Diese Schilderkombi steht an einem highway=unclassified.
hgv=agricultural ist klar.
Aber was mache ich mit den Sonderfahrzeugen?
Im Wiki und im Verkehrszeichen Tool steht nichts dazu.
In Wikipedia gibt es diesen Artikel: Sonderkraftfahrzeug – Wikipedia
Ich würde hier ganz reduziert mit emergency=yes arbeiten. So zumindest mein Verständnis als aktives Feuerwehrmitglied, da beispielsweise ein Feuerwehrfahrzeug mit “Sondersignal” (Martinshorn) fährt und damit Sonderrechte genießt.
Auch bei den namhaften Herstellern von Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeugen heißt diese Kategorie des Fahrzeugbaus “Sonderfahrzeugbau”.
Mit Sonderfahrzeugen sind wohl Polizei-, Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge. vgl. https://www.123fahrschule.de/lernen/sonderfahrzeuge - eigentlich ist das Schild aber aus meiner Sicht überflüssig. Denn wo bitteschön dürfen diese Sonderfahrzeuge nicht entlangfahren? Die dürfen ja auch über Fuß- und Radwege fahren.
Mit Sonderfahrzeugen sind wohl Polizei-, Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge. vgl. https://www.123fahrschule.de/lernen/sonderfahrzeuge - eigentlich ist das Schild aber aus meiner Sicht überflüssig. Denn wo bitteschön dürfen diese Sonderfahrzeuge nicht entlangfahren? Die dürfen ja auch über Fuß- und Radwege fahren.
das wäre Einsatzfahrzeuge frei (und gilt dann auch ohne Sonderrechte), Sonderfahrzeuge sind aber noch mehr, da gehören auch Leichenwagen dazu, oder Wohnmobile, Müllautos und Kanalreinigung glaube ich auch
allgemein sind Sonderfahrzeuge alle, die für einen spezifischen Einsatzzweck konstruiert sind. Vermutlich meint das Schild Sonderfahrzeuge i.S. des § 3 Nr. 7 https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html
“Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur für die bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind.”
Zur Steuerbefreiung ist es dabei zwingend, dass die Fahrzeuge nur
a)
in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
b)
zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,
c)
zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
d)
zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
e)
von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden
verwendet werden, wobei es zulässig ist, dass land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung oder Holz vom forstwirtschaftlichen Betrieb aus befördert werden, sowie dass Untersuchungsproben zur Tierseuchenbekämpfung oder auf dem Rückweg von einer Molkerei Milcherzeugnisse befördert werden)
Geht uns ja nicht um die Steuerbefreiung, aber den Kontext der Art von Fahrzeugen/Nutzungen gibt das evtl. trotzdem. Mit emergency hat es nichts zu tun.
Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
8
@dieterdreist: das geht alles komplett an der Beschilderung vorbei und hat mit Steuer usw. alles gar nichts zu tun.
Die Beschilderung ist eine verkehrsrechtliche Anordnung, also kann es sich nur auf verkehrsrechtliche Dinge beziehen. Und die Lösung ist naheliegend, man muss nur mal in § 35 StVO schauen.
Und Sonderrechte im Straßenverkehr haben nicht nur Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Katastrophenschutz/THW, also alles was mit Blaulicht fährt (das wäre eine weitergehende Einschränkung), sondern darüber hinaus auch Zoll, Bundeswehr und andere Truppen der NATO-Staaten, Straßenbaumaschinen, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Messfahrzeuge der Bundesnetzagentur sowie Postdienstleister.
Und die Sonderrechte bestehen nicht generell, sondern nur wenn es dem Einsatzzweck dient.
Insoweit ist die Verwendung von emergency sicher zu weit einschränkend, aber für die übrigen gibt es m.W. kein geeignetes tagging und insofern ist es für mich ausreichend. Die Fahrer der entsprechenden Fahrzeuge wissen sowieso, was sie wann dürfen. Aus Jux und Dollerei dürfen auch Polizei und Co keine Sonderrechte ausüben (auch wenn sie dies zuweilen tun und wie erst kürzlich erlebt mit dem Polizeiauto mitten auf den Gehweg/Fußgängerzone fahren, direkt vor der Tür der Bäckerei parken (kein Parkplatz!) und Brötchen kaufen gehen).
@dieterdreist: das geht alles komplett an der Beschilderung vorbei und hat mit Steuer usw. alles gar nichts zu tun.
Die Beschilderung ist eine verkehrsrechtliche Anordnung, also kann es sich nur auf verkehrsrechtliche Dinge beziehen. Und die Lösung ist naheliegend, man muss nur mal in § 35 StVO schauen.
da geht es um “Sonderrechte”, das ist was anderes als Sonderfahrzeuge, und das Stichwort dafür ist “Einsatzfahrtzeuge”, steht auch in dem von dir genannten Paragraphen. Die müssen aber nicht ausgeschildert werden weil sie die Sonderrechte sowieso haben. Außerdem sind sie nicht an Fahrzeuge sondern an Aktivitäten / Erfordernisse gebunden. Kann vielleicht schon sein, dass der Schildaufsteller das gemeint hat, aber geschrieben hat er es nicht.
Insoweit ist die Verwendung von emergency sicher zu weit einschränkend, aber für die übrigen gibt es m.W. kein geeignetes tagging und insofern ist es für mich ausreichend.
damit verdirbrt man den Brei doppelt, einerseits weil man weiterhin kein tagging hat, und andererseits, weil man dem tagging von “emergency” auch nicht mehr glauben kann.
emergency=yes und das Schild “Einsatzfahrzeuge” meint die Fahrzeugklasse und nicht das Fahrzeug im Einsatz.
Sonderrechte gelten nur im Einsatz und müssen nicht beschildert und getaggt werden. Vermutlich sind hier Fahrten außerhalb des Einsatzes gemeint.
Puhh…; ihr bringt mich total durcheinander.
Da stelle ich, wie ich glaube, eine einfache Frage und dann macht ihr ein Rechtsseminar daraus.
Ich bin mal gespannt was hier noch alles diskutiert wird.
Die Straße ist übrigens nur 3m breit und führt an einem Bauernhof vorbei.