Unerlaubtes Übernehmen von Daten aus amtlichen Quellen?

Ich weiß nicht worauf du mit dem Strohmann-Argument hinaus möchtest. Die einzig relevante Frage ist, ob Hausnummern im vorliegenden Kontext einen wesentlichen Anteil der Datenbank ausmachen.

Danke, die Liste war nicht notwendig. Wie du selbst festgestellt hast, macht die EU keine Gesetze. Der Bundestag beschließt Gesetze und deutsche Gerichte und Juristen interpretieren diese. Für Datenbanken gibt es eine Urteilslage in Deutschland, die zu beachten ist. Der Versuch, europäische Richtlinien zu interpretieren ist weder zielführend noch richtig.

Ein Problem könnte spätestens dann entstehen, wenn mehrere Mapper unwesentliche Teile einer Datenbank, die aber in ihrer Gesamtheit dann möglicherweise nicht mehr unwesentlich sind, beitragen. Das zeigt sich schon an der Wortmeldung von Tom-Fürth oben.
Angenommen, wir würden es als unproblematisch ansehen, wenn ein Mapper hier und da einige Hausnummern übernehmen würde, warum sollte das dann nicht auch anderen Mappern erlaubt sein?
Wenn dann aber viele Mapper anfangen, immer nur unwesentliche Teile der Datenbank zu kopieren, ist das in der Summe wahrscheinlich irgendwann nicht mehr unwesentlich.
Spätestens dann befinden wir uns zumindest in einem Graubereich, den wir bei OSM vermeiden wollen.

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@Edelsalami: Du hast Daten aus einer Datenbank genommen, dessen Eigentümer möchte, dass eine Namensnennung erfolgt (Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY 4.0)). Das kann OSM nicht leisten und daher ist eine Übernahme unzulässig. Da kannst du noch ewig mit Schöpfungshöhen usw. argumentieren. Dies spielt keine Rolle. Der Eigentümer stellt Bedingungen und die müssen beachtet werden. Was ist daran so schwer zu verstehen?

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Genau. Revert (mit JOSM) kann ich für Dich machen.

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Ehm… In dem Changeset steht

imagery_used = Bavaria (80 cm)

und nach dem Link auf OSMWiki sind die 80cm-Bilder erlaubt → Also kein Revert?

Diesen Wunsch sollten wir dann auch unabhängig davon respektieren, ob wir der Meinung sind, dass wir vielleicht rechtlich nicht in jedem Fall daran gebunden sein könnten.
Es finden auch immer wieder Gespräche mit Ministerien statt, mit dem Ziel, dass wir eine offizielle Erlaubnis bekommen, die Daten zu verwenden. Ich denke das ist der Weg, den wir gehen sollten, statt Graubereiche auszutesten.

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Das deutsche Recht kennt zwar kein fair use, aber Datenbanken sind mitnichten in ihrer Gänze geschützt. Deiner Schlußfolgerung liegt ein falsches Verständnis der deutschen Rechtslage zugrunde.

Ein paar neue Gebäude hatte ich anhand der Luftbilder neu eingezeichnet, bzw Umrisse korrigiert.
Aber die Adressen hatte ich anhand der bei BayernAtlas eingetragenen Hausnummern hinzugefügt.

Es sind also in dem Änderungssatz genaugenommen zwei verschiedene Quellen benutzt worden:

  • neue Gebäude anhand Luftbildern
  • Adressen aufgrund Daten des BayernAtlas

Am besten wir löschen das komplett.
Wenn ich dann heute nachmittag mit dem Fahrrad die Fürther Strasse entlangfahre, und danach die Adressen aufgrund “lokaler Erhebung” wieder eintrage, ist es ok, oder?

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Ja, ich sehe das Problem und ich werde in Zukunft auch nicht mehr den BayernAtlas als Quelle benutzen, außer er wird irgendwann offiziell freigegeben. Dein Argument beruht auf der ‘Slippery Slope’-Argumentation, aber das ist per se nicht überzeugend, da wir meinem Verständnis nicht darüber diskutieren, einfach alles aus BayernAtlas/ALKIS Bayern zu übernehmen. Wir reden hier über Hausnummern in einer Stadt in Bayern. Sind die wirklich ein Problem?

Versteh mich bitte nicht falsch - wenn eine Datenquelle problematisch oder nicht erlaubt ist, dann sollte die Verwendung unterbunden werden. Da gehen wir d’accord’. Man sollte bei der Reaktion aber immer die Verhältnismäßigkeit wahren.

LMAO, das zeigt deutlich die Absurdität der hier geführten Diskussion.

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Wenn du meinst. Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen und versuche nicht krampfhaft ein Schlupfloch zu finden, dass bei einem möglichen Prozess auf eher wackligen Beinen steht.

Done. :cowboy_hat_face:

Bei einem Revert verbleiben die problematischen Daten in der OSM-Datenbank erhalten. Ist so leider nicht ausreichend.
Da müssen die Admins ein Redaction durchführen um die Daten durch Schwärzen unwiderbringlich zu löschen. Und sie werden es tun müssen, wenn der sich Urheber bei OSMF oder bei der FOSSGIS e.V. beschwert.

Schon irgendwie. Das ist mir auch noch nicht ganz klar.

Mag ja sein, dass Daten versehentlich übernommen wurden, obwohl dies nicht erlaubt war. Aber wenn die Daten anschließend vor Ort verifiziert wurden (bzw. werden), wie jetzt von @Tom-Fürth, ist es dann wirklich notwendig, sie trotzdem zu entfernen, nur um sie unmittelbar danach wieder hinzuzufügen…?

Ja, wir sind hier leider kein rechtsfreier Raum.

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Das behaupte ich auch gar nicht. Mir ist nur nicht klar, wie es dem Recht hilft, die Daten zu entfernen, nur um sie 2 Minuten später wieder mit einer anderen Begründung hinzuzufügen.

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Schon wieder ein Strohmann-Argument. Ist bereits widerlegt worden. Bitte versuch doch konstruktiv am Diskurs teilzunehmen.

Ich sehe ein, dass die Situation nicht ideal ist. Sie ist aber nicht so schwarz-weiß, wie sich manche Leute darstellen.

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| Edelsalami
March 18 |

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dieterdreist:

du denkst man könnte in einer hypothetischen Verhandlung vor Gericht behaupten in OpenStreetMap arbeiten wir nicht systematisch sondern haben nur hier und da einzelne zusammenhangslose Daten kopiert?

Ich weiß nicht worauf du mit dem Strohmann-Argument hinaus möchtest. Die einzig relevante Frage ist, ob Hausnummern im vorliegenden Kontext einen wesentlichen Anteil der Datenbank ausmachen.

der Kontext ist, dass wir ein Projekt sind, das Daten sammelt und anderen unter einer spezifischen Lizenz zugänglich macht (in Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern). Wenn man in diesem Kontext Daten aus anderen Datenbanken kopiert muss man selbstverständlich vorsichtig agieren, sicherlich sollte man sich nicht darauf verlassen, dass es schon nicht wesentlich sein wird.

dieterdreist:

Zum Thema die EU macht keine Gesetze: das ist natürlich längst in nationalem Recht kodifiziert,

Danke, die Liste war nicht notwendig. Wie du selbst festgestellt hast, macht die EU keine Gesetze. Der Bundestag beschließt Gesetze und deutsche Gerichte und Juristen interpretieren diese. Für Datenbanken gibt es eine Urteilslage in Deutschland, die zu beachten ist. Der Versuch, europäische Richtlinien zu interpretieren ist weder zielführend noch richtig.

ich werde dieser sinnlosen Diskussion jetzt aussteigen, weil ich keine Zeit dafür habe, mit dir über Grundlagen zu streiten zu denen es bereits gültige Entscheidungen Seitens der OSMF gibt.

Dazwischen ist dann Grau und damit sind wir beim Graubereich den wir besser nicht betreten sollten. :wink:

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