Zugangsbeschränkungen auf Forststraßen

Um das Radfahren an der gemeldeten Stelle zu unterbinden, würden wir dich bitten, diese als Bicycles = no direkt bei OpenStreetMap zu melden …”

lustig, weil so viel falsch getaggt sein soll schicken sie einen zum Falschtaggen los :wink:

Nun, wenn die Routinganbieter es nicht wollen (aus welchen Gründen auch immer, vermutlich geschäftliche), dann ist es mMn noch weniger eine Aufgabe von OSM-Usern hier praktisch jeden highway = track in AUT mit einem Fahrverbot für Räder (MTBs meist) zu versehen.

Routinganbieter müssen Routen liefern, die Kunden wollen. Ein MTB-Fahrer will klarerweise über den Forstweg fahren und plant seine Route darüber. Wenn nun ein Routinganbieter den Weg nicht über eine solchen Weg legt (und eine alternative irgendwo vorschlägt) zieht der User zu einem anderen Anbieter weiter, der das macht bzw. den Sachverhalt in AUT ignoriert.
Wie jedoch auch weithin bekannt sein dürfte, ignorieren Anbieter regelmäßig Tags, welche in OSM gesetzt sind/wurden. Daher zweife ich überhaupt an, dass es Sinn macht, flächendeckend hier zusätzliche Tags auf highway = track zu plazieren, obwohl fraglich ist, ob das bei den Routinganbietern überhaupt etwas bewirken würde.

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Naja, in Österreich ist das Radfahren im Wald nicht erlaubt, sofern man nicht eine Erlaubnis des Waldbesitzers hat oder es explizit ausgeschrieben ist. Ende. Das betrifft auch die Wege.

Das ist ja immer schon das Problem gewesen, wenn deutsche Touristen mtit Fahrrad nach Österreich kommen und dann relativ überrascht vor einem Förstner stehen.

Und von einem highway=track lässt sich halt nicht schließen, ob es in einem Wald ist, oder auf einem Feld. Deswegen tagge ich, wenn ich in Österreich einen Wald tagge, einfach überall ein bicycle=no dazu, weil nicht jeder Weg in einem Wald ist auch gleich ein Forstweg. Müsste ich jetzt den restlichen Thread noch durchsuchen, ob es da eine konkrete Defiinition gibt.

Und von einem highway=track lässt sich halt nicht schließen, ob es in einem Wald ist, oder auf einem Feld. Deswegen tagge ich, wenn ich in Österreich einen Wald tagge, einfach überall ein bicycle=no dazu, weil nicht jeder Weg in einem Wald ist auch gleich ein Forstweg.

+1, das halte ich für sinnvoll, vielleicht könnte man noch einen weiteren tag formalisieren der aussagt dass es sich um einen Waldweg handelt und das Fahrradfahrverbot daher kommt. So könnte man es ggf. später leichter finden wo das Verbot ausgeschildert ist und wo es sich aus dem Gesetz ergibt.

Alternativ könnte man einen tag machen der sagt dass es ein Waldweg im Sinne des Gesetzes ist und dann hoffen, dass die Router das von selbst verstehen dass sie in Österreich dann dort keine Fahrräder langschicken sollen, eher nicht pragmatisch aber dafür dogmatisch (keine allgemeinen Regeln taggen wenn sie nicht vor Ort sichtbar sind). Ich würde es aber auch wie du machen.

Weil gerade woanders gesehen: Wäre diese Plattform nicht eine Lösung für das Problem?

Hierin lassen sich (wohl) alle lokalen Gesetze und Regeln wiederspiegeln und können von Routing-Software mittels API übernommen werden. Dann müssen nicht tausende Wege in OSM angepasst werden.

Ich halte vehicle=forestry für das einzig konzise Werkzeug hier, und zwar nicht nur an tracks, sondern auch an paths. Weil a) Router werden das nie sauber hinkriegen zu entscheiden, ob ein Weg im Wald ist oder nicht. Und b) weil track und path keinen Unterschied macht, da path ja auch als befahrbar definiert ist. Und c) weil bicycle=no, wie oben gesagt, definitiv falsch ist.

PS: Auf Feldwegen hingegen gilt womöglich gar access=private, auf Wiesen und Weiden gilt ja kein Forstgesetz, im Detail übersteigt das aber gerade mein local_knowledge.

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Meines Erachtens müssten auch auf Feldwegen Verbotstafeln stehen, wenn niemand drauf fahren dürfte. Der freien Betretbarkeit außerhalb des Waldes steht ja in der Regel die Vermeidung von Flurschaden auf einer Ackerfrucht bzw. einer Mähwiese entgegen, aber am Weg wächst ja keine (kommerzielle) Frucht. Aber auch hier gibt es sicher fließende Übergänge, die z.T. konfliktär sein können, z.B. grasbewachsene tracks auf einer privaten Wiese, wo halt der Traktor oft fährt, aber das macht deshalb noch keinen öffentlichen Weg, und der Bauer hat meist guten Grund zu wollen, dass hier niemand anderer fährt.

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Die Naturland Niederösterreich Tipps für Wanderer legen ein access=private für nicht öffentliche Feldwege ebenfalls nahe.

Ich würde diese Zugangsbeschränkungen aber nur dann in OSM eingetragen, wenn sie auch vor Ort so beschildert sind.

Viele ausgebaute Feldwege sind wohl von Servituten gedeckt. In meiner Gegend werden aber auch wirklich Neue unbelastete Feldwege nur mit Fahrverbot ausgeschildert, und das oft auch auf Motorisiert beschränkt; nie mit Betreten verboten.

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Habe jetzt nicht alle Seiten im Thread gelesen aber es ist eines meiner Lieblingsthema, man könnte ja schonmal damit beginnen nicht jede Forststraße und Wandersteig/weg mit MTB Scale tags zu versehen. Würde schonmal viel helfen.

Habe ich vor 2 Jahren schon mal andiskutiert → Note: 2195959 | OpenStreetMap

Verstehe die Logik immer noch nicht…

Steht die mtb:scale im direkten Zusammenhang mit der Zugangsbeschränkung?

In meiner Welt schon. Gibt aber in der OSM Community unterschiedliche ansichten.
MTB Scale ist auch an Wegen gesetzt an denen MTB bzw. Fahrrad allg. verboten ist, zum Beispiel Forststraßen, teilweise ist es auch an Wegen gesetzt die einfach nicht möglich sind mit MTB oder anderen Fahrräder zu benutzen zum Beispiel (alpine) Steige.

Problem: Quasi alle “Freizeitrouting” Apps (Outdooractive, Koomot etc.)werten den Tag MTB Scale aus und stellen ihn auch dar. Routing gibt es sowieso.

Auf der Karte sieht es nun so aus als man hier überall mit dem MTB/Fahrrad fahren darf, ist ja auch entsprechend getagged, offiziell darf man aber nicht fahren, nur wieso wird dann ein MTB tag gesetzt?

@Negreheb : Das Befahren ganz Allgemein von Waldwegen, inbesondere wenn diese in Privatbesitz sind, ist verboten. Das beschränkt sich nicht nur auf Räder/MTBs, sondern auch auf Autos, Moto-X usw. Lediglich Berechtigte (und wer das ist, ist explitzit genannt in Gesetzten, Verordnungen usw.) dürfen Waldwege befahren. Wir haben also eine klare Rechtslage seit Jahrzehnten.
Dass das Radfahren auf Waldwegen vielfach toleriert wird, ist eine ganz andere Sache. Das ist sehr spezifisch an einzelne Wege gekoppelt und man kann daher keine allgemeine Regel ableiten.

Bei Feldwegen kenne ich mich rechtlich im Detail zu wenig aus; da jedoch das meiste privat ist, ist es mehr als fraglich, ob man diese so einfach befahren darf. Vermutlich wird es ähnlich sein, wie bei Waldwegen.
Hier wäre es ev. sinnvoller zu überlegen, jene highway = track mit bicycle = yes zu taggen, wo das Befahren ausdrücklich gestattet ist, denn das ist die Minderheit der Waldwege (auf die Gesamtlänge gesehen). Man spart sich viel Arbeit dadurch.

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Meiner Ansicht nach geben die MTB Grade keine Auskunft über die Beschaffenheit das Weges selbst, sondern über die Geschicklichkeit, die für das Befahren vonnöten ist. Wenn das Befahren verboten ist, dann handelt es sich um hypothetische Angaben, solange niemand es auf sich genommen hat, die Wahrheit auch bei drohender Strafe wegen Ordnungswidrigkeit herauszufinden. Aber selbst dann kann es an der Überprüfbarkeit scheitern, weil eben mit Ordnungswidrigkeit verbunden. Und nicht Überprüfbares hat in der openstreetmap ja nichts zu suchen?

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In den Regionen in denen ich mich auskenne, ist die Mehrheit der Feldwege mit dem Fahrrad (und zu größten Teilen auch mit dem Auto) legal befahrbar.

Magst ein Beispiel nennen? Hier, wo ich ich mich bewege, das ist es ziemlich genau anders herum, auf Waldwegen, wie auf Feldwegen.

Quasi alles mir bekannte im nördlichen Weinviertel: Vereinzelte Feldwegen sind zwar durch Schranken abgesperrt, einzelne Fahrverbote gibt es auch und Forststraßen sind halt Forststraßen, aber ~90% vom Wegenetz ist beschilderungsfrei und befahrbar:
Bsp:

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Soweit ich weiß ist dafür nur die Zustimmung gemäß §33 (3) Forstgesetz notwendig. Wenn meinst diese Kennzeichnung wäre vorgeschrieben für eine Zulässigkeit des Radfahrens für die Allgemeinheit: bitte um Hinweis wo diese Vorschrift zu finden ist.

Das ist im Forstgesetz §33 (3) am Ende des Absatzes geregelt:

… Eine Zustimmung kann auf bestimmte Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. Sie gilt als erteilt, wenn die Zulässigkeit der Benützung und deren Umfang im Sinne des § 34 Abs. 10 ersichtlich gemacht wurde.

Die Passage regelt mWn die Rechtssicherheit im Falle einer Beschilderung nach Forstlicher Kennzeichnungsverordnung, die im §34 Abs. 10 Forstgesetz gründet. Kurz gesagt: Wenn eine Beschilderung gemäß §1 Abs 8 der o.g. VO (Abb. 5 der dortigen Anlage) angebracht ist (siehe Bild), dann gilt das rechlich definiert als “Zustimmung erteilt”.
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Eine Pflicht zur Beschilderung der Zustimmung wie es oben angedeutet ist á la “Eine Radfahrerlaubnis muss man beschildern”, dafür hab ich noch keine entsprechende Rechtsstelle gefunden. Auch nicht, dass eine spezielle Art der Beschilderung dieser Zustimmung verpflichtend vorgeschrieben wäre. Freue mich über Hinweise.