Versetzte Einmündungen und bicycle=use_sidepath

Hier bin ich mit Osmand auf die Nase gefallen beim Fahrradrouting.
Er scheint bicycle=use_sidepath wie bicycle=no zu behandeln, anstatt (wie es IMHO richtig wäre), die Straße leicht herunterzustufen.

Frage also:

Auf Routerebene lösen oder an solchen Stellen das bicycle=use_sidepath entfernen?

Das Problem ist eigentlich, dass sich auf der Nordwestseite der L 600 (also in Fahrtrichtung rechts) ebenfalls ein benutzungspflichtiger Radweg befindet,
nur dass dieser an der Einmündung von der Jugendherberge nicht noch einmal ausgeschildert ist, lediglich das Piktogramm auf der Fahrbahn.

In allererster Linie sollte dies auf der Ebene der zuständigen Verkehrsbehörde gelöst werden.
Und natürlich ist die L 600 unvollständig getaggt und das use_sidepath für sich alleine genommen falsch, das gilt für Radfahrer nur für eine Richtung.

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Cool, ist mir vor Ort gar nicht aufgefallen… :wink:

armchairmapping kann manchmal besser sein als survey on the ground
:wink:

PS: übrigens sehr skuril, wie die Radwege an dieser Kreuzung enden bzw. beginnen:
https://www.mapillary.com/app/?pKey=328490845570728
Links endet der benutzungspflichtige Radweg, indem dieser einfach immer schmaler wird und letztlich im Nichts endet.
Rechts beginnt einfach eine Radspur, ist aber nicht benutzungspflichtig, weil nicht ausgeschildert. Das Piktogramm am Boden allein hat keine Rechtswirkung.

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Seit wann ändern wir denn das Tagging, weil ein Router fehlerhaft routet? [Link geht zu Youtube]

Wenn es, wie @Mammi71 schreibt, fehlerhaft eingetragen ist, dann ist das natürlich etwas anderes.

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Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn ich auf zwei Seiten einen benutzungspflichtigen Radweg habe? Welchen dieser Radwege muss ich denn benutzen? Oder darf ich dann selbst wählen, ob ich rechts so schnell fahre wie ich eben kann, oder Links mehr Abstand zu Autos und LKW habe, dafür aber Rücksicht auf Fußgänger nehmen und ggf. die Geschwindigkeit anpassen muss?

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Naja, löschen ist aber glaub auch nicht die richtige Wahl. Da muss man glaube ich mit forward und backward arbeiten. und ich nehme an, das wertet dann keiner mehr aus.

Das kannst Du Dir dann aussuchen, weil Du ja nicht auf beiden gleichzeitig sein kannst. Nur auf der Fahrbahn darfst Du dann nicht fahren.

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also doch mit speed rechts und sicherheitsbewusster links :wink:

Dann ist der in Fahrtrichtung jeweils rechte Radweg zu benutzen.

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Andernfalls kommt der Radler an den Einmündungen von der falschen Seite, was ziemlich unfallträchtig ist.

Hast Du dafür eine rechtssicher Quelle?

Wohlgemerkt: ich meine nicht die Situation, dass sich auf beiden Straßenseiten benutzungspflichtige Radwege befinden, sondern dass auf beiden Seiten in Fahrrichtung benutzungspflichtige Radwege ausgeschildert sind.

So hatte ich das nicht verstanden.
Dann ist es legal, aber ich möchte im Falle eines Unfalls nicht in der Haut dessen stecken, der diese Beschilderung zu verantworten hat.

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§ 2 Abs. 4 StVO: “Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.”

Zugehörige Verwaltungsvorschrift: “Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.”

Was ist denn der Unterschied zwischen den beiden Situationen?

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  1. ist dieses Beispiel nicht innerhalb geschlossener Ortschaften.
  2. sind außerhalb geschlossener Ortschaften die besonderen Gefahren von Begegnungs- und Fußgängerverkehr gegen diejenigen besonderen Gefahren durch Überqueren einer außerörtlichen Straße (z.B. höhere Geschwindigkeiten) abuwägen.

PS: die Verwaltungsvorschrift ist nur ein “soll” und betrifft auch nur das Anlegen der Radwege, ist aber keine Vorschrift für den Radfahrer, dass er nur den rechten Radweg benutzen darf oder zumindest soll.

Folgerichtig endet der linke Radweg nach ca. 180 m nach dem Ortseingangsschild. An dieser Stelle sollte vll. eine Verbindung zum Straßenway gemappt werden. Man könnte dies auch zwischen Bushaltestelle Hartmannshöhe und Ortseingang tun, da scheint es auch noch eine geeignete Stelle zu geben.

Hier mal ein Ausschnit aus dem Urteil:

Deswegen, wie bereits gesagt: wenn auf beiden Seite in Fahrtrichtung benutzungspflichtige Radwege sind, hat man die Wahl, welchen man nutzt.

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Wenn du den benutzungspflichtigen Radweg tatsächlich nicht erreichen kannst oder damit dein Ziel nicht erreichen kannst, dann muss du ihn auch nicht benutzten. In diesem Fall wäre das use_sidepath an der Straße falsch.

Ja die meisten Router behandeln das einfach als bicycle=no. Besser wäre vermutlich eine mäßige Abwertung der Fahrbahn damit er die Radwege bevorzugt.

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Hier geht Osmand lieber über eine Wiese anstatt 10 m Hauptstraße zu nehmen.

Werde dann mal einen Bug melden…

EDIT: Bug gemeldet (#19915)

Ich sage die Daten sind falsch. Du darfst die Straße dort für 10 m als Radfahrer und Fußgänger benutzen.

Klar darf man, da “Benutzungspflicht” nicht heißt dass man die Straße gar nicht nutzen darf.