Unerlaubtes Übernehmen von Daten aus amtlichen Quellen?

Höflich bleiben?

Faß Dich mal an die eigene Nase!

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Kannst du auch mal was inhaltlich beisteuern anstatt nur provozieren zu wollen? Übrigens heißt es “Fass dir an die Nase”. Gern geschehen.

Was soll man bei Dir noch inhaltlich beisteuern? Ist doch alles gesagt und sowieso zwecklos.

Übrigens heißt es “Fass dir an die Nase”. Gern geschehen.
Dankeschön.

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Und schon wieder eine Provokation. Und wieder kein Inhalt. Ich hoffe, du bist stolz auf deinen Beitrag zu dieser Diskussion.

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Bleibt doch bitte beim Thema und provoziert euch nicht gegenseitig. Die letzten fünf Beiträge sind ziemlich unnötig.

Es scheint ja, als müsste eh die DWG eingeschaltet werden. Das kann gerne jemand von euch übernehmen und auch dieses Beitragsfaden hier verlinken. Dann soll die DWG entscheiden was zu tun ist. Eventuell kann sie das ja sogar hier kundtun.

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Verstehen die inzwischen Deutsch? Ich kann zwar etwas Englisch, aber so eine komplexe Sache schaffe ich nicht zu erklären.

Du kannst deepl oder andere Übersetzungsprogramme nutzen und insoweit es um diesen zu verlinkenden Beitragsfaden geht, können die DWG-Mitglieder den Übersetzungsbutton nutzen.

Unabhängig davon können auch mind. 2 DWG Mitglieder deutsch.

Okay, I think everything that had to be said has been said. I’ve notified the DWG about the issue, maybe they can find a solution privately so that we can move on.

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Wäre es vielleicht sinnvoll hier zu schließen? Ich denke an Argumenten ist hier alles ausgetauscht. Ab diesem Punkt kann es vom Niveau also nur noch weiter abwärts gehen…

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Das Ticket#2023031910000139 ist in der DWG eingegangen und wir haben es diskutiert. Wir stimmen überein, dass die Eintragungen in den Vorjahren ein Lizenzverstoss waren.

Erfreulicherweise hat sich die Situation inzwischen aufgehellt, seit dem 26.5.2023 liegt die OSM-Zusatzvereinbarung der Bayerischen Vermessungsverwaltung zur CC4.0-BY vor. Die CC4.0 gilt seit dem 1.1.2023 für ausgewählte Datensätze.

Insofern hat die Entfernung der Hausnummern nicht mehr die höchste Priorität.
Sollte die Community den Revert verbliebener strittiger Daten bevorzugen, kann die DWG dabei gern helfen. Eine Zuarbeit, z.B. Liste der betroffenen Changesets, wäre dabei hilfreich.
Sicherlich ist eine minimalinvasive Vorgehensweise sinnvoll, z.B. nur Entfernen des addr:housenumber

Siehe Beitrag Bayern: Ab 01.01.2023 sind viele Geobasisdaten der Vermessungsverwaltung (kosten)frei verfügbar - #30 by milet
Die Vereinbarung der Bayerischen Vermessungsverwaltung entspricht nicht den von der LWG aufgestellten Anforderungen zur Nutzung von CC4.0-BY-Daten!

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Nicht, dass ich es bräuchte, aber in welchem der freigegebenen Datensätze sind denn Hausnummern?
(Wenn jetzt auch in Bayern nur noch abgemalt wird, dann werde ich wohl mein Engagement hier überdenken müssen)

Ich sehe das auch so, dass die Hausnummern leider nicht in den freigegebenen Daten unter OpenData zu finden sind.
Die Hausnummern wären zum Beispiel in der Parzellarkarte enthalten, diese ist jedoch lauf FAQ OpenData in der Lizenz CC BY-ND 4.0, was die Verwendung schwierig macht.

Seufz. Ich war naiverweise davon ausgegangen, dass sich Bayern an geltende Gesetze hält, insbesondere das Geodatenzugangsgesetz - GeoZG, wo in § 4 (1) e) Adressen (Lokalisierung von Grundstücken anhand von Adressdaten, in der Regel Straßenname, Hausnummer und Postleitzahl) ausdrücklich in die bereitzustellenden Daten einbezogen sind.

Die Daten (Hausnummern) sind zumindest sichtbar in der “Parzellarkarte”, diese ist jedoch unter der CC BY ND Lizenz veröffentlicht, welche wohl grundsätzlich inkompatibel zur ODbL ist.

Und woran machst Du das fest, dass dem nicht so sei?
Jedenfalls sollte man beim GeoZG auch alle Paragraphen zur Kenntnis nehmen, also auch § 2 Abs. 1
“Dieses Gesetz gilt für geodatenhaltende Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts.” (Hervorhebung von mir.) Und damit gilt es zunächst nicht für Bayern.

Davon mal abgesehen sind ja auch die Hausnummern freigegebene Daten, nur halt unter einer Lizenz, die zu OSM nicht wirklich kompatibel ist. Wobei hier wiederum unterschiedliche Ansichten bestehen:
Die Vermessungsverwaltung schreibt: es reicht der Verweis auf die contributors-Seite und die Quellenangabe im Changeset für die erforderliche Namensnennung aus.
Dann schreibt hier einer, dass das -ND (no derivate - keine Bearbeitung der Daten) die Verwendung für OSM schwierig macht und ein anderer schreibt, dass die -ND-Lizenz nicht kompatibel zu OSM ist.

Dass die -ND-Lizenzierung nicht kompatibel ist leuchtet ein, wenn man Geometrien übernimmt. Die können ja jederzeit verändert werden, sprich die Lizenzbedingung ist nicht einzuhalten. Aber bei Hausnummern? Wie weit erstreckt sich da das Verbot weiterer Bearbeitungen am Faktum Hausnummer?

  • eine bearbeitbare Geometrie gibt es nicht. Die Hausnummer ist als Faktum auch nicht an eine geolokalisierte Position gebunden - es ist vollkommen egal, ob die Hausnummer am Hausumring hängt, als node irgendwo mittendrin oder am Hauseingang. Das ändert ah der Hausnummer nichts.
  • wenn ich später die Hausnummer ändere, weil ich vor Ort etwas anderes festgestellt habe, dann ist das in meinen AUgen auch keine Bearbeitung von Daten aus anderen Quellen, sondern ein Ersatz durch meine eigene Quelle (survey)

Sprich: in Sachen Hausnummer sehe ich keine Inkompatibilität.

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Es tut mir leid, dass ich das überlesen habe. Auch bin ich kein Jurist.
In der Sache wollte ich recherchieren, inwieweit Bayern die Inspire-Richtline umsetzt. Dort ist „Behörde“ definiert als “die Regierung oder eine andere Stelle der öffentlichen Verwaltung, …, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene”.

Es erwartet ja keiner, dass alle Juristen sind. Aber mit direkten Vorwürfen ist das halt so eine Sache.
Zur Sache, ob Bayern diese Richtline umsetzt/umsetzen sollte:
Nein, das ist nicht Aufgabe eines Bundeslandes. Siehe Richtline in Wikipedia (zweiter Satz).