Das sind alles fachlich sinnvolle Argumente, für OSM jedoch wenig relevant. Wir stellen nur rechtsverbindliche Regelungen und keine unverbindlichen Planvorstellungen dar. Wenn es in dem Gebiet massive Probleme gibt muss man es als Schutzgebiet ausweisen und ein Wegegebot mit Beschränkung auf markierte Wege erlassen, dann wird auch in OSM alles als gesperrt markiert.
Das Schutzziel des FFH-GEBIET 185 Tafelberge ist bei OSM auch nicht berücksichtigt.
Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Durch verschiedene Umstände hatte ich dies ein wenig aus den Augen verloren, aber ich habe inzwischen Antwort vom Wanderwegewart der Gemeinde Struppen erhalten:
wie schon von @lonvia bestätigt auch der Wanderwegewart die unveränderte Wegeführung des Malerweges und dessen Benutzbarkeit. Eine Löschung war somit unberechtigt.
auch von einer Sperrung des Zugangs zur Riegelhofstiege weiß der Wanderwegewart nichts. Allerdings bestätigt er Spannungen durch den sogenannten “Boofentourismus”. Beeinträchtigungen in Folge dessen möchte er deshalb nicht ausschließen.
Außerdem hatte ich ein ausführlicheres Telefonat mit einer Mitarbeiterin des Tourismusverbandes. Auch diese bestätigte die Benutzbarkeit des Malerweges. Die Schwierigkeiten mit der Eigentümerin des inzwischen Privatwaldes kennt sie natürlich einschl. aller Bemühungen eine Lösung zu finden. Die Aussage im Changeset, die Route sei vom Tourismusverband ohne Zustimmung der Waldbesitz ausgewiesen ist jedoch mindestens irreführend, eigentlich sogar falsch, da lediglich die Route einen Namen erhalten hat, der Weg aber auf einem bereits ca. 100 Jahre alten Wanderweg verläuft. Ist also kein neu angelegter Wanderweg und bedurfte deshalb keiner Zustimmung (Bestandsschutz).
Wenn ich das richtig herausgehört und verstanden habe, fände man das Markieren ausgewählter Pfade auf und um den Großen Bärenstein sinnvoller, als die Wanderer auf der Suche nach dem Auf- bzw. Abstieg durch eine Stiege erst kreuz und quer durch den Wald trampeln zu lassen. Und mit GPS ist’s am Fuß der Felsen nicht so dolle.
Guten Morgen,
meiner Info nach ist die Ausweisung erst nach Verkauf der Grundstücke erfolgt. Damit ist in Sachsen vor Ausweisung ( das ist nicht der Bau oder die Anlage eines Weges) die Zustimmung der Eigentümer zwingend erforderlich.
Die wurde meiner Kenntnis nach nicht gegeben.
Die Verdächtigungen kommentiere ich nicht.
Vielleicht sollte mal jemand zur Abwechslung den Prozess der Ausweisung von Wanderwegen recherchieren. Wer es tut, wird dabei auch erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern feststellen.
Von meiner Seite ist alles gesagt, ich kenne und beachte die Rechtslage. Scheint leider teilweise nicht gewünscht zu sein. Das habe ich zur Kenntnis genommen.
Mammi71
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das ist falsch.
Richtig ist: der Verkauf des zuvor Staatswaldes an eine Privatperson erfolgte im Jahr 2002. Der Malerweg wurde 2006 eingerichtet. Dabei handelt es sich beim Malerweg um eine Wanderroutenempfehlung des Tourismusverbandes, jedoch nicht um einen neu ausgewiesenen Wanderweg. Der Malerweg nutzt lediglich (abschnittsweise) verschiedene ausgewiesene Wanderwege.
Der hier in Rede stehende Abschnitt zwischen Obervogelgesang und Naundorf ist Teil des mit einem Roten Punkt ausgewiesenen Wanderweges. Dessen Ausweisung erfolgte in den 20er Jahren - des vorigen Jahrhunderts! Es gilt Bestandsschutz.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: nicht der Tourismusverband braucht die Zustimmung der Waldbesitzerin für den Wanderweg, sondern die Waldbesitzerin braucht für die Sperrung des Weges die Genehmigung der zuständigen Forstbehörde.
Viele schauen neidisch auf das skandinavische “Jedermannsrecht” und wissen nicht, dass ein ähnlich weitgehendes Recht auch in den deutschen Waldgesetzen verankert ist, dass unabhängig davon besteht, ob ein Wald in Privatbesitz ist oder er sich in öffentlicher Hand befindet. In dieser Hinsicht halte ich Mammi71s Hinweis für passend, auch wenn ich natürlich die Situation vor Ort nicht kenne. Ich habe aber auch diverse Erfahrungen aus meiner Region (in Nordrhein-Westfalen), bei der private Waldbesitzer denken, sie könnten einmächtig entscheiden, ob ein Weg betreten werden darf oder nicht. Das allgemeine Recht, den Wald zum Zwecke der Erholung zu betreten und insofern auch alle vorhandenen Wege zu diesem Zwecke zu nutzen kann nicht so einfach und ohne behördliche Genehmigung dauerhaft eingeschränkt werden. Und das unabhängig davon, ob es sich um einen markierten Wanderweg handelt oder einen nicht markierten Forstweg.
Und ehrlich gesagt bin ich über diese Rechtslage sehr froh, da die deutschen Wälder ein Flickenteppich unterschiedlicher Besitzverhältnisse sind und die Nutzung unserer Wälder als Erholungsraum kaum möglich wäre, wenn jeder Waldbesitzer entsprechend seiner Interessen Erholungssuchende aussperren könnte.
Die Waldbesitzer wissen darüber natürlich bescheid und formulieren ihre Beschwerden oft schon in den Worten der jeweiligen Landesgesetze, in denen es stets Ausnahmen für das Betretungsrecht gibt - z.B. Schonungen, Wildruhezonen oder Gebiete, in denen Waldarbeit betrieben wird. Das ist dann oft sehr wolkig, weder ist immer klar, was das Gesetz eigentlich meinte, noch, ob die Behauptung, dass irgendwo z.B. eine Wildruhezone sei, überhaupt stimmt.
Das allgemeine Recht, den Wald zum Zwecke der Erholung zu betreten und insofern auch alle vorhandenen Wege zu diesem Zwecke zu nutzen kann nicht so einfach und ohne behördliche Genehmigung dauerhaft eingeschränkt werden. Und das unabhängig davon, ob es sich um einen markierten Wanderweg handelt oder einen nicht markierten Forstweg.
oder ohne Weg. Wenn es kein Naturschutzgebiet ist kann man auch ohne Weg durch den Wald gehen.
Mammi71
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user Naundorfer editiert wieder. Manche Edits sind eine willkommene Ergänzung der Daten (z.B. horse=no, das für viele Waldwege tatsächlich zutreffen mag. Dennoch würde ich ganz gern das Schild dazu sehen, denn meistens ist nicht horse=no, sondern carriage=no gemeint.
Außerdem löscht er (mehr oder weniger) wieder Wege. Hier ein erstes Beispiel mit “weniger” Löschung (nur hw=track entfernt, aber den Rest belassen): Way History: 1223074310 | OpenStreetMap
dazugehörige note: Note: 4366399 | OpenStreetMap und das Bild, das von Naundorfer selbst erstellt wurde:
Nun, unter Rückegasse verstehe ich etwas anderes - das hier sieht mir schon sehr nach Weg aus. Aber selbst wenn es eine Rückegasse ist, wäre das Betreten nicht verboten. Und für mindestens ein Jahr Nichtbenutzung des Weges (zumindest nicht mit Forstmaschinen) sieht mir die weiße Markierung ziemlich frisch aus.
Übrigens ist dieser Weg auch im Sachsenatlas verzeichnet.
Die weiße Markierung legt allerdings den Schluss nahe, dass es sich um eine Rückegasse handelt, denn Rückegassen werden auf diese Weise markiert.
Davon abgesehen kann ich anhand des Bildes nicht erkennen, ob es sich um einen Weg oder um eine Rückegasse handelt.
Mammi71
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So weiß wie die weiße Farbe ist, wurde die Markierung möglicherweise erst kürzlich angebracht, nachdem man hier im Forum die entsprechenden Tips erhalten hat um gegenüber der Community eine Löschung begründen zu können.
Ergänzung: wenn es im SachsenAtlas als Wirtschaftsweg abgebildet ist, spricht dies dagegen, dass es sich um eine reine Rückegasse handelt. Letztere werden nicht in offiziellen Karten erfasst.
Wieso denkst Du, dass meistens Kutschfahren verboten ist und nicht Reiten?
Mir persönlich ist in meiner Region bislang ausschließlich ein Verbot des Reitens untergekommen. Ab und zu durch Zeichen 257-51 angeordnet, meist aber eher durch die gesetzlichen Vorschriften im Landeswaldgesetz oder bei Naturschutzgebieten in dem zugehörigen Landschaftsplan festgelegt. Letztere Regeln werden leider in der Regel nicht vor Ort ausgeschildert. Nur selten findet man an den Schildern, die die Grenze eines Naturschutzgebiets markieren auch eine Liste der speziellen Regeln innerhalb des Gebiets.
Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Die meisten (meist grünen) Forstwegschilder die ich kenne sind beschriftet mit:
Forstweg
für Motorfahrzeuge (wahlweise Kraftfahrzeuge)
und Pferdegespanne (wahlweise Gespanne oder Fuhrwerke)
gesperrt
Frei für Forstbetrieb
Aber ja, zuweilen ist auch “für Motorfahrzeuge, Reiter und Fuhrwerke” oder nur “Motorfahrzeuge und Reiter” gesperrt. Deshalb gehe ich erst mal davon aus, dass die Daten richtig sind. Würde aber gern trotzdem mal das Schild gesehen haben.
Es gibt Gegenden, da gibt es die grünen Forstweg-Schilder tatsächlich an jedem Zugang zum Wald.
Die rote Linie ist way 1305393952, dieser wurde am 03.08.2024 auf Grund unserer Diskussion hier vom ursprünglichen way abgetrennt und auf access=no gesetzt, da er wegen Erosion gesperrt sei. Ob die Sperrung rechtmäßig oder eigenmächtig erfolgte, wird an anderer Stelle zu diskutieren sein.
Dieser way wurde von Naundorfer am 17.10.2024 gelöscht.
Gut 26 Stunden später erfolgte an gleicher Stelle die Neueintragung des gelben Weges durch einen anderen ortskundigen user. Womit bereits der Beweis erbracht wurde, dass Löschung die denkbar schlechteste Lösung ist.
Der neue Weg wurde mit folgendem Kommentar versehen:
most important access to Riegelhof,
partially hewed trees,, many circumventions
Es wurden also, um die Wegesperrung zu untermauern, gesunde Kiefern und Birken gefällt - mit der Folge, dass drumherum sofort neue Trampelpfade entstanden, da dies wohl der angestammte Hauptzugang zur Riegelhofstiege sei. Im Endeffekt mehr Naturzerstörung als vorher, wenn man den Weg belassen hätte.
Dieser neue Weg wurde von Naundorfer am 24.10.2024 wieder gelöscht.
Wie bereits geschrieben: ob die Sperrung des Weges rechtmäßig war, ist an anderer Stelle zu klären. Löschung ist aber keine Option.
Thema Rückegasse.
Nur so am Rande bemerkt, ich bin die letzten Wochen ein paar Wanderwege gegangen (ganz andere Gegend, nicht Sächsische Schweiz). Dabei sind mit Pfade aufgefallen, auf denen beschilderte Wanderwege verlaufen die aktuell als Rückegasse genutzt werden inkl der dazugehörigen Markierungen an den Bäumen. Für mich bleibt das trotzdem ein Pfad mit entsprechenden access yes (Wandrer ggf Radfahrer). Falls dort natürlich aktuell gearbeitet wird sollte man natürlich gern bleiben und der Weg entsprechend abgesperrt werden.