User und deren unzulässige Quellen

Wenn du selbst dort bist, bist du die Quelle. Andernfalls ist Google die mittelbare Quelle

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Die Bauernhöfe die ich so kenne haben häufig keine Beschilderung.

Was ist also, wenn mich das Navi bis vor eine lange Einfahrt zu einem Hof führt, es dort aber weder ein direktes Schild für den Straßennamen und evtl. nicht einmal eine erkennbare Hausnummer gibt?

Darf ich es dann eintragen, wenn ich dort stehe?

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Ich persönlich würde es nicht eintragen.

Meine Meinung: Wenn Du die Daten (dort ist ein Bauernhof und die Adresse) nur von Deinem Navi hast und vor Ort nichts davon zu erkennen ist (außer eine Zufahrt), dann wäre das nicht in Ordnung. Sowohl rechtlich, da Du die Daten vom Navi kopierst als auch aus OSM-Sicht, weil Du OTG nicht überprüfbare Informationen einträgst.

Wenn ich dann zu Hause bin würde ich das was erkennbar ist vom Luftbild aus eintragen. Luftbild + vor Ort Besuch sollten normalerweise ausreichen um festzustellen, ob es sich um landuse=residential oder landuse=farmyard handelt. Das, die Gebäude und die Zufahrt würde ich eintragen. Mehr nicht.

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Dann auch an dich die Frage: Von was denn? Schau dir bspw. an was Google an Daten hat, von dem sie Quelle sein könnten… Google Maps Da ist weder ein Name noch eine Info, dass dort ein Bauernhof sein soll.
Verstehe ich dich also richtig, dass deiner Meinung nach Google Quelle von Informationen ist (und daran ein Urheberrecht hält) die Google gar nicht hat?

Bist Du Dir da sicher? Darf das auch eine hochbegabte Person mit fotografischen Gedächtnis? Wenn ich Google Maps beim Mappen als Hintergrund Layer einbinde und sobald ich Daten eintrage für diesen Moment die Google-Karten ausblende, dann zeichne ich auch nur aus meinem Gedächtnis ein. Bin ich mir nicht sicher, blende ich den Google-Layer wieder ein, merke mir wieder die Daten und schalte den Layer wieder aus und trage weiter aus dem Gedächtnis ein.

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… weil damit Google oder das Navi mittelbar Quelle wäre, denn andernfalls wäre die tatsächliche Örtlichkeit ja unklar.

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Außerdem könnte der Straßenverlauf auf Google theoretisch ja immer noch eine Trap Street sein. Dann trage ich diese Trap Street nach fotografischem Gedächtnis bei OSM ein. Ich bezweifle, dass ich mich dann rechtlich gegenüber Google rausreden kann, ich hätte es ja nur nach Gedächtnis gemappt.

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Könnte man bei so viel widerstreitenden Hobbyjuristerei nicht zu dem Schluss kommen: “Unsicheres Eis, lieber Finger weg.”

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Der Name.

Wie findet denn die Verknüpfung des Namens mit der Fläche statt?

Eine Liste mit Adressen aus dem Bundesanzeiger zu nehmen, an denen sich potentiell Bauernhöfe befinden, dann diese mit einer nicht zugelassenen Quelle zu georeferenzieren, an dieser Stelle auf das zugelassene Luftbild zu sehen und ausschließlich anhand des zugelassenen Luftbildes einen Bauernhof zu erkennen (Scheune, Traktor, Misthaufen, Silos, Kühe, …) und diesen dann einzutragen halte ich für eher unproblematisch (oder übersehe ich da etwas?). Also lediglich die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, an der richtigen Stelle auf das Luftbild zu sehen.
Die Zuordnung des Namens zu diesem Bauernhof, funktioniert so hingegen nicht.
Der Bauernhof auf dem Luftbild und der Namen aus der Liste kann ohne die Hilfe einer nicht zugelassenen Quelle, hier das Navi, (*) nicht über die Adresse verknüpft werden. Denn dem Luftbild ist der Namen nicht anzusehen (außer der Landwirt schreibt den Namen aufs Dach, mäht ihn ins Gras, …).

Mal ganz abgesehen davon, dass der Bauernhof noch lange nicht so heißen muss wie der Name des Eigentümers auf der Liste, weshalb ich die Übernahme des Namens (ohne Ortskenntnisse, …) schon grundsätzlich für falsch halte.

(*) über OSM, falls dort die Adresse vorhanden ist, wäre das natürlich unproblematisch

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Wie ist dann deine Meinung, wenn du in deinen Zeilen den von mir zitierten Passus streichst… Es eben keinen VorOrt-Besuch gibt?

Für mich ist es dann ein blindes Abpinseln von nicht zugelassenen Drittquellen…

Soll das Ziel von OSM sein?

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Google soll also ein (Datenbank-)Urheberrecht auf einen Namen haben der nicht in deren Datenbank enthalten ist? Juristisch musst du Urheber von etwas sein und dann genießt du eine Schutzrecht. Bist du kein Urheber, kannst du auch kein Schutzrecht haben.

Google wäre Urheber der Adresse (und dessen Position). Darauf haben sie ein Schutzrecht. In ihren Nutzungsbedingungen erlauben sie aber jedermann das zu nutzen. Eine Weiterveröffentlichung ist beschränkt. Mit dem erlangten Wissen, darf ich aber machen was ich möchte. Evtl. ist das bei einer Datenbank zu abstrakt. Denke mal zurück an deine Schulzeit. Du hattest Schulbücher. Diese waren urheberrechtlich geschützt. Du/dein Lehrer durfte die nicht kopieren (man ignoriere hier mal das Recht auf Privatkopie dank Druckerabgabe). Bspw. das Bildchen wo ein Apfel und noch ein Apfel auf einmal 2 Äpfel geworden sind darfst du nicht im Internet posten. Aber das Wissen das 1+1=2 ist darfst du noch heute anwenden und in die Welt hinausposaunen. Ich hoffe so wird die juristische Logik dahinter klarer.

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Mach es einfach mal selber an einem Beispiel und du wirst feststellen, dass es bei weitem kein blindes Abpinseln ist. Du musst dein Ergebnis ja nicht hochladen, kannst es ja am Ende im jOSM gegen Carto offline vergleichen.

Ja sogar ziemlich sicher. Beispiel?

Du siehst auf Google, wie sich da so eine blaue Linie von Dresden nach Hamburg schlängelt und denkst dir, boah, die fehlt noch in OSM (wir wären jetzt vermutlich so im Jahre 2009, keine Ahnung wann die Elbe erfasst wurde). Also ab den jOSM anwerfen. Zum Glück hat schon jemand Dresden und Hamburg als Ortsmarke erfasst. Frech ziehst du eine Linie von irgendwo “rechts-unterhalb” von Dresden nach “links-oberhalb” von Hamburg und gibst dem ganzen die Eigenschaft Fluss und lädst den Eintrag hoch. Die Bedingung ist: Es muss DEIN Werk sein. Google hat kein Urheberrecht daran, wie die Elbe von Dresden nach Hamburg fließt. Sie sind lediglich ein Urheber an der Art und Weise wie sie die Elbe in ihrer Datenbank erfasst haben.
An ihrer Trap Street haben sie vermutlich das alleinige Urheberschaft. Wenn du die abzeichnest, dann ist blöd für dich/uns gelaufen. U.a. deshalb ist es halt auch kein blindes Abpinseln sondern das ist mit Aufwand verbunden, das zusätzliche Wissen um diese Objekte dann zu erfassen legal zu beschaffen. Bei der Elbe ist das trivial, wenn man in Heimatkunde nicht immer Kreide holen war. :wink:

Ich gebe zu, dass das sehr theoretisch ist in der heutigen Zeit, weil wir bessere Quellen haben und einen Fluss nicht auf eine schwarzen jOSM Hintergrund erfassen müssen.

Nein. Von mir war gemeint, dass der Name das Problem ist, wenn er die Position von Google erhält. Im Gegensatz zur Eigenschaft “Bauernhof”, welche sich aus freigegebenen Luftbildern durchaus ableiten lässt. Ich hatte das unten drunter genauer ausgeführt, da sollte es dann klar geworden sein, was gemeint war.

@aighes
Die 3-Beiträge-Hintereinander-Sperre ist somit aufgehoben. :grinning:

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Da Stimme ich dir allgemein zu. Wobei man vermutlich bei Großbetrieben andere Quellen finden dürfte und nicht unbedingt vor Ort gewesen sein muss um ihn als landuse=farm einzutragen. Das sieht man idR. auf den erlaubten Luftbildern und ob der landuse dann einen Namen des Betriebs hat würde ich erstmal auch in Frage stellen. Wenn ich da die Analogie zu einem Industriestandort ziehe, dann hat der landuse idR. ein anderen Namen als der eigentliche Betrieb.

Die Verknüpfung wäre nach meinem Verständnis juristisch so:
Ich nutzte Google um zu erlernen, wo diese Adresse ist: Irgendwo nördlich zwischen Hintertupfingen und dem Dunkelwald. Da ich zu diesem Erkenntnisgewinn die “genauen” Koordinaten (im Sinne von whiter than white würde ich das “genauen” sogar streichen) und der Adresse habe ich aus Googles Datenbank entnommen. Ebenso die Koordinaten von Hintertupfingen und dem Dunkelwald. Im Sinne von whiter than white darf ich diese Dinge nicht nach OSM bringen. Das diese Adresse irgendwo nördlich zwischen Hintertupfingen und dem Dunkelwald. Ist jetzt mein wissen es beruht auf Fakten (bei einem Kunstwerk wäre das anders), an denen keiner ein Urheberrecht haben kann und das auch nach Googles Nutzungsbedingungen ausdrücklich erlaubt ist.

Das an dieser Adresse ein Bauernhof ist und den Namen “Martinshof” hat verrät mir der Bundesanzeiger.

Ich hoffe, bis hier ist alles noch klar?

Dummerweise brauche ich für den Eintrag in OSM irgendwelche Koordinaten. Ich suche also per OSM (=legal) nach Hintertupfingen und dem Dunkelwald. Schalte um auf ein erlaubtes Luftbild und siehe da, da ist tatsächlich etwas, was aussieht wie ein Bauernhof. Ich erfasse den Umriss (=Koordinaten) des Bauernhofes mit dem Luftbild und weil ich Glück habe und da ist nur ein Objekt was aussieht wie ein Bauernhof, schlussfolgere ich daraus, das müsste der Martinshof sein. Evtl. brauche ich dazu noch weitere erlaubte Quellen, oder aber die Trefferwahrscheinlichkeit ist mies, weil da 5 Höfe sind. Dann würde man es hoffentlich aber auch einfach nix eintragen…

Wie du siehst: Die Koordinaten können ganz woanders sein, als da wo sie Google verortet hat, weil ich den falschen Hof genommen habe, oder ich den Stall und Google das Haupthaus oder weil das Erlaubte Luftbild einen kräftigen Versatz zu Google hat.

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Mir ist schon klar, wie du das meinst.
Wenn aus Google Maps also bewusst nur unscharfe Positionsinformationen entnommen werden, die dann aber trotzdem glücklicherweise eindeutig einem Bauernhof zugeordnet werden können, weil in dem bewusst unscharfen Bereich nur ein Bauernhof auf dem Luftbild erkennbar ist, dann wurden die exakten Koordinaten nicht übernommen und somit sei das dann legal.
Ich kann nicht ausschließen, dass man damit juristisch hier und da Erfolg haben könnte, aber das ist in meinen Augen so viel getrickst, dass es nicht mehr dem whiter than white-Gedanken entspricht.
Denn Fakt bleibt weiterhin, dass die Zuordnung mit Google Maps erfolgte.
Wenn ich mir deren Nutzungsbedingungen ansehe, dann finde ich dort:

  1. Unzulässiges Verhalten:
    (…)
    d. Die Nutzung von Google Maps/Google Earth zum Erstellen oder Erweitern von anderen Datensätzen mit Kartenmaterial (darunter Datensätze für Kartografie oder Navigation, Datenbanken mit Brancheneinträgen, Mailing- oder Telemarketinglisten), die für einen Dienst verwendet werden, der Google Maps/Google Earth im Wesentlichen ähnlich oder als Ersatz dafür geeignet ist

Quelle: Zusätzliche Nutzungsbedingungen für Google Maps/Earth – Google

Das dürfte auf OSM eindeutig zutreffen.

Jetzt kann man natürlich mit “Fair use” anfangen zu argumentieren, dazu schreibt Google:

Ähnliche Konzepte, wenn auch im Allgemeinen mit mehr Einschränkungen, gibt es im Urheberrecht anderer Länder, zum Beispiel “Fair Dealing” (fairer Umgang). Die Frage, ob Ihre Verwendung von Inhalten aus unseren Produkten unter “Fair Use” (freie Benutzung) oder “Fair Dealing” (fairer Umgang) fällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Hierfür wäre eine umfassendere juristische Prüfung erforderlich, in der alle Faktoren Ihrer Nutzung berücksichtigt werden. Wenn Sie Fragen bezüglich der freien Benutzung von urheberrechtlich geschützten Werken haben, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.

(Hervorhebungen von mir hinzugefügt.)
Quelle: Brand Resource Center | Products and Services - Geo Guidelines

An dieser Stelle muss ich dann wieder sagen, whiter than white sieht für mich anders aus.

Wenn die OSMF, als Herausgeber der Datenbank, erklärt, das juristisch geprüft zu haben und das für zulässig hält, dann könnten wir es von mir aus erlauben so vorzugehen, falls denn darunter die Datenqualität nicht leidet.
Aber so habe ich da, wie gesagt, Bedenken.

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Liefert nicht wirklich Erkenntnisse zum aktuellen Thema…

Aber bei Google Maps bzw. Google Earth und der wohl möglichen Verletzung der Rechte Googles muss ich immer wieder an Terra Vision von Art+Com denken.

Aber die Geschichte wird eben von den Siegern geschrieben. :wink:

Ich habe , da es hier im der Diskussion auch um eine Baumschule Hullmann Way: ‪Hullmann‬ (‪100772673‬) | OpenStreetMap ging, einmal vom heimatlichen Sessel eine einfache Recherche in einer gängigen Suchmaschine gemacht. Eine solche Baumschule gibt es offensichtlich nicht, ich konnte nichts finden. Was ich fand ist aber https://web2.cylex.de/firma-home/thullmann--heinz--gaertnerei-5497823.html
Und nun? Soweit zur Verlässlichkeit der Quelle und der Qualität der Daten in dieser!
Meine Meinung: Alles was auf dieser Quelle beruht, sollte der Ersteller endlich bereingen, indem er die darauf beruhenden Daten aus OSM löscht!
(Die Recherche war übrigens der erste und einzige Versuch einer Qualitätisprüfung!! Ich erspare mir weitere Aktivitäten.)
VG Uwe

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Sorry uvi, Tippfehler von mir. Thullmann ist korrekt.