Zugangsbeschränkungen auf Forststraßen

Steht die mtb:scale im direkten Zusammenhang mit der Zugangsbeschränkung?

In meiner Welt schon. Gibt aber in der OSM Community unterschiedliche ansichten.
MTB Scale ist auch an Wegen gesetzt an denen MTB bzw. Fahrrad allg. verboten ist, zum Beispiel Forststraßen, teilweise ist es auch an Wegen gesetzt die einfach nicht möglich sind mit MTB oder anderen Fahrräder zu benutzen zum Beispiel (alpine) Steige.

Problem: Quasi alle “Freizeitrouting” Apps (Outdooractive, Koomot etc.)werten den Tag MTB Scale aus und stellen ihn auch dar. Routing gibt es sowieso.

Auf der Karte sieht es nun so aus als man hier überall mit dem MTB/Fahrrad fahren darf, ist ja auch entsprechend getagged, offiziell darf man aber nicht fahren, nur wieso wird dann ein MTB tag gesetzt?

@Negreheb : Das Befahren ganz Allgemein von Waldwegen, inbesondere wenn diese in Privatbesitz sind, ist verboten. Das beschränkt sich nicht nur auf Räder/MTBs, sondern auch auf Autos, Moto-X usw. Lediglich Berechtigte (und wer das ist, ist explitzit genannt in Gesetzten, Verordnungen usw.) dürfen Waldwege befahren. Wir haben also eine klare Rechtslage seit Jahrzehnten.
Dass das Radfahren auf Waldwegen vielfach toleriert wird, ist eine ganz andere Sache. Das ist sehr spezifisch an einzelne Wege gekoppelt und man kann daher keine allgemeine Regel ableiten.

Bei Feldwegen kenne ich mich rechtlich im Detail zu wenig aus; da jedoch das meiste privat ist, ist es mehr als fraglich, ob man diese so einfach befahren darf. Vermutlich wird es ähnlich sein, wie bei Waldwegen.
Hier wäre es ev. sinnvoller zu überlegen, jene highway = track mit bicycle = yes zu taggen, wo das Befahren ausdrücklich gestattet ist, denn das ist die Minderheit der Waldwege (auf die Gesamtlänge gesehen). Man spart sich viel Arbeit dadurch.

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Meiner Ansicht nach geben die MTB Grade keine Auskunft über die Beschaffenheit das Weges selbst, sondern über die Geschicklichkeit, die für das Befahren vonnöten ist. Wenn das Befahren verboten ist, dann handelt es sich um hypothetische Angaben, solange niemand es auf sich genommen hat, die Wahrheit auch bei drohender Strafe wegen Ordnungswidrigkeit herauszufinden. Aber selbst dann kann es an der Überprüfbarkeit scheitern, weil eben mit Ordnungswidrigkeit verbunden. Und nicht Überprüfbares hat in der openstreetmap ja nichts zu suchen?

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In den Regionen in denen ich mich auskenne, ist die Mehrheit der Feldwege mit dem Fahrrad (und zu größten Teilen auch mit dem Auto) legal befahrbar.

Magst ein Beispiel nennen? Hier, wo ich ich mich bewege, das ist es ziemlich genau anders herum, auf Waldwegen, wie auf Feldwegen.

Quasi alles mir bekannte im nördlichen Weinviertel: Vereinzelte Feldwegen sind zwar durch Schranken abgesperrt, einzelne Fahrverbote gibt es auch und Forststraßen sind halt Forststraßen, aber ~90% vom Wegenetz ist beschilderungsfrei und befahrbar:
Bsp:

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Soweit ich weiß ist dafür nur die Zustimmung gemäß §33 (3) Forstgesetz notwendig. Wenn meinst diese Kennzeichnung wäre vorgeschrieben für eine Zulässigkeit des Radfahrens für die Allgemeinheit: bitte um Hinweis wo diese Vorschrift zu finden ist.

Das ist im Forstgesetz §33 (3) am Ende des Absatzes geregelt:

… Eine Zustimmung kann auf bestimmte Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. Sie gilt als erteilt, wenn die Zulässigkeit der Benützung und deren Umfang im Sinne des § 34 Abs. 10 ersichtlich gemacht wurde.

Die Passage regelt mWn die Rechtssicherheit im Falle einer Beschilderung nach Forstlicher Kennzeichnungsverordnung, die im §34 Abs. 10 Forstgesetz gründet. Kurz gesagt: Wenn eine Beschilderung gemäß §1 Abs 8 der o.g. VO (Abb. 5 der dortigen Anlage) angebracht ist (siehe Bild), dann gilt das rechlich definiert als “Zustimmung erteilt”.
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Eine Pflicht zur Beschilderung der Zustimmung wie es oben angedeutet ist á la “Eine Radfahrerlaubnis muss man beschildern”, dafür hab ich noch keine entsprechende Rechtsstelle gefunden. Auch nicht, dass eine spezielle Art der Beschilderung dieser Zustimmung verpflichtend vorgeschrieben wäre. Freue mich über Hinweise.