Wie ist eine unechte Einbahnstraße in OSM einzupflegen?
Vorhandene Beschilderung ist:
Verbot der Einfahrt - Verkehrsschild VZ 267
in Kombination mit:
in Kombination mit:
Die einfachste Lösung ist ein Teilstück mit vehicle:forward=destination
zu versehen.
Vielleicht noch ein description
mit unechte Einbahnstraße, Anlieger frei
oder die konkrete Beschilderung mit traffic_sign=DE:267,DE:1020-30
angeben.
Ich würde Abbiegebeschränkung(en) als Relation setzen, verbunden mit except=destination.
Die Ausschilderung ist aber für mich totaler Quatsch…
Sven
Und wie ist es von der anderen Seite kommend beschildert?
destination
ist kein Fahzeugtyp und somit bei except
nicht zulässig:
Relation:restriction - OpenStreetMap Wiki
Deswegen ja auch mein Nachsatz, daß diese Beschilderung Quatsch ist. Was wäre die Alternative? Mir fällt nichs ein. Ein kurzer oneway- Abschnitt ist für mich keine Lösung, nur ein herumdoktern…
Sven
PS: Schei*** Automatismen, ich bekomme am Tablett das Quoting nicht repariert…
Die Ausschilderung ist aber für mich totaler Quatsch…
Das ist die einzige logische Beschilderung, wenn es keine Einbahnstraße ist und (nur) die Anlieger hinein, und alle (also die, die von woanders her dort hineinfahren) in jede Richtung heraus fahren dürfen.
Von daher wäre eine Abbiegebeschränkung die richtige Lösung. Except ist aber tatsächlich auch für mich spontan nicht lösbar. KISS wäre daher ein kleiner way-Stummel mit entsprechenden access-Tags:
vehicle:backward=yes (falls Herausfahren allgemein erlaubt ist).
vehicle:forward=destination (für Hineinfahren)
“forward/backward” natürlich passend wählen.
Ob das ein Router auswertet? Keine Ahnung.
Das ist die einzige logische Beschilderung, wenn es keine Einbahnstraße ist und (nur) die Anlieger hinein, und alle (also die, die von woanders her dort hineinfahren) in jede Richtung heraus fahren dürfen.
Da stellt sich die Frage, ab wann ist man ein Anlieger?
Ein Anlieger ist man dann, wenn man ein Anliegen hat, dort hineinzufahren… und da kann man sich sonstwas als Grund ausdenken, daß man eben ein Anliegen ist…
Nach meiner Interpretation dient das Schild einzig dafür, von der etwaig bestehenden Schleichwegverbindung Verkehr abzuhalten…
Sven
Ein Anlieger ist man dann, wenn man ein Anliegen hat, dort hineinzufahren…
Das ist zwar hier nicht das Thema, aber ja: Anlieger sein kann man fingieren. Wenn man aber dort nicht anhält und durchfährt, dann hat man ein Erklärungsproblem bei Polizei und Richter.
Das ist zwar hier nicht das Thema, aber ja: Anlieger sein kann man fingieren. Wenn man aber dort nicht anhält und durchfährt, dann hat man ein Erklärungsproblem bei Polizei und Richter.
Nun, wenn man sich die dahinter zu sehene Schilderkombinationen betrachtet, bekommt man schon Fragen der Sinnhaftigkeit der Beschilderung…
Wie gesagt, ausdenken kann man sich viel… und Polizei und Richter haben anderes zu tun, die winken nur ab…
Nach meiner Interpretation dient das Schild einzig dafür, von der etwaig bestehenden Schleichwegverbindung Verkehr abzuhalten…
Ja, das würde aber nur Sinn machen, wenn von beiden Seiten so beschildert.
Ja, das würde aber nur Sinn machen, wenn von beiden Seiten so beschildert.
Nein, nicht von beiden Seiten, sondern von allen… Auf dem Bild ist rechts ein Haus ersichtlich, dahinter eine von rechts kommende Zuwegung… kurz dahinter ist eine von links kommende Zuwegung zu sehen. Beides sind da meine Kandiaten…
Was wäre die Alternative?
Habe ich hier schon geschrieben:
Die einfachste Lösung ist ein Teilstück mit vehicle:forward=destination zu versehen. Vielleicht noch ein description mit unechte Einbahnstraße, Anlieger frei oder die konkrete Beschilderung mit traffic_sign=DE:267,DE:1020-30 angeben.
Ein Anlieger ist man dann, wenn man ein Anliegen hat, dort hineinzufahren… und da kann man sich sonstwas als Grund ausdenken, daß man eben ein Anliegen ist…
Anlieger kommt nicht von Anliegen:
Anlieger (besonders in Deutschland), Anrainer (besonders in Österreich), Anstösser (besonders im Schweizerischen), auch Anwohner bezeichnet den unmittelbar angrenzenden oder direkt beteiligten Nachbarn einer Liegenschaft oder eines Rechtsgutes. Das betrifft sowohl die Nachbarn untereinander, als auch die gemeinsamen Nachbarn eines öffentlichen Raumes, etwa im Straßenverkehr. Anlieger, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks oder eines Gebäudes sind, sind Rechtssubjekte auch in ...
Wie gesagt, ausdenken kann man sich viel… und Polizei und Richter haben anderes zu tun, die winken nur ab…
Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Selbst Privatanzeigen von Anliegern wird nachgegangen und es werden dann auch Bußgelder verhängt. Gezielte Kontrollen der Polizei gibt es auch hin und wieder.
Wenn diese Aufgabe kommt, bin ich gespannt, wieviel Falschpositive dabei sind… Gerade bei der Fahrradknotenpunktnetzauswertung sorgt ein falsch gesetztes oneway=yes für einen Einschlag… Wie gerade z.B. in Strausberg: Route 5-6. Im vorliegenden Fall ist es zwar kein Radweg, aber durchaus vergleichbar. Im vorliegenden Fall kann ich bei Mapillary nur wenige Einbahnstraßenschilder erkennen, stattdessen gelegentlich Einfahrt verboten oder Abbiegebeschränkungen… Ich hab in CS mal nachgefragt.
Sven