Ungewöhnliche Beschilderung an Feldweg

Wir haben in Deutschland aber kein Schild, das alle Verkehrsarten (landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fuß, Rad, Pferd) gleichberechtigt darstellen kann.

In Belgien gibt es dafür das:

Im Übrigen: Das angesprochene alleinige Recht erhalten Reiter nur auf einem Weg mit VZ 238 (allein).

Weil das dann - gar kein Schild - entsprechen würde? :wink:

“Kein Schild” würde ja heißen, dass jeder dort lang darf. Motorfahrzeuge sollen dort aber nicht fahren, außer sie dienen einem landwirtschaftlichen Zweck.

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Ja, stimmt. Für befestigte Wege, die nicht von einer öffentlichen Straße zu unterscheiden sind. Weil an vielen Feld- und Waldwegen steht kein Schild und dort sind alle der oben gezeigten dann zugelassen.

Wir haben in Deutschland aber kein Schild, das alle Verkehrsarten (landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fuß, Rad, Pferd) gleichberechtigt darstellen kann.

z250 mit Zusatz Betreten und befahren verboten, und dann Fußgänger frei, Fahrräder frei, etc.

Ich glaube kaum, dass du Gebotsschilder durch Verbotsschilder mit einer Menge an Zusatzschildern adäquat ersetzen kannst. :wink:

Ja, das wäre sicherlich die rechtlich saubere Lösung. Man kann auch sicherlich die zuständige Behörde darauf hinweisen.
Allerdings erleben wir on-the-Ground so viele fragwürdige Beschilderungen. Ich bin der Auffassung, wenn der Sinn erkennbar ist, den sich die schildaufstellende Behörde bei der Aufstellung gedacht hat, taggen wir diesen Sinn in OSM auch dann, wenn die Schilderkombination nicht zwingend rechtlich unanfechtbar ist. In diesem Fall halte ich es für sinnvoller, die entsprechenden access-Tags zu setzen als sie wegzulassen.

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wenn sich Schilder gegenseitig widersprechen kann es keinen “Sinn” geben, dann sollten die Widersprüche möglichst bald beseitigt werden. Es geht nicht darum, ob eine Kombination rechtlich anfechtbar ist, sondern ob man auf ihrer Basis überhaupt eine Aussage treffen kann.

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Eben. Wenn sowas widersprüchliches vor Gerichtkommt, kann es sein, dass der Richter urteilt, dass es ungültig ist, weil es erkennbar widersprüchlich ist. Es kann aber auch sein, dass der Richter sich danach richtet, was der (vordergründig) erkennbare Wille des Schilderaufstellers war. Und in diesem konkreten Fall scheint mir der erkennbare Wille ziemlich klar zu sein und auch für jeden Nutzer klar anzukommen.

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genau, mehrere Exklusivrechte für unterschiedliche Nutzer will er offenbar :wink:
Für einen Weg ohne Bevorzugung von entweder Reitern oder Fahrradfahrern und Fußgängern müsste man anscheinend die Gesetze ändern, falls das gewünscht sein sollte.

(Verzeihung für mögliche Fehler; Ich bin nicht Deutschsprachig).
Laut die Konvention von Wien ist es erlaubt um zwei runde blaue Schilden zu kombinieren. z. B. das Schild mit Füssganger und Radfahrer ist laut die Konvention eine kombination zwei andere Schilder, also eine Art von “Abkürzung”. Solche “Abkürzungen” mussen explizit definiert worden (was in Deutschland und Belgien auch so ist) aber die Bedeutung liegt fest und wird in diesem fall in Openstreetmap bezeignet mit bicycle=designated zusammen mit foot=designated.

Also die kombination an diesem Platz erlaubt nur eine Interpretation: horse, foot und bicycle = designated.
Ob mann hier highway=track oder highway=cycleway oder highway=path anwendet ist nicht wichtig, weil Access-tags Priorität haben über Highway-tags. Der Wiki erlaubt z. B. fur ein Rad-und-wanderweg die kombination higway=path, bicycle=designated, foot=designated aber alternativ auch highway=cycleway, foot=designated, wo bicycle=designated implizit ist.

Ob mann hier highway=track oder highway=cycleway oder highway=path anwendet ist nicht wichtig, weil Access-tags Priorität haben über Highway-tags.

path sollte man m.E. hier nicht verwenden, weil das nach etablierten Standards für landwirtschaftlichen Verkehr implizieren würde, dass keine zweispurigen Fahrzeuge fahren können. Weiterhin ist bei der Wiener Konvention für uns entscheidend, wie der deutsche Gesetzgeber die umgesetzt hat, und da schließt horse=designated aus, dass es weitere designated gibt.

"Bei der Aufstellung von Zeichen 239 StVO sind Zusatzschilder, die z. B. Kfz-Verkehr zulassen, nicht anzuordnen, da es sich insoweit um einen Sonderweg handelt und § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO keine Verhaltensregeln für Reiter und etwa auf den Reitweg zugelassene andere Verkehrsarten enthält. "

Mit diese Interpretiering is es also einfach bicycle=no, foot=no, vehicle=no, weil keine Nichtreiter das erste Schild passieren dürfen. Ich glaube nicht das dass für Gebraucher nützliche Information gibt.

Bei uns in Nieheim wurde auch vor etwa ein halben Jahr ein etwa 3 Meter breiter Wirtschaftsweg zwischen den Ortsteilen Merlsheim und Himmighausen in einem kombiniertem Rad/Fußweg mit dem Zusatz Landwirtschaftlicher Verkehr frei umbeschildert. Ich habe auch schon überlegt den Weg hier im OSM in einem Radweg umzuändern. Habe es bisher nicht getan. Weil das Ganze gemacht wurde, während eine 300 Meter parallel verlaufende Landstraße wegen Bauarbeiten gesperrt war und alle dort lang fuhren. Die Landstraße ist längst wieder frei. Die Radweg Beschilderung wurde bisher nicht zurück genommen. Allerdings wird im Rat noch über die Beschilderung gestritten. ich tendiere zu Radweg. Allerdings habe ich hier wie gesagt noch nichts geändert, weil über die Beschilderung noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde.

sobald du ein bicycle=designated dranpackst ist es (auch) ein Radweg.
vgl. auch DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen kartieren - OpenStreetMap Wiki

Auf Sylt hat man wohl eine Vorliebe für ungewöhnliche Beschilderung, diesmal 5km weiter bei Wenningstedt.
Ich habe leider kein Foto,es war schon ziemlich dunkel.Man ersetze auf Schild 241 das Fahrrad durch das Pferd von Schild 238, ein getrennter Fuß- und Reitweg. Dazu kommt noch Schild 1022-10 Radfahrer frei.



Gibt es diese Schild überhaupt in der StVO? Der Weg hat eine Holzplanke in der Mitte mit befestigter Oberfläche für Fußgänger/Radfahrer und Gras für Reiter

Jein, also nicht direkt laut Anhang und Verkehrszeichenkatalog, die Kombination sollte aber gem. §39 Abs. 7 StVO zulässig sein. Der Sinn erschließt sich ja.

Aber für welchen der beiden Wege gilt das 1022-10? :thinking:

Straßenräder rechts, Mountainbikes links, ist doch klar - oder?