Waldweg mit bicycle=no?

Ein Waldweg ist folgendermaßen physisch “gesperrt” und beschildert:


Reicht das für ein bicycle=no?

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Für mich wäre das völlig ausreichend für bicycle=no.

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Ist möglicherweise auch im Einklang mit dem lokalen WaldG. Müsste eins noch lesen

Eher im Einklang mit der Nationalparkverordnung. Entlang des Weges verläuft die Grenze zur Kernzone. Ich muss noch klären, ob die Kernzone den Weg einschließt oder der Weg noch zur Pflege- und Entwicklungszone gehört.

Als erstes würde ich denken hier will jemand nicht das mit dem Rad gefahren wird, und da das Schild kein offizielles Verkehrsschild ist könnte man es auch ignorieren.
Wenn es allerdings ein Radfahrerverbot zwecks Kernzone gibt dann ja, bicycle=no.
Die Räder die hinter der Barriere stehen, wie sind die dort hingekommen?

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geschoben?

So sehe ich das auch. Und da auf dem Schild nichts von wegen Nationalpark und Kernzone stehe, sondern von natürlichen Hindernissen, würde ich das für mich selber lediglich als bicycle=discouraged bewerten.

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Edit:
Oh ich merke gerade das du wohl nicht den Müritz-Nationalpark meinst, sondern diesen Mecklenburger Weg.

Also, wenn ich als Radfahrer da lang geleitet würde, würde ich mich ärgern.
Da steht, dass ich da nicht langfahren darf, und dann fahre ich da nicht lang.

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Nö, da steht für mich nur, dass der Weg nicht zum Radfahren vorgesehen und wegen natürlicher Hindernisse auch nicht dafür geeignet ist. Ein explizites Verbot sehe ich da nicht; ob die Formulierung “Kein Radweg” ein Verbot impliziert oder nur eine Eignung ausdrückt, wäre eine juristische Frage.

Zeichen 254 wäre eindeutig.

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Wenn der Weg in einem Wald oder einem NSG verläuft ist ein VZ doch gar nicht nötig, oder hab ich die Gesetzeslage falsch verstanden?

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Wenns von woanders ein Verbot gibt, ist die Sache klar. Aber auf dem hier diskutierten Schild selbst sehe ich kein ausdrückliches Verbot.

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Ob oder wie der Weg zum Fahrradfahren geeignet ist lässt sich sehr gut mit surface und smoothness abbilden. Wenn das Fahrradfahren wegen Waldgesetz, NSG usw grundsätzlich verboten ist dann gehört ganz klar ein bicycle=no gesetzt. Die Barriere gehört natürlich als solches eingetragen, unpassierbar ist ja anscheinend nicht wie man an den Rädern im Hintergrund sieht.
Nur dieses Holzschild alleine besagt gar nichts, so oder so ähnlich könnte es jeder an einen Weg aufstellen.

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Die Symbole auf dem Schild sind eindeutig. Und ob das Verbot rechtens ist, ist für uns nicht von Bedeutung. OTG ist dort ein Verbot.

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Screenshot_20240818_112041

da hier die StVO ohnehin nicht gilt ist auch nicht zwingend ein StVO - gerechtes Verkehrszeichen erforderlich

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Ich hätte auch genau dieses Symbol als Grund für ein bicycle=no genommen.

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Wenn ein Waldeigner ein Verbot formulieren will, würde er vermutlich den einfachsten und verständlichsten Text wählen, wie z.B.

Privatweg - für Motorfahrzeuge und Radfahrer gesperrt

und auf tausenden von Verbotsschildern, die an Waldwegen stehen, kann man sehen, dass das im Normalfall genau so gehandhabt wird, auch ohne VZ 250.

Wenn der Eigentümer sich entscheidet, stattdessen

Kein Radweg - Wanderweg mit natürlichen Hindernissen - nur zu Fuß passierbar

will er m.E. mit Absicht kein explizites Verbot aussprechen, oder er weiß selber nicht, was er genau erreichen will.

das ist das Verbot

und das ist die freundliche Begründung für das Verbot:

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Verstehe ich nicht als solches (auch wenn ich selber im Normalfall dem Wunsch des Waldeigentümers entsprechen würde).

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Also, ich als Radfahrer fahre an keine Schild vorbei, auf dem steht, dass das nicht gewünscht ist. Ob das jetzt ein Piktogramm ist, ob das gesetzlich gedeckt ist, ob das legal ist, ist mir eigentlich komplett schnuppe, damit kann sich ein Anwalt oder klagefreudiger Mitmensch auseinandersetzen.

Ich werde mich nicht mit verärgerten Landwirten, freilaufenden Hunden oder wirren Personen auseinandersetzen, sondern an solch einem Schild kehrt machen. Dazu reicht mir eine Papptafel, auf der steht “Fahrrad. Nö.”

Fänd’ ich jetzt doch reichlich ärgerlich, da auf einer Radtour reingeroutet zu werden. Die Intention ist völlig klar, und die rechtliche Gültigkeit wäre mir da egal.

Ich habe beim Wandern schon mehr als einmal einem Pitbull gegenüber gestanden, der im Unrecht war, aber groß und böse. Und auf der anderen Seite: Es mag nicht durch einen Paragraphen gedeckt sein, aber evtl. stehen einfach grad trächtige Schafe auf der Weide oder die Bienen werden grad umgesetzt.

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