Unerlaubtes Übernehmen von Daten aus amtlichen Quellen?

Schon irgendwie. Das ist mir auch noch nicht ganz klar.

Mag ja sein, dass Daten versehentlich übernommen wurden, obwohl dies nicht erlaubt war. Aber wenn die Daten anschließend vor Ort verifiziert wurden (bzw. werden), wie jetzt von @Tom-Fürth, ist es dann wirklich notwendig, sie trotzdem zu entfernen, nur um sie unmittelbar danach wieder hinzuzufügen…?

Ja, wir sind hier leider kein rechtsfreier Raum.

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Das behaupte ich auch gar nicht. Mir ist nur nicht klar, wie es dem Recht hilft, die Daten zu entfernen, nur um sie 2 Minuten später wieder mit einer anderen Begründung hinzuzufügen.

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Schon wieder ein Strohmann-Argument. Ist bereits widerlegt worden. Bitte versuch doch konstruktiv am Diskurs teilzunehmen.

Ich sehe ein, dass die Situation nicht ideal ist. Sie ist aber nicht so schwarz-weiß, wie sich manche Leute darstellen.

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| Edelsalami
March 18 |

  • | - |

dieterdreist:

du denkst man könnte in einer hypothetischen Verhandlung vor Gericht behaupten in OpenStreetMap arbeiten wir nicht systematisch sondern haben nur hier und da einzelne zusammenhangslose Daten kopiert?

Ich weiß nicht worauf du mit dem Strohmann-Argument hinaus möchtest. Die einzig relevante Frage ist, ob Hausnummern im vorliegenden Kontext einen wesentlichen Anteil der Datenbank ausmachen.

der Kontext ist, dass wir ein Projekt sind, das Daten sammelt und anderen unter einer spezifischen Lizenz zugänglich macht (in Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern). Wenn man in diesem Kontext Daten aus anderen Datenbanken kopiert muss man selbstverständlich vorsichtig agieren, sicherlich sollte man sich nicht darauf verlassen, dass es schon nicht wesentlich sein wird.

dieterdreist:

Zum Thema die EU macht keine Gesetze: das ist natürlich längst in nationalem Recht kodifiziert,

Danke, die Liste war nicht notwendig. Wie du selbst festgestellt hast, macht die EU keine Gesetze. Der Bundestag beschließt Gesetze und deutsche Gerichte und Juristen interpretieren diese. Für Datenbanken gibt es eine Urteilslage in Deutschland, die zu beachten ist. Der Versuch, europäische Richtlinien zu interpretieren ist weder zielführend noch richtig.

ich werde dieser sinnlosen Diskussion jetzt aussteigen, weil ich keine Zeit dafür habe, mit dir über Grundlagen zu streiten zu denen es bereits gültige Entscheidungen Seitens der OSMF gibt.

Dazwischen ist dann Grau und damit sind wir beim Graubereich den wir besser nicht betreten sollten. :wink:

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We die Frage und Reaktion von Tom-Fürth schön gezeigt hat, ist die Sachlage nicht so einfach wie du sie darstellst. Da wurden Daten gelöscht, die der Benutzer mit trivialem Aufwand selbst erheben kann - ist das bereits eine (vermeintlich) unerlaubte Übernahme von BayernAtlas?
Die Daten wurden entfernt und kurze Zeit später wieder eingetragen. Nun angeblich vor Ort erhoben. Wo besteht nun der Unterschied zwischen den beiden Situationen? Wer hat geprüft, ob Tom-Fürth wirklich vor Ort war?
Das kann niemand wissen - die Verwendung von BayernAtlas und die Verfolgung der vermeintlichen illegalen Benutzung ist also sowas wie ein Gedankenverbrechen. Denn Benutzer wie du versuchen eine Regel durchzusetzen, die i.A. überhaupt nicht prüfbar oder beobachtbar ist. Und genau deswegen stimme ich dir zu, dass diese Diskussion absurd ist. Nur halt aus anderen Gründen als du denkst.

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Es herrscht Konsens dass Daten die unter die Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 gestellt wurden zumindest auch in den erwähnten Graubereich fallen. Liest man die sehr kompakt gehaltene Lizenz

(1) Jede Nutzung ist unter den Bedingungen dieser „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" zulässig.
Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere

  1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden;
  2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden;
  3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden.

(2) Bei der Nutzung ist sicherzustellen, dass folgende Angaben als Quellenvermerk enthalten sind:

  1. Bezeichnung des Bereitstellers nach dessen Maßgabe,
  2. der Vermerk „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" oder „dl-de/by-2-0" mit Verweis auf den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/by-2-0 sowie
  3. einen Verweis auf den Datensatz (URI).

Dies gilt nur soweit die datenhaltende Stelle die Angaben 1. bis 3. zum Quellenvermerk bereitstellt.

(3) Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind im Quellenvermerk mit dem Hinweis zu versehen, dass die Daten geändert wurden.

fragt man sich vielleicht “wieso???”.

Der Grund ist der, dass in der Lizenz nicht spezifiziert ist, wo der Quellenvermerk anzubringen ist. In OpenStreetMap können wir eben nicht, wie oft üblich und möglicherweise von den Lizenzgebern erwartet, den Quellenvermerk unten rechts auf der Karte direkt anbringen, sondern nur in den Changeset-Tags oder ggf. auf dieser tief in der Wiki versteckten Contributors Seite.
Das ist wieder so eine Sache wo man vor Gericht argumentieren könnte dass die Lizenz den Ort des Quellenvermerkes nicht vorschreibt und diese dann entsprechend irgendwo von osm.org/copyright ausgehend gelistet seien.

Aber soweit wollen wir es halt nicht kommen lassen. Jemand anders schrieb schon - auf Rechtsunsicherheiten wollen wir uns bei OSM garnicht erst einlassen.

Aus im wesentlichen dem selben Grund wie bei der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 sind auch Quellen die unter Creative Commons Namensnennung lizensiert sind nicht für OSM nutzbar, soweit ich weiß.

Also, was tun? → Bei dem Lizenzgeber nachfragen, ob den Quellenvermerk wie wir ihn in OSM erbringen können und wollen für sie in Ordnung ist und die Antwort schriftlich in der Wiki dokumentieren. Hier ein Beispiel: DE:Permissions/LGV Hamburg 2021 - OpenStreetMap Wiki
Auf der Oberseite von dieser findet sich eine riesige Liste weiterer solcher Nachfragen und Schriftwechsel.

Also tut mir leid, @Edelsalami, ich kann verstehen dass das sehr frustrierend ist, insbesondere nachdem Du die Daten schon über längere Zeit eingepflicht hast und jetzt damit konfrontiert bist, diese Daten wieder löschen zu müssen. Aber es gibt einen Ausweg, siehe der Link zu DE:Permissions.

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Danke für die Ausführung, aber ich denke hier liegt ein Missverständnis vor: ich stelle in Frage, dass für die betroffenden Daten überhaupt eine Lizenz greift. Für die Übernahme von unwesentlichen Teilen ist genau gar keine Lizenz zu beachten, weil es jedem erlaubt ist.

Du stehst wohl auf der anderen Seite des “Graubereichs” wie die Mehrheit in diesem Thread.
Wo kein Kläger kein Richter?
Schade.

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“Unwesentliche Teile” sind genau dieser Graubereich der nicht betreten werden darf, denn darüber was unwesentlich ist und was nicht kann immer vor Gericht gestritten werden. Außerdem: Du hast vielleicht unwesentliche Teile übernommen, und ein anderer Nutzer dann andere unwesentliche Teile, noch jemand anders noch andere unwesentliche Teile und am Ende sind sie dann garnicht mehr unwesentlich. Diese Argumentation ist super wackelig, daher wollen wir uns darauf garnicht einlassen.

Mit dem gleichen Argument könnte man sagen, dass man auch unwesentliche Fakten aus Google Maps übernehmen darf: Nein, einfach nein, das machen wir nicht.

Wie auch immer, wie ist der aktuelle Status? Wurden die entsprechenden Eintragungen rückgängig gemacht? Ich fürchte die DWG müsste ansonsten eingeschaltet werden.

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Ein Allgemeinplätzchen und ein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat. Qualitativ hochwertiger und konstruktiver Beitrag! :+1::+1:

Ja, wenn das der offizielle Standpunkt ist, dann ist das wohl so. Man beachte aber, dass die beschriebene Situation in jedem Fall eintreten wird oder bereits eingetreten ist. Eine Plattform wie OSM kann das halt weder prüfen noch vermeiden.

Das so etwas eintreten kann, ist wohl unbestritten. Das ist aber überhaupt kein Grund sich in diesem Graubereich zu bewegen. Wir mappen auf der regelkonformen Seite.

Eine Plattform, wie OSM, kann das sehr wohl prüfen, sonst wären Deine Änderungssätze nicht aufgefallen. Ob dabei alles, wirklich alles, gefunden wird, steht auf einem anderen Blatt. Aber ich vermute mal, der Großteil solcher Änderungssätze wird früher oder später gefunden, weil es genug Mapper gibt, die sich an die Regeln halten…

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Der Zusammenhang ergibt sich aus Deiner “Grundeinstellung”

Der Unterschied zwischen abmalen und vor Ort prüfen ist, dass die Daten dann auch wirklich stimmen. Es gibt unzählige Fälle, in denen amtliche Karten Müll enthalten oder sich sogar je nach Layer/Zoomstufe unterscheiden.
Beispiel: Diskrepanz beim Namen eines Wasserlaufs - #6 by streckenkundler

Die meisten Sachen sind nachprüfbar.

  • Vom BayernAtlas: Mit Fallenstraßen und erfundenen Hausnummern (Trap Street – Wikipedia )
  • Von ortskundigen Mappern: Die können das leicht erkennen, wenn etwa Daten eingetragen werden, die so gar nicht stimmen.

Du sollst hier mal aufzählen, in welchen Gebieten du überall Daten vom BayernAtlas übernommen hast.

Die DWG muss in jedem Fall eingeschaltet werden. Es handelt sich um tausende Eintragungen die teils Jahre zurück liegen.

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Hast du den Faden tatsächlich gelesen? Es wurde nichts abgemalt. Außerdem geht das am Thema vorbei.

Wie du selbst schriebst, liegt das bereits Jahre zurück. Und unerbetene Arbeitsaufträge nehme ich in dieser Form auch nicht entgegen.

Du wirst es kaum glauben, aber ich habe ihn sogar erstellt.Und egal wie du es jetzt genau definierst, aber abmalen heißt hier üblicherweise “Daten von einer anderen Karte übernommen”.

Jetzt wird es mir langsam zu blöd. Es ist mir scheiß egal was du annimmst. Entweder du hilfst selbst mit die Lizenzverstöße zu bereinigen, oder die DWG kloppt im Extremfall einfach alle deine Bearbeitungen in die Tonne.

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Wir wollen uns doch an die Regeln halten, also immer schön höflich bleiben.