Was entscheidet eher über Rad-access: Verkehrschild oder Vorhandensein in Radkarte?

Auch dort gibt es bereits eine Ergänzung seit dem 4. Dezember 2018 19:36 Uhr, welche hier zu finden ist.

Das ist auch korrekt, aber auch hier liegt wieder die Schreibweise auf “Anlieger”, nicht auf “Anrainer”. Ich verweise auf diesen Post sowie diesen Post im Forum. Ergänzend dazu: Anrainer + Anrainerverkehr in der StVO