Ungewöhnliche Beschilderung an Feldweg

Wie würdet ihr diesen Feldweg mit ungewöhnlicher Beschilderung eintragen. Von der Bauart ist das ein normaler Feldweg, von der Beschilderung eher ein Rad-/Fußweg.

Der Beschilderung nach handelt es sich tatsächlich um einen kombinierten Rad-/Fuß-/Reitweg. Landwirtschaftlicher Verkehr ist nur durch das Zusatzschild erlaubt.

Hallo,

das ist ein Geh- und Radweg sowie Reitweg mit Freigabe für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr.

highway=path
foot=designated
bicycle=designated
access=agricultural
horse=designated
surface=asphalt

Viele Grüße

Michael

1 Like

Ja, wobei track IMO auch ginge. Je nachdem halt, was man als designierte Nutzung ansieht.

2 Likes

Vor allem halte ich “path” für falsch - ob man da jetzt einen track oder ein service draus macht ist am ende egal. Aber path ist eindeutig definiert als nicht für 2 spurige Fahrzeuge und das ist hier aber definitiv gewollt oder?

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:highway%3Dpath

A highway=path is not for use by four-wheeled (two-track) vehicles. Often the path is simply too narrow. Other times it is wide enough but such vehicles are prohibited (except for official maintenance or emergency use). A path-like way where four-wheeled vehicles are allowed, is likely better tagged as a highway=track or highway=service.

4 Likes

Die Diskussion path vs track ist hier ein Dauerbrenner. Es gibt für beide Varianten Argumente. Wenn man path strikt auslegt, dann kann man es so sehen: Wenn der Weg ohne das 240er Zeichen als highway=track eingezeichnet würde, dann sollte er auch mit 240er als highway=track eingezeichnet werden – sonst highway=path. Aber das sind weiche Kriterien. Wer ortskundig ist und weiß, dass da nur 3 Tage im Jahr mal ein Traktor entlangfährt, der taggt es eben als highway=path, weil das die wahrgenommene Nutzung ist. Fingerspitzengefühl ist da gefragt und letztendlich ist der Unterschied nicht so relevant, dass wir uns deswegen die Köppe einschlagen :wink:

4 Likes

Jein. Auch eine Fußgängerzone ist eindeutig für Fußgängerverkehr definiert und wird nicht zur Straße, wenn Lieferverkehr frei ist. Auch der 4m breite Hauptweg auf einem Friedhof, den auch die Friedhofsgärtnerei mit ihrem Pritschenwagen befahren darf, ist weiterhin ein highway=footway.

Ich weiß, dass ich mich damit im Widerspruch zu den aktuellen Einträgen im OSM-Wikli befinde. Jedoch wenn ein asphaltierte Weg von ca. 2-3m Breite mit blauer Beschilderung als Rad- und Fußweg beschildert ist, der für Landwirtschaftlichen Verkehr per Zusatzschhild freigegeben ist, unterscheidet sich meines Erachtens die Situation deutlich von einem asphaltierten Wirtschaftsweg, der vor allem für landwirtschaftlichen Verkehr gedacht ist, den aber auch Radfahrer befahren dürfen.
Bei einem blau ausgeschilderten Radweg muss sich der landwirtschaftliche Verkehr klar dem Radverkehr unterordnen, was z.B. auch das Tempo betrifft, mit dem ein Traktor dort entlang fahren darf. Ich finde es daher durchaus sinnvoll, wenn ein solcher weg als highway=path und nicht als highway=track eingetragen wird.

Aber das ist, wie Nadjita bereits schrieb, als Diskussion ein Dauerbrenner.

2 Likes

Sagt mal, ist das nicht totaler Murks? Das oberste Schild (mit der höchsten Priorität) ist das Schild für einen exklusiven Reitweg. Das schließt zu Fuß Gehende und Radfahrende aus. Durch das Geh- und Radweg-Schild darunter wird das doch nichts erweitert, oder? Dafür braucht es doch ein Zusatzzeichen unter dem obersten Schild. Wer soll denn hier Vorrang haben?

3 Likes

Zusatzschild wäre nicht das Gleiche. Dann wäre es entweder ein Rad- und Fußweg, der auf für Reiter freigegeben wäre (dann wären die Reiter untergeordnet) oder umgekehrt. So, wie es beschildert ist, sind aber Reiter, Radfahrer und Fußgänger gleichrangig (was zugegebenermaßen in der StVO so nicht vorgesehen ist) und da Fußgänger gegenüber Reitern und Radfahrer als die schwächeren Verkehrsteilnehmer gelten und auch die langsameren sind, müssen Reiter und Radfahrer auf Fußgänger besonders Rücksicht nehmen und insbesondere Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit entsprechend deutlich reduzieren, wenn sie an Fußgängern und Reitern vorbeifahren. Wie gesagt, ist dies zwar in der StVO so nicht vorgesehen, ich finde es aber schlüssig.

3 Likes

Das ist doch der Punkt. Niemand kann sagen, was die Bedeutung dieser unzulässigen Kombination ist. Ich würde gar keine access-Tags setzen, weil die Schilder in meinen Augen ungültig sind.

2 Likes

Wieso nicht? Die acces-Tags haben doch nichts damit zu tun, wer wem gegenüber Vorrang hat? hose=designated, foot=designated, bicycle=designatet und motorvehicle=agricultural dort hinzuzufügen, finde ich da absolut unkritisch. Denn dass ein Reitweg von anderen Verkehrsteilnehmern nicht genutzt werden darf und umgekehrt ein Rad- und Fußweg nicht von Reitern, wird in diesem Fall aus meiner Sicht schlüssiger als so manch andere Beschilderung durch die beiden blauen Schilder aufgehoben, da diese zu den Gebots- und nicht den Verbotsschildern gehören. Ich glaube, die Verwirrung wäre weit größer, wenn man unter die beiden blauen Schilder jeweils noch ein Zusatzschild hinge “Reiter frei”, “Radfahrer frei” und “Fußgänger frei”.

Ein Stück weiter gibt es das auch in anderer Anordnung

Die blauen Schildchen schließen jeweils allen nicht abgebildeten Verkehr aus, weswegen es sowohl Gebots-, als auf Verbots-Schilder sind. Mir ist klar, was die Stadt damit sagen möchte, aber ein 260er mit LW-Verkehr frei, wäre wenigstens korrekt. So, wie es momentan beschildert ist, kann sich jeder seine Rosinen herauspicken. Man kann keine 2 blauen Schilder kombinieren!

5 Likes

Weil sich die Schilder widersprechen und eben nicht ergänzen, wie einfach angenommen wird. Die Kombination ist nicht zulässig und somit wirkungslos. Es käme wahrscheinlich auf den Richter an. Ich würde nur traffic_sign erfassen, um zu dokumentieren welche Verkehrszeichen hier stehen. Mehr nicht.

1 Like

man könnte auch sagen es widerspricht der StVO. Z.238 bedeutet:

  1. Wer reitet, darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Reitweg benutzen. Dies gilt auch für das Führen von Pferden (Reitwegbenutzungspflicht).
  1. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
  2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Reitwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Reitverkehr Rücksicht nehmen und der Fahrzeugverkehr muss erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Reitverkehr anpassen.

Kommune anschreiben, darauf hinweisen, dass sich die Schilder gegenseitig ausschließen und um Klärung bitten? Beispiel für eine bessere Lösung: Mapillary cookie policy use.

1 Like

Gut das die Bahn wenigstens ihre eigenen Gleise bekommen hat. :blush::confused:
Schön wäre wenn ein neben dem geteerten Weg ein seperater Pfad für Reiter vorhanden wäre.

Ja, diese Kombination
image

erscheint logischer, allerdings scheint das auch nicht StVO stimmig, denn wie lautet die Kennummer dieses Schildes? :
image
(habe es hier wikipedia Bildtafeln nicht gefunden)

Es muss nicht immer eine Kennnummer geben.
Möglicherweise geht das z.B. über § 39 Absatz 7 StVO:

Werden Sinnbilder auf anderen Verkehrszeichen als den in den Anlagen 1 bis 3 zu den §§ 40 bis 42 dargestellten gezeigt, so bedeuten die Sinnbilder:

§ 39 StVO 2013 - Einzelnorm

Beispiel für eine bessere Lösung: Mapillary cookie policy use.

für Reiter ist das klar eine schlechtere Lösung, anstatt dass sie das alleinige Recht haben sind sie so nurmehr geduldeter Gast