Baurecht bezeichnen.

Ich habe schon mehrfach Bebauungspläne gesehen, wo maximal zwei Wohneinheiten pro Gebäude zugelassen waren, aber das beruht auf § 9 Abs 1 Nr. 6 BauGB, wo nur von der “höchstzulässige[n] Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden” die Rede ist. Also könnten die Gemeinden genauso gut z. B. höchstens drei Wohnungen pro Gebäude zulassen. (Und ich habe bei weitem wiederum nicht genug Bebauungspläne gesehen, um sagen zu können, ob und wenn ja wie oft das vorkommt.)

Aber ich bin weder Jurist noch sonst wie vom Fach, daher kann es natürlich gut sein, dass ich was übersehen habe.

Ich merke, dass man bei OSM durchaus was lernen kann, und wenn es nur ist, dass man das eigene Viertelwissen zum Thema Baurecht zum Halbwissen erweitert. :wink:

Es tut mir Leid, aber ich sehe mich außer Stande, selbst so eine grobe Einschätzung vorzunehmen. Ich erkenne, dass manche Gebäude älter sind als andere, und bei einigen sehe ich, dass sie so modern sind, dass sie zumindest nach dem Krieg gebaut wurden. Aber das war es dann auch schon. Und wenn irgendwann mal die Fassade verkleidet, gedämmt oder sonst wie umgestaltet wurde, kann auch das täuschen. Wenn nicht gerade eine Jahreszahl dran steht, würde ich mich an keine Einschätzung wagen. (Und selbst Jahreszahlen müssen nicht immer stimmen, können sich auf Umbauten beziehen oder viel später irrtümlich oder absichtlich falsch angebracht worden sein.

Für Fachwerk gibt es wie ich gelesen habe building:material=timber_framing. Ich hoffe, das ist OK, ich habe es jetzt nämlich schon ein paar mal verwendet. :roll_eyes:

Es steht in der Bauordnung…
Also dass es für kleinere Bauvorhaben einfachere Genehmigungsverfahren (bzw. keine Genehmigung erforderlich ist, sog. Kenntnisgabeverfahren) und geringere Anforderungen an den Brandschutz gibt, nicht, wie wir in OSM unsere Gebäude in Schubladen sortieren sollen. Die Antwort darauf findet sich nicht in Gesetzen oder Verordnungen.

Ah, ich habe mal die Niedersächsische Bauordnung überflogen. Tatsächlich fallen “Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Grundfläche” in die Gebäudeklassen 1 und 2, was teilweise geringere Anforderungen bedeutet, und außerdem gelten manche Vorschriften für Wohngebäude nicht für “Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen”.

Allerdings gibt es auch vorschriften, die Beispielsweise für “Gebäude mit mehr als fünf Wohnungen” gelten. Ob man daraus ableiten kann, dass Ein- und Zweifamilienhäuser eine grundlegend andere Kategorie von Wohngebäuden sind, weiß ich daher nicht.

Vermutlich haben andere Länder ähnliche Regelungen, aber ich habe keinen Nerv, das nur der Neugierde halber nachzuschauen.

Aber daraus eine Regel für die Klassifizierung in OSM abzuleiten ist natürlich nicht unbedingt zielführend, da gebe ich dir Recht.

Ich glaube hier muss mal bisschen mit baurechtlichem Wissen aufräumen. Das Baurecht kennt keine “Wohnungen” oder “Wohneinheiten”. Es kennt Nutzungseinheiten (NE). NEs sind aber nicht weiter definert. Es handelt sich somit um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Eine NE KANN eine Wohneinheit sein, muss es aber nicht. Technisch kann man auch argumentieren (macht aber idR keiner), dass man aus einer Nutzungseinheit mehrere Wohnungem nachen kann. Das beschränkt sicht aber nicht nur auf Wohnnutzung. Es kann sich auch um ein Bürogebäude handeln.

Allgemein reicht diese Einschätzung meiner Meinung nach überhaupt nicht für eine Einsortierung.
Einfach mal von der Wortherkunft aus argumentiert, ist ein Mehrfamilienhaus ein Haus, in dem mehrere (also >= 2) Wohnungen vorhanden sind.

Dann gucken wir einfach in die englische Wiki und finden diese Definition: “Ein Gebäude, das für Wohnzwecke gebaut wurde und in einzelne Wohnungen/Appartements/Wohnungen unterteilt ist, die sich oft auf verschiedenen Etagen befinden.” Auch gilt für detached vorrangig “usually housing a single family” also Standart ist eine Familie.

Das sehe ich etwas anders. Wenn in einem Haus eine Wohnung oder ein Zimmer untervermietet wird, dann ändert das für mich nichts an der Gebäudeart. Dass das Haus inzwischen als “Mehrfamilienhaus” genutzt wird, könnte man dann vielleicht über building:use=apartments abbilden, wenn man unbedingt will.

Die Definition über Familien finde ich nicht sinvoll. Was ist wenn oben die Kinder und unten die Eltern wohnen?