Diesen Kelch lassen wir vorerst aus.
Es gibt in Österreich kein Agrargesetz, das ähnlich dem Forstgesetz das Betreten der Felder erlauben würde. Da die Feldwege vordringlich in Privatbesitz sind halte ich also dort sogar foot=private für einen angemessenen “default”. So weit will ich aber gar nicht gehen.
Viele eher nicht, aber der OGH meint
Für die Lösung der Frage, ob eine Fläche als Feldweg im Sinne des § 19 Abs 6 StVO anzusehen ist, dürfen nur solche Kriterien herangezogen werden, die für die Benützer der betreffenden Fläche und die Benützer der Straße, in die sie einmündet, während ihrer Fahrt deutlich erkennbar sind (Befestigung, Asphaltierung, Verkehrstafeln insbesondere Ortstafeln).
Könnte sein, dass manches eher unclassified ist, wo jeder fahren darf?