Unerlaubtes Übernehmen von Daten aus amtlichen Quellen?

Die Lage ist derzeit sehr unsicher, besonders in Bayern:
Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!: Die janusköpfige Open-Data-Politik Bayerns

Und weil @Nakaner seinen Einsatz noch nicht hatte:
Richard Fairhurst:

OpenStreetMap takes and has always taken a whiter-than-white view of
copyright. We aim to provide a dataset that anyone can use without fear of
legal repercussions. It is not OSM’s role to explore interesting grey areas
in copyright, nor to push things to the extent that a court case is
necessary.

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Hallo,

@dieterdreist, @milet und @Schorsch_der_Dritte haben es schon geschrieben: Die Übernahme der Daten war eine Urheberrechtsverletzung. Dazu braucht es keine weitere Diskussion. Die Daten müssen wieder raus.

Das Open-Data-Angebot in Bayern ist nicht gemeinfrei, die CC-BY ist strenger. Bitte lass die Finger von diesen Daten, bis @DD1GJ über die explizite Freigabe berichtet. Sonst müssen wir nur noch mehr Beiträge von dir entsorgen.

Das LDBV versteht keinen Spaß und klagt nicht zum ersten Mal gegen unlizenzierte Kopien und “Datenbefreier”.

Viele Grüße von der FOSSGIS-Konferenz

Michael

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Es gibt keine europäischen Gesetze - von daher ist die genannte Richtlinie erstmal nur von akademischer Bedeutung. Datenbanken sind i.A. auch in Deutschland geschützt, aber die konkrete Auslegung obligt deutschen Gerichten.

Das ist erstmal nur deine persönliche Interpretation. Unwesentliche Teile einer Datenbank dürfen von Dritten frei genutzt werden. Ebenso gibt es kein Urheber- oder Leistungsschutzrecht auf einzelne Daten. Würdest du die ungefähre geografische Position der Hausnummern in Berchtesgaden als wesentlichen Teil der bayerischen ALKIS-Daten beschreiben? Denn das ist dich einzig wichtig Frage in dem Zusammenhang. Meine Antwort darauf ist: nein, die Hausnummer ist kein wesentlicher Teil.

Wie zuvor beschrieben geht es nur um die ungefähre Position von Hausnummern in und um Berchtesgaden. Oder was meinst du mit “Daten” ?

Rein durch Zufall bin ich gerade hier auf diesen Thread gestossen.

Ich habe heute vormittag anhand der Hausnummern im BayernAtlas Adressen für die Gebäude entlang der Fürther Strasse in Veitsbronn erstellt:

  1. Das war also nicht zulässig?
  2. Der heutige Änderungssatz muß von mir wieder gelöscht werden? >> Wie geht das?

Ebenso gibt es kein Urheber- oder Leistungsschutzrecht auf einzelne Daten

du denkst man könnte in einer hypothetischen Verhandlung vor Gericht behaupten in OpenStreetMap arbeiten wir nicht systematisch sondern haben nur hier und da einzelne zusammenhangslose Daten kopiert?

Zum Thema die EU macht keine Gesetze: das ist natürlich längst in nationalem Recht kodifiziert,

Implementation[edit]

Implementation of the Directive by Member States
Austria Austria BGBI Nr. 25/1998, entry in force on 1 January 1998
Belgium Belgium Law of 31.08.1998
Bulgaria Bulgaria Закон за авторското право и сродните му права(Zakon za avtorskoto pravo i srodnite mu prava), as amended in State Gazette 77/2002, entry into force 1 January 2003
Cyprus Cyprus unknown
Czech Republic Czech Republic Law No. 121/2000 Coll. of 7 April 2000 on Copyright, Rights Related to Copyright and on the Amendment of Certain Laws
Denmark Denmark Probably implemented by Ophavsretsloven 2008-06-20 (especially §71)
Estonia Estonia unknown
Finland Finland Laki tekijänoikeuslain muuttamisesta (250/1998)
Laki rikoslain 49 luvun 1 §:n muuttamisesta (251/1998)
France France Law No. 98-536 of July 1, 1998, entry in force on 1 January 1998
Germany Germany Law of 22.07.1997
Greece Greece Law 2121/1993, as amended by law 2819/2000 [4]
Hungary Hungary Act LXXVII of 2001 on the modification of Copyright Act, entry in force on 1 January 2002
Republic of Ireland Ireland Copyright and Related Rights Act, 2000, entry in force on 1 January 2001
Italy Italy Decree No. 169 of 1999
Decree No. 244 of 1994
Decree No. 205 of 1996
Latvia Latvia Autortiesību likums (2000-04-06)
Lithuania Lithuania Autorių teisių ir gretutinių teisių įstatimas N. VIII-1185(1999-05-18)
Luxembourg Luxembourg unknown
Malta Malta Copyright Act, 2000
Netherlands Netherlands Databankenwet, 8 July 1999
Poland Poland Ustawa z dnia 27 lipca 2001 o ochronie baz danych
Portugal Portugal Decreto-Lei n. 122/2000
Romania Romania unknown
Slovakia Slovakia Copyright Act of 1997-12-05 (No. 383/1997)
Slovenia Slovenia Zakon o avtorskih in sorodnih pravicah (1995-03-30)
Spain Spain Ley 5/1998, de 6 de marzo, de incorporación al Derecho español de la Directiva 96/9/CE, del Parlamento Europeo y del Consejo, de 11 de marzo, sobre la protección jurídica de bases de datos
Sweden Sweden Lag (1960:729) om upphovsrätt till litterära och konstnärliga verk (database right created, 1961-07-01)
Lag (1997:790) om ändring i lagen (1960:729) om upphovsrätt till litterära och konstnärliga verk (extension of the term from 10 to 15 years and minor modifications, 1998-01-01)
United Kingdom United Kingdom Copyright and Rights in Databases Regulations 1997/3032, in force 1 January 1998

Ich weiß nicht worauf du mit dem Strohmann-Argument hinaus möchtest. Die einzig relevante Frage ist, ob Hausnummern im vorliegenden Kontext einen wesentlichen Anteil der Datenbank ausmachen.

Danke, die Liste war nicht notwendig. Wie du selbst festgestellt hast, macht die EU keine Gesetze. Der Bundestag beschließt Gesetze und deutsche Gerichte und Juristen interpretieren diese. Für Datenbanken gibt es eine Urteilslage in Deutschland, die zu beachten ist. Der Versuch, europäische Richtlinien zu interpretieren ist weder zielführend noch richtig.

Ein Problem könnte spätestens dann entstehen, wenn mehrere Mapper unwesentliche Teile einer Datenbank, die aber in ihrer Gesamtheit dann möglicherweise nicht mehr unwesentlich sind, beitragen. Das zeigt sich schon an der Wortmeldung von Tom-Fürth oben.
Angenommen, wir würden es als unproblematisch ansehen, wenn ein Mapper hier und da einige Hausnummern übernehmen würde, warum sollte das dann nicht auch anderen Mappern erlaubt sein?
Wenn dann aber viele Mapper anfangen, immer nur unwesentliche Teile der Datenbank zu kopieren, ist das in der Summe wahrscheinlich irgendwann nicht mehr unwesentlich.
Spätestens dann befinden wir uns zumindest in einem Graubereich, den wir bei OSM vermeiden wollen.

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@Edelsalami: Du hast Daten aus einer Datenbank genommen, dessen Eigentümer möchte, dass eine Namensnennung erfolgt (Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY 4.0)). Das kann OSM nicht leisten und daher ist eine Übernahme unzulässig. Da kannst du noch ewig mit Schöpfungshöhen usw. argumentieren. Dies spielt keine Rolle. Der Eigentümer stellt Bedingungen und die müssen beachtet werden. Was ist daran so schwer zu verstehen?

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Genau. Revert (mit JOSM) kann ich für Dich machen.

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Ehm… In dem Changeset steht

imagery_used = Bavaria (80 cm)

und nach dem Link auf OSMWiki sind die 80cm-Bilder erlaubt → Also kein Revert?

Diesen Wunsch sollten wir dann auch unabhängig davon respektieren, ob wir der Meinung sind, dass wir vielleicht rechtlich nicht in jedem Fall daran gebunden sein könnten.
Es finden auch immer wieder Gespräche mit Ministerien statt, mit dem Ziel, dass wir eine offizielle Erlaubnis bekommen, die Daten zu verwenden. Ich denke das ist der Weg, den wir gehen sollten, statt Graubereiche auszutesten.

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Das deutsche Recht kennt zwar kein fair use, aber Datenbanken sind mitnichten in ihrer Gänze geschützt. Deiner Schlußfolgerung liegt ein falsches Verständnis der deutschen Rechtslage zugrunde.

Ein paar neue Gebäude hatte ich anhand der Luftbilder neu eingezeichnet, bzw Umrisse korrigiert.
Aber die Adressen hatte ich anhand der bei BayernAtlas eingetragenen Hausnummern hinzugefügt.

Es sind also in dem Änderungssatz genaugenommen zwei verschiedene Quellen benutzt worden:

  • neue Gebäude anhand Luftbildern
  • Adressen aufgrund Daten des BayernAtlas

Am besten wir löschen das komplett.
Wenn ich dann heute nachmittag mit dem Fahrrad die Fürther Strasse entlangfahre, und danach die Adressen aufgrund “lokaler Erhebung” wieder eintrage, ist es ok, oder?

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Ja, ich sehe das Problem und ich werde in Zukunft auch nicht mehr den BayernAtlas als Quelle benutzen, außer er wird irgendwann offiziell freigegeben. Dein Argument beruht auf der ‘Slippery Slope’-Argumentation, aber das ist per se nicht überzeugend, da wir meinem Verständnis nicht darüber diskutieren, einfach alles aus BayernAtlas/ALKIS Bayern zu übernehmen. Wir reden hier über Hausnummern in einer Stadt in Bayern. Sind die wirklich ein Problem?

Versteh mich bitte nicht falsch - wenn eine Datenquelle problematisch oder nicht erlaubt ist, dann sollte die Verwendung unterbunden werden. Da gehen wir d’accord’. Man sollte bei der Reaktion aber immer die Verhältnismäßigkeit wahren.

LMAO, das zeigt deutlich die Absurdität der hier geführten Diskussion.

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Wenn du meinst. Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen und versuche nicht krampfhaft ein Schlupfloch zu finden, dass bei einem möglichen Prozess auf eher wackligen Beinen steht.

Done. :cowboy_hat_face:

Bei einem Revert verbleiben die problematischen Daten in der OSM-Datenbank erhalten. Ist so leider nicht ausreichend.
Da müssen die Admins ein Redaction durchführen um die Daten durch Schwärzen unwiderbringlich zu löschen. Und sie werden es tun müssen, wenn der sich Urheber bei OSMF oder bei der FOSSGIS e.V. beschwert.