Unterschiedliche Beschilderung von entgegengesetzten Wegseiten

Ich habe heute einen Weg (track, asphalt) erkundet, der von den beiden Seiten unterschiedlich beschildert ist. Der Weg führt durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und ist kein Waldweg.
https://osmtools.de/traffic_signs/?signs=260,1026-36
https://osmtools.de/traffic_signs/?signs=250,1022-10,1026-36
image

Wie geht man damit um und was ist eigentlich genau der Unterschied, d.h. welche Verkehrsmittel dürfen nur eine der beiden Varianten benutzen?

Der Unterschied ist, dass die linke Kombination jeglichen Fahrzeugverkehr untersagt, also auch nichtmotorisierten, mit den darunter angegebenen Ausnahmen. Hier sind also z.B. auch Pferdefuhrwerke/Kutschen untersagt (sofern nicht in landwirtschaftlicher Nutzung), bei der rechten Kombi dagegen nicht, da diese ausschließlich die Benutzung durch Kraftfahrzeuge (Krafträder incl. Mofas, Kraftwagen sowie andere mehrspurige KFZ) untersagt, mit der darunter angegebenen Ausnahme.

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Pragmatische Lösung (da der Unterschied zwischen beiden Varianten gering ist):

motor_vehicle=agricultural
traffic_sign:forward=DE: 260,1026-36
traffic_sign:backward=DE: 250,1022-10,1026-36

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im linken Fall sind vom Verbot zusätzlich Pferdefuhrwerke betroffen. Pferdefuhrwerke sind nur noch sehr selten anzutreffen. Der Pferdehof, der Sein Heu tatsächlich noch mit dem Gespann holt, ist davon wieder ausgenommen. Das Verbot erfasst also nur noch die Kutschfahrt zum Privatvergnügen, also die typischen Kremserfahrten.

Wie chris66 schreibt, ist dies wohl eher vernachlässigbar.

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Ich halte den Beschilderungsunterschied für einen Fehler der in der Verwaltung/Bauhof passiert ist. Gemeint ist vermutlich das rechte Zeichen 260. Ich würde das auch genau so taggen. motor_vehicle=agriculture.

Vermutlich war kein Zeichen 260 mehr im Lager, also 250 + Fahrrad Frei beschildert. Im Zweifelsfalle kann man bei der Kommune nachfragen was gemeint ist.

Evtl mit einem “note=” die Beschilderung vor Ort beschreiben in Prosa und sagen warum man sich so entschieden hat.

Flo

Das Verbot erfasst also nur noch die Kutschfahrt zum Privatvergnügen, also die typischen Kremserfahrten.

das stimmt so nicht, es geht um alle Fahrzeuge, die keine Fahrräder oder Kraftfahrzeuge sind. :smiley:

Wie chris66 schreibt, ist dies wohl eher vernachlässigbar.

seit wann vernachlässigen wir beim access-Tagging absichtlich bestimmte Kategorien?

Vermutlich war kein Zeichen 260 mehr im Lager, also 250 + Fahrrad Frei beschildert. Im Zweifelsfalle kann man bei der Kommune nachfragen was gemeint ist.

entscheidend ist allerdings was beschildert ist, wenn sie was anderes meinen sollten sie die Schilder richtig aufhängen (ich glaube auch an einen Fehler)

Sowas ähnliches hatte ich mal mit Zeichen 240 + 1026-38 von der einen Seite und von der anderen Seite Zeichen 260 + 1026-38 (wenn ich mich richtig erinnere…) Problem hier: die eine Variante kam vom einem Landkreis, die andere vom Nachbar-Landkreis…

Bei sowas fackele ich nicht lange… es wird das gesetzt, was den kleinsten gemeinsamen Nenner beschreibt…

Sven

Die Aussage ist mehrdeutig! Kleinste Einschränkung oder kleinste Nutzergruppe?

Ich würde die kleinere Einschränkung mappen, weil de-fakto kann man den Weg ja so nutzen, man darf sich nur nicht beim Einfahren von der “strengeren” Seite erwischen lassen.

Für mich nicht. Der kleinste gemeinsame Nenner ist Zeichen 1026-38. Damit kann der Weg zum einen trotz Zeichen 240 kein hw=path plus Zusätze sein, sondern ist immer hw=track plus motor_vehicle=agricultural;forestry. Ob dann am track noch bicycle=designated, foot=designated und segregated=no hängt oder nicht, ist dann nur sekundär von Interesse. Normaler Fahrzeug-Verkehr der nicht unter Zeichen 1026-38 fällt, ist trotzdem so der so ausgeschlossen, das ist für mich die Kernaussage der Beschilderung (im beiden Varianten).
Eine ausreichende Fahrrad-Repräsentation erfolgt dann üblicherweise über die Themen-Radroute.

Solche schrägen Schilderkombinationen treten meiner Beobachtung nach sehr gerne und sehr oft im Zusammenhang mit Radwegbeschilderungen auf ( v.a. Themenradwege). Solche Wege werden von unbedarften Usern trotz der Beschilderungen wiederum zu hw=cycleway gemacht… (entweder Bedienfehler von iD oder weil der User “die blaue Linie in der OpenCycleMap sehen will”; Aussage vor längerem eines Mappers in meiner Gegend). Solche Unklarkeiten treten auch gerne im Zusammenhang mit Zeichen 244.1 (Fahrradstraße) auf.

Sven

Naja - Hier in der Gegend hängen an diversen ausgewiesenen und beschilderten Fahrradwanderrouten Zeichen 250. Da kann man dann das Z250 nicht mehr ernst nehmen.

Auch die Verwaltung der Kommunen ist “Autozentriert” - Die denken bei Zeichen 250 nie an Radfahrer. Das ist so das Problem. Und wenn das Schild da hängt dann hängt das da auch ein paar Dekaden bis einer mal nachfragt ob sie das ernst meinen.

Deshalb frage ich so gerne nach und kontrolliere dann ob die Schilder weg oder geändert sind :wink:

Flo

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Ich kenne solche Beschilderungen aus Bayern, wo eine Zufahrtsstraße von Norden her an die Straße angebunde war, vom Süden her aber die Einfahrt mit einem Poller versperrt war. Von Norden war 260 + Anlieger frei, von süden nur 240.

Die Stadt hat argumentiert, dass es doch egal sei, wie man es beschildert, weil es aufs selbe hinausläuft. Auf mehrfaches Drängen meinerseits wurde dann das nördliche 260 + Anlieger frei durch ein 240 + Anlieger frei ersetzt, weil eben von Süden 260 aufgrund des Pollers nicht machbar war.

Im konkret angesprochenen Fall würde ich das genau wie @flohoff als schlampige Beschilderung sehen.

Ich habe soeben eine Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Sieg Kreises per email geschickt. Ich bin mal gespannt … keine Ahnung, ob die Stelle überhaupt zuständig ist, aber es ist am ehesten passend:

genau!
Was bleibt in der OSM-access-Hirarchie an zulässigen Fahrzeugen übrig, wenn Du motor-vehicle (rechte Schilderkombi) sperrst?
bicycle und carriage
Und was bleibt übrig, wenn Du vehicle sperrst und nur Fahrräder freigibst (linke Schilderkombi)
bicycle
Wen trifft das zusätzliche Verbot? carriage

Wen trifft das zusätzliche Verbot? carriage

und Reiter, vermute ich

Nee, Pferde ohne Räder zählen nicht zu den Fahrzeugen … :upside_down_face:


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Ich kenne mich mit Reiten nicht so gut aus, aber in der StVO heißt es: “Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen.”
Das bedeutet, dachte ich, dass sie die Regeln für Fahrzeuge beachten müssen.

Genau so ist es. Deshalb wurde für diese beim Zeichen 250 auch eine entsprechende Ausnahme hinzugefügt, sonst würde das Verbot nämlich auch für Reiter gelten:

Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.

Anlage 2 StVO 2013 - Einzelnorm

Nach § 28 Absatz 2 müssen also beispielsweise auch Einbahnstraßen von Reitern oder Führern von Pferden beachtet werden.

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Nachdem wir das nun eindeutig anhand des Gesetzestextes geklärt haben zurück zur Ausgangsfrage:

Der Unterschied beschränkt sich also auf das Verbot von Gespannfuhrwerken, und diese auch nur im nicht-landwirtschaftlichem Verkehr, und da dürften m.E. nur noch rein touristische oder vergnügliche Kutsch- und Kremserfahrten in Frage kommen. Da solche Angebote zu 99% nur von lokal Ansässigen sangeboten werden und der Wirkungskreis beschränkt ist, kann man davon ausgehen, dass diese Menschen wissen, wo sie langfahren dürfen. Insoweit wäre ein “wahrscheinlich gemeintes” motor_vehicle=agricultural am Weg m.E. ausreichend.