Wald-Wild-Schongebiet Naturpark Ammergauer Alpen

Wen die Hintergründe der Betretungsverbote interessieren, der kann hier nachlesen:

> ZITAT: “Hintergrund für die Maßnahmen sind Vorfälle im vergangenen Winter, als mehrfach freilaufende Hunde aufgeschrecktes Rotwild gejagt und auch gerissen haben. Fünf Fälle am Hörnle, am Altherrenweg in Oberammergau und in Saulgrub sind bekannt geworden. Der Aufschrei bei Jägern, Förstern, Waldbesitzern und Grundeigentümern war riesig. Im Fokus: Unbelehrbare Hundebesitzer, die in sensiblen Bereichen ihre Vierbeiner nicht anleinen, sondern frei laufen lassen…” Quelle: Münchner Merkur

Ich habe da auch noch ein paar Unstimmigkeiten entdeckt und werde mich mal erkundigen. Die eingangs gezeigte Sperre betrifft das aber nicht. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass diese Sperre kein Betretungsverbot darstellt, sondern nur ein Betretungshindernis.

Wie sollen wir es denn machen?
Das eigentliche Wald-Wild-Schongebiet ist ja genau so korrekt getaggt. Was wir hier haben, ist aber kein solches Schongebiet, sondern eine Lenkungsmaßnahme im Vorfeld. Sowas gibt es auch noch in anderer Form z.B. als Routenschilder oder Wegweiser. Ich würde das schon gern in dieser Form aufnehmen und nicht solange warten bis wirklich ein Verbot verordnet wird, das wir dann ohne Probleme taggen könnten :wink:

Der Grundgedanke ist, dass der jeweilige Gebietsschutz den access der Wege im Gebiet bestimmt.

Aber wenn Du das entsprechend recherchiert hast (ich nicht), dann können meinethalber auch arrondierende Wege betroffen sein,
den örtlichen Sachverhalt, bzw. deine darauf basierende Tagging-Entscheidung am besten immer im note-Tag festhalten/erläutern.

Naja, aber der Weg selber hat nach meiner Einschätzung keinerlei Einschränkungen. Deshalb will ich da auch nichts dran taggen. Die Sperre will ich aber erfassen, weil die real “on the ground” behindert. Das ist aber kein way sondern ein node.

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Flächenbezogener Naturschutz ist halt primär Gebietsschutz, irgendwelche Sperren sind kein Selbstzweck sondern nur (ggf. temporäres) Mittel.

Ich hatte nach deinem “access:conditional=discouraged @ (Dec-May)” (s.o.) einen gewünschten, saisonalen, Betretungsverzicht auf dem Weg vermutet.
Wenn Du dich nur und ausschließlich mit der Sperre beschäftigen willst, ist das natürlich deine Entscheidung,
aber was soll denn der access-Tag an diesem dimensionslosen Node-Objekt bringen? Woher soll ein Auswerter denn wissen, wo vor und wo hinter deiner barrier ist?

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Du hast natürlich Recht, mir gefällt das “access:conditional=discouraged @ (Dec-May)” ja selber nicht; ich hab aber auch keine bessere Idee und nach der on-the-ground Regel würde ich es gerne drin haben.

Ich hab auch gleich noch ein weiteres Problem, das noch kniffliger ist, bzw vermutlich garnicht mehr lösbar:

Das sieht nach echtem Betretungsverbot aus. Das Schild steht am Anfang dieses Weges:

Der Weg ist nicht verboten, hört aber irgendwann auf. Das soll wohl eine Warnung sein: Wenn du da langgehen willst, nur um dann dahinten runterzufahren, dann lass es lieber bleiben. Mit “dahinten” dürfte das hier gemeint sein:

wobei das eigentliche Betretungsverbot da garnicht abgebildet wird. Darum geht es mir aber erstmal nicht, sondern meine Frage ist:
Soll man dieses Schild eintragen?

Du meinst als “sign”-Node?
Was soll dies denn bewirken, solange Du über die Bedeutung (für OSM) nur spekulierst.
Sinnvoll wäre es, zu recherchieren, ob denn die örtlichen OSM-Schutzgebietsgrenzen, deren Tagging (und die abgeleiteten access-Konsequenzen auf Wegen) noch aktuell sind, oder ob sich da etwas verändert hat - das zuständige Landratsamt ist auf dem Schild genannt.

Warum sollten die Schutzgebietsgrenzen nicht mehr aktuell sein? Solange dort Schilder stehen, kann der Bürger davon ausgehen, dass diese mit ihrer Aussage Gültigkeit haben.

Vertrauen ist gut, Kontrolle (wenn möglich) ist besser… :slight_smile: Hier, bei uns in Brandenburg verfolge ich alleine schon aus dienstlichem Interesse die Schutzgebietsgrenzen… die werden regelmäßig nach und nach angepasst und verbessert. Gelegentlich, wenn auch selten gibt es Neuausweisungen (=Zusammenfassungen) von Schutzgebieten. Ehe dann bestimmte Beschilderungen angepasst werden, kann es mitunter dauern…

Das ist richtig. Üblicherweise würde ich eine Lageabweichung der Schildposition zur Grenze aus meiner Erfahrung heraus als vernachlässigbar einschätzen… Ansonsten ist für mich access:conditional auch das Mittel der Wahl.

Wie @Mammi71 bereits schieb: der Beitragsfaden: https://community.openstreetmap.org/t/schutz-oder-schongebiete-mit-betretungseinschrankungen/88844 beschäftigt sich intensiv mit dem Thema.

Sven

???
Auch mitbekommen, dass Jo_Cassel nicht von eventuell vor Ort beschilderten oder durch offensichtliche Wegesperrungen erkennbare Schutzgebietsgrenzen, sondern von eventuell nicht mehr aktuellen OSM-Schutzgebietsgrenzen und deren Tagging geschrieben hat? Oder mit anderen Worten: dass unsere Daten nicht mehr aktuell sind?

Abgesehen davon scheint es auch eine Diskrepanz zu geben zwischen der Lage und Aussage der offensichtlichen physischen Sperre und der Lage des Schutzgebietes auf der Karte, die an der Sperre angebracht ist. Daher ist die Frage, welche Schutzgebietsgrenze aktuell gilt, mehr als berechtigt.

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???

Auch mitbekommen, dass sich meine Aussage nicht auf die Ausführungen von Jo Cassel beziehen? Meine Herren/Damen bitte nicht gleich so empfindlich reagieren. Man wird ja wohl noch eine allgemeine Aussage zu Beschilderungen treffen können.

Ja, wenn die Beschilderung von verantwortlicher Seite stammt.

Ein Positiv-Beispiel aus Hessen, die Wandertafel am NSG “Dönche”
File:NSG 1611004 Dönche 2020-06-30.JPG - Wikimedia Commons
Ganz unten auf dieser Ausschilderung “Regierungspräsidium Kassel Obere Naturschutzbehörde” - das ist die verantwortliche Behörde für alle NSGs im Regierungsbezirk (der grob 1/3 der Landesfläche ausmacht)
Bürger kann sich auf diese Beschilderung verlassen, und Mapper prima Wege taggen.

Die bayerischen (Wild)Schutzgebiete (nach Jagdrecht) sind nicht ohne Grund in der protect_class=14 also “nur” von regionaler Bedeutung. Verantwortlich ist vermutlich die Untere Naturschutzbehörde, angesiedelt beim Landkreis. Da sind derartig gelungenen Informationen, oder tagesaktuelle Internet-updates nicht unbedingt selbstverständlich. Daher mein Rat in Zweifelsfällen dort mal freundlich nachzufragen.