Wege im Gebiet "Bärensteine" (Sächsische Schweiz)

Danke für die Info… ich hatte mir nicht die Mühe gemacht, das zu recherchieren um daher von meinen Erfahrungen mit der rechtlichen Situation in NRW berichtet, zumal es ja nur darum ging, ein Beispiel zu bringen, dass Reiten auch verboten sein kann, wenn vor Ort keine Beschilderung besteht.

Aber wie Du richtig angemerkt hast, heißt es im sächsischen Waldgesetz

“Das Reiten im Wald ist nur auf dafür ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen gestattet.
Es sollen daher genügend geeignete, möglichst zusammenhängende und an entsprechende Wege auf Gemeindegebieten von Nachbargemeinden anschließende Waldwege für das Reiten ausgewiesen werden.
Die Ausweisung erfolgt durch die Forstbehörde nach Anhörung der beteiligten Waldbesitzer und der Betroffenen. […] Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Ausweisung und Kennzeichnung von Reitwegen […] zu regeln.”

Das ist tatsächlich eine vergleichsweise regide Gesetzeslage für das Reiten im Wald. Das würde für das hier diskutierte Waldgebiet bedeuten, dass horse=no an alle Waldwege gehörte, es sei denn, es wäre für einzelne Wege explizit erlaubt? Wobei ich mir auch vorstellen könnte, dass die Ausweisung von Reitwegen nicht ausschließlich durch Aufstellen von Schildern erfolgen könnte sondern ggf. auch durch eine Verordnung auf kommunaler Ebene, in der es dann vielleicht heißt, dass das Reiten auf allen Wegen erlaubt ist, die bestimmte Kriterien erfüllen (so wie es z.B. im Landesforstgesetz von NRW heißt, dass das Reiten auf allen befestigten und naturfesten Waldwirtschaftswegen zulässig sei (also im Umkehrschluss nicht auf einem Wanderpfad und nicht auf einem Fahrweg mit tiefer Matsche oder tiefem Sand)

Das ist natürlich ein heftiger Verdacht, ist aber durchaus denkbar. Gerade privaten Waldbesitzern ist ja das allgemeine Betretungsrecht in “ihrem” Wald oft ein Dorn im Auge und manche benehmen sich wie kleine Könige. Da wäre eine Forstbehörde gefragt für rechtliche Klarheit zu sorgen.

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Ich weiß nur, dass mir die Markierungen um Chemnitz oft begegnen, im Elbi sind sie mir nicht aufgefallen, ich bin aber auch kein Reiter.

Danke für den Hinweis. Ich hatte bereits angemerkt:

Damit ist das ein (positiver) Nebenschauplatz.

Der Vollständigkeit halber ein Bild vom aktuellen Zustand:

In der topographischen Karte sind auch Rückegassen (grün gestrichelt) erfasst, Beispiel:

Aber (zumindest an anderen Stellen) stimmt die Karte nicht so genau; manchmal ist da, wo in der Karte ein Weg verzeichnet ist, einfach nur Wald, und manchmal sieht das, was da als Rückegasse verzeichnet ist, eindeutig wie ein (problemlos befahrbarer) Weg (track) aus.

Tatsächlich gibt es in den TK10 und DTK10 diese grün gestrichelten Doppel-Linien. Meine erste Vermutung hat sich beim Blick in die Legende bestätigt: es handelt sich dabei um Schneisen.
image
Nun ja, Schneisen können auch Rückegassen enthalten.
Aber: nicht jede Schneise hat auch eine Rückegasse und nicht jede Rückegasse bildet eine Schneise.

Ja, das kommt vor. Es kann sowohl möglich sein, dass die OSM-Daten nicht mehr aktuell sind, als auch dass die offizielle DTK nicht mehr aktuell ist. Nicht mehr benutzte Wege können so zuwachsen, dass sie nicht mehr als Weg erkennbar sind. Und Rückegassen oder Schneisen können vom Forstwirt zu Wegen ausgebaut werden. Die Zeiten ändern sich.

In den Metadaten der DTK ist angeben, dass die Daten aus 2008-2012 stammen also deutlich über 10 Jahre alt sind, da kann sich viel ändern (Geoportal - Metadatenanzeige).

Ja klar kann sich viel ändern. Der Weg, der als Rückegasse markiert ist (wurde?), war schon vor 10 Jahren als Weg in der DTK erfasst und ist nach aktuellem Foto zwar mit hohem Grad und Brombeeren bewachsen, aber auch nicht so zugewachsen, dass er nicht mehr als Weg erkennbar wäre. Und selbst wenn es eine Rückegasse wäre, wäre es nicht access=no (Allgemeines Betretungsrecht)


Aus der vor 15 Jahren gemappten Lichtung wieder einen Wald zu machen entspräche da deutlich mehr der Realität.

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Was mir hier im Forum vor längerer Zeit empfohlen wurde, um Markierungen zu verstehen ist der Waldprinz. Da schreibt einer fachkundig, was üblich ist (ist natürlich nicht verbindlich, mag in Sachsen, regional, im Privatwald, … anders sein). Ich kann das nicht beurteilen.

Die Markierung im Bild wäre demnach eine Fällmarkierung. Rückegassen sind mit waagrechtem Doppelstrich gekennzeichnet.

Die forstbetrieblichen Markierungen sind von Gegend zu Gegend, von Forstbetrieb zu Forstbetrieb unterschiedlich. In meiner Umgebung im Gemeindewald sind für Rückegassen zwei parallele Schrägstriche üblich, das untere Ende zeigt zur Gasse.

Diese Legende hatte ich gesucht und nicht gefunden. Wo gibt’s die?

https://www.landesvermessung.sachsen.de/digitale-topographische-karte-6074.html

Guten Abend,

z.B. Geoportal - Sachsenatlas

und dann unten links auf “Legende” Aber Achtung! dies Legende stimmt erst, wenn man soweit hinein zoomt, als daß man in etwas Maßstab 1:10.000 erreicht hat…

Im übrigen betrachte ich diese Darstellung der “Schneisen” hier in dem Kontext Mittel ausschließlich als Teil zur Darstellung der forstlichen Waldeinteilung. Ich sehe es als Element, der Einteilung der forstlichen Betriebsflächen (genutzt oder ungenutzt ist mir zunächst egal!), nicht mehr und nicht weniger… Weg ist für mich hier sehr fraglich.

Sven

Kann ich bestätigen, die Markierungen sind regional meist unterschiedlich.